Sitzung · Sitzung beendet
Schulausschuss
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Sitzung kompakt
14.04.2026 · Schulausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Schulausschuss hat am 14. April 2026 im Rathaus über verschiedene Themen beraten und mehrere Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde die Schulentwicklungsplanung einstimmig beschlossen und ein Antrag zur Sicherheitsstandards bei der Personalauswahl mehrheitlich abgelehnt.
Der Schulausschuss tagte am 14. April 2026 im Rathaus und behandelte insgesamt 11 Tagesordnungspunkte. Die Sitzung umfasste Anfragen zu aktuellen Themen wie Schulgesundheitsfachkräfte, Schulhoföffnungen und den offenen Ganztag an Förderschulen. Zudem wurden Anträge und Beschlussvorlagen diskutiert.
Der Schulausschuss ist verantwortlich für die Schulpolitik in Düsseldorf und befasst sich mit der Planung und Organisation des Schulwesens. In dieser Sitzung standen insbesondere die Themen Schulentwicklung und Sicherheitsstandards im Fokus.
Die einstimmige Beschlussfassung zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung betrifft die Kapazitätserweiterung an Förderschulen für geistige Entwicklung, was für die betroffenen Schüler und deren Familien von Bedeutung ist. Die Ablehnung des Antrags zur Berichtsanfrage über Sicherheitsstandards könnte Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Sicherheit in Schulen haben.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Maßnahmen zur Schulentwicklungsplanung umsetzen und die Anfragen der Ratsfraktionen beantworten.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 16. April 2026 · gpt-4o-mini
Schulausschuss · Sitzung vom 14.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und wann wird das Grundlagenpapier dem Schulausschuss zur Beratung vorgelegt?
2. Welche konkreten Hindernisse haben die zugesagte Vorstellung im Jahr 2025 verhindert und welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um fehlende Kapazitäten auszugleichen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu SCHUA/020/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 14.04.2026 Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Sachstand Schulgesundheitsfachkräfte Frage 1: Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und wann wird das Grundlagenpapier dem Schulausschuss zur Beratung vorgelegt? Frage 2: Welche konkreten Hindernisse haben die zugesagte Vorstellung im Jahr 2025 verhindert und welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um fehlende Kapazitäten auszugleichen? Frage 3: An welchen Schulen soll der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften vorrangig erprobt werden und welche finanziellen Mittel sind hierfür eingeplant? Antwort zu den Fragen 1,2 und 3: Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Fragestellung beschäftigt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass neben Prävention und Aufklärung im Bereich der Gesundheitsförderung insbesondere Erst-Beratung von Eltern und Vernetzung in bestehende Hilfsangebote eine wichtige Rolle spielen. Gesundheitsfachkräfte an Grundschulen Gesundheitsfachkräfte an Grundschulen können beispielsweise eine wichtige Unterstützung für Kinder mit Teilleistungsstörungen und Lernschwierigkeiten - wie AD(H)S oder Legasthenie - sein. Das Amt für Soziales und Jugend setzt diese Unterstützung im Rahmen des sogenannten „Pooling"-Modells bereits um, das derzeit an mehreren Schulen erprobt wird. Das Pooling-Modell und seine Umsetzung Ein konkretes Beispiel ist das Familiengrundschulzentrum Sonnenstraße, das als Modellstandort für das Infrastrukturmodell dient: https://www.fgz- sonnenstrasse.de/post/schulbegleitung-neu-denken Das Modell bietet einen präventiven Ansatz: Es beruht nicht auf einen festgestellten Unterstützungsbedarf, sondern stellt ein Angebot für alle Kinder dar, wobei hier die individuelle Antragstellung entfällt. Die Träger der Schulbegleitung erhalten ein bestimmtes Budget und setzen gemeinsam mit der Schule Begleitungen für mehrere Kinder mit entsprechendem Bedarf ein. Insgesamt haben sich sieben Grundschulen und eine Förderschule für die Erprobung des „Poolings" zur Verfügung gestellt, entweder im Rahmen des Infrastrukturmodells oder durch die gemeinsame Leistungserbringung im sog. sozialrechtlichen Leistungsdreieck. Letzteres bildet das Verhältnis zwischen den drei Akteuren ab: Leistungsträger, Leistungserbringer sowie Leistungsberechtigter. In diesem Modell werden mehrere persönliche Leistungsansprüche auf eine Schulbegleitung personell gebündelt. 1 Verstetigung des Präventionsansatzes Familiengrundschulzentren (FGZ) Die Verstetigung des bewährten Präventionsansatzes der Familiengrundschulzentren ist ein weiteres wichtiges Anliegen. Aktuell werden die drei Düsseldorfer FGZ- Standorte im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark - NRW schafft Chancen" gefördert. Diese Förderung ist jedoch zeitlich befristet und läuft voraussichtlich bis Ende 2026. Anfang Februar 2026 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass im Laufe des Schuljahres 2026/2027 der Aufbau und Betrieb von bis zu 54 weiteren Familiengrundschulzentren (FGZ) im Rahmen des Startchancenprogramms, das Schulen in herausfordernden Lagen unterstützt, gefördert werden. Ob eine flankierende Finanzierung der bestehenden FGZ-Standorte über dieses Programm möglich ist, wird derzeit noch geprüft. Ziel ist es, mit diesen Mitteln unter anderem die Erziehungsberatung, Familienbildung sowie notwendige Sachkosten sowie ggfs. den Einsatz von Gesundheitsfachkräften für die Dauer der Programmförderung bis 2029 zu unterstützen. Für eine dauerhafte Finanzierung stehen im städtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Startchancenprogramm und Gesundheitsfachkräfte Das Startchancenprogramm fußt auf drei Finanzierungssäulen: Säule I: Investitionsbudget Säule II: Chancenbudget Säule III: Zusätzliches Personalbudget Mit einem zusätzlichen Personalbudget können die am Programm teilnehmenden Schulen neben Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einstellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (beispielsweise Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie multiprofessionelle Teams). Der vom Bedarf der einzelnen Schule ausgehende und auf die Programmziele ausgerichtete konkrete Einsatz der Fördermittel erfolgt in enger Absprache mit den Schulen, mit den Schulaufsichten sowie den Schulträgern. Am Startchancen- Programm teilnehmende Schulen schließen hierzu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht ab. Bezüglich des Ansatzes, Schulen im Rahmen des Startchancenprogramms den Einsatz von Gesundheitsfachkräften zu ermöglichen, werden aktuell Bedarfe der Schulen sowie die Finanzierungsmöglichkeiten über dieses Programm geprüft. Der Einsatz von Gesundheitsfachkräften wäre nur über diese aufgezeigten Wege einer Drittmittelfinanzierung möglich, Haushaltsmittel stehen im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung. Neues Modell Ganztagsbetreuung in Düsseldorf Unabhängig von der Frage des Einsatzes von Gesundheitsfachkräften sieht das neue Modell Ganztagsbetreuung in Düsseldorf den Einsatz von Koordinierungskräften an den Schulen vor. Neben allgemeinen koordinierenden Aufgaben für den Einsatz der Betreuungskräfte wird zu den Aufgaben der Koordinierungskräfte gehören, Bildungs- und Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schule zu bündeln und entsprechende Angebote zu entwickeln. Hierzu werden ebenfalls Angebote zur Gesundheitsförderung (Aufklärung, Prävention) und Gesundheitsbildung einbezogen. 2 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche konkreten Sicherheitsanforderungen (z. B. erweitertes Führungszeugnis) wurden im geschilderten Sachverhalt bei der Hilfskraft vor Aufnahme der Tätigkeit überprüft?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/024/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 14.04.2026 Anfrage der AfD Ratsfraktion: Exhibitionismus durch Asylbewerber in Düsseldorfer OGS Frage 1: Wie viele Personen im laufenden Asylverfahren sind aktuell in Düsseldorfer Schulen oder OGS-Einrichtungen tätig? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeit.) Antwort: Seitens des Schulträgers werden keine Daten zu Personen im laufenden Asylverfahren, die in Schulen und OGS-Einrichtungen tätig sind, erfasst. Daher sind diese Daten dem Schulträger nicht bekannt. Frage 2: Welche konkreten Sicherheitsanforderungen (z.B. erweitertes Führungszeugnis) wurden im geschilderten Sachverhalt bei der Hilfskraft vor Aufnahme der Tätigkeit überprüft? Antwort: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass in dem Sachverhalt, auf den sich die Anfrage bezieht, keine Hilfskraft involviert gewesen ist, sondern ein Schülerpraktikant, der beim Träger des Ganztages ein Praktikum absolvierte. Schülerpraktikant*innen müssen grundsätzlich kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Schülerpraktikant*innen sind nicht mit den Kindern alleine. Beschäftigte im offenen Ganztag, wie beispielsweise Hilfskräfte, sind zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet. Frage 3: Gibt es standardisierte Kommunikationswege zwischen OGS-Trägern und der Ausländerbehörde bei Beschäftigung von Asylbewerbern? Antwort: Die Personalverantwortung im Ganztagsbereich liegt bei den jeweilig tätigen Jugendhilfeträgern. Ein standardisierter Kommunikationsweg zwischen Jugendhilfeträger und Ausländerbehörde im Kontext der Beschäftigung von Schülerpraktikant*innen existiert nicht und wird nicht für notwendig erachtet Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit sexualisierten Grenzverletzungen / sexualisierter Gewalt gab es in den letzten fünf Jahren in Düsseldorfer Schulen und OGS-Einrichtungen?
2. Verfügen alle Düsseldorfer Grundschulen und OGS-Einrichtungen über ein verbindliches Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/025/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 14.04.2026 Anfrage der AfD Ratsfraktion: Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen Frage 1: Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit sexualisierten Grenzverletzungen/ sexualisierter Gewalt gab es in den letzten fünf Jahren in Düsseldorfer Schulen und OGS-Einrichtungen? Antwort: Durch den Schulträger werden die Informationen zu Vorfällen von sexualisierter Gewalt in Schulen und OGS-Einrichtungen nicht standardisiert erfasst, so dass eine konkrete Anzahl an Vorfällen der letzten fünf Jahren seitens des Schulträgers nicht benannt werden kann. Frage 2: Verfügen alle Düsseldorfer Grundschulen und OGS-Einrichtungen über ein verbindliches Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt? Antwort: Entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben (§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW) verfügen die Schulen aller Schulformen über ein entsprechendes Schutzkonzept. Die im Rahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eingesetzten Träger halten ebenfalls Schutzkonzepte vor. Eine standortbezogene Verzahnung der Schutzkonzepte wird hierbei beachtet (§ 11 Abs. 5 Landeskinderschutzgesetz NRW). Frage 3: Wie wird die Umsetzung dieser Schutzkonzepte durch die Schulträger und die jeweiligen Träger der Nachmittagsbetreuung kontrolliert? Antwort: Die Erstellung von Schutzkonzepten gehört zu den sogenannten „inneren Schulangelegenheiten" und fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Schule. Die Überprüfung der Umsetzung der Schutzkonzepte obliegt der Schulaufsicht, die ebenfalls für die inneren Schulangelegenheiten zuständig ist. Sie erfolgt im Kontext der jährlichen verpflichtenden Jahresgespräche mit den Schulen. Die Überprüfung der Schutzkonzepte der jeweiligen Träger der Ganztagsbetreuung erfolgt entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben (§ 11 Abs. 5 Landeskinder- schutzgesetz) in eigener Verantwortung der Träger. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bestand / Istzustand Gibt es an Düsseldorfer Schulen bereits Zugangssicherungen oder Schließsysteme speziell für Schultoiletten (z. B. elektronische Schließsysteme, Chip- oder Transponderlösungen, Schlüsselregelungen oder organisatorische Zugangskonzepte)?
2. Planung / Perspektive Falls solche Systeme bislang nicht oder nur vereinzelt existieren: Plant die Verwaltung die Einführung, Prüfung oder Pilotierung entsprechender Lösungen an Düsseldorfer Schulen? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen und nach welchen Kriterien würden Standorte ausgewählt?
3. Kosten Mit welchen Investitions- und laufenden Betriebskosten wäre bei einer Einführung solcher Systeme zu rechnen (bitte möglichst differenziert nach Anschaffung, Installation, Wartung und organisatorischem Aufwand)?
Schultoiletten sind ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Infrastruktur und beeinflussen Hygiene, Gesundheit und das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler unmittelbar. In vielen Kommunen werden seit Jahren Probleme wie Verschmutzung, Vandalismus, wiederkehrende Schäden oder eingeschränkte Nutzbarkeit diskutiert. Solche Zustände beeinträchtigen nicht nur den Schulalltag, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten durch Reparaturen, Reinigung und vorgezogene Sanierungen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/028/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 14. April 2026 Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler / Tierschutz / PARTEI: Zugangssicherung und Schließsysteme für Schultoiletten an Düsseldorfer Schulen - Bestand, Planung und Kosten Frage 1: Bestand / Istzustand Gibt es an Düsseldorfer Schulen bereits Zugangssicherungen oder Schließsysteme speziell für Schultoiletten (z.B. elektronische Schließsysteme, Chip- oder Transponderlösungen, Schlüsselregelungen oder organisatorische Zugangskonzepte)? Falls ja: An welchen Schulen bzw. wie vielen Standorten werden diese eingesetzt? Antwort: Grundsätzlich sind alle Schultoiletten an den Düsseldorfer Schulen im Rahmen der vorhandenen Schließsysteme (mechanisch oder elektronisch) abschließbar. Der konkrete Zugang zu den Toiletten wird von den einzelnen Schulen in eigener Verantwortung über pädagogische und organisatorische Konzepte gesteuert, zum Beispiel durch festgelegte Öffnungs- und Nutzungszeiten, die gezielte Ausgabe von Schlüsseln sowie durch Aufsichtsmaßnahmen. Der Schulträger unterstützt die Schulen durch die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur unter Einbindung und Erweiterung der bestehenden Schließsysteme. Frage 2: Planung/ Perspektive Falls solche Systeme bislang nicht oder nur vereinzelt existieren: Plant die Verwaltung die Einführung, Prüfung oder Pilotierung entsprechender Lösungen an Düsseldorfer Schulen? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen und nach welchen Kriterien würden Standorte ausgewählt? Antwort: Aktuell ist seitens der Verwaltung keine flächendeckende Einführung spezieller elektronischer Zugangssysteme ausschließlich für Schultoiletten vorgesehen. Frage 3: Kosten Mit welchen Investitions- und laufenden Betriebskosten wäre bei einer Einführung solcher Systeme zu rechnen (bitte möglichst differenziert nach Anschaffung, Installation, Wartung und organisatorischem Aufwand)? Antwort: Da die Verwaltung aktuell keine separaten Zugangssysteme plant, werden die Toilettenzugänge als fester Bestandteil der regulären Schließanlagen behandelt. Eine Erneuerung erfolgt daher im Rahmen des allgemeinen Austauschs, weshalb in der Regel keine separaten Zusatzkosten anfallen. Die Kostenermittlung basiert somit auf bisherigen Erfahrungswerten: Bei einer Erweiterung bestehender mechanischer Systeme ist mit Kosten von ca. 200 bis 300 EUR pro Tür zu rechnen. Für elektronische Systeme belaufen sich die Kosten erfahrungsgemäß auf etwa 2.000 bis 4.000 EUR pro Tür. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In jüngster Zeit sind an Düsseldorfer Schulen und in der Nachmittagsbetreuung (OGS) unterschiedliche Vorfälle bekannt geworden, die bei Eltern und Öffentlichkeit erhebliche Verunsicherung ausgelöst haben. Diese Ereignisse verdeutlichen die besondere Bedeutung klarer und verlässlicher Sicherheitsstandards im schulischen Umfeld.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Grundschulhöfe sind derzeit als Spielhöfe geöffnet, und bei wie vielen ist dies trotz geänderter Benutzungsordnung weiterhin nicht der Fall?
2. Wurde die im Antrag SCHUA/048/2025 beschlossene Umstellung der Beschilderung auf „ geöffnet" mit Magnetstreifen zwischenzeitlich an allen Grundschulen umgesetzt - und wenn nein, an wie vielen Schulen steht die Umsetzung noch aus?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Vorsitzende, Der offene Ganztag kann ein Schlüsselelement für mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit sein. Mit Beginn des neuen Schuljahrs 2026/2027 im August diesen Jahres haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch darauf, im Rahmen des Offenen Ganztags (OGS) ganztätig gefördert und betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet und greift ab August 2029 für jedes Grundschulkind. Dieser Anspruch gilt auch für Schüler:innen an Förderschulen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die Düsseldorfer Schulen durch die Verwaltung oder durch den Veranstalter über die Ausstellung „Insektenschau – Kunstwerke der Evolution“ als mögliches außerschulisches Bildungsangebot informiert worden?
2. Falls Schulen informiert wurden: Gibt es Kooperationen, spezielle Programme, vergünstigte Eintrittspreise oder kostenfreie Zugänge für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulklassen?
3. Falls keine entsprechende Information oder Kooperation erfolgt ist: Aus welchen Gründen wurde bei einer Ausstellung mit potenziellem naturwissenschaftlichem Bildungsbezug kein besonderer Zugang für Schülerinnen und Schüler vorgesehen?
Im Stadtgebiet Düsseldorf wird aktuell für eine Veranstaltung unter dem Titel „Insektenschau – Kunstwerke der Evolution“ geworben. Laut Ankündigung werden dort rund 2.000 Exemplare – darunter Schmetterlinge, Käfer, Riesenspinnen und Skorpione – ausgestellt. Die Ausstellung findet in der DJH-Jugendherberge in Düsseldorf statt und erhebt einen Eintrittspreis von 7,50 € pro Person.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu SCHUA/027/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 14.04.2026 Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler/ Tierschutz/ PARTEI: Insektenschau in Düsseldorf und Zugang für Schülerinnen und Schüler Frage 1: Sind die Düsseldorfer Schulen durch die Verwaltung oder durch den Veranstalter über die Ausstellung „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" als mögliches außerschulisches Bildungsangebot informiert worden? Frage 2: Falls Schulen informiert wurden: Gibt es Kooperationen, spezielle Programme, vergünstigte Eintrittspreise oder kostenfreie Zugänge für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulklassen? Frage 3: Falls keine entsprechende Information oder Kooperation erfolgt ist: Aus welchen Gründen wurde bei einer Ausstellung mit potenziellem naturwissenschaftlichem Bildungsbezug kein besonderer Zugang für Schülerinnen und Schüler vorgesehen? Gemeinsame Antwort auf Frage 1, 2 und 3: Da die Ausstellung „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" dem Amt für Schule und Bildung nicht bekannt war, konnte keine Information an die Düsseldorfer Schulen erfolgen. Ob und in welcher Weise der Veranstalter die Ausstellung gegenüber den Düsseldorfer Schulen beworben hat und ob es Kooperationen, spezielle Programme, vergünstigte Eintrittspreise oder kostenfreie Zugänge für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulklassen gab, ist der Verwaltung nicht bekannt und kann ausschließlich durch den Veranstalter beantwortet werden. 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung 1. Möglichkeiten zur interimsweisen Kapazitätserweiterung der städtischen Förderschulen für Geistige Entwicklung um zwei Klassen zum Schuljahr 2027/28, sowie einen alternativen Standort für einen Ersatzneubau der Theodor-Andresen-Schule zu prüfen. 2. individuelle Standortprognosen für die Hauptschulen zu erstellen, mit dem Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren.
Ausgangslage: Alle Schulträger sind gemäß §80 Schulgesetz NRW verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Das Amt für Schule und Bildung schreibt diese Schulentwicklungsplanung in regelmäßigen Abständen für alle Schulen fort. Insbesondere werden dabei Schülerbedarfe für die nächsten Schuljahre dargestellt, mit den vorhandenen Kapazitäten abgeglichen und möglicherweise entstehende Handlungsbedarfe hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Düsseldorfer Schullandschaft dargestellt. Die aktuelle, umfassende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde im Sommer 2024 vorgelegt (vgl. SCHUA/048/2024) und beinhaltet einen Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/29.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt folgende Personen als Vertreter*innen der Stadt in den Beirat des Zentrums für Medien und Bildung, welches gemeinsam von der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland betrieben wird: 1. 2. 3. 4. 5.
Gemäß der zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Landeshauptstadt Düsseldorf geschlossenen Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Betrieb des LVR - Zentrum für Medien und Bildung - Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf - wurde ein Beirat gebildet, um die gute Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern zu gewährleisten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. H i n t e r g r u n d Im Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 wurde unter Maßnahmennummer „ C2 " (S. 74) die Entwicklung eines einheitlichen Datensystems zur Verbesserung einer Datengrundlage zu schulvermeidendem Verhalten als Ziel beschrieben. Es gibt aufgrund der schulinternen Verantwortlichkeit der Schulpflichtüberwachung keine einheitliche, flächendeckende Datenerfassung von Anwesenheits- und Fehlzeiten in den Düsseldorfer Schulen. Der Verwaltung liegen daher keine verwertbaren Zahlen zu schulabsentem Verhalten vor. „ Schulabsentismus " wird fachbegrifflich definiert, als „ alle (regelmäßigen) Verhaltensmuster, bei denen Schüler*innen ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben 1 . Gesteuert vom Amt für Schule und Bildung (Regionales Bildungsbüro) und dem Amt für Soziales und Jugend (Jugendförderung) entwickelte die amts- und trägerübergreifend besetzte „ Arbeitsgemeinschaft Prävention von Schulvermeidung in Grundschulen " ein gemeinsames Verständnis des Begriffes Schulabsentismus (ab der ersten Fehlstunde, die ohne Berechtigung auffällt) eine Netzwerkkarte mit den kommunalen Unterstützungsstrukturen im Kontext Schulvermeidung 2 https://www.brd.nrw.de/document/20240514_4_41_Schulabsentismus_Leitfaden.pdf In 2026 wird in der Arbeitsgemeinschaft der „ Leitfaden für den Umgang mit Schulabsentismus der Bezirksregierung " 2 um die konkreten Unterstützungsangebote, Kontaktadressen und Abläufe in Fällen von Schulvermeidung in der Stadt Düsseldorf ergänzt. Die Handreichung wird allen Düsseldorfer Schulen in städtischer Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Schulen in Fällen von Schulabsentismus und insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls (z.B. in Fällen von Fernhalten der Kinder durch die Personensorgeberechtigten) handlungsfähig sind. Aus der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft ergab sich in 2023 die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der LVR-Klinik Düsseldorf (Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) an einem internationalen Forschungsprojekt teilzunehmen. Es werden im Folgenden die Ergebnisse des Modellprojekts vorgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in städtischer Trägerschaft. Name der Schule Adresse Anzahl Schüler*innen Primarstufe 2025/2026 Theodor-Andresen-Schule (TAS) Lohbachweg 16 69 Kinder Franz-Marc-Schule (FMS) Lohbachweg 18 99 Kinder Mosaikschule (Mosaik) Am Massenberger Kamp 45 80 Kinder Für das Schuljahr 2026/27 liegen bedingt durch die noch laufenden sonderpädagogischen Förderverfahren und der ausstehenden Prüfergebnisse noch keine verlässlichen Schüler*innenzahlen vor. Die drei Schulen werden als erweiterte gebundene Ganztagsschulen geführt, mit einer Unterrichtszeit in der Regel von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr -15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 12:00 Uhr oder 12:15 Uhr(standortabhängig). Die Primarstufe umfasst an diesen Schulen für alle Schüler*innen 5 Jahre.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
„ Künstler*innen in Schulen " und „ Kulturinstitute und Schulen " Der Schulausschuss und der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Projektumsetzung im Schuljahr 2025/26 und von den Planungen für das Schuljahr 2026/27.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.