Sanierung Ottostraße/Vereinsstraße und Beteiligung der Netzgesellschaft - Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP -
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Die BV 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob gegenüber der Netzgesellschaft Haftungsansprüche geltend gemacht werden können, da die Ottostraße und die Vereinsstraße nach Arbeiten der Netzgesellschaft nicht wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wurden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
In der Verwaltungsvorlage BV7/044/2020 führt die Verwaltung aus, dass die Netzgesellschaft im Jahr 2016 in diesen Straßen Arbeiten durchgeführt hat. Nach Beendigung der Arbeiten wurden die Straßen dann nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Nun bestehen beide Straßen heute aus einem Flickwerk von Teer- und Kopfsteinpflaster. Im Januar 2020 hat die BV mehrheitlich beschlossen, die Straßen mit einem Asphaltbelag zu sanieren. Die Verwaltung hat dies auch für 2022 in Aussicht gestellt, aber auch erklärt, dass Anwohnerbeiträge allein für die Ottostraße in Höhe von voraussichtlich 61.500 Euro anfallen werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 7
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/025/2021