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RAT/193/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Bericht
Betrifft:
Bericht aus der Kleinen Kommission "Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke"
Fachbereich:
07/0 - Dezernat für Wirtschaft, Recht, Feuerwehr und Gesundheit
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 27.06.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf
entspricht der letzte Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke nicht mehr den
gesetzlichen Anforderungen. Um das Ziel eines dauerhaften und rechtskonformen
Neuzuschnitts der Kommunalwahlbezirke zu erreichen, muss bei der Neueinteilung
des Wahlgebiets - neben den rechtlichen beziehungsweise gerichtlichen Vorgaben -
auch die künftige demografische Entwicklung unter Einbeziehung zum Beispiel
geplanter Neubauvorhaben im Stadtgebiet berücksichtigt werden.
Wegen der besonderen gesamtstädtis chen und politischen Bedeutung dieses
Projektes, welches nicht nur die Bildung neuer Wahlbezirksgrenzen nach sich zieht,
sondern auch mit den Strukturen des Stadtgebiets in Einklang gebracht werden
muss, wurde zur Schaffung größtmöglicher Transparenz und E inbindung aller
politischen Akteure eine Kleine Kommission eingerichtet (Beschlussvorlage
RAT/002/2023).
Ziele und Aufgaben
Die Kleine Kommission versteht sich als Austauschgremium der Politik mit
empfehlendem Charakter. In erster Linie begleitet und berät sie die Verwaltung im
Entwicklungsprozess zur Neueinteilung des Wahlgebiets. Zudem unterstützt sie die
Verwaltung bei der Vorbereitung zeitnaher Entscheidungen und Beschlüsse in den
Gremien (Rat, Kommunalwahlausschuss) mit Vorschlägen und Anregungen.
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Die 5. Sitzung
Die fünfte Sitzung fand am 21.05.2024 statt.
Die Tagesordnung beinhaltete folgende Punkte:
Top Inhalt
Top 1 Anerkennung der Tagesordnung
Top 2 Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung vom 07.03.2024
Top 3 Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsaufträgen der 4. Sitzung
Top 4 Abstimmung der Beschlussempfehlung
Top 5 Sonstiges
Die Tagesordnung wurde anerkannt sowie die Niederschrift der 4. Sitzung vom
07.03.2024 genehmigt.
Unter TOP 3 stellt die Verwaltung zunächst den IST-Zustand des aktuellen Zuschnitts
der Kommunalwahlbezirke mit den Wahlberechtigten -Zahlen zum 31.03.2024 vor.
Dabei zeigen sich insbesondere in den Stadtbezirken 1 und 5 große Abweichungen
der Anzahl Wahlberechtigter in den einzelnen Kommunalwahlbezirk en verglichen mit
der durchschnittlichen Zahl Wahlberechtigter pro Kommunalwahlbezirk im
Stadtgebiet. Seit Beginn der Arbeit der Kleinen Kommission hat sich die Situation
durch ein ungleichmäßiges Wachstum Wahlberechtigter verändert - daher besteht
weiterhin dringender Handlungsbedarf.
Die Verwaltung stellt Parameter vor, anhand derer sie einen Vorschlag zum
Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke erstellt hat. Nach Beschluss der Kleinen
Kommission vom 07.03.2024 wurden dabei die Grenzverläufe der Stadtbezirke
beibehalten, während gleichzeitig stadtbezirksgrenzübergreifende
Kommunalwahlbezirke, soweit möglich, vermieden worden sind.
Die unter hohem Zeitdruck erfolgte Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke im Jahr
2020 wurde insoweit korrigiert, als dass Sozialraum- bzw. Wohnquartiersgrenzen bei
der Einteilung beachtet, während die maximalen Abweichungsgrenzen von +/ -15 %
eingehalten wurden. Auf dieser Basis wurde ein Vorschlag zur Neueinteilung der 41
Kommunalwahlbezirke erstellt.
Herauszustellen ist dabei, dass
der Stadtbezirk 1 zukünftig in sechs, statt bisher fünf, Kommunalwahlbezirke
aufzuteilen ist
sich zwischen den Stadtbezirken 9 und 10 im Gebiet Urdenbach/Garath ein
stadtbezirksgrenzübergreifender Kommunalwahlbezirk befindet
das Gebiet der Stadtbezirke 9 und 10 zukünftig in sieben, statt bisher acht,
Kommunalwahlbezirke aufzuteilen ist.
Nach anschließender Diskussion erfolgte eine Abstimmung zur Beschlussempfehlung
(TOP 4). Dabei sprachen sich acht Mitglieder für die Beschlussempfehlung des
Verwaltungsvorschlages aus (eine Enthaltung). Damit wurde die
Beschlussempfehlung angenommen.
Über den Vorschlag der Verwaltung hat der Kommunalwahlausschuss in seiner
Sitzung am 20. Juni 2024 beraten und dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.
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Ausblick und weiteres Vorgehen
Die Umsetzung des vom Kommunalwahlausschuss gefassten Beschlusses zum
Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke erfolgt bis zum September 2024.
Gemäß § 17 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz NRW können die Parteien die
Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen ab dem 46. Monat nach Beginn der
Wahlperiode einladen.
Ratsherr Peter Rasp
Vorsitzender