Anfrage Aktenzeichen BV10/065/2024

Voraussetzungen für die Einrichtung von Wallboxen auf Privatgrundstücken in Hellerhof - Anfrage der CDU-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Wilhelm-Kreis-Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

Die Fachverwaltung wird um Auskunft gebeten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, die absoluten bzw. eingeschränkten Halteverbote für die Ladevorgänge vor den Privathäusern aufzuheben und 2. welche Möglichkeiten bestehen, Gefahrenstellen durch die Kabelführungen von den Hauswänden der Privathäuser zum abgestellten E -Fahrzeug zu vermeiden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Immer mehr Haushalte in Hellerhof beziehen bereits Solarstrom und haben schon Wallboxen für das Aufladen des E-Autos installiert. Für den Ladevorgang muss jedoch im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot vor dem eigenen Haus geparkt werden, da keine eigenen Garageneinfahrten vorhanden sind. Hier haben Anwohner bereits Verwarnungen erhalten. Es gilt hier unbedingt Abhilfe zu schaffen, damit der Umstieg zum E-Auto weiter erfolgreich vorangetrieben werden kann. Denkbar wäre eine zeitliche Aufhebung der Abstellverbote für die Inhaber von E-Autos und Wallboxen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV10/065/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.05.2024 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 28.05.2024 Betrifft: Voraussetzungen für die Einrichtung von Wallboxen auf Privatgrundstücken in Hellerhof - Anfrage der CDU-Fraktion - Anfrage: Die Fachverwaltung wird um Auskunft gebeten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, die absoluten bzw. eingeschränkten Halteverbote für die Ladevorgänge vor den Privathäusern aufzuheben und 2. welche Möglichkeiten bestehen, Gefahrenstellen durch die Kabelführungen von den Hauswänden der Privathäuser zum abgestellten E -Fahrzeug zu vermeiden. Begründung: Immer mehr Haushalte in Hellerhof beziehen bereits Solarstrom und haben schon Wallboxen für das Aufladen des E-Autos installiert. Für den Ladevorgang muss jedoch im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot vor dem eigenen Haus geparkt werden, da keine eigenen Garageneinfahrten vorhanden sind. Hier haben Anwohner bereits Verwarnungen erhalten. Es gilt hier unbedingt Abhilfe zu schaffen, damit der Umstieg zum E-Auto weiter erfolgreich vorangetrieben werden kann. Denkbar wäre eine zeitliche Aufhebung der Abstellverbote für die Inhaber von E-Autos und Wallboxen. Des Weiteren bedarf es der Klärung, wie Stolperstellen, die durch das Verlegen des Ladekabels quer über den Gehweg vermieden werden können. Wenn es beispielsweise möglich wäre, dass der Ladevorgang zeitlich nachts ermöglicht wird, könnte in diesem Zeitraum auch in Teilen auf dem Gehweg geparkt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/065/2024