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SCHUA/017/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
Fachbereich :
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 14.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung
1. Möglichkeiten zur interimsweisen Kapazitätserweiterung der städtischen
Förderschulen für Geistige Entwicklung um zwei Klassen zum Schuljahr
2027/28, sowie einen alternativen Standort für einen Ersatzneubau der
Theodor-Andresen-Schule zu prüfen.
2. individuelle Standortprognosen für die Hauptschulen zu erstellen, mit dem
Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule
schulrechtlich zu stabilisieren.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Alle Schulträger sind gemäß §80 Schulgesetz NRW verpflichtet zur Sicherung eines
gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden
Bildungs- und Abschlussangebots eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Das
Amt für Schule und Bildung schreibt diese Schulentwicklungsplanung in
regelmäßigen Abständen für alle Schulen fort. Insbesondere werden dabei
Schülerbedarfe für die nächsten Schuljahre dargestellt, mit den vorhandenen
Kapazitäten abgeglichen und möglicherweise entstehende Handlungsbedarfe
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hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft dargestellt.
Die aktuelle, umfassende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde im
Sommer 2024 vorgelegt (vgl. SCHUA/048/2024) und beinhaltet einen
Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/29.
Die nächste regelhafte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für alle Schulen
erfolgt im Kalenderjahr 2027, um eventuell notwendige erforderliche
schulorganisatorische Maßnahmen ab dem Schuljahr 2028/29 frühzeitig ergreifen zu
können.
Die erstellten mit der aktuellen Schulentwicklungsplanung vorgelegten Prognosen
wurden und werden zudem vor der nächsten umfassenden Fortschreibung
fortlaufend u.a. anhand der jährlichen Schulstatistik, sowie den jährlichen
Anmeldezahlen überprüft. In Summe lässt sich zusammenfassen, dass die erstellten
Prognosen für die Schulformen Grundschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium,
Berufskollegs und Förderschulen in den Schwerpunkten Sprache, Lernen sowie
emotionale und soziale Entwicklung unverändert bestehen bleiben. Alle für diese
Schulformen ergriffenen Maßnahmen waren und sind weiterhin notwendig um das
benötigte Bildungsangebot bereitzustellen.
Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen an den Hauptschulen und
Förderschulen für Geistige Entwicklung bewegt sich mittlerweile an den unteren bzw.
oberen Prognoserändern, weshalb in der nachfolgenden Betrachtung anlassbezogen
überprüft wird, ob bzw. welcher schulorganisatorische Handlungsbedarf besteht.
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung "
Die Schüler*innenzahlen an den drei städtischen Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " sind in den letzten Jahren massiv
angestiegen. Während vor acht Jahren im Schuljahr 2018/19 noch 493
Schüler*innen an den drei Förderschulen mit diesem Förderschwerpunkt beschult
wurden, sind es im aktuellen Schuljahr 2025/26 bereits 651 Schüler*innen. Dies
entspricht einem Plus von einem Drittel (+ 32 % seit 2018/19) und fällt somit
prozentual erheblich höher aus, als das parallele Wachstum der Schülerzahlen an
den allgemeinbildenden Schulen im selben Zeitraum (+ ca. 8 %).
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Das 2024 in der Schulentwicklungsplanung für den aktuellen Prognosezeitraum
erwartete Maximum von 650 Schüler*innen ist somit bereits erreicht. Es ist zum
Schuljahr 2027/28 mit weiter steigenden Bedarfen von bis zu zwei Klassen zu
rechnen, für die zunächst interimsweise zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden
müssen. Diese Vorabmaßnahme soll mit dem Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss des Neubaus an der Herdecker Straße im Herbst 2026 zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Dies stellt keine Sondersituation für die Landeshauptstadt dar. Es werden in den
letzten Jahren in vielen Kommunen in NRW stark steigende Bedarfe in diesem
Förderschwerpunkt verzeichnet und notwendige Kapazitätserweiterungen geplant
und umgesetzt. Auch in Düsseldorf wurden bereits mehrere Maßnahmen zur
Kompensation des gestiegenen Bedarfs ergriffen. Dazu zählen die Ausschöpfung der
Bandbreiten, Umnutzungen im Bestand, ein Erweiterungsbau am noch bestehenden
Doppelstandort am Lohbachweg sowie ein Erweiterungsbau für die Mosaikschule.
Darüber hinaus werden sowohl der sich aktuell in finaler Planung befindliche
Ersatzneubau der Franz-Marc-Schule an der Herdecker Straße (vgl.
SCHUA/062/2024), als auch der weiterhin zwingend notwendige Ersatzneubau der
Theodor-Andresen-Schule (vgl. SCHUA/025/2019) Kapazitätserweiterungen
umfassen, um den Schulplatzbedarf in diesem Förderschwerpunkt dauerhaft und
zukunftsfähig sicherzustellen.
Diese beiden Neubauprojekte sind existenziell zur Sicherung des
Schulplatzangebotes im Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " und müssen
weiter mit Hochdruck forciert werden. Die bisherige Beschlusslage sieht zunächst die
Errichtung eines Ersatzneubaus für die Franz-Marc-Schule an der Herdecker Straße
(voraussichtlich im Schuljahr 2030/31) und anschließend einen Ersatzneubau für die
Theodor-Andresen-Schule am Lohbachweg (voraussichtlich im Schuljahr 2033/34)
vor. Für die weiter stark steigenden Schülerzahlen könnte dieser Ersatzneubau der
Theodor-Andresen-Schule am Lohbachweg zeitkritisch werden. Zusätzlich müsste der
Schulbetrieb der Theodor-Andresen-Schule während einer Bauphase am Lohbachweg
bis zur Fertigstellung des Neubaus vollständig ausgelagert werden. Dies wäre bereits
an jeder Schule mit großen organisatorischen und wirtschaftlichen
Herausforderungen verbunden. An einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„ Geistige Entwicklung " stellt eine solche Auslagerung jedoch eine umso größere
Hürde dar. Schulformspezifische Infrastruktur wie Pflegebäder etc. müssten
mituntergebracht und die Interimsstätte für die Bedürfnisse der besonders
schutzbedürftigen Schülerschaft zusätzlich qualifiziert werden, was enorme additive
organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen zur Folge hätte.
Aufgrund der geschilderten Faktoren soll daher statt eines Ersatzneubaus der
Theodor-Andresen-Schule am Lochbachweg 16-18 eine Verlagerung der Theodor-
Andresen-Schule in einen zu errichtenden Ersatzneubau an einem anderen Standort,
bevorzugt in den Stadtbezirken 1, 2 und 7 geprüft werden. Abhängig von den jeweils
vorliegenden Voraussetzungen eines anderen Standortes könnte die Fertigstellung
und somit der Bezug eines neuen Gebäudes früher erfolgen, als bei einer
Neuerrichtung am Lohbachweg selbst. Außerdem würden die großen
organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einer Auslagerung im
laufenden Schulbetrieb entfallen und somit die Kosten für ein Interim im
siebenstelligen Bereich einsparen. Die Schulgemeinde der Theodor-Andresen-Schule
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könnte bis zur Fertigstellung des Neubaus in der gewohnten Umgebung am
Lohbachweg verbleiben und hätte aufgrund nach Verlagerung der Franz-Marc-Schule
zur Herdecker Straße mehr Platz um die Schulplatzversorgung übergangsweise
sicherzustellen.
Hauptschulen:
Die Anmeldezahlen an den sieben städtischen Hauptschulen sind in den letzten
Jahren massiv gesunken. Während vor acht Jahren im Schuljahr 2018/19 noch 305
Schüler*innen in der fünfte Klasse an diesen sieben Schulen beschult wurden, sind
es im aktuellen Schuljahr 2025/26 nur noch 182 Schüler*innen. Dies entspricht einer
gesunkenen Nachfrage um ca. 40%.
Im aktuellen Schulentwicklungsplan aus 2024 wurde für die Schulform Hauptschule
bis zum Schuljahr 2027/28 ein sinkender Bedarf auf 10 bis 12 Zügen für den
Jahrgang 5 prognostiziert. Dem gegenüber steht eine Kapazität von 14 Zügen,
welche jedoch schon seit einigen Schuljahren in den Jahrgängen 5 und 6 nicht mehr
erreicht werden konnte.
Um dem Rückgang im Schüleraufkommen ab Jahrgang 5 an den Hauptschulen zu
begegnen und den Bestand der Schulform zu sichern, konnte bereits im Jahr 2024
eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Schulaufsichtsbehörde erwirkt werden. Infolgedessen sind für einen schulrechtlich
gesicherten Betrieb fortan nicht mehr zwei Klassen mit mindestens 36 Schüler*innen
in den Jahrgängen 5 und 6 erforderlich, sondern nur noch mindestens 18
Schüler*innen in einer Klasse in diesen Jahrgängen je Schule. Die
Ausnahmegenehmigung ist somit elementar für den rechtssicheren Fortbestand der
Schulform Hauptschule in Düsseldorf, da die eigentlich im Schulgesetz
vorgeschriebenen Mindestgrößen weder aktuell noch perspektivisch erreicht werden.
Die bereits geringe Prognose aus dem Schulentwicklungsplan wurde durch die
Aufnahmezahlen im aktuellen Schuljahr 2025/26 mit 9 gebildeten Klassen und nur
182 Schüler*innen im Jahrgang 5 zum Stichtag 15.10.2025 erstmals untertroffen.
Dabei konnte eine der sieben Hauptschulen mit einer Schüler*innenzahl von 16 im
Jahrgang 5 selbst die erforderliche Mindestschülerzahl der Ausnahmegenehmigung
von 18 nicht erreichen.
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Die Anmeldezahl im ersten Anmeldeblock zum Schuljahr 2026/27 stagniert mit 90
auf dem nominell gleichen Stand wie im vorherigen Anmeldeverfahren. Diese
Stagnation, trotz eines insgesamt gestiegenen Schüleraufkommens des
geburtenstärksten Jahrgangs in diesem Sommer im Vergleich zum Vorjahr
verdeutlicht, dass ein weiter beschleunigter Rückgang in der prozentualen
Übergangsquote von der Grundschule zur Hauptschule (gesunken auf 1,8%) und
damit im Schulwahlverhalten der Familien vorliegt.
Zum Schuljahr 2027/28 werden die Schülerzahlen im Übergang nicht weiter steigen
und gleichzeitig die Zügigkeit an der Joseph-Beuys-Gesamtschule von 4 auf 6 Züge
erhöht. Diese 54 zusätzlichen Schulplätze werden ohne Gegensteuerung messbare
Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Hauptschulen haben. Nicht alle
Hauptschulen würden die bereits per Ausnahmegenehmigung reduzierten
Mindestanforderungen im Jahrgang 5 zum Schuljahr 2027/28 erfüllen können.
Es besteht somit ein eindeutiger schulrechtlicher Handlungszwang .
Die Schulform Hauptschule ist für eine resiliente und breit aufgestellte
Schullandschaft in Düsseldorf weiterhin von systemischer Bedeutung. Neben den
Gesamtschulen, welche alle Leistungsniveaus und allgemeinbildenden
Schulabschlüsse an einer Schule bündeln, bieten die Gymnasien, Realschulen und
Hauptschulen im gegliederten Schulwesen leistungsdifferenzierte Förderung. An den
Hauptschulen können dabei in bewusst kleineren Systemen dem jeweiligen
Leistungsniveau entsprechend individuelle Förderungen besonders intensiviert
werden.
Auch zukünftig wird ein alternatives Schulformangebot für Schüler*innen benötigt,
die nach der Erprobungsstufe sich noch einmal neu orientieren. Für
Schulformwechsel der Realschulen wird es ab der Jahrgangsstufe 7 daher weiterhin
auskömmliche Kapazitäten an den Hauptschulen geben müssen.
Aus diesen beiden Gründen ist die Schulform Hauptschule schulrechtlich gesichert
weiter vorzuhalten. Dies kann nur durch Anpassung des Schulplatzangebotes an die
tatsächliche Nachfrage erreicht werden.
Die Nicht-Aufnahme neuer Schüler*innen im Jahrgang 5 an einer Hauptschule zum
Schuljahr 2027/28 stellt die mildeste und angesichts der Rahmenbedingungen auch
geeignetste Vorgehensweise dar.
Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Aspekte muss geprüft werden, welche
Hauptschule ab dem Schuljahr 2027/28 keine Kinder mehr in Jahrgang 5 aufnimmt.
Hierfür bedarf es individueller Standortprognosen, bei denen zahlreiche Faktoren zu
berücksichtigen sind. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung der Schüler*innen-
und Anmeldezahlen, die Lage in der Stadt, diese im Verhältnis zu anderen Schulen
der gleichen und anderen Schulformen und die Bausubstanz des aktuell genutzten
Gebäudes inklusive der Zukunftsperspektive hinsichtlich möglicherweise
erforderlicher größerer Baumaßnahmen.
Die auf diesem Prüfergebnis aufsetzende schulorganisatorische Entscheidung ist
rechtzeitig vor dem Schuljahr 2027/28 und dem damit einhergehenden
Anmeldeverfahren, d.h. in der zweiten Jahreshälfte 2026, durch den Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu treffen.
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Fazit:
Die Schulentwicklungsplanung ist ein wichtiges und verlässliches Instrument zur
frühzeitigen Gestaltung der Düsseldorfer Schullandschaft. Alle bisher ergriffenen und
noch laufenden Maßnahmen der Düsseldorfer Schulbauoffensive werden benötigt,
um die sehr positive Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft in den 2020er-
Jahren auch in die 2030er-Jahre überführen zu können. Ziel ist und bleibt es
Handlungsnotwendigkeiten rechtzeitig zu antizipieren und entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen, um ein modernes Schulsystem in Düsseldorf zu erhalten
und resilient auf Veränderungen reagieren zu können.
Aufgrund dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist zum Schuljahr
2027/28
1. die Kapazität an den städtischen Förderschulen für Geistige Entwicklung
interimsweise insgesamt um zwei Klassen zu erhöhen, sowie ein alternativer
Standort für einen Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule zu prüfen.
2. durch zu ergreifende schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform
Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren.
Sofern möglich sind Synergien zwischen den zu ergreifenden Maßnahmen zu
berücksichtigen.
Die nächste, alle Schulformen umfassende Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung erfolgt 2027.