Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/177/2025

Bauantrag, Bilker Allee 82 – Umnutzung und Erweiterung eines Lagergebäudes und einer Wohnung zu einem Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten zur tageweisen Vermietung mit Tiefgarage und Erweiterung von 4 Wohnungen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bilker Allee 82 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 14Dokumente 9. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Bilker Allee 82 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben mit der tageweisen Vermietung von Appartements im Mischgebiet zulässig.

Die Attikahöhe von 8,84 m liegt leicht unterhalb der Traufhöhe der Bilker Allee 84 mit 9,00 m.

Das Grundstück bleibt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nahezu unverändert. Der neue Gebäudeteil orientiert sich hierbei exakt an der Nachbarbebauung Bilker Allee 84.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/177/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Bilker Allee 82 - Umnutzung und Erweiterung eines Lagergebäudes und einer Wohnung zu einem Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten zur tageweisen Vermietung mit Tiefgarage und Erweiterung von 4 Wohnungen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 04.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Bilker Allee 82 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben befindet sich in einem faktisches Mischgebiet (MI). M ischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes im rückwärtigen Grundstücksbereich zur tageweisen Vermietung mit Tiefgarage. Das bestehende Lagerg ebäude im rückwärtigen Bereich soll dazu abgebrochen werden. Außerdem ist die bauliche Erweiterung von 4 Einheiten im Vorderhaus geplant. Das im Bestand vorhandene Kellergeschoss soll umgestaltet und künftig als Parkgarage genutzt werden. Hierfür soll ein PKW-Lift realisiert werden. Seite 2 Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben mit der tageweisen Vermietung von Appartements im Mischgebiet zulässig. Die Attikahöhe von 8,84 m liegt leicht unterhalb der Traufhöhe der Bilker Allee 84 mit 9,00 m. Das Grundstück bleibt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nahezu unverändert. Der neue Gebäudeteil orientiert sich hierbei exakt an der Nachbarbebauung Bilker Allee 84. Das Bauvorhaben fügt sich auch hinsichtlich der geplanten geschlossenen Bauweise in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist über die Bilker Allee gesichert. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Auf dem Grundstück sind keine satzungsgeschützten Bäume vorhanden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss Kellergeschoss, Tiefgarage Grundriss Erdgeschoss Grundriss 1. Obergeschoss Grundriss 2. Obergeschoss Grundriss Dachgeschoss Grundriss Spitzboden Schnitt A-A Schnitt B-B Ansicht Vorderhaus Ansicht Hinterhaus
Ansicht Vorderhaus als Text anzeigen
Nachbargebäude Nachbargebäude G G GG G G G 3 3 3 2 1 1 9 9 9 8 7 6 6 13 12 12 12 +51.36 +56.76 +53.68 Planinhalt: Maßstab Zeichner Gemarkung BB Unterbilk 1:100 2 Plan-Nr. Erstellt 11.12.2024 Flur Proj.-Nr. Flurstück 267, 268 204a Ansicht Vorderhaus- Hof (Nord) 31
Ansicht Hinterhaus als Text anzeigen
10 10 66 1 1 4 4 12 16 +36.01 5 +40.26 5 +43.18 +39.36 +50.77 +53.58 Aufstockung Bestandsgebäude ca. 1,22 m 2.20 2.62 5 2.20 2.12 35 F90 F90 F30 F30F30 F30 F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW F90 BW 1.31 Nachbargebäude +43.12 111111101010 44 G G 5 5 G G G GG -2.93 ±0.00 +3.35 5 +6.28 5 +43.18 +36.01 +43.18 +45.58 +39.36 Planinhalt: Maßstab Zeichner Gemarkung BB Unterbilk 1:100 2 Plan-Nr. Erstellt 11.12.2024 Flur Proj.-Nr. Flurstück 267, 268 204a Ansicht Hinterhaus- Ost Ansicht Hinterhaus- Süd Ansichten Hinterhaus 32

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/177/2025