Berichtsvorlage Aktenzeichen RAT/193/2024

Bericht aus der Kleinen Kommission "Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 25. Juni 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht der letzte Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Um das Ziel eines dauerhaften und rechtskonformen Neuzuschnitts der Kommunalwahlbezirke zu erreichen, muss bei der Neueinteilung des Wahlgebiets - neben den rechtlichen beziehungsweise gerichtlichen Vorgaben - auch die künftige demografische Entwicklung unter Einbeziehung zum Beispiel geplanter Neubauvorhaben im Stadtgebiet berücksichtigt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. Juni 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/193/2024 X öffentlich nicht öffentlich Bericht Betrifft: Bericht aus der Kleinen Kommission "Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke" Fachbereich: 07/0 - Dezernat für Wirtschaft, Recht, Feuerwehr und Gesundheit Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 27.06.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht der letzte Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Um das Ziel eines dauerhaften und rechtskonformen Neuzuschnitts der Kommunalwahlbezirke zu erreichen, muss bei der Neueinteilung des Wahlgebiets - neben den rechtlichen beziehungsweise gerichtlichen Vorgaben - auch die künftige demografische Entwicklung unter Einbeziehung zum Beispiel geplanter Neubauvorhaben im Stadtgebiet berücksichtigt werden. Wegen der besonderen gesamtstädtis chen und politischen Bedeutung dieses Projektes, welches nicht nur die Bildung neuer Wahlbezirksgrenzen nach sich zieht, sondern auch mit den Strukturen des Stadtgebiets in Einklang gebracht werden muss, wurde zur Schaffung größtmöglicher Transparenz und E inbindung aller politischen Akteure eine Kleine Kommission eingerichtet (Beschlussvorlage RAT/002/2023). Ziele und Aufgaben Die Kleine Kommission versteht sich als Austauschgremium der Politik mit empfehlendem Charakter. In erster Linie begleitet und berät sie die Verwaltung im Entwicklungsprozess zur Neueinteilung des Wahlgebiets. Zudem unterstützt sie die Verwaltung bei der Vorbereitung zeitnaher Entscheidungen und Beschlüsse in den Gremien (Rat, Kommunalwahlausschuss) mit Vorschlägen und Anregungen. Seite 2 Die 5. Sitzung Die fünfte Sitzung fand am 21.05.2024 statt. Die Tagesordnung beinhaltete folgende Punkte: Top Inhalt Top 1 Anerkennung der Tagesordnung Top 2 Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung vom 07.03.2024 Top 3 Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsaufträgen der 4. Sitzung Top 4 Abstimmung der Beschlussempfehlung Top 5 Sonstiges Die Tagesordnung wurde anerkannt sowie die Niederschrift der 4. Sitzung vom 07.03.2024 genehmigt. Unter TOP 3 stellt die Verwaltung zunächst den IST-Zustand des aktuellen Zuschnitts der Kommunalwahlbezirke mit den Wahlberechtigten -Zahlen zum 31.03.2024 vor. Dabei zeigen sich insbesondere in den Stadtbezirken 1 und 5 große Abweichungen der Anzahl Wahlberechtigter in den einzelnen Kommunalwahlbezirk en verglichen mit der durchschnittlichen Zahl Wahlberechtigter pro Kommunalwahlbezirk im Stadtgebiet. Seit Beginn der Arbeit der Kleinen Kommission hat sich die Situation durch ein ungleichmäßiges Wachstum Wahlberechtigter verändert - daher besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung stellt Parameter vor, anhand derer sie einen Vorschlag zum Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke erstellt hat. Nach Beschluss der Kleinen Kommission vom 07.03.2024 wurden dabei die Grenzverläufe der Stadtbezirke beibehalten, während gleichzeitig stadtbezirksgrenzübergreifende Kommunalwahlbezirke, soweit möglich, vermieden worden sind. Die unter hohem Zeitdruck erfolgte Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke im Jahr 2020 wurde insoweit korrigiert, als dass Sozialraum- bzw. Wohnquartiersgrenzen bei der Einteilung beachtet, während die maximalen Abweichungsgrenzen von +/ -15 % eingehalten wurden. Auf dieser Basis wurde ein Vorschlag zur Neueinteilung der 41 Kommunalwahlbezirke erstellt. Herauszustellen ist dabei, dass  der Stadtbezirk 1 zukünftig in sechs, statt bisher fünf, Kommunalwahlbezirke aufzuteilen ist  sich zwischen den Stadtbezirken 9 und 10 im Gebiet Urdenbach/Garath ein stadtbezirksgrenzübergreifender Kommunalwahlbezirk befindet  das Gebiet der Stadtbezirke 9 und 10 zukünftig in sieben, statt bisher acht, Kommunalwahlbezirke aufzuteilen ist. Nach anschließender Diskussion erfolgte eine Abstimmung zur Beschlussempfehlung (TOP 4). Dabei sprachen sich acht Mitglieder für die Beschlussempfehlung des Verwaltungsvorschlages aus (eine Enthaltung). Damit wurde die Beschlussempfehlung angenommen. Über den Vorschlag der Verwaltung hat der Kommunalwahlausschuss in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beraten und dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt. Seite 3 Ausblick und weiteres Vorgehen Die Umsetzung des vom Kommunalwahlausschuss gefassten Beschlusses zum Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke erfolgt bis zum September 2024. Gemäß § 17 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz NRW können die Parteien die Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen ab dem 46. Monat nach Beginn der Wahlperiode einladen. Ratsherr Peter Rasp Vorsitzender

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/193/2024