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RPAU/026/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2023 -
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Oberbürgermeisters -
Fachbereich:
14 - Amt für kommunale Prüfung
Amtsleitung:
Anke Wohlan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rechnungsprüfungsausschuss 12.11.2024 Vorberatung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2023 wurden vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung waren keine
Einwendungen zu erheben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den vom
Oberbürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.
Dezember 2023 gebilligt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, den Oberbürger -
meister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW zu entlasten
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat gemäß § 95 Absätze 1 und 3 GO NRW zum
31. Dezember 2023 einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 59 Absatz 3 GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen, der sich zur Durchführung der Prüfung der
örtlichen Rechnungsprüfung bedient hat.
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Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften, die sie
ergänzenden Bestimmungen und örtlichen Regelungen beachtet worden sind.
Der Lagebericht war daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt und die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des
Lageberichtes hatte sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften
zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Das Amt für kommunale Prüfung hat am 13. September 2024 einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses hat den
Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht unter Einbeziehung des Prüfungsberichts
des Amtes für kommunale Prüfung sowie der zugehörigen elektronisch geführten
Arbeitspapiere geprüft.
Für die Prüfung wurden folgende Mitglieder bestimmt:
Ratsherr Angerhausen, Ratsherr Bremer, Ratsherr Sültenfuß, Herr Eßer (CDU)
Ratsherr Cardeneo, Frau Ott (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Dr. Panhaus (Volt/Mitglied der SPD-Ratsfraktion) und Herr Heuter (SPD)
Ratsherr Droste und Herr Dr. Peters (FDP)
Ratsherr Jörres (AfD)
Herr Badzio (Die PARTEI-Klima-Fraktion)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Berichtes des Amtes für
kommunale Prüfung und der Prüfergebnisse der Ausschussmitglieder in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 12. November 2024 unter Beteiligung der
Prüferinnen und Prüfer des Amtes für kommunale Prüfung, der Stadtkämmerin und
des Leiters der Kämmerei eingehend beraten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt zum Ergebnis seiner Prüfung wie folgt
Stellung:
Im Jahr 2023 bestand letztmalig die Möglichkeit, die haushaltswirtschaftlichen Folgen
aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine zu isolieren. Der
Jahresabschluss enthält hierfür Belastungen von 83,2 Mio. €, die nach dem NKF -
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz durch einen außerordentlichen Ertrag und eine
damit verbundene Zuführung in die Bilanzierungshilfe ergebniswirksam ausgeglichen
wurden. Damit ist die Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit" auf 409,1 Mio. € gestiegen.
Unter Berücksichtigung der Erfassung der Haushaltsbelastungen als
außerordentlicher Ertrag ergibt sich in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss
in Höhe von 294,1 Mio. €. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von 210,9 Mio. €.
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Der Jahresüberschuss setzt sich aus dem positiven ordentlichen Ergebnis von
174,0 Mio. €, dem positiven Finanzergebnis von 36,9 Mio. € und einem
außerordentlichen Ergebnis von 83,2 Mio. € zusammen.
Die ordentlichen Erträge von 3.831,2 Mio. € werden dabei maßgeblich durch
Gewerbesteuererträge von 1.672,2 Mio. € geprägt, die sich gegenüber dem
Planansatz um 597,2 Mio. € erheblich verbesserten. Gleichfalls trugen die Erträge
aus den Grundsteuern sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen - und der
Umsatzsteuer von 685,3 Mio. € sowie nicht geplante pandemie- und kriegsbedingte
Zuwendungen von 56,9 Mio. € dazu bei. In den ordentlichen Aufwendungen von
3.657,2 Mio. € stellen insbesondere die Transferaufwendungen von 1.378,1 Mio. €
mit einem Anteil von 37,7 Prozent an den ordentlichen Aufwendungen die größte
Position im städtischen Haushalt dar. Darüber hinaus beeinflussen die Personal -
und Versorgungsauf-wendungen von 864,1 Mio. € den ordentlichen Aufwand.
Die Finanzerträge von 45,4 Mio. €, vor allem für Ausschüttungen von verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen sowie der Stadtsparkasse Düsseldorf, übersteigen
die Finanzaufwendungen von 8,5 Mio. €, die im Wesentlichen Zinsaufwendungen für
Kredite aus Investitionen und Erstattungszinsen für die Gewerbesteuer darstellen.
In der Finanzrechnung ergab sich insgesamt anstatt eines geplanten
Finanzmittelfehlbetrags von 796,0 Mio. € ein Finanzmittelüberschuss von
145,3 Mio. €, der insbesondere auf höhere Gewerbesteuereinzahlungen, geringere
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und geringere Auszahlungen aus
Investitions-tätigkeit zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung des Saldos aus den
Aufnahmen und Tilgungen von Krediten erhöhten sich die eigenen Finanzmittel um
58,6 Mio. € auf 254,9 Mio. €.
In der Bilanz sind Liquide Mittel von 255,3 Mio. € ausgewiesen. Die
Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten sind unterjährig sukzessive getilgt worden.
Zum Stichtag bestanden Investitionskredite von 341,5 Mio. €.
Im Anlagevermögen ergaben sich wesentliche Zugänge bei den Anlagen im Bau vor
allem für Schulbauten und Sporthallen (165,1 Mio. €) sowie für den ersten
Bauabschnitt der Stadtbahnlinie U81 (27,5 Mio. €).
Der Lagebericht stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.
Dabei wird festgestellt, dass insbesondere investive Ausgaben auf die dringendsten
Maßnahmen zu beschränken seien, um bei steigenden Finanzierungs - und Baukosten
den Düsseldorfer Haushalt nicht zu überlasten. Es wird wiederum auf eine erhebliche
zukünftige Mittelbelastung durch die Instandhaltung von Gebäuden und Brücken, auf
geplante Investitionsprojekte sowie den Zuschussbedarf der Holding hingewiesen.
Angesichts der geplanten Investitionen und der geplanten Jahresfehlbeträge werde
der Druck zu strukturellen Veränderungen im städtischen Haushalt steigen. Die
dargestellte Entwicklung der Ausgleichrücklage zeigt einen vollständigen Verzehr in
2026.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt gemäß § 59 Abs. 3 Sa tz 5 GO NRW, dass
gegen den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2023 keine
Einwendungen zu erheben sind und diese gebilligt werden.
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Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss ist gemäß
§ 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW vom Rat fest zustellen. Außerdem entscheiden die
Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 96 Absatz 1 Satz 4 GO
NRW).
Düsseldorf, 12. November 2024
Ratsherr Warnecke Ratsherr Dr. Panhaus
Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender
Der Bericht wurde vorab mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 an die
Ausschussmitglieder übersandt.