Anfrage Aktenzeichen BV5/020/2023

Verkehrssicherheit auf der Rahmer Straße

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rahmer Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. Februar 2023veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Ich frage daher die Verwaltung, warum die einstimmig beschlossene Anregung der Bezirksvertretung, auf der Rahmer Straße Radschutzstreifen anzulegen, nicht aufgegriffen wurde?

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00476243.pdf Published Time: Tue, 14 Feb 2023 08:34:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/020/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.02.2023 An den

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Title: 00476243.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00476243.pdf Published Time: Tue, 14 Feb 2023 08:34:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/020/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.02.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. Februar 2023 Betrifft: Verkehrssicherheit auf der Rahmer Straße (Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 13. Februar 2023) In der BV -Sitzung vom 23. Februar 2021 fasste die Bezirksvertretung 5einstimmig den Beschluss, geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Rahmer Straße zu entwickeln. U.a. wurde die Anlegung eines Radschutzstreifens entlang der Rahmer Straße vom Kreisverkehr Angermunder Straße/Rahmer Straße bis Kalkweg angeregt (siehe Vorlage BV5/040/2021). In der Stellungnahme (siehe Informationsvorlage BV5/140/2021) zur Sitzung am 31. August 2021 hat die Verwaltung zur Anlage einer Querungshilfe und zu Geschwindigkeitsbegrenzungen Stellung genommen, nicht aber zu der Anregung, auf der Rahmer Straße Radschutzstreifen anzulegen. Radschutzstreifen wurden nach dem Umbau der Angermunder Straße auf dieser vom Kreisverkehr Rahmer Straße bis zum Pfarrer -Holl -Weg angelegt. Ich halte es für sinnvoll, auch auf der Rahmer Straße das Radfahren mittels Radschutzstreifen sicherer zu machen, da auch diese vom Durchgangsverkehr stark belastet ist. Ich frage daher die Verwaltung, warum die einstimmig beschlossene Anregung der Bezirksvertretung, auf der Rahmer Straße Radschutzstreifen anzulegen, nicht aufgegriffen wurde? gez. Martina Chalmovsky
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Title: 00510393.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00510393.pdf Published Time: Tue, 30 Jan 2024 09:49:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/020/2023 Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 13. Februar 2023 hier: Verkehrssicherheit auf der Rahmer Straße Frage: Warum wurde die einstimmig beschlossene Anregung der Bezirksvertretung 5, auf der Rahmer Straße Radschutzstreifen anzulegen, nicht aufgegriffen? Antwort: Eine verbesserte Radverkehrsführung auf der Rahmer Straße zwischen dem Kreisverkehr Angermunder Straße/Rahmer Straße bis zum Kalkweg wird als sinnvolle Maßnahme betrachtet. Das trifft insbesondere zu, weil die Rahmer Straße Teil des Düsseldorfer Radhauptnetzes ist. Die Führungsform des Radschutzstreifens ist bei einer zweistreifigen Straße mit einer Tempobegrenzung von 50 km/h pro Stunde bei der vorhandenen Kraft-fahrzeugbelastung gemäß den gültigen Richtlinien geeignet. Die Kraftfahrzeugbelastung beträgt im südlichen Teil des betreffenden Straßenabschnitts 552 Kfz in der Spitzen-stunde. Im nördlichen Teil des betreffenden Straßenabschnitts beträgt die Kraftfahrzeug-belastung 376 Kfz in der Spitzenstunde. Die Markierung von Radschutzstreifen ist bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von 9,00 m ohne Neuregelung des Straßenquerschnittes nicht möglich.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/020/2023