Radfahrstreifen Benrather Schloßallee
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass die bereits im April 2008 durch die Bezirksvertretung 9 beschlossenen Radfahrstreifen auf der Benrather Schloßallee im Bereich der „Schloßkurve“ unabhängig von der Führung des geplanten Radschnellwegs durch Benrath so weit wie möglich als geschützte Radwege („Protected Bike Lane“) ausgebaut werden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Da sich in dem o. g. Abschnitt der Benrather Schloßallee keine PKW-Parkstreifen befinden, ist dieser besonders für die Anlage von geschützten Radfahrstreifen zur Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern geeignet.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/084/2020