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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589160.pdf
Published Time: 2026-06-09T09:55:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
AÖE/040/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.06.2026
Ratsfraktion – FDP
Ratsherrn Christian Rütz
Vorsitzender des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Antrag der FDP-Ratsfraktion
zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 22.06. 2026
# Betrifft:
Antrag der FDP-Ratsfraktion zum Thema "Prävention, Resilienz und Eigenverantwortung der
Bevölkerung stärken – Jeder muss wissen, was im Katastrophenfall zu tun ist"
Sehr geehrter Herr Rütz,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der
Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement
und Bevölkerungsschutz am 22. Juni 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Wissensdefizite in der Bevölkerung im
Bereich Bevölkerungsschutz auszugleichen , die Eigenverantwortung der Bürgerinnen
und Bürger zu stärken und die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Krisenlagen
auszubauen.
Dabei soll insbesondere die Vorbereitung auf Szenarien wie:
● großflächige Stromausfälle
● Hochwasserlagen
● Brände
● Extremwetterereignisse
● Ausfälle kritischer Infrastruktur
● militärische Konflikte sowie
● weitere natürliche oder menschengemachte Katastrophen
verbessert werden.
In den nächsten zwei Jahren schafft die Stadt Düsseldorf die Voraussetzungen dafür, dass
jede Einwohnerin und jeder Einwohner Düsseldorfs weiß,
● wie man sich im Falle einer Katastrophe verhalten soll und
● was man für sich selbst, die eigene Familie und die unmittelbare Nachbarschaft tun
muss, um möglichst schadlos zu bleiben. Seite 2
Im selben Zeitraum schafft die Stadt Düsseldorf die Voraussetzungen dafür, dass jeder
Betrieb, jedes Unternehmen, jede Behörde und jede Vereinigung im Stadtgebiet weiß,
● welche Maßnahmen im Falle einer Katastrophe zu ergreifen sind, um Schäden
möglichst gering zu halten sowie
● wie der eigene Betrieb beziehungsweise die eigene Organisation auch unter
Krisenbedingungen aufrechterhalten werden kann.
Ergänzend sollen insbesondere folgende Forderungen geprüft und bewertet werden:
Krisenfähigkeit der Verwaltung
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre organisatorischen und administrativen Strukturen so
weiterzuentwickeln, dass die eigene Handlungsfähigkeit auch bei länger andauernden
Krisenlagen dauerhaft gewährleistet bleibt. Dies soll ausdrücklich unabhängig von den
operativen Einsatzstrukturen von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Verwaltungsstab
betrachtet werden.
Resilienz als kommunales Querschnittsziel
Die Verwaltung wird aufgefordert
● bei neuen kommunalen Projekten und Planungen verbindliche Kriterien zur
Stärkung der Krisenresilienz zu berücksichtigen, sowie bestehende Maßnahmen
regelmäßig auf Sinnhaftigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu überprüfen
● bei der Entwicklung neuer Maßnahmen im Bereich Bevölkerungsschutz und
Krisenvorsorge den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit
gemäß § 75 GO NRW zu beachten. Zusätzliche bürokratische Verpflichtungen auf
kommunaler Ebene sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden
● im Austausch mit Unternehmen und Arbeitgebern auf eine stärkere Unterstützung
ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz hinzuwirken und
insbesondere die Freistellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie die
gesellschaftliche Anerkennung dieses Engagements aktiv zu fördern – unabhängig
von bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen
● den Bekanntheitsgrad und die Nutzung von Warnsystemen wie KatWarn und
NINA innerhalb der Düsseldorfer Bevölkerung gezielt zu erhöhen sowie die
Bedeutung unterschiedlicher Warnmeldungen und Warntöne verständlich zu
vermitteln
● sämtliche Maßnahmen im Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenvorsorge durch
eine geeignete, nachvollziehbare und zielgruppenorientierte
Kommunikationsstrategie zu begleiten, sowie
● nach sechs, zwölf und 24 Monaten über den Stand der Maßnahmenumsetzung sowie
den Grad der Zielerreichung zu berichten.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Linda Möller