Beschlussvorlage Aktenzeichen SEBD/037/2026

Düsseldorf prüft Änderung des Finanzierungsbeschlusses für Regenwasser‑Pumpwerk Südallee

Amtlicher Titel: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Südallee, Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung“ (S-2018000003) - Beschluss -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Amtlich verknüpfter Verlauf Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
13. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 8. September 2026veröffentlicht

Vorgang · SEBD/037/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt, ohne neue KI-Zusammenfassung. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Das Wichtigste

Der Bauausschuss hat am 13. Oktober 2026 eine Vorlage zur Änderung des Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschlusses für das Regenwasser‑Pumpwerk an der Südallee erhalten. Die Stadt will damit die Umsetzung und die Kosten des Pumpwerks neu regeln. Die Entscheidung steht noch aus, das Projekt bleibt bis dahin unverändert.

Warum wichtig

Eine geänderte Finanzierung kann den Kostenrahmen und den Zeitplan des Pumpwerks beeinflussen, was direkte Auswirkungen auf die Entwässerungssicherheit und die kommunalen Haushaltsmittel hat.

Die Details

  • Projekt: Regenwasser‑Pumpwerk Südallee, Sanierung (S‑2018000003)
  • Ziel: Änderung des Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschlusses
  • Gremium: Bauausschuss berät am 13.10.2026
  • Status: Vorlage liegt zur Entscheidung vor (noch nicht beschlossen)

Einordnung

Die Vorlage betrifft die Sanierung der Südallee und das dortige Regenwasser‑Pumpwerk – ein wichtiger Teil der städtischen Entwässerungsinfrastruktur. Sie ist für Anwohner, Gewerbebetriebe und die kommunale Finanzplanung von Bedeutung, ist aber noch nicht verbindlich.

Hintergrund

Ein Regenwasser‑Pumpwerk sammelt überschüssiges Niederschlagswasser aus der Kanalisation und pumpt es in ein Rückhaltebecken oder direkt in ein Gewässer. Solche Anlagen schützen Stadtteile vor Überschwemmungen und reduzieren die Belastung des Abwassernetzes.

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Südallee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11

    Bauausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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SEBD/037/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Südallee, Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" (S-2018000003) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bauausschuss13.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Südallee, Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" (S-2018000003) in Höhe von 2.350.000 Euro gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beschlusslage: In seiner Sitzung vom 22.08.2023 beschloss der Betriebsausschuss den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/19/2023) für die Maßnahme „Südallee, Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" mit Gesamtkosten in Höhe von 1.830.024 Euro. Sachdarstellung: Die Anlage der Stadt Düsseldorf wird dem Amt für Verkehrsmanagement zugeordnet und der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) betreibt und saniert diese im Auftrag. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde die veraltete Pumpen- und Elektrotechnik erneuert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Hierzu wurden Tauchmotorpumpen eingebaut, die Pumpensümpfe baulich angepasst sowie eine neue Mittelspannungsanlage mit Transformator errichtet. Darüber hinaus wurden die Elektro- und Traforäume neu angeordnet, Türen erneuert und bauliche Schäden am gesamten Bauwerk beseitigt. Mehrkosten: Kostensteigerung und Erläuterung Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten zeigte sich nach der gründlichen Reinigung sämtlicher Bauwerksteile, dass der tatsächliche Schadensumfang deutlich größer war als ursprünglich angenommen. Hieraus entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 124.976 Euro. Weitere Mehrkosten entfallen auf das Gewerk Elektrotechnik. Bereits bei der Vergabe lag das wirtschaftlichste Angebot um 90.000 Euro über der ursprünglichen Kostenberechnung. Während der Ausführung entstanden darüber hinaus zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 115.000 Euro für Schaltschrankkomponenten, den Potentialausgleich, die Krananlage sowie erhöhte Montageaufwendungen. Auf die Herstellung des Stromanschlusses entfallen weitere Mehrkosten in Höhe von 30.000 Euro. Nach Abschluss der Bauarbeiten am Pumpwerk waren die Oberflächenbefestigungen des Vorplatzes infolge der Arbeiten verschiedener Gewerke erheblich beeinträchtigt. Hierzu zählen insbesondere die Verlegung einer Trinkwasserleitung, der Rückbau der alten Trafostation einschließlich Türen und Stufenanlage sowie der seitliche Umbau der Montageabdeckung. Daher ist eine Sanierung des Vorplatzes erforderlich. Die hierfür vorgesehenen Straßenbaukosten belaufen sich auf 80.000 Euro. Im Rahmen der Ausführungsplanung der Elektrotechnik wurden zunächst Schaltschrank- größen zugrunde gelegt, die üblicherweise bei vergleichbaren Pumpwerken erforderlich sind. Aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten beim Stromnetzbetreiber konnte die ab- schließende Abstimmung jedoch nicht rechtzeitig erfolgen. Erst im Zuge des eingereichten Netzanschlussantrags teilte der Netzbetreiber mit, dass größere Schaltschrankabmessungen erforderlich sind als ursprünglich vorgesehen. Infolgedessen stellte sich heraus, dass der geplante Elektrotechnikraum nicht ausreichend dimensioniert war. In Abstimmung mit dem Kanalbetrieb wurde daher eine Erweiterung des Raumes beschlossen. Die erforderliche Planungsänderung umfasst die Errichtung einer zusätzlichen Trennwand mit Tür einschließlich Arbeitsgerüst sowie einer tragenden Unterkonstruktion zur Aufnahme der zusätzlichen Lasten. Hierfür entstehen Mehrkosten in Höhe von 30.000 Euro. Aufgrund der vorgenannten zusätzlichen Leistungen und der damit verbundenen verlängerten Bauausführung entstanden zudem Mehrkosten für HOAI-Leistungen. Diese umfassen insbesondere die Anpassung der Planung sowie zusätzliche Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 50.000 Euro. Insgesamt ergeben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 519.976 Euro. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Finanzierung Die Maßnahme ist nicht im Wirtschaftsplan des SEBD enthalten. Die Finanzierung der Maßnahme wurde stattdessen im Rahmen einer Sonderfinanzierung außerhalb der vertraglichen Vereinbarung mit dem Amt für Verkehrsmanagement sichergestellt. Die zur ursprünglichen Finanzierung der Gesamtkosten erforderlichen Mittel wurden nach der ersten Beschlussfassung durch das Amt für Verkehrsmanagement über die Kämmerei bereitgestellt. Dies führte zu keiner zusätzlichen Belastung des Investitionshaushaltes der Landeshauptstadt Düsseldorf, da die erforderlichen Mittel bereits aus 2022 im Rahmen einer Seite 2 investiven Ermächtigungsübertragung genehmigt wurden und somit in der damals veranschlagten Höhe zur Verfügung standen. Da die Maßnahme von der Landeshauptstadt Düsseldorf finanziert wurde, war für die Finanzierung der Maßnahme die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Budget des Amtes für Verkehrsmanagement. Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 5. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/037/2026