Anfrage Aktenzeichen BV7/125/2021

Verkehrssicherheit Glashüttenstraße / Rampenstraße / Heckteichstraße / Höherhofstraße - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Glashüttenstraße / Rampenstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Mai 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit an der Glashüttenstraße im Linksabbiegen Richtung Höherhofstraße verbessert werden, wenn das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr vollzogen wird, zugleich aber oft illegale Parkverkehre vorhanden sind?
  2. Wie wird der Verkehrsfluss in Stausituationen mit der neuen Bedarfsampel an der Glashüttenstraße gestaltet - wäre es z.B. sinnvoll eine temporäre Haltelinie vor der Einfahrt Heckteichstraße (stadtauswärts) anzulegen, damit in zu erwartenden Stausituationen im Berufsverkehr, die Ein- und Ausfahrt aus der Heckteichstraße weiter problemlos möglich sein wird?
  3. Wie oft erfolgen die Grünschnitte am kombinierten Fuß- / Radweg Rampenstraße / Glashüttenstraße stadtauswärts und auf der Höherhofstraße an den Gleisen entlang, da Brombeerhecken regelmäßig den Fuß- / Radweg bzw. den öffentlichen Straßenraum bis zu 1.5m blockieren?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Kreuzungssituation rund um Glashütten- / Höherhof- und Rampenstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht optimal. Insbesondere das Linksabbiegen in die Höherhofstraße von der Glashüttenstraße aus kommend gestaltet sich schwierig. Wenn Autos im Kurvenbereich, aus welchen Gründen auch immer, illegal parken, ist das Einbiegen in die Straße mit hohen Risiken verbunden. Denn man muss gleichzeitig die Rampenstraße stadtauswärts im Blick haben. Diese ist im Kurvenbereich schlecht einsehbar. Der betroffene Autofahrer ist somit gezwungen in die Spur stadtauswärts einzufahren, um den Verkehr einsehen zu können. Wenn jetzt zusätzlich noch ein Auto im Kurvenbereich eine zügige Einfahrt in die Straße verhindert, entstehen brenzlige Situationen mit Unfallgefahr.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Mai 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/125/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.05.2021 FDP-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.05.2021 Betrifft: Verkehrssicherheit Glashüttenstraße / Rampenstraße / Heckteichstraße / Höherhofstraße - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit an der Glashüttenstraße im Linksabbiegen Richtung Höherhofstraße verbessert werden, wenn das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr vollzogen wird, zugleich aber oft illegale Parkverkehre vorhanden sind? 2. Wie wird der Verkehrsfluss in Stausituationen mit der neuen Bedarfsampel an der Glashüttenstraße gestaltet - wäre es z.B. sinnvoll eine temporäre Haltelinie vor der Einfahrt Heckteichstraße (stadtauswärts) anzulegen, damit in zu erwartenden Stausituationen im Berufsverkehr, die Ein- und Ausfahrt aus der Heckteichstraße weiter problemlos möglich sein wird? 3. Wie oft erfolgen die Grünschnitte am kombinierten Fuß- / Radweg Rampenstraße / Glashüttenstraße stadtauswärts und auf der Höherhofstraße an den Gleisen entlang, da Brombeerhecken regelmäßig den Fuß- / Radweg bzw. den öffentlichen Straßenraum bis zu 1.5m blockieren? Sachdarstellung: Die Kreuzungssituation rund um Glashütten- / Höherhof- und Rampenstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht optimal. Insbesondere das Linksabbiegen in die Höherhofstraße von der Glashüttenstraße aus kommend gestaltet sich schwierig. Wenn Autos im Kurvenbereich, aus welchen Gründen auch immer, illegal parken, ist das Einbiegen in die Straße mit hohen Risiken verbunden. Denn man muss gleichzeitig die Rampenstraße stadtauswärts im Blick haben. Diese ist im Kurvenbereich schlecht einsehbar. Der betroffene Autofahrer ist somit gezwungen in die Spur stadtauswärts einzufahren, um den Verkehr einsehen zu können. Wenn jetzt zusätzlich noch ein Auto im Kurvenbereich eine zügige Einfahrt in die Straße verhindert, entstehen brenzlige Situationen mit Unfallgefahr. Seite 2 Des Weiteren wird von Anwohnern befürchtet, dass, wenn die lang ersehnte Bedarfsampel an der Glashüttenstraße kommt, sich zugleich in der Rush Hour lange Rückstaus auf der Straße bilden könnten. Angeregt wird deswegen, in die Planung der Bedarfsampel eine Halte-Bedarfslinie auf der Glashüttenstraße vor der Einfahrt der Heckteichstraße anzubringen, so dass wenn es Rückstaus geben sollte, eine reguläre Ein- oder Ausfahrt aus der Straße weiter gewährleistet wird, da diese auch eine wichtige Zubringerfunktion für das Viertel drum herum hat. Zudem wird auch die Nutzbarkeit des kombinierten Fuß- / Radwegs an der Rampenstraße stadtauswärts sowie an der Höherhofstraße entlang der Gleise kritisiert. Von Frühling bis Herbst ragen oft bis zu 1.50m Brombeerhecken in den öffentlichen Straßenbereich, sodass ein ordentliches Befahren oder Begehen der Straßen nicht möglich ist. Hier bedarf es einer regelmäßigeren Pflege in Form von Grünschnitt, um die Verkehrssicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten. Bislang nehmen oft Anwohner diesen Grünschnitt vor, weil sie den schlecht gepflegten Zustand nicht ertragen können. Zugleich wollen sie sich aus verständlichen Gründen aber nicht dauerhaft dafür und für die Entsorgung der entstandenen Grünschnittabfälle verantwortlich fühlen. gez.: Julian Deterding
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.6 Anlage 1 zu Vorlage BV7/123/2021 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.06.2021 Verkehrssicherheit Glashüttenstraße/Rampenstraße/Heckteichstraße/ Höherhofstraße Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding ( FDP-Fraktion) Frage 1: Wie kann aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit an der Glashüttenstraße im Linksabbiegen Richtung Höherhofstraße verbessert werden, wenn das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr vollzogen wird, zugleich aber oft illegale Parkver- kehre vorhanden sind? Antwort: Die Verkehrssicherheit kann aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nur durch ein Verbot des Linksabbiegens verbessert werden. Mittelfristig soll im Bereich der Einmündung Höherhofstraße eine Fuß- und Radfahrer- querung errichtet werden. Die Planung hierzu sieht ebenfalls keine Linksabbiegermög- lichkeit vor. Frage 2: Wie wird der Verkehrsfluss in Stausituationen mit der neuen Bedarfsampel an der Glashüttenstraße gestaltet - wäre es z.B. sinnvoll eine temporäre Haltelinie vor der Einfahrt Heckteichstraße (stadtauswärts) anzulegen, damit in zu erwartenden Stausi- tuationen im Berufsverkehr, die Ein- und Ausfahrt aus der Heckteichstraße weiter problemlos möglich sein wird? Antwort: Für eine temporäre Haltelinie vor der Heckteichstraße ist die Entfernung zur Bedarfs- ampel zu groß (ca. 50 m). Frage 3: Wie oft erfolgen die Grünschnitte am kombinierten Fuß- / Radweg Rampenstraße / Glashüttenstraße stadtauswärts und auf der Höherhofstraße an den Gleisen entlang, da Brombeerhecken regelmäßig den Fuß- / Radweg bzw. den öffentlichen Straßen- raum bis zu 1.5m blockieren? Antwort: Grundsätzlich werden die öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig von besonders ge- schultem Personal des Amtes für Verkehrsmanagement kontrolliert, um Schäden zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines verkehrssiche- ren Zustands einleiten zu können. Im Rahmen dieser Kontrollgänge wird auch der in den öffentlichen Straßenraum hineinragende Grünwuchs von angrenzenden Grundstü- cken kontrolliert. Für den Bereich Glashüttenstraße, Rampenstraße und Höherhofstraße werden die je- weiligen Grundstückseigentümer je nach Bedarf ca. 3 bis 4 mal pro Jahr zum notwen- digen Grünrückschnitt aufgefordert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/125/2021