Düsseldorf prüft Änderung des Finanzierungsbeschlusses für Regenwasser‑Pumpwerk Südallee
Amtlicher Titel: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Südallee, Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung“ (S-2018000003) - Beschluss -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Amtlich verknüpfter VerlaufUnterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
13. Oktober 2026nächster Termin1Dokument8. September 2026veröffentlicht
Vorgang · SEBD/037/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt, ohne neue KI-Zusammenfassung. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Das Wichtigste
Der Bauausschuss hat am 13. Oktober 2026 eine Vorlage zur Änderung des Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschlusses für das Regenwasser‑Pumpwerk an der Südallee erhalten. Die Stadt will damit die Umsetzung und die Kosten des Pumpwerks neu regeln. Die Entscheidung steht noch aus, das Projekt bleibt bis dahin unverändert.
Warum wichtig
Eine geänderte Finanzierung kann den Kostenrahmen und den Zeitplan des Pumpwerks beeinflussen, was direkte Auswirkungen auf die Entwässerungssicherheit und die kommunalen Haushaltsmittel hat.
Ziel: Änderung des Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschlusses
Gremium: Bauausschuss berät am 13.10.2026
Status: Vorlage liegt zur Entscheidung vor (noch nicht beschlossen)
Einordnung
Die Vorlage betrifft die Sanierung der Südallee und das dortige Regenwasser‑Pumpwerk – ein wichtiger Teil der städtischen Entwässerungsinfrastruktur. Sie ist für Anwohner, Gewerbebetriebe und die kommunale Finanzplanung von Bedeutung, ist aber noch nicht verbindlich.
Hintergrund
Ein Regenwasser‑Pumpwerk sammelt überschüssiges Niederschlagswasser aus der Kanalisation und pumpt es in ein Rückhaltebecken oder direkt in ein Gewässer. Solche Anlagen schützen Stadtteile vor Überschwemmungen und reduzieren die Belastung des Abwassernetzes.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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SEBD/037/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Südallee,
Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" (S-2018000003)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bauausschuss13.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens „Südallee,
Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" (S-2018000003) in Höhe von 2.350.000 Euro gemäß
§ 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der
Landeshauptstadt Düsseldorf.
Beschlusslage:
In seiner Sitzung vom 22.08.2023 beschloss der Betriebsausschuss den Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/19/2023) für die Maßnahme „Südallee,
Regenwasser-Pumpwerk, Sanierung" mit Gesamtkosten in Höhe von 1.830.024 Euro.
Sachdarstellung:
Die Anlage der Stadt Düsseldorf wird dem Amt für Verkehrsmanagement zugeordnet und der
Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) betreibt und saniert diese im Auftrag.
Im Rahmen der Baumaßnahme wurde die veraltete Pumpen- und Elektrotechnik erneuert
und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Hierzu wurden Tauchmotorpumpen
eingebaut, die Pumpensümpfe baulich angepasst sowie eine neue Mittelspannungsanlage
mit Transformator errichtet. Darüber hinaus wurden die Elektro- und Traforäume neu
angeordnet, Türen erneuert und bauliche Schäden am gesamten Bauwerk beseitigt.
Mehrkosten: Kostensteigerung und Erläuterung
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten zeigte sich nach der gründlichen Reinigung sämtlicher
Bauwerksteile, dass der tatsächliche Schadensumfang deutlich größer war als ursprünglich
angenommen. Hieraus entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 124.976 Euro.
Weitere Mehrkosten entfallen auf das Gewerk Elektrotechnik. Bereits bei der Vergabe lag
das wirtschaftlichste Angebot um 90.000 Euro über der ursprünglichen Kostenberechnung.
Während der Ausführung entstanden darüber hinaus zusätzliche Aufwendungen in Höhe von
115.000 Euro für Schaltschrankkomponenten, den Potentialausgleich, die Krananlage sowie
erhöhte Montageaufwendungen.
Auf die Herstellung des Stromanschlusses entfallen weitere Mehrkosten in Höhe von 30.000
Euro.
Nach Abschluss der Bauarbeiten am Pumpwerk waren die Oberflächenbefestigungen des
Vorplatzes infolge der Arbeiten verschiedener Gewerke erheblich beeinträchtigt. Hierzu
zählen insbesondere die Verlegung einer Trinkwasserleitung, der Rückbau der alten
Trafostation einschließlich Türen und Stufenanlage sowie der seitliche Umbau der
Montageabdeckung. Daher ist eine Sanierung des Vorplatzes erforderlich. Die hierfür
vorgesehenen Straßenbaukosten belaufen sich auf 80.000 Euro.
Im Rahmen der Ausführungsplanung der Elektrotechnik wurden zunächst Schaltschrank-
größen zugrunde gelegt, die üblicherweise bei vergleichbaren Pumpwerken erforderlich sind.
Aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten beim Stromnetzbetreiber konnte die ab-
schließende Abstimmung jedoch nicht rechtzeitig erfolgen. Erst im Zuge des eingereichten
Netzanschlussantrags teilte der Netzbetreiber mit, dass größere Schaltschrankabmessungen
erforderlich sind als ursprünglich vorgesehen. Infolgedessen stellte sich heraus, dass der
geplante Elektrotechnikraum nicht ausreichend dimensioniert war. In Abstimmung mit dem
Kanalbetrieb wurde daher eine Erweiterung des Raumes beschlossen. Die erforderliche
Planungsänderung umfasst die Errichtung einer zusätzlichen Trennwand mit Tür
einschließlich Arbeitsgerüst sowie einer tragenden Unterkonstruktion zur Aufnahme der
zusätzlichen Lasten. Hierfür entstehen Mehrkosten in Höhe von 30.000 Euro.
Aufgrund der vorgenannten zusätzlichen Leistungen und der damit verbundenen
verlängerten Bauausführung entstanden zudem Mehrkosten für HOAI-Leistungen. Diese
umfassen insbesondere die Anpassung der Planung sowie zusätzliche Leistungen der
örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf
50.000 Euro.
Insgesamt ergeben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 519.976 Euro.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Finanzierung
Die Maßnahme ist nicht im Wirtschaftsplan des SEBD enthalten. Die Finanzierung der
Maßnahme wurde stattdessen im Rahmen einer Sonderfinanzierung außerhalb der
vertraglichen Vereinbarung mit dem Amt für Verkehrsmanagement sichergestellt. Die zur
ursprünglichen Finanzierung der Gesamtkosten erforderlichen Mittel wurden nach der ersten
Beschlussfassung durch das Amt für Verkehrsmanagement über die Kämmerei
bereitgestellt.
Dies führte zu keiner zusätzlichen Belastung des Investitionshaushaltes der
Landeshauptstadt Düsseldorf, da die erforderlichen Mittel bereits aus 2022 im Rahmen einer
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investiven Ermächtigungsübertragung genehmigt wurden und somit in der damals
veranschlagten Höhe zur Verfügung standen.
Da die Maßnahme von der Landeshauptstadt Düsseldorf finanziert wurde, war für die
Finanzierung der Maßnahme die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite
mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Budget des Amtes für
Verkehrsmanagement.
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KI-gestützt aufbereitet am 5. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.