Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/017/2026

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 27. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung 1. Möglichkeiten zur interimsweisen Kapazitätserweiterung der städtischen Förderschulen für Geistige Entwicklung um zwei Klassen zum Schuljahr 2027/28, sowie einen alternativen Standort für einen Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule zu prüfen. 2. individuelle Standortprognosen für die Hauptschulen zu erstellen, mit dem Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage: Alle Schulträger sind gemäß §80 Schulgesetz NRW verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Das Amt für Schule und Bildung schreibt diese Schulentwicklungsplanung in regelmäßigen Abständen für alle Schulen fort. Insbesondere werden dabei Schülerbedarfe für die nächsten Schuljahre dargestellt, mit den vorhandenen Kapazitäten abgeglichen und möglicherweise entstehende Handlungsbedarfe hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft dargestellt. Die aktuelle, umfassende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde im Sommer 2024 vorgelegt (vgl. SCHUA/048/2024) und beinhaltet einen Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/29.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · SCHUA/017/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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SCHUA/017/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 14.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung 1. Möglichkeiten zur interimsweisen Kapazitätserweiterung der städtischen Förderschulen für Geistige Entwicklung um zwei Klassen zum Schuljahr 2027/28, sowie einen alternativen Standort für einen Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule zu prüfen. 2. individuelle Standortprognosen für die Hauptschulen zu erstellen, mit dem Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren. Sachdarstellung: Ausgangslage: Alle Schulträger sind gemäß §80 Schulgesetz NRW verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Das Amt für Schule und Bildung schreibt diese Schulentwicklungsplanung in regelmäßigen Abständen für alle Schulen fort. Insbesondere werden dabei Schülerbedarfe für die nächsten Schuljahre dargestellt, mit den vorhandenen Kapazitäten abgeglichen und möglicherweise entstehende Handlungsbedarfe Seite 2 hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft dargestellt. Die aktuelle, umfassende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde im Sommer 2024 vorgelegt (vgl. SCHUA/048/2024) und beinhaltet einen Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/29. Die nächste regelhafte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für alle Schulen erfolgt im Kalenderjahr 2027, um eventuell notwendige erforderliche schulorganisatorische Maßnahmen ab dem Schuljahr 2028/29 frühzeitig ergreifen zu können. Die erstellten mit der aktuellen Schulentwicklungsplanung vorgelegten Prognosen wurden und werden zudem vor der nächsten umfassenden Fortschreibung fortlaufend u.a. anhand der jährlichen Schulstatistik, sowie den jährlichen Anmeldezahlen überprüft. In Summe lässt sich zusammenfassen, dass die erstellten Prognosen für die Schulformen Grundschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskollegs und Förderschulen in den Schwerpunkten Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung unverändert bestehen bleiben. Alle für diese Schulformen ergriffenen Maßnahmen waren und sind weiterhin notwendig um das benötigte Bildungsangebot bereitzustellen. Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen an den Hauptschulen und Förderschulen für Geistige Entwicklung bewegt sich mittlerweile an den unteren bzw. oberen Prognoserändern, weshalb in der nachfolgenden Betrachtung anlassbezogen überprüft wird, ob bzw. welcher schulorganisatorische Handlungsbedarf besteht. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " Die Schüler*innenzahlen an den drei städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Während vor acht Jahren im Schuljahr 2018/19 noch 493 Schüler*innen an den drei Förderschulen mit diesem Förderschwerpunkt beschult wurden, sind es im aktuellen Schuljahr 2025/26 bereits 651 Schüler*innen. Dies entspricht einem Plus von einem Drittel (+ 32 % seit 2018/19) und fällt somit prozentual erheblich höher aus, als das parallele Wachstum der Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen im selben Zeitraum (+ ca. 8 %). Seite 3 Das 2024 in der Schulentwicklungsplanung für den aktuellen Prognosezeitraum erwartete Maximum von 650 Schüler*innen ist somit bereits erreicht. Es ist zum Schuljahr 2027/28 mit weiter steigenden Bedarfen von bis zu zwei Klassen zu rechnen, für die zunächst interimsweise zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen. Diese Vorabmaßnahme soll mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss des Neubaus an der Herdecker Straße im Herbst 2026 zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies stellt keine Sondersituation für die Landeshauptstadt dar. Es werden in den letzten Jahren in vielen Kommunen in NRW stark steigende Bedarfe in diesem Förderschwerpunkt verzeichnet und notwendige Kapazitätserweiterungen geplant und umgesetzt. Auch in Düsseldorf wurden bereits mehrere Maßnahmen zur Kompensation des gestiegenen Bedarfs ergriffen. Dazu zählen die Ausschöpfung der Bandbreiten, Umnutzungen im Bestand, ein Erweiterungsbau am noch bestehenden Doppelstandort am Lohbachweg sowie ein Erweiterungsbau für die Mosaikschule. Darüber hinaus werden sowohl der sich aktuell in finaler Planung befindliche Ersatzneubau der Franz-Marc-Schule an der Herdecker Straße (vgl. SCHUA/062/2024), als auch der weiterhin zwingend notwendige Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule (vgl. SCHUA/025/2019) Kapazitätserweiterungen umfassen, um den Schulplatzbedarf in diesem Förderschwerpunkt dauerhaft und zukunftsfähig sicherzustellen. Diese beiden Neubauprojekte sind existenziell zur Sicherung des Schulplatzangebotes im Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " und müssen weiter mit Hochdruck forciert werden. Die bisherige Beschlusslage sieht zunächst die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Franz-Marc-Schule an der Herdecker Straße (voraussichtlich im Schuljahr 2030/31) und anschließend einen Ersatzneubau für die Theodor-Andresen-Schule am Lohbachweg (voraussichtlich im Schuljahr 2033/34) vor. Für die weiter stark steigenden Schülerzahlen könnte dieser Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule am Lohbachweg zeitkritisch werden. Zusätzlich müsste der Schulbetrieb der Theodor-Andresen-Schule während einer Bauphase am Lohbachweg bis zur Fertigstellung des Neubaus vollständig ausgelagert werden. Dies wäre bereits an jeder Schule mit großen organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. An einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung " stellt eine solche Auslagerung jedoch eine umso größere Hürde dar. Schulformspezifische Infrastruktur wie Pflegebäder etc. müssten mituntergebracht und die Interimsstätte für die Bedürfnisse der besonders schutzbedürftigen Schülerschaft zusätzlich qualifiziert werden, was enorme additive organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen zur Folge hätte. Aufgrund der geschilderten Faktoren soll daher statt eines Ersatzneubaus der Theodor-Andresen-Schule am Lochbachweg 16-18 eine Verlagerung der Theodor- Andresen-Schule in einen zu errichtenden Ersatzneubau an einem anderen Standort, bevorzugt in den Stadtbezirken 1, 2 und 7 geprüft werden. Abhängig von den jeweils vorliegenden Voraussetzungen eines anderen Standortes könnte die Fertigstellung und somit der Bezug eines neuen Gebäudes früher erfolgen, als bei einer Neuerrichtung am Lohbachweg selbst. Außerdem würden die großen organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einer Auslagerung im laufenden Schulbetrieb entfallen und somit die Kosten für ein Interim im siebenstelligen Bereich einsparen. Die Schulgemeinde der Theodor-Andresen-Schule Seite 4 könnte bis zur Fertigstellung des Neubaus in der gewohnten Umgebung am Lohbachweg verbleiben und hätte aufgrund nach Verlagerung der Franz-Marc-Schule zur Herdecker Straße mehr Platz um die Schulplatzversorgung übergangsweise sicherzustellen. Hauptschulen: Die Anmeldezahlen an den sieben städtischen Hauptschulen sind in den letzten Jahren massiv gesunken. Während vor acht Jahren im Schuljahr 2018/19 noch 305 Schüler*innen in der fünfte Klasse an diesen sieben Schulen beschult wurden, sind es im aktuellen Schuljahr 2025/26 nur noch 182 Schüler*innen. Dies entspricht einer gesunkenen Nachfrage um ca. 40%. Im aktuellen Schulentwicklungsplan aus 2024 wurde für die Schulform Hauptschule bis zum Schuljahr 2027/28 ein sinkender Bedarf auf 10 bis 12 Zügen für den Jahrgang 5 prognostiziert. Dem gegenüber steht eine Kapazität von 14 Zügen, welche jedoch schon seit einigen Schuljahren in den Jahrgängen 5 und 6 nicht mehr erreicht werden konnte. Um dem Rückgang im Schüleraufkommen ab Jahrgang 5 an den Hauptschulen zu begegnen und den Bestand der Schulform zu sichern, konnte bereits im Jahr 2024 eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Schulaufsichtsbehörde erwirkt werden. Infolgedessen sind für einen schulrechtlich gesicherten Betrieb fortan nicht mehr zwei Klassen mit mindestens 36 Schüler*innen in den Jahrgängen 5 und 6 erforderlich, sondern nur noch mindestens 18 Schüler*innen in einer Klasse in diesen Jahrgängen je Schule. Die Ausnahmegenehmigung ist somit elementar für den rechtssicheren Fortbestand der Schulform Hauptschule in Düsseldorf, da die eigentlich im Schulgesetz vorgeschriebenen Mindestgrößen weder aktuell noch perspektivisch erreicht werden. Die bereits geringe Prognose aus dem Schulentwicklungsplan wurde durch die Aufnahmezahlen im aktuellen Schuljahr 2025/26 mit 9 gebildeten Klassen und nur 182 Schüler*innen im Jahrgang 5 zum Stichtag 15.10.2025 erstmals untertroffen. Dabei konnte eine der sieben Hauptschulen mit einer Schüler*innenzahl von 16 im Jahrgang 5 selbst die erforderliche Mindestschülerzahl der Ausnahmegenehmigung von 18 nicht erreichen. Seite 5 Die Anmeldezahl im ersten Anmeldeblock zum Schuljahr 2026/27 stagniert mit 90 auf dem nominell gleichen Stand wie im vorherigen Anmeldeverfahren. Diese Stagnation, trotz eines insgesamt gestiegenen Schüleraufkommens des geburtenstärksten Jahrgangs in diesem Sommer im Vergleich zum Vorjahr verdeutlicht, dass ein weiter beschleunigter Rückgang in der prozentualen Übergangsquote von der Grundschule zur Hauptschule (gesunken auf 1,8%) und damit im Schulwahlverhalten der Familien vorliegt. Zum Schuljahr 2027/28 werden die Schülerzahlen im Übergang nicht weiter steigen und gleichzeitig die Zügigkeit an der Joseph-Beuys-Gesamtschule von 4 auf 6 Züge erhöht. Diese 54 zusätzlichen Schulplätze werden ohne Gegensteuerung messbare Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Hauptschulen haben. Nicht alle Hauptschulen würden die bereits per Ausnahmegenehmigung reduzierten Mindestanforderungen im Jahrgang 5 zum Schuljahr 2027/28 erfüllen können. Es besteht somit ein eindeutiger schulrechtlicher Handlungszwang . Die Schulform Hauptschule ist für eine resiliente und breit aufgestellte Schullandschaft in Düsseldorf weiterhin von systemischer Bedeutung. Neben den Gesamtschulen, welche alle Leistungsniveaus und allgemeinbildenden Schulabschlüsse an einer Schule bündeln, bieten die Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen im gegliederten Schulwesen leistungsdifferenzierte Förderung. An den Hauptschulen können dabei in bewusst kleineren Systemen dem jeweiligen Leistungsniveau entsprechend individuelle Förderungen besonders intensiviert werden. Auch zukünftig wird ein alternatives Schulformangebot für Schüler*innen benötigt, die nach der Erprobungsstufe sich noch einmal neu orientieren. Für Schulformwechsel der Realschulen wird es ab der Jahrgangsstufe 7 daher weiterhin auskömmliche Kapazitäten an den Hauptschulen geben müssen. Aus diesen beiden Gründen ist die Schulform Hauptschule schulrechtlich gesichert weiter vorzuhalten. Dies kann nur durch Anpassung des Schulplatzangebotes an die tatsächliche Nachfrage erreicht werden. Die Nicht-Aufnahme neuer Schüler*innen im Jahrgang 5 an einer Hauptschule zum Schuljahr 2027/28 stellt die mildeste und angesichts der Rahmenbedingungen auch geeignetste Vorgehensweise dar. Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Aspekte muss geprüft werden, welche Hauptschule ab dem Schuljahr 2027/28 keine Kinder mehr in Jahrgang 5 aufnimmt. Hierfür bedarf es individueller Standortprognosen, bei denen zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen sind. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung der Schüler*innen- und Anmeldezahlen, die Lage in der Stadt, diese im Verhältnis zu anderen Schulen der gleichen und anderen Schulformen und die Bausubstanz des aktuell genutzten Gebäudes inklusive der Zukunftsperspektive hinsichtlich möglicherweise erforderlicher größerer Baumaßnahmen. Die auf diesem Prüfergebnis aufsetzende schulorganisatorische Entscheidung ist rechtzeitig vor dem Schuljahr 2027/28 und dem damit einhergehenden Anmeldeverfahren, d.h. in der zweiten Jahreshälfte 2026, durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu treffen. Seite 6 Fazit: Die Schulentwicklungsplanung ist ein wichtiges und verlässliches Instrument zur frühzeitigen Gestaltung der Düsseldorfer Schullandschaft. Alle bisher ergriffenen und noch laufenden Maßnahmen der Düsseldorfer Schulbauoffensive werden benötigt, um die sehr positive Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft in den 2020er- Jahren auch in die 2030er-Jahre überführen zu können. Ziel ist und bleibt es Handlungsnotwendigkeiten rechtzeitig zu antizipieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ein modernes Schulsystem in Düsseldorf zu erhalten und resilient auf Veränderungen reagieren zu können. Aufgrund dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist zum Schuljahr 2027/28 1. die Kapazität an den städtischen Förderschulen für Geistige Entwicklung interimsweise insgesamt um zwei Klassen zu erhöhen, sowie ein alternativer Standort für einen Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule zu prüfen. 2. durch zu ergreifende schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren. Sofern möglich sind Synergien zwischen den zu ergreifenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Die nächste, alle Schulformen umfassende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgt 2027.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/017/2026