Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
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Sitzung kompakt
22.06.2026 · Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz · Sitzung vom 22.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
22.06.2026 zu setzen und von der Verwaltung konkret beantworten zu lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur ausreichenden Bewässerung sind seitens des Gartenamtes geplant um auf (möglicherweise) auftretende Dürreperioden in der Stadt zu reagieren?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/039/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ein- richtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am Hier: „Städtische Bewässerungsfahrzeuge " Frage 1: Wie viele Bewässerungsfahrzeuge (inklusive Anhänger) befinden/befanden sich in den letz- ten 5 Jahren im Besitz der Stadt Düsseldorf? (Bitte Bestand je Jahr nennen.) Antwort: Das Gartenamt verfügt über keine reinen Bewässerungsfahrzeuge , da aus ökonomischen Gründen Fahrzeuge beschafft werden, die ganzjährig eingesetzt werden können. Vorhandene Fahrzeuge in den Gewichtsklassen von 3,5 bis 7 Tonnen werden für den jeweili- gen Bewässerungseinsatz mittels Wasserfass und integrierter Pumpe umgerüstet. Ein weite- res Wasserfass kann bei Bedarf auf einem Anhänger mitgeführt werden. Je nach Gewichts- klasse des Trägerfahrzeuges können Wasserfässer mit einem Volumen von bis zu 3.000 Li- tern transportiert werden. Das Gartenamt verfügt über insgesamt 51 Wasserfässer mit unterschiedlichen Füllvolumina. Frage 2: Welche zusätzlichen Maßnahmen zur ausreichenden Bewässerung sind seitens des Garten- amtes geplant um auf (möglicherweise) auftretende Dürreperioden in der Stadt zu reagie- ren? Antwort: In der Vegetationsperiode 2026 werden rund 16.000 Bäume im gesamten Stadtgebiet zu- sätzlich bewässert, davon rund 22 % in Eigenleistung. Insbesondere Jungbäume (Bäume im ersten bis zum achten Standjahr) werden bewässert, um sie beim Anwachsen zu unterstützen. Darüber hinaus werden Bäume an besonders schwierigen Standorten bewässert. Hierbei handelt es sich unter anderem um Standorte auf Tunneldecken, Tiefgaragen oder anderen versiegelten Flächen, auf denen sich Bäume nur eingeschränkt oder unter erschwerten Rahmenbedingungen tief verwurzeln können. Über das Stadtgebiet verteilt sind an 115 Bäumen insgesamt 460 Sensoren verbaut, um die Wasserspannung im Boden zu messen. Aus den Ergebnissen der Messungen werden Rück- schlüsse auf die bestehende Bodenfeuchte abgeleitet, um eine ressourcenschonende und bedarfsgerechte Wässerung durchführen zu können. Je nach Wetterlage und Sensordaten werden die Bäume vom 5. bis zum 8. Standjahr sowie die Bäume an schwierigen Standorten ca. 6-mal jährlich mit bis zu 150 Liter Wasser pro Baum und Durchgang gewässert. Bäume vom 1. bis zum 4. Standjahr werden (ebenfalls ab- hängig von der Wetterlage) bis zu 21 -mal pro Jahr und Baum ebenfalls mit bis zu 150 Liter Wasser je Durchgang gewässert. Die Maßnahmenlisten werden auf Grundlagen der Erfah- rungswerte der Vergangenheit sowie anerkannter Regeln der Technik erstellt. 1 Frage 3: Wie viele externe Firmen mit wie langen Anfahrtswegen wurden zum Bewässern von Stadt- bäumen mit welchen ökologischen Auflagen in den vergangenen fünf Jahren beauftragt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Aufträgen und ggf. Einsatz von Elektrofahrzeugen.) Antwort: Das Gartenamt koordiniert aktuell fünf Firmen, welche vertraglich in der zusätzlichen Baum- bewässerung, aber auch teils in der Flächenbewässerung tätig sind. Diese Firmen haben i h- ren Firmensitz in Dortmund, Kaarst, Wuppertal, Radevormwald und den Niederlanden. Drei weitere Firmen wässern Bäume im Zuge von Nachpflanzungen im Rahmen der gesetzli- chen Gewährleistungspflicht. Diese haben ihren Firmensitz in Düsseldorf, Kaarst und Nieder- krüchten. Weitere Wässerungen finden im Zuge von Neubauprojekten statt. Bezüglich der Anfahrtswege kann die Verwaltung keine Aussage treffen, da die Firmen mehrheitlich private Stellflächen und Höfe im Düsseldorfer Stadtgebiet gemietet haben, um Fahrtzeiten und -wege zu reduzieren. Auflagen zum Einsatz von E-Fahrzeugen werden sei- tens des Auftraggebers nicht getätigt. Anzahl Firmen für Anzahl Firmen im Jahr zusätzliche Baum- Rahmen der Fertig- bewässerung stellungspflege 2026 5 3 2025 6 3 2024 7 3 2023 11 2 2022 9 2 Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche der beschlossenen Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze liegen im Zeitraum 2020 -2026 hinsichtlich der entstandenen Ausgaben jeweils unterhalb der Berichtsschwelle und tauchen daher nicht im BIC-Bericht auf (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Beträgen je Maßnahme auflisten)?
3. Mit welchen Soll-Kennwerten (Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und Einwohner bis inklusive 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren, Erreichbarkeitsradius, Anteil inklusiver Spielelemente) arbeitet die Stadt Düsseldorf bei der Spielplatzbedarfsplanung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/041/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungs-schutz am 22. Juni 2026 Hier: "Spielplätze unterhalb der Berichtsschwelle im BIC -Bericht" Frage 1: Welche der beschlossenen Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze liegen im Zeitraum 2020 - 2026 hinsichtlich der entstandenen Ausgaben jeweils unterhalb der Berichtsschwelle und tauchen daher nicht im BIC -Bericht auf (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Beträgen je Maßnahme auflisten)? Antwort: Die Verwaltung informiert gemäß Ziffer 2.14 der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Baumaßnahmen (GA Bau) halbjährlich in aggregierter Form über den Projektstatus der Maßnahmen der hochbauenden Ämter sowie der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) im Hochbaubereich ab einer Wertgrenze von 500.000,00 Euro. Bei den Baumaßnahmen an Kinderspielplätzen handelt es sich nicht um Hochbaumaßnahmen, weshalb sie für diesen Bericht nicht betrachtet werden. Frage 2: Welche Sanierungs- und Neubaupreise je Quadratmeter im Betrachtungszeitraum 2020- 2026 liegen den Maßnahmen aus dem Masterplan zugrunde, gegliedert nach Größenklassen (etwa kleiner als 500 Quadratmeter, 500 bis 1.500, 1.500 bis 3.000, größer als 3.000 Quadratmeter) und nach Spielplatztyp (Wohnumfeld, Themen/Abenteuerspielplatz, Waldspielplatz, Wasserspielplatz, Bolzplatz, Streetballanlage, Skate-/Bikeanlage; für Kinder bis 14 Jahren sowie für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren)? Sollten Sie andere, ebenfalls größenspezifische Unterschiede aufzeigende Größenklassen als die oben genannten im Verwaltungsalltag nutzen, greifen Sie gerne auf diese zurück. Antwort: Die Quadratmeterpreise sind zum Beispiel abhängig von folgenden Kriterien, die projektbezogen stark differieren können: • Zustand der bestehenden Strukturen, bezogen auf Spielgeräte, Umfassungen, Wegeflächen und Vegetationsbestand • Lage im Raum, d.h. Notwendigkeit zusätzliche r Anbindungen • Nutzerfrequentierung mit Auswirkungen auf die Materialwahl • Anteil versiegelter Flächen sowohl im Bestand als auch in der Neuplanung • Anzahl und Größe der Spielgeräte • Technikausstattung zum Beispiel bei Wasserspielplätzen • Notwendigkeit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zum Beispiel durch Schaffung zusätzlicher Platzbereiche Für die Bemessung der Bausumme für die Umgestaltung oder Neugestaltung von Kinderspielplätzen sind das Verhältnis von Flächengrößen bzgl. Grünbereich zu befestigter Fläche, bauliche Maßnahmen zu erforderlicher Spielgerätebeschaffung oder erforderlicher Abbruch zu Wiederherstellungsaufwand entscheidend. Diese Aspekte, die regelmäßig mit den aktuellen Ausschreibungsergebnissen abgeglichen werden, fließen dann in die Budgetierungsplanung der unterschiedlichen Spielplatz-Baumaßnahmen. 1 Frage 3: Mit welchen Soll- Kennwerten (Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und Einwohner bis inklusive 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren, Erreichbarkeitsradius, Anteil inklusiver Spielelemente) arbeitet die Stadt Düsseldorf bei der Spielplatzbedarfsplanung? Antwort: Im Rahmen der Erarbeitung der Grünordnungsrahmenplänen (GOP II) für die Stadtbezirke werden Erreichbarkeits- und Versorgungsanalysen durchgeführt, die unter anderem die Grundlage für die Spielplatzbedarfsplanung darstellen. Die Erreichbarkeit wird aus der DIN 18034 hergeleitet, die differenzierte Erreichbarkeitsradien für Kinderspielflächen zwischen 175 m und 1.000 m, je nach Bedeutsamkeit des Spielplatzes (z.B. Wohnumfeld oder Quartiersspielplätze) oder der Altersgruppe der Kinder (z.B. bis 6 Jahre oder bis 12 Jahre) vorgibt. In den GOP II wird ein hieraus gemittelter Radius von 400 m zur Erreichbarkeit von öffentlichen Kinderspielflächen angewendet. Die Ermittlung der quantitativen Versorgung (qm/EW) wird auf der Basis der Richtwerte gemäß Runderlass des Innenministers NRW Bauleitplanung von 1974 in den GOP II durchgeführt. Dieser gibt einen Spielflächenbedarf entsprechend der Bebauungsdichte (GFZ) oder der Netto- Einwohnerdichte (EW/ha) vor. Je nach dieser Dichte wird ein Spielflächenbedarf zwischen 2,4 bis 4,5 qm/EW empfohlen. Auf dieser Basis wird in den GOP II eine An alyse und Bewertung der Kinderspielflächen in den einzelnen Stadtbezirken durchgeführt, um Handlungsbedarfe für die Spielflächenentwicklung in Düsseldorf abzuleiten, die letztlich in der Spielplatzbedarfsplanung Anwendung finden. Bei allen Kinderspielplatzplanungen werden die Aspekte der Inklusion berücksichtigt und im Rahmen der Spielplatzkommission vorgestellt und diskutiert. Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Anhand welcher Kriterien werden stark frequentierte Orte im Stadtgebiet identifiziert und in höhere Reinigungsklassen eingestuft?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/042 /2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 22.06.2026 Hier: „Stadtsauberkeit an stark frequentierten Orten - Reinigungsintervalle und Abfallentsorgung in Düsseldorf" Frage 1: Anhand welcher Kriterien werden stark frequentierte Orte im Stadtgebiet identifiziert und in höhere Reinigungsklassen eingestuft? Antwort: Die Einstufung einer Straße im Straßenreinigungsverzeichnis erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich für die Straße im Ganzen, gegebenenfalls für größere Abschnitte, aber nicht in Bezug auf einzelne Grundstücke. Berücksichtigt werden die Bebauung, der Baumbestand, die vorhandene Verkehrs- anbindung und Infrastruktur wie verkehrsberuhigte Bereiche, Kindergärten, Schulen sowie gewerbliche Einrichtungen (z . B. Gastronomie, Kioske) und der ÖPNV. Auch der Ausbauzustand der Straße ( ein- oder zweispurig) und die Anordnung der Parkplatzflächen (auf beiden Straßenseiten, in Parkbuchten oder in zum Parken gekennzeichneten Flächen) sowie die Gehwege in der vorhandenen Form, fließen in diese Bewertung ein. Frage 2: In welchen Intervallen erfolgen Straßenreinigung und Mülleimerleerung an stark frequentierten Orten (z. B. an der Immermannstraße)? (Bitte aufgeschlüsselt nach Werktagen, Wochenenden und Großveranstaltungen.) Antwort: Die Straßen in Düsseldorf werden regelmäßig entsprechend der jeweiligen, im Straßen- reinigungsverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung) https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigungsvz_202 5.pdf festgelegten Häufigkeit gereinigt. Das Verzeichnis führt die Reinigungshäufigkeiten für rund 3.400 Straßen bzw. Straßenabschnitte in Düsseldorf auf . Dabei werden Wohnstraßen in der Regel zwischen 1 bis 3 mal wöchentlich und die Straßen im Bereich der Innen- und der Altstadt 5 bis 12 mal wöchentlich gereinigt. Die jeweiligen Reinigungstage finden sich im Straßenreinigungskalender auf der Homepage der AWISTA Kommunal GmbH unter https://www.awista-kommunal.de/strassenreinigung. Die in der Frage genannte Immermannstraße befindet sich seit 2024 in der Reinigungsklasse C 7 (vorher C5) und wird von montags bis sonntags 1 x täglich gereinigt. Die Straßenpapierkörbe werden in der Regel parallel zur Straßenreinigung (also an denselben Wochentagen) geleert. In einigen Straßen erfolgt die Leerung der Straßenpapierkörbe auch häufiger: • Lorettostraße (C5): Straßenreinigung 1 x täglich Mo - Fr, Behälterleerung 1 x täglich Mo - So • Kreuzungsbereich Adersstraße / Scheurenstraße und Birkenstraße, (Dorotheenstr.- Ackerstr) (C5): Straßenreinigung 1 x täglich Mo - Fr, Behälterleerung 1 x täglich Mo bis Sa • Lessing- , Industrie- , Vulkan- , Dreieck-, Armin-, Quer- und Siemensstraße (C3) Straßenreinigung 1 x an 3 Tagen pro Woche (Mo, Mi, Fr), Behälterleerung 1 x täglich an 5 Tagen pro Woche (Mo, Mi, Fr, Sa, So) Insbesondere im U mfeld des Hauptbahnhofs und auch in der Immermannstraße wurden in letzter Zeit weitere und größere Straßenpapierkörbe und auch ein Solarpressbehälter aufgestellt. Bei den erwähnten Großveranstaltungen im Stadtgebiet (wie beispielsweise dem Japan- Tag, der Rheinkirmes oder auch dem Frankreichfest) erfolgen auf den Zuwegungen im Veranstaltungsumfeld bedarfsorientierte Zusatzleerungen der Straßenpapierkörbe sowie eine Beseitigung von Grobverunreinigungen. Je nach Veranstaltung werden im Veranstaltungsumfeld auch zusätzliche Mülltonnen (sogenannte "Eventtonnen") aufgestellt. Die Reinigung der eigentlichen Veranstaltungsfläche obliegt dem jeweiligen Veranstalter selbst. Frage 3: Welche personellen und finanziellen Aufwendungen wären erforderlich, um die Reinigungs- und Leerungsintervalle an identifizierten Problemstandorten bedarfsgerecht zu erhöhen? Antwort: Für die Anlieger einer Straße, für die eine häufigere Reinigung festgelegt wird, bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr. Am Beispiel der bereits genannten Immermannstraße ging mit der Erhöhung der Reinigu ngshäufigkeit von 5 auf 7 mal wöchentlich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um 40 % einher . In Fällen, in denen eine solche Änderung unumgänglich ist, nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz vorab Kontakt mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auf. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Wissensdefizite in der Bevölkerung im Bereich Bevölkerungsschutz auszugleichen , die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Krisenlagen auszubauen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele der nominell vorhandenen Schutzplätze in Düsseldorf sind nach aktuellem Stand im Krisenfall tatsächlich einsatzbereit?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Lücke zwischen nomineller und tatsächlicher Schutzkapazität zu schließen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.. Beschlusslage: Ratsbeschluss AÖE/048/2025 Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Kosten: Planungsmittel: 118.228 Euro Baukosten: 1.394.485 Euro Gesamtkosten (brutto): 1.512.713 Euro Jährliche Nettofolgekosten (brutto) 21.558 Euro Ausgangssituation: Am 03.06.2024 wurde im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz der Beschluss (AÖE/025/2024) gefasst, die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage zu beauftragen, für das Projekt „Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher“ die weitere Planung mit vorheriger Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Spielplatzkommission hat in ihrer Sitzung am 14.04.2026 die Empfehlung ausgesprochen, dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz die oben genannten Planungs- und Baumaßnahmen zum Beschluss vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz nimmt das Parkpflegewerk für den Elbroichpark zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Ziele und Maßnahmen im Rahmen vorhandener personeller und finanzieller Ressourcen.
Gärten, Park- und Grünanlagen sprechen unsere Sinne auf vielfältige Weise an. Sie bringen uns Naturerlebnisse und Kunstgenuss nahe. Der Elbroichpark ist darüber hinaus als für die Regional- und Stadtgeschichte bedeutendes Gartenkunstwerk seit 1988 in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit einem Denkmal bedarf immer eines Konzeptes, das auf der Grundlage einer möglichst umfassenden Aufarbeitung historischer Quellen erarbeitet worden ist.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.