Anfrage Aktenzeichen BV7/018/2021

Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zittauer Straße 2 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus?
  2. Welche Art von Flächen dürften zum Aufstellen von Tiny Houses genutzt werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.01.2021 Betrifft: Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7 -Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00396759.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396759.pdf Published Time: Tue, 12 Jan 2021 07:56:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/018/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.01.2021 Julian Deterding FDP-Fraktion An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.01.2021 Betrifft: Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7 -Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus? 2. Welche Art von Flächen dürften zum Aufstellen von Tiny Houses genutzt werden? 3. Welche Flächen im Stadtbezirk 7 wären aus Sicht der Verwaltung für Tiny Houses geeignet und wären auch derzeit privat genutzte Flächen im Stadtbezirk geeignet, um sie durch die Eigentümer an Tiny House Besitzer zu verkaufen oder zu verpachten? Sachdarstellung: Alternative Wohnkonzepte erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Auch in Rommerskirchen hat die Verwaltung einen innovativen Vorstoß gewagt und fragt hier den Bedarf ab. Eine ähnliche Initiative sollte es auch in Düsseldorf geben. Der Flächenverbrauch wäre nicht besonders hoch und gleichzeitig könnten so brachliegende Flächen reaktiviert werden. In der Zukunft werden alternative Wohnformen zunehmen. Die Mobilität und das Klimabewusstsein der Menschen steigen zugleich. Düsseldorf könnte in Deutschland die erste Großstadt sein, die ein solches Projekt zulassen würde. Rechtliche Vorgaben müssen hierfür geprüft und ggf. nachgebessert werden, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. gez.: Julian Deterding
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Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405945.pdf Published Time: Mon, 22 Mar 2021 11:30:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 7.5 Anlage 1 zu Vorlage BV7/018/2021 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021 Tiny-House Potential für den Stadtbezirk 7 Anfrage der FDP-Fraktion Bezugnehmend auf die Anfrage teile ich mit, dass die Verwaltung Projekte für Tiny-Houses grundsätzlich fördert, sofern diese mit konkreten Grundstücksbezügen an sie herangetragen werden. Frage 1: Wie sieht die konkrete rechtliche Situation für Tiny House Käufer hinsichtlich der Grundstücksnutzung aus? Antwort: Für Tiny Häuser sind wie bei allen Wohngebäuden alle bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Grundstücks zu beachten. Es gibt im Baurecht keine Sonderstellung oder besondere Regelungen für diese Gebäude. Frage 2: Welche Art von Flächen dürften zum Aufstellen von Tiny Houses genutzt werden? Antwort: In Gebieten, in denen Wohnen zulässig ist, dürfen Tiny Houses auf den festgesetzten überbaubaren Flächen aufgestellt werden. Frage 3: Welche Flächen im Stadtbezirk 7 wären aus Sicht der Verwaltung für Tiny Houses ge-eignet und wären auch derzeit privat genutzte Flächen im Stadtbezirk geeignet, um sie durch die Eigentümer an Tiny House Besitzer zu verkaufen oder zu verpachten? Antwort: Insofern sind grundsätzlich alle Flächen für die Errichtung von Tiny Houses geeignet, auf denen Wohngebäude zulässig sind.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/018/2021