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Title: 00365071.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00365071.pdf
Published Time: Wed, 27 Nov 2019 09:35:18 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV4/034/2019
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 26.11.2019
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 11.12.2019
Betrifft:
Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke - Umleitungen erträglich gestalten, Anfrage der CDU-Fraktion
Begründung:
Die Theodor-Heuss-Brücke wurde für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 30 Tonnen gesperrt. Dies erfolgte unverzüglich und ohne vorherige Vorankündigung. Von der Verwaltung gibt hierzu Empfehlungen für etwaige Umleitungsstrecken, unter anderen über die Oberkasseler Brücke. Aus dieser Ausgangslage ergeben sich eventuell Nachteile für die - ohnehin angespannte –
linksrheinische Verkehrslage.
Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Seit wann sind der Verwaltung Schäden an der Theodor-Heuss-Brücke bekannt und welcher Zeitrahmen liegt der vollständigen Instandsetzung zugrunde?
2. Welche Umleitungsstrecken gibt es und wie sind diese ausgeschildert?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Verkehr im linksrheinischen Düsseldorf durch die Umleitungen nicht noch stärker zu belasten?
Antwort der Verwaltung Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke – Umleitungen erträglich gestalten als Text anzeigen
Title: 00369241.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369241.pdf
Published Time: Thu, 23 Jan 2020 07:34:35 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV4/034/2019
Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 11.12.2019
hier: Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke – Umleitungen erträglich gestalten
Frage 1:
Seit wann sind der Verwaltung Schäden an der Theodor-Heuss-Brücke bekannt und welcher Zeitrahmen liegt der vollständigen Instandsetzung zugrunde?
Antwort:
Mit dem am 23. November 2016 in der Bezirksvertretung 4 behandelten und am 15. Dezember 2016 im Rat der Stadt Düsseldorf gefassten Bedarfsbeschluss (Vorlage Nr. 66/80/2016) für die Planung und Erstellung einer Kostenberechnung für die Teilsanierung der priorisiert notwendigen Maßnahmen der Theodor-Heuss-Brücke ist auch die Nachrechnung der Brücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie beschlossen worden. Bereits im Zuge dieses Bedarfsbeschlusses wurde seitens der Verwaltung auf den zukünftigen Sanierungsbedarf und eventuelle Ablastungen hingewiesen. Nach europaweiter Ausschreibung der Nachrechnung liegen die, final durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur für Baustatik geprüften, Ergebnisse nunmehr seit 12. November 2019 vor.
Die konkreten Gründe zum Anlass der verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen sind dem Sachstandsbericht für den Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA/065/2019) zu entnehmen und wurden der Verwaltungskonferenz am 12. November 2019 vorgelegt und sodann an die Ausschüsse versandt.
Nach Planung der entsprechenden Kompensationsmaßnahmen wurden diese dann am 22. November 2019 im Zuge der Verkehrssicherungspflicht als laufende Maßnahme der Verwaltung umgesetzt.
Der Ablastung der Theodor-Heuss-Brücke liegen keine zuzuordnenden Einzelschäden zugrunde. Vielmehr handelt es sich um eine erforderliche Kompensationsmaßnahme auf Basis der Ergebnisse der bisherigen Nachrechnung der Strombrücke gemäß der vom Bundesministerium herausgegebenen Nachrechnungsrichtlinie für Brücken im Bestand. Bei der Nachrechnung der Strombrücke sind wesentliche Einschränkungen der vorhandenen Traglastreserven festgestellt worden. Diese Einschränkungen resultieren hauptsächlich aus den erheblich in Anzahl, Geschwindigkeit und Tonnage gestiegenen Verkehrslasten der letzten Jahrzehnte. Aufgrund der erkannten Traglastdefizite sind nunmehr tiefergehende Untersuchungen im Zuge eines Monitorings an der Strombrücke vorgesehen. Erst nach Abschluss des Monitorings sowie nach Erhalt der Ergebnisse aus den Nachrechnungen der rechts- und linksrheinischen Vorlandbrücken kann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise auch in Bezug auf mögliche Interimssanierungen zur Theodor-Heuss-Brücke getroffen werden.
Frage 2:
Welche Umleitungsstrecken gibt es und wie sind diese ausgeschildert?
Antwort:
Als erste Schritte wurden Variotafeln am Heerdter Dreieck, an der B8 Höhe Flughafen, am Nördlichen Zubringer, an der Danziger Straße und am Staufenplatz geschaltet sowie Informationen an die Navigationsbetreiber herausgegeben (Hinweis auf die Sperrung). Hierbei wird der Schwerlastverkehr über den Rheinalleetunnel / die Rheinkniebrücke und die A44 geleitet. Ein großräumigeres Konzept zu den Umleitungsstrecken wird derzeit erarbeitet.
Frage 3:
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Verkehr im linksrheinischen Düsseldorf durch die Umleitungen nicht noch stärker zu belasten?
Antwort:
Die Verwaltung geht hinsichtlich der Ablastung von einer Verlagerung auf andere für den Schwerlastverkehr geeignete Hauptverkehrsstraßen aus. Hinweise auf Schwer-lastverkehr in Wohngebieten nimmt die Verwaltung gerne auf und wird entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.