Anfrage Aktenzeichen BV10/012/2019

Relation des Hundesteueraufkommens zu den Kosten für die Entsorgung von Hundekot belasteten Grünschnitts

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 5. September 2019veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Anfrage gebeten: „Auf welchen Betrag belaufen sich für das Jahr 2018 für den Stadtbezirk 10 die Einnahmen aus Hundsteuer und welche zusätzlichen Ausgaben ergeben sich für 2018 daraus, dass wegen enthaltenen Hundekots Grünschnitt nicht kompostiert werden kann?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. September 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00354444.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00354444.pdf Published Time: Mon, 25 Nov 2019 11:16:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/012/2019 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.09.2019 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage der CDU-Fraktion des Stadtbezirks 10 zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.09.2019 Betrifft: Relation des Hundesteueraufkommens zu den Kosten für die Entsorgung von Hundekot belasteten Grünschnitts Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Anfrage gebeten: „Auf welchen Betrag belaufen sich für das Jahr 2018 für den Stadtbezirk 10 die Einnahmen aus Hundsteuer und welche zusätzlichen Ausgaben ergeben sich für 2018 daraus, dass wegen enthaltenen Hundekots Grünschnitt nicht kompostiert werden kann? In früheren Sitzungen wurde von der Verwaltung dazu berichtet, dass Grünschnitt wegen enthaltenen Hundekots nicht kompostiert werden könne, sondern aufwändig als Sondermüll entsorgt werden müsse. Mithin ergibt sich die Frage, inwieweit – neben anderen hundebezogenen Ausgaben - diese Kosten aus Hundesteuereinnahmen finanziert werden können.“

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/012/2019