Anfrage Aktenzeichen BV5/032/2020

Sperrung des Spazierweges entlang des Schwarzbachs in Wittlaer

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 3Dokumente 11. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Warum und von wem wurde dieser bislang von zahlreichen Spaziergängern benutzte Weg gesperrt?
  2. Handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme und wenn ja, warum?
  3. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse bzw. Wegerechte dar?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00371287.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00371287.pdf Published Time: Fri, 20 Mar 2020 10:58:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/032/2020 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.02.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Februar 2020 Betrifft: Sperrung des Spazierweges entlang des Schwarzbachs in Wittlaer (Anfrage Herr Krüger, SPD-Fraktion, vom 9. Februar 2020) Von der Brücke über den Schwarzbach direkt hinter der Einbrunger Mühle bis zum Firmengelände des dort ansässigen Zeltverleihs führt ein Spazierweg am nördlichen Ufer des Schwarzbachs entlang. Dieser Weg verbindet zum einen die Straße Am Schwarzbach ab der Einbrunger Mühle sowie zum anderen die Einbrunger Straße über den Zuweg neben der Graf-Recke-Kirche mit der Straße Am Mühlenacker Richtung Kalkumer Schloßallee. Der Abschnitt des Spazierweges zwischen der Brücke in Höhe des Verwaltungs-gebäudes der Graf-Recke-Stiftung und dem vorgenannten Firmengelände wurde vor einigen Wochen zunächst durch Absperrgitter blockiert. Inzwischen sind dort „Für Fußgänger verboten“ -Schilder am Anfang und Ende dieses Abschnitts aufgestellt worden. Gründe dafür sind ebenso wenig nachvollziehbar wie der Umstand, dass die aufgestellten Schilder sich ausdrücklich auf Fußgänger beziehen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Warum und von wem wurde dieser bislang von zahlreichen Spaziergängern benutzte Weg gesperrt? 2. Handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme und wenn ja, warum? 3. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse bzw. Wegerechte dar? gez. Sebastian Krüger Anlagen: Anlage - Anfrage Sperrung Spazierweg entlang des Schwarzbachs in Wittlaer
Anlage - Anfrage Sperrung Spazierweg entlang des Schwarzbachs in Wittlaer als Text anzeigen
Title: SBV 520021012030 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00371295.pdf Published Time: Tue, 11 Feb 2020 08:48:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Microsoft Word - Antwort.TOP37-Spazierweg-Schwarzbach.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00380029.pdf Published Time: Wed, 27 May 2020 12:50:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/032/2020 Anfrage Herr Krüger, SPD-Fraktion, vom 9. Februar 2020 hier: Sperrung des Spazierweges entlang des Schwarzbachs in Wittlaer Frage 1: Warum und von wem wurde dieser bislang von zahlreichen Spaziergängern benutzte Weg gesperrt? Antwort: Der Weg wurde wie alle öffentlichen Flächen regelmäßig vom Amt für Verkehrs- management im Hinblick auf die Verkehrssicherheit geprüft. Hierbei wurde festge- stellt, dass sich der Weg aufgrund der stark gestiegenen Nutzung durch Fußgänger in einem sehr instandsetzungswürdigen Zustand befindet. Die Verkehrssicherheit ist aktuell nicht mehr gegeben. Der Weg wurde vom Amt für Verkehrsmanagement ge- sperrt. Frage 2: Handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme und wenn ja, warum? Antwort: Die Instandsetzung des vorhandenen Weges ist aufgrund der gegebenen Randbe- dingungen nicht möglich. Der Ausbau und die zwingend notwendige Verbreiterung kann bedingt durch die unmittelbar angrenzenden Privatgrundstücke beziehungswei- se den Schwarzbach nicht erfolgen. Aus Sicherheitsgründen bleibt der Weg gesperrt. Weitere Möglichkeiten werden noch geprüft. Frage 3: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Wegerechte dar? Antwort: Der Weg befindet sich im Eigentum und somit auch in der Unterhaltungspflicht des Amtes für Verkehrsmanagement. Die parallel angrenzenden Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Düsseldorf.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/032/2020