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BV5/109/2026
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.08.2026
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 15. September 2026
Betrifft:
Zusammenlegung der Haltestellen Nordpark/Aquazoo und Messe Ost/Stockumer
Kirchstraße
(Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. August
2026)
Die Hochbahnsteige der Haltestellen Nordpark/Aquazoo und Messe Ost/Stockumer
Kirchstraße weisen mindestens seit 2014 erhebliche bauliche Schäden auf. Ursache
hierfür soll insbesondere der langjährige Eintrag von Tausalzen sein. Nach den
bisherigen Planungen sollen die beiden nur rund 370 Meter voneinander entfernten
Haltestellen nicht saniert, sondern aufgegeben und durch eine gemeinsame neue
Haltestelle auf Höhe der Nelly-Sachs-Straße ersetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie
soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass dadurch sowohl die Bau- als auch die
späteren Unterhaltungskosten sinken.
Auch wenn sich die Wege für Fahrgäste durch die Zusammenlegung nur geringfügig
verändern dürften, wirft das Vorhaben Fragen zur Wirtschaftlichkeit, zur bisherigen
Förderung der Anlagen und zur konkreten Gestaltung der neuen Haltestelle auf.
Insbesondere ist bislang nicht erkennbar, wie diese in den Straßenraum eingebunden
und von beiden Seiten sicher sowie barrierefrei erreichbar sein soll.
Ich bitte daher, um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Auf welcher konkreten Kostenberechnung beruht die Einschätzung, dass der
Neubau einer gemeinsamen Haltestelle einschließlich des Rückbaus der
bestehenden Anlagen günstiger ist als die Sanierung der beiden vorhandenen
Haltestellen, und wie hoch sind die jeweils prognostizierten Investitions- und
Unterhaltungskosten?
2.Mit welchen Fördermitteln wurden die bestehenden Hochbahnsteige errichtet
oder später ausgebaut, welche Zweckbindungsfristen und sonstigen
förderrechtlichen Verpflichtungen bestehen noch und könnten durch ihren
Rückbau Rückzahlungspflichten entstehen?
3.Wie soll die neue Haltestelle einschließlich der barrierefreien Zugänge, der
Erreichbarkeit aus beiden Richtungen, der Führung des Fuß-, Rad- und
motorisierten Verkehrs sowie gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher Ampel-
oder Querungsanlagen konkret gestaltet werden?
gez. Katharina Schneider-Bodien
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