Antrag Aktenzeichen BV5/122/2026

Düsseldorf will Tempo‑30 an der Kalkumer Schloßallee ausweiten

Amtlicher Titel: Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Kalkumer Schloßallee an der Bushaltestelle vor dem Theodor-Fliedner-Gymnasium

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kalkumer Schloßallee · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die CDU‑ und SPD‑Fraktionen des Stadtbezirks 5 haben einen Antrag gestellt, die bestehende Tempo‑30‑Regelung auf der Kalkumer Schloßallee im Bereich des Theodor‑Fliedner‑Gymnasiums zu erweitern. Ziel ist, beide Fahrtrichtungen an der Bushaltestelle vollständig in die Tempo‑30‑Zone zu integrieren, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Die Verwaltung soll die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen prüfen und die Maßnahme möglichst zeitnah umsetzen. Der Antrag wird in der Bezirksvertretung 5 am 15. September 2026 beraten.

Warum wichtig

Schülerinnen und Schüler sowie Busfahrgäste profitieren von geringerer Geschwindigkeit und damit höherer Sicherheit beim Überqueren der Straße.

Die Details

  • Bereich: Kalkumer Schloßallee im Umfeld des Theodor‑Fliedner‑Gymnasiums
  • Aktuelle Regelung: Tempo‑30 montags‑freitags von 7 bis 17 Uhr (teilweise)
  • Erweiterung: Beide Fahrtrichtungen (Kalkum & Kaiserswerth) an der Bushaltestelle sollen vollständig erfasst werden
  • Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler
  • Antragsteller: CDU‑ und SPD‑Fraktion der Bezirksvertretung 5
  • Verfahren: Verwaltung prüft rechtliche und verkehrstechnische Voraussetzungen und soll Umsetzung zeitnah vornehmen

Einordnung

Der Vorschlag betrifft die Verkehrsgeschwindigkeit auf einem stark frequentierten Abschnitt einer Hauptverkehrsader im Stadtbezirk 5 und soll das Risiko von Unfällen an einer Schule und Bushaltestelle reduzieren. Er ist noch nicht beschlossen und bindet die Verwaltung nur zu einer Prüfung und möglichen Umsetzung.

Hintergrund

Tempo‑30 ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die häufig in Schul- und Wohngebieten eingesetzt wird, um die Sicherheit von Fußgängern und insbesondere von Kindern zu erhöhen.

Nächste Schritte

Beratung und mögliche Beschlussfassung in der Bezirksvertretung 5 am 15. September 2026

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
BV5/122/2026 CDU-Fraktion SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.09.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 15.September 2026 Betrifft: Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Kalkumer Schloßallee an der Bushaltestelle vor dem Theodor-Fliedner-Gymnasium (Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 02.September 2026) Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die schon bestehende Tempo-30-Regelung (montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr) auf der Kalkumer Schloßallee im Bereich des Theodor-Fliedner-Gymnasiums so auszuweiten, dass die Bushaltestellen „Kalkumer Schloßallee" sowohl in Fahrtrichtung Kalkum (Abb.1) als auch in Fahrtrichtung Kaiserswerth (Abb.2) vollständig erfasst werden, um die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Begründung: Das Theodor-Fliedner-Gymnasium befindet sich unmittelbar an der stark befahrenen Kalkumer Schloßallee. Insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes halten sich dort zahlreiche Schülerinnen und Schüler auf. Hinzu kommt der Busverkehr an der Bushaltestelle „Kalkumer Schlossallee". Die derzeitige Tempo-30-Regelung reicht nach Auffassung der Bezirksvertretung 5 nicht aus, um den gesamten sensiblen Bereich vor dem Gymnasium und an der Bushaltestelle angemessen abzudecken. Gerade im Bereich einer weiterführenden Schule und einer Bushaltestelle ist mit häufigen Querungen der Fahrbahn und unvorhersehbaren Bewegungen von Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung daher, die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Tempo-30-Regelung zu prüfen und diese anschließend möglichst zeitnah umzusetzen. Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich. gez. Nicole Perger Gez. Dominik Dimmendaalgez. Nicola Irmer Abb. 1: Fahrtrichtung Kalkum Abb. 2: Fahrtrichtung Kaiserswerth Seite 2 Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/122/2026