Antrag Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen RAT/316/2024

Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Planungsgewinne und Kosten bei Angebotsbebauungsplänen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. September 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen und abstimmen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auch im Rahmen von sogenannten Angebotsbebauungsplänen, die ohne einen begleitenden städtebaulichen Vertrag erstellt werden, die Kosten des Verfahrens, der Infrastruktur und der städtebaulichen Ziele („social return" oder bezahlbares Wohnen) angemessen zwischen den Grundstückseigentümer*innen als Planungsbegünstigten und der Stadt geteilt werden können. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen und dem Rat im ersten Quartal 2025 vorgestellt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. September 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · RAT/316/2024

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 41.14

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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RAT/316/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.09.2024 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Sitzung des Rates am 19. September 2024 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Planungsgewinne und Kosten bei Angebotsbebauungsplänen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen und abstimmen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auch im Rahmen von sogenannten Angebotsbebauungsplänen, die ohne einen begleitenden städtebaulichen Vertrag erstellt werden, die Kosten des Verfahrens, der Infrastruktur und der städtebaulichen Ziele („social return" oder bezahlbares Wohnen) angemessen zwischen den Grundstückseigentümer*innen als Planungsbegünstigten und der Stadt geteilt werden können. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen und dem Rat im ersten Quartal 2025 vorgestellt werden. Die Bauleitplanung verfolgt derzeit im Wesentlichen das Ziel, die drängenden Probleme der Düsseldorfer Stadtgesellschaft zu lösen. Dazu gehören die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen, der Erhalt von wichtigen Freiräumen und Frischluftschneisen sowie die Schaffung von sozialen Begegnungsorten und Einrichtungen für jedes Lebensalter. Ein Effekt durch die hoheitliche Baurechtschaffung durch Politik und Verwaltung ist die damit verbundene Steigerung der Bodenwerte, die nach dem Gesetz angemessen der Allgemeinheit zugeführt werden kann, damit alle davon profitieren können. In der Vergangenheit hat es jedoch vor dem Hintergrund dieser Wertsteigerungen immer wieder Fälle gegeben, bei denen Eigentümer*innen Flächen als Spekulationsobjekte angesehen haben. Die uns zur Verfügung stehenden (städtebaulichen) Instrumenten haben wir in den letzten Jahren immer weiter geschärft, um eine Grundlage für die Realisierung unserer gemeinsamen wohnungspolitischen und städtebaulichen Ziele zu haben. Mit dem Baulandmodell haben wir eine Vielzahl von Instrumenten zusammengefasst, die dafür Sorge tragen, dass wir im Rahmen von großen Bauprojekten öffentlich geförderten Wohnraum und eine angemessene Beteiligung der Investor*innen an den Kosten der Infrastruktur (insb. bei Mobilität, Bildung, Kinderbetreuung) sichern können. Bislang hat die Stadt die Zugriffsmöglichkeiten in erster Linie über die Abreden mit den Investor*innen in städtebaulichen Verträgen oder im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gesichert. Bei Projekten außerhalb von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag, haben wir bislang nur unzureichende Instrumente, um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer gerechten Verteilung der Wertsteigerungen durch die Bauleitplanung einerseits und der Kosten für die öffentliche Infrastruktur andererseits ist es aus Sicht unserer Fraktion sinnvoll, zu prüfen wie auch bei Angebotsbebauungsplänen die Grundstückseigentümer*innen als Planungs- gewinner*innen maßvoll in die Verantwortung genommen werden können. Ziel ist es, sowohl Klarheit darüber zu erlangen, welche Instrumente schon jetzt eingesetzt werden und welchen Effekt diese im Rahmen dieser komplexen und ressourcenbindenden Verfahren haben. Gleichzeitig sollen auch Lücken aufgedeckt werden, die im Rahmen des lebendenden Instruments Baulandmodell anzupassen sind. Mirja Cordes Dr. Frank Schulz Für die Richtigkeit: Stephan Soll Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/316/2024