Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Bilker Allee 82 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben mit der tageweisen Vermietung von Appartements im Mischgebiet zulässig.
Die Attikahöhe von 8,84 m liegt leicht unterhalb der Traufhöhe der Bilker Allee 84 mit 9,00 m.
Das Grundstück bleibt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nahezu unverändert. Der neue Gebäudeteil orientiert sich hierbei exakt an der Nachbarbebauung Bilker Allee 84.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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BV3/177/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Bilker Allee 82 - Umnutzung und Erweiterung eines Lagergebäudes und
einer Wohnung zu einem Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten zur tageweisen
Vermietung mit Tiefgarage und Erweiterung von 4 Wohnungen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 04.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Bilker Allee 82 liegt nicht im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, wonach
ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig
und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem faktisches Mischgebiet (MI). M ischgebiete
dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen
nicht wesentlich stören.
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes im rückwärtigen Grundstücksbereich zur
tageweisen Vermietung mit Tiefgarage. Das bestehende Lagerg ebäude im
rückwärtigen Bereich soll dazu abgebrochen werden. Außerdem ist die bauliche
Erweiterung von 4 Einheiten im Vorderhaus geplant. Das im Bestand vorhandene
Kellergeschoss soll umgestaltet und künftig als Parkgarage genutzt werden. Hierfür
soll ein PKW-Lift realisiert werden.
Seite 2
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Erteilung der Baugenehmigung in
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben mit der tageweisen Vermietung
von Appartements im Mischgebiet zulässig.
Die Attikahöhe von 8,84 m liegt leicht unterhalb der Traufhöhe der Bilker Allee 84
mit 9,00 m.
Das Grundstück bleibt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nahezu
unverändert. Der neue Gebäudeteil orientiert sich hierbei exakt an der
Nachbarbebauung Bilker Allee 84.
Das Bauvorhaben fügt sich auch hinsichtlich der geplanten geschlossenen Bauweise
in die nähere Umgebung ein.
Die Erschließung ist über die Bilker Allee gesichert.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen.
Auf dem Grundstück sind keine satzungsgeschützten Bäume vorhanden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss Kellergeschoss, Tiefgarage
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Grundriss Spitzboden
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Ansicht Vorderhaus
Ansicht Hinterhaus
Ansicht Vorderhaus als Text anzeigen
Nachbargebäude Nachbargebäude
G
G
GG G G G
3
3
3
2
1
1
9
9
9
8 7
6
6
13 12
12
12
+51.36
+56.76
+53.68
Planinhalt:
Maßstab
Zeichner
Gemarkung
BB
Unterbilk
1:100
2
Plan-Nr.
Erstellt
11.12.2024
Flur
Proj.-Nr.
Flurstück
267, 268
204a
Ansicht Vorderhaus- Hof (Nord)
31
Ansicht Hinterhaus als Text anzeigen
10 10
66
1 1 4 4
12 16
+36.01
5
+40.26
5
+43.18
+39.36
+50.77
+53.58
Aufstockung Bestandsgebäude ca. 1,22 m
2.20
2.62
5
2.20
2.12
35
F90 F90
F30
F30F30
F30
F90 BW
F90 BW
F90 BW
F90 BW
F90 BW
F90 BW
1.31
Nachbargebäude
+43.12
111111101010
44 G G
5 5
G G G GG
-2.93
±0.00
+3.35
5
+6.28
5
+43.18
+36.01
+43.18
+45.58
+39.36
Planinhalt:
Maßstab
Zeichner
Gemarkung
BB
Unterbilk
1:100
2
Plan-Nr.
Erstellt
11.12.2024
Flur
Proj.-Nr.
Flurstück
267, 268
204a
Ansicht Hinterhaus- Ost
Ansicht Hinterhaus- Süd
Ansichten Hinterhaus
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