Anfrage Aktenzeichen BV1/055/2021

Preisgedämpfte Wohnungen auf dem Areal Ulmer Höh Südteil in Derendorf - Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Wohneinheiten entstehen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil und wie viele davon werden, in absoluten Zahlen, im Segment des öffentlich geförderten und im Segment des preisgedämpften Wohnens geschaffen?
  2. Wie hoch wird die tatsächliche Miethöhe (nettokalt) pro qm für die Erstbezieherinnen und -bezieher von preisgedämpften Mietwohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil sein?
  3. Wann rechnet die Verwaltung nach aktuellem Erkenntnisstand mit einer Fertigstellung der Wohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Für das Wohnungsbauvorhaben im Plangebiet Ulmer Höh Südteil findet das Handlungskonzept Wohnen vollumfänglich Anwendung. Dies bedeutet, dass neben öffentlich geförderten Wohnungen auch Wohnungen im Segment des sogenannten preisgedämpften Wohnens realisiert werden. Chronologisch galt bei der Implementierung des Instruments des preisgedämpften Wohnungsbaus zunächst eine Höchstgrenze bei der Startmiete von 9,60 Euro pro qm (nettokalt); diese Mietpreisobergrenze war im Rahmen des bundesweiten Baupreisindex indexiert und konnte somit von einer Erhöhung betroffen sein. Im Jahr 2020 wurde eine neue Höchstgrenze bei der Startmiete von preisgedämpften Wohnungen von 9,80 Euro pro qm durch Ratsbeschluss festgelegt; die Baupreisindexierung blieb bestehen und wurde zugleich auf maximal 1,5% Erhöhung pro Jahr begrenzt. Diese Anpassungen beim preisgedämpften Mietwohnungsbau gelten für alle zukünftigen Bebauungsplanverfahren sowie für bereits begonnene Bebauungsplanverfahren, bei denen zum entsprechenden Ratsbeschluss am 18.06.2020 die zweite Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch bzw. eine eingeschränkte Beteiligung noch nicht begonnen wurde. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das wohnungspolitische Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen stellt sich die Frage, wie hoch die tatsächliche Startmiete für die Erstbezieherinnen und -bezieher von preisgedämpften Wohnungen auf dem Areal Ulmer Höh Südteil sein wird und ob der o. g. Ratsbeschluss vom 18.06.2020 Anwendung für die preisgedämpften Wohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil finden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00402715.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402715.pdf Published Time: Mon, 19 Apr 2021 08:45:30 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/055/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.02.2021 SPD Fraktion in der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Annette Klinke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 05. März 2021 Betrifft: Preisgedämpfte Wohnungen auf dem Areal Ulmer Höh Südteil in Derendorf -Anfrage der SPD-Fraktion Die Stadtverwaltung wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Wohneinheiten entstehen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil und wie viele davon werden, in absoluten Zahlen, im Segment des öffentlich geförderten und im Segment des preisgedämpften Wohnens geschaffen? 2. Wie hoch wird die tatsächliche Miethöhe (nettokalt) pro qm für die Erstbezieherinnen und -bezieher von preisgedämpften Mietwohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil sein? 3. Wann rechnet die Verwaltung nach aktuellem Erkenntnisstand mit einer Fertigstellung der Wohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil? Begründung: Für das Wohnungsbauvorhaben im Plangebiet Ulmer Höh Südteil findet das Handlungskonzept Wohnen vollumfänglich Anwendung. Dies bedeutet, dass neben öffentlich geförderten Wohnungen auch Wohnungen im Segment des sogenannten preisgedämpften Wohnens realisiert werden. Chronologisch galt bei der Implementierung des Instruments des preisgedämpften Wohnungsbaus zunächst eine Höchstgrenze bei der Startmiete von 9,60 Euro pro qm (nettokalt); diese Mietpreisobergrenze war im Rahmen des bundesweiten Baupreisindex indexiert und konnte somit von einer Erhöhung betroffen sein. Im Jahr 2020 wurde eine neue Höchstgrenze bei der Startmiete von preisgedämpften Wohnungen von 9,80 Euro pro qm durch Ratsbeschluss festgelegt; die Baupreisindexierung blieb bestehen und wurde zugleich auf maximal 1,5% Erhöhung pro Jahr begrenzt. Diese Anpassungen beim preisgedämpften Mietwohnungsbau gelten für alle zukünftigen Bebauungsplanverfahren sowie für bereits begonnene Bebauungsplanverfahren, Seite 2 bei denen zum entsprechenden Ratsbeschluss am 18.06.2020 die zweite Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch bzw. eine eingeschränkte Beteiligung noch nicht begonnen wurde. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das wohnungspolitische Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen stellt sich die Frage, wie hoch die tatsächliche Startmiete für die Erstbezieherinnen und -bezieher von preisgedämpften Wohnungen auf dem Areal Ulmer Höh Südteil sein wird und ob der o. g. Ratsbeschluss vom 18.06.2020 Anwendung für die preisgedämpften Wohnungen im Plangebiet Ulmer Höh Südteil finden kann. gez. Philipp Tacer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/055/2021