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Title: 00396759.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396759.pdf
Published Time: Tue, 12 Jan 2021 07:56:52 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/018/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.01.2021
Julian Deterding FDP-Fraktion
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.01.2021
Betrifft:
Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7 -Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus?
2. Welche Art von Flächen dürften zum Aufstellen von Tiny Houses genutzt werden?
3. Welche Flächen im Stadtbezirk 7 wären aus Sicht der Verwaltung für Tiny Houses geeignet und wären auch derzeit privat genutzte Flächen im Stadtbezirk geeignet, um sie durch die Eigentümer an Tiny House Besitzer zu verkaufen oder zu verpachten?
Sachdarstellung:
Alternative Wohnkonzepte erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Auch in Rommerskirchen hat die Verwaltung einen innovativen Vorstoß gewagt und fragt hier den Bedarf ab. Eine ähnliche Initiative sollte es auch in Düsseldorf geben. Der Flächenverbrauch wäre nicht besonders hoch und gleichzeitig könnten so brachliegende Flächen reaktiviert werden. In der Zukunft werden alternative Wohnformen zunehmen. Die Mobilität und das Klimabewusstsein der Menschen steigen zugleich. Düsseldorf könnte in Deutschland die erste Großstadt sein, die ein solches Projekt zulassen würde. Rechtliche Vorgaben müssen hierfür geprüft und ggf. nachgebessert werden, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
gez.: Julian Deterding
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405945.pdf
Published Time: Mon, 22 Mar 2021 11:30:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
7.5
Anlage 1 zu Vorlage BV7/018/2021
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021
Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7
Anfrage der FDP-Fraktion
Bezugnehmend auf die Anfrage teile ich mit, dass die Verwaltung Projekte für
Tiny-Houses grundsätzlich fördert, sofern diese mit konkreten Grundstücksbezügen an sie herangetragen werden.
Frage 1:
Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus?
Antwort:
Für Tiny Häuser sind wie bei allen Wohngebäuden alle bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Grundstücks zu beachten. Es gibt im Baurecht keine Sonderstellung oder besondere Regelungen für diese Gebäude.
Frage 2:
Welche Art von Flächen dürften zum Aufstellen von Tiny Houses genutzt werden?
Antwort:
In Gebieten, in denen Wohnen zulässig ist, dürfen Tiny Houses auf den festgesetzten überbaubaren Flächen aufgestellt werden.
Frage 3:
Welche Flächen im Stadtbezirk 7 wären aus Sicht der Verwaltung für Tiny Houses ge-eignet und wären auch derzeit privat genutzte Flächen im Stadtbezirk geeignet, um sie durch die Eigentümer an Tiny House Besitzer zu verkaufen oder zu verpachten?
Antwort:
Insofern sind grundsätzlich alle Flächen für die Errichtung von Tiny Houses geeignet, auf denen Wohngebäude zulässig sind.