Beschlussvorlage RPA Aktenzeichen RPAU/026/2024

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2023 - Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Oberbürgermeisters -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2023 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den vom Oberbürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 gebilligt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat gemäß § 95 Absätze 1 und 3 GO NRW zum 31. Dezember 2023 einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufgestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 59 Absatz 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen, der sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient hat.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RPAU/026/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2023 - Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Oberbürgermeisters - Fachbereich: 14 - Amt für kommunale Prüfung Amtsleitung: Anke Wohlan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rechnungsprüfungsausschuss 12.11.2024 Vorberatung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2023 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den vom Oberbürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, den Oberbürger - meister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW zu entlasten Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat gemäß § 95 Absätze 1 und 3 GO NRW zum 31. Dezember 2023 einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 59 Absatz 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen, der sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient hat. Seite 2 Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Bestimmungen und örtlichen Regelungen beachtet worden sind. Der Lagebericht war daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hatte sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. Das Amt für kommunale Prüfung hat am 13. September 2024 einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht unter Einbeziehung des Prüfungsberichts des Amtes für kommunale Prüfung sowie der zugehörigen elektronisch geführten Arbeitspapiere geprüft. Für die Prüfung wurden folgende Mitglieder bestimmt: Ratsherr Angerhausen, Ratsherr Bremer, Ratsherr Sültenfuß, Herr Eßer (CDU) Ratsherr Cardeneo, Frau Ott (Bündnis 90/Die Grünen) Ratsherr Dr. Panhaus (Volt/Mitglied der SPD-Ratsfraktion) und Herr Heuter (SPD) Ratsherr Droste und Herr Dr. Peters (FDP) Ratsherr Jörres (AfD) Herr Badzio (Die PARTEI-Klima-Fraktion) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Berichtes des Amtes für kommunale Prüfung und der Prüfergebnisse der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12. November 2024 unter Beteiligung der Prüferinnen und Prüfer des Amtes für kommunale Prüfung, der Stadtkämmerin und des Leiters der Kämmerei eingehend beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt zum Ergebnis seiner Prüfung wie folgt Stellung: Im Jahr 2023 bestand letztmalig die Möglichkeit, die haushaltswirtschaftlichen Folgen aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine zu isolieren. Der Jahresabschluss enthält hierfür Belastungen von 83,2 Mio. €, die nach dem NKF - COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz durch einen außerordentlichen Ertrag und eine damit verbundene Zuführung in die Bilanzierungshilfe ergebniswirksam ausgeglichen wurden. Damit ist die Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit" auf 409,1 Mio. € gestiegen. Unter Berücksichtigung der Erfassung der Haushaltsbelastungen als außerordentlicher Ertrag ergibt sich in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von 294,1 Mio. €. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von 210,9 Mio. €. Seite 3 Der Jahresüberschuss setzt sich aus dem positiven ordentlichen Ergebnis von 174,0 Mio. €, dem positiven Finanzergebnis von 36,9 Mio. € und einem außerordentlichen Ergebnis von 83,2 Mio. € zusammen. Die ordentlichen Erträge von 3.831,2 Mio. € werden dabei maßgeblich durch Gewerbesteuererträge von 1.672,2 Mio. € geprägt, die sich gegenüber dem Planansatz um 597,2 Mio. € erheblich verbesserten. Gleichfalls trugen die Erträge aus den Grundsteuern sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen - und der Umsatzsteuer von 685,3 Mio. € sowie nicht geplante pandemie- und kriegsbedingte Zuwendungen von 56,9 Mio. € dazu bei. In den ordentlichen Aufwendungen von 3.657,2 Mio. € stellen insbesondere die Transferaufwendungen von 1.378,1 Mio. € mit einem Anteil von 37,7 Prozent an den ordentlichen Aufwendungen die größte Position im städtischen Haushalt dar. Darüber hinaus beeinflussen die Personal - und Versorgungsauf-wendungen von 864,1 Mio. € den ordentlichen Aufwand. Die Finanzerträge von 45,4 Mio. €, vor allem für Ausschüttungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Stadtsparkasse Düsseldorf, übersteigen die Finanzaufwendungen von 8,5 Mio. €, die im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Kredite aus Investitionen und Erstattungszinsen für die Gewerbesteuer darstellen. In der Finanzrechnung ergab sich insgesamt anstatt eines geplanten Finanzmittelfehlbetrags von 796,0 Mio. € ein Finanzmittelüberschuss von 145,3 Mio. €, der insbesondere auf höhere Gewerbesteuereinzahlungen, geringere Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und geringere Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung des Saldos aus den Aufnahmen und Tilgungen von Krediten erhöhten sich die eigenen Finanzmittel um 58,6 Mio. € auf 254,9 Mio. €. In der Bilanz sind Liquide Mittel von 255,3 Mio. € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten sind unterjährig sukzessive getilgt worden. Zum Stichtag bestanden Investitionskredite von 341,5 Mio. €. Im Anlagevermögen ergaben sich wesentliche Zugänge bei den Anlagen im Bau vor allem für Schulbauten und Sporthallen (165,1 Mio. €) sowie für den ersten Bauabschnitt der Stadtbahnlinie U81 (27,5 Mio. €). Der Lagebericht stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar. Dabei wird festgestellt, dass insbesondere investive Ausgaben auf die dringendsten Maßnahmen zu beschränken seien, um bei steigenden Finanzierungs - und Baukosten den Düsseldorfer Haushalt nicht zu überlasten. Es wird wiederum auf eine erhebliche zukünftige Mittelbelastung durch die Instandhaltung von Gebäuden und Brücken, auf geplante Investitionsprojekte sowie den Zuschussbedarf der Holding hingewiesen. Angesichts der geplanten Investitionen und der geplanten Jahresfehlbeträge werde der Druck zu strukturellen Veränderungen im städtischen Haushalt steigen. Die dargestellte Entwicklung der Ausgleichrücklage zeigt einen vollständigen Verzehr in 2026. Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt gemäß § 59 Abs. 3 Sa tz 5 GO NRW, dass gegen den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2023 keine Einwendungen zu erheben sind und diese gebilligt werden. Seite 4 Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss ist gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW vom Rat fest zustellen. Außerdem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW). Düsseldorf, 12. November 2024 Ratsherr Warnecke Ratsherr Dr. Panhaus Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender Der Bericht wurde vorab mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 an die Ausschussmitglieder übersandt.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RPAU/026/2024