Umbau Haltestelle Pöhlenweg - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Huppertz (Bündnis 90/Die Grünen) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Besteht die Möglichkeit die neu zu verlegenden Schienen dahingehend zu verbessern, dass weniger Lärm entsteht und weniger Erschütterung übertragen werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Seit der Inbetriebnahme der U-Bahn und der dichteren Taktung der Bahnen, werden die Anwohner der Ludenberger Straße erheblich stärkerem Lärm und Erschütterungen durch die Bahnen ausgesetzt. Besonders an der stadtauswärts liegenden Seite übertragen sich die Erschütterungen durch die Straßenbahnen sehr unangenehm auf die dort befindlichen alten Häuser mit ihrer einfachen Baustruktur. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen Haltestelle Pöhlenweg (Ludenberger Straße) werden in dem betroffenen Abschnitt auch die Gleise neu (tiefer) verlegt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Wo passiert das?
Pöhlenweg – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 7
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/133/2021