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BV7/125/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.05.2021
FDP-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.05.2021
Betrifft:
Verkehrssicherheit Glashüttenstraße / Rampenstraße / Heckteichstraße /
Höherhofstraße
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die
Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit an der
Glashüttenstraße im Linksabbiegen Richtung Höherhofstraße verbessert
werden, wenn das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr vollzogen
wird, zugleich aber oft illegale Parkverkehre vorhanden sind?
2. Wie wird der Verkehrsfluss in Stausituationen mit der neuen
Bedarfsampel an der Glashüttenstraße gestaltet - wäre es z.B. sinnvoll
eine temporäre Haltelinie vor der Einfahrt Heckteichstraße
(stadtauswärts) anzulegen, damit in zu erwartenden Stausituationen im
Berufsverkehr, die Ein- und Ausfahrt aus der Heckteichstraße weiter
problemlos möglich sein wird?
3. Wie oft erfolgen die Grünschnitte am kombinierten Fuß- / Radweg
Rampenstraße / Glashüttenstraße stadtauswärts und auf der
Höherhofstraße an den Gleisen entlang, da Brombeerhecken regelmäßig
den Fuß- / Radweg bzw. den öffentlichen Straßenraum bis zu 1.5m
blockieren?
Sachdarstellung:
Die Kreuzungssituation rund um Glashütten- / Höherhof- und Rampenstraße ist
aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht optimal. Insbesondere das
Linksabbiegen in die Höherhofstraße von der Glashüttenstraße aus kommend
gestaltet sich schwierig. Wenn Autos im Kurvenbereich, aus welchen Gründen
auch immer, illegal parken, ist das Einbiegen in die Straße mit hohen Risiken
verbunden. Denn man muss gleichzeitig die Rampenstraße stadtauswärts im
Blick haben. Diese ist im Kurvenbereich schlecht einsehbar. Der betroffene
Autofahrer ist somit gezwungen in die Spur stadtauswärts einzufahren, um den
Verkehr einsehen zu können. Wenn jetzt zusätzlich noch ein Auto im
Kurvenbereich eine zügige Einfahrt in die Straße verhindert, entstehen brenzlige
Situationen mit Unfallgefahr.
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Des Weiteren wird von Anwohnern befürchtet, dass, wenn die lang ersehnte
Bedarfsampel an der Glashüttenstraße kommt, sich zugleich in der Rush Hour
lange Rückstaus auf der Straße bilden könnten. Angeregt wird deswegen, in die
Planung der Bedarfsampel eine Halte-Bedarfslinie auf der Glashüttenstraße vor
der Einfahrt der Heckteichstraße anzubringen, so dass wenn es Rückstaus geben
sollte, eine reguläre Ein- oder Ausfahrt aus der Straße weiter gewährleistet wird,
da diese auch eine wichtige Zubringerfunktion für das Viertel drum herum hat.
Zudem wird auch die Nutzbarkeit des kombinierten Fuß- / Radwegs an der
Rampenstraße stadtauswärts sowie an der Höherhofstraße entlang der Gleise
kritisiert. Von Frühling bis Herbst ragen oft bis zu 1.50m Brombeerhecken in den
öffentlichen Straßenbereich, sodass ein ordentliches Befahren oder Begehen der
Straßen nicht möglich ist. Hier bedarf es einer regelmäßigeren Pflege in Form
von Grünschnitt, um die Verkehrssicherheit des öffentlichen Straßenraums zu
gewährleisten. Bislang nehmen oft Anwohner diesen Grünschnitt vor, weil sie
den schlecht gepflegten Zustand nicht ertragen können. Zugleich wollen sie sich
aus verständlichen Gründen aber nicht dauerhaft dafür und für die Entsorgung
der entstandenen Grünschnittabfälle verantwortlich fühlen.
gez.: Julian Deterding
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6.6
Anlage 1 zu Vorlage BV7/123/2021
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.06.2021
Verkehrssicherheit Glashüttenstraße/Rampenstraße/Heckteichstraße/
Höherhofstraße
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding ( FDP-Fraktion)
Frage 1:
Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit an der Glashüttenstraße
im Linksabbiegen Richtung Höherhofstraße verbessert werden, wenn das Aufstellen
von Verkehrsspiegeln nicht mehr vollzogen wird, zugleich aber oft illegale Parkver-
kehre vorhanden sind?
Antwort:
Die Verkehrssicherheit kann aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nur durch ein Verbot des Linksabbiegens verbessert werden.
Mittelfristig soll im Bereich der Einmündung Höherhofstraße eine Fuß- und Radfahrer-
querung errichtet werden. Die Planung hierzu sieht ebenfalls keine Linksabbiegermög-
lichkeit vor.
Frage 2:
Wie wird der Verkehrsfluss in Stausituationen mit der neuen Bedarfsampel an der
Glashüttenstraße gestaltet - wäre es z.B. sinnvoll eine temporäre Haltelinie vor der
Einfahrt Heckteichstraße (stadtauswärts) anzulegen, damit in zu erwartenden Stausi-
tuationen im Berufsverkehr, die Ein- und Ausfahrt aus der Heckteichstraße weiter
problemlos möglich sein wird?
Antwort:
Für eine temporäre Haltelinie vor der Heckteichstraße ist die Entfernung zur Bedarfs- ampel zu groß (ca. 50 m).
Frage 3:
Wie oft erfolgen die Grünschnitte am kombinierten Fuß- / Radweg Rampenstraße /
Glashüttenstraße stadtauswärts und auf der Höherhofstraße an den Gleisen entlang,
da Brombeerhecken regelmäßig den Fuß- / Radweg bzw. den öffentlichen Straßen-
raum bis zu 1.5m blockieren?
Antwort:
Grundsätzlich werden die öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig von besonders ge-
schultem Personal des Amtes für Verkehrsmanagement kontrolliert, um Schäden zu
erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines verkehrssiche-
ren Zustands einleiten zu können. Im Rahmen dieser Kontrollgänge wird auch der in
den öffentlichen Straßenraum hineinragende Grünwuchs von angrenzenden Grundstü-
cken kontrolliert.
Für den Bereich Glashüttenstraße, Rampenstraße und Höherhofstraße werden die je-
weiligen Grundstückseigentümer je nach Bedarf ca. 3 bis 4 mal pro Jahr zum notwen-
digen Grünrückschnitt aufgefordert.