Beschlussvorlage Aktenzeichen BV10/100/2026

Bauantrag An der Kämpe 71, 73, 75– Neubau eines Gebäudes mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fritz-Erler-Straße 21 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 6Dokumente 18. Mai 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrages inklusive der

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587201.pdf Published Time: 2026-06-09T07:12:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/100/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag An der Kämpe 71, 73, 75– Neubau eines Gebäudes mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587201.pdf Published Time: 2026-06-09T07:12:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/100/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag An der Kämpe 71, 73, 75– Neubau eines Gebäudes mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrages inklusive der erforderlichen Befreiungen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück An der Kämpe 71, 73, 75 liegt im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne Nr. 6168/026 und Nr. 6168/13, die Stellplätze und ein Sonderbaugebiet festsetzen. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt anhand der Bebauungspläne und im Übrigen nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist , wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten, davon 16 förderfähig und eine freifinanziert, sowie einer Kindertagesstätte mit 3 Gruppen im Erdgeschoss. Zudem sind Kellerräume und eine Tiefgarage im Untergeschoss geplant. Im Vorfeld gab es bereits ein städtebauliches Verfahren, worin dem Baukörper zugestimmt worden ist (Ausschussvorlage 70/23/2019). Die heutige Planung basiert auf dieser Grundlage. Folgende Befreiungen sind erforderlich: Der Bebauungsplan Nr. 6168/013 setzt für die Art der baulichen Nutzung ein Seite 2 Sonderbaugrundstück fest. Geplant ist ein Ensemble aus Wohnen und Kindertagespflege. Ein kleiner Teil des nördlichen Grundstücks liegt im Bebauungsplan Nr. 6168/026. Dieser setzt eine Fläche für die Errichtung von Stellplätzen fetzt. Hierfür muss eine Befreiung erteilt werden, da sich dort die geplante Tiefgaragenzufahrt befindet. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² sowie einem Bauvolumen von mehr als 7000 m³ fällt die Genehmigung des Bauantrags inklusive der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die geplante Gebäudehöhe und die Ausbildung mit 2 Geschossen und Staffelgeschoss nimmt die umliegende I- bis II-geschossige Umgebungsbebauung auf. Sie fügt sich insbesondere durch die gestalterische Auflockerung der Höhenversprünge in das Umfeld ein. Hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und Bautiefe lässt sich aufgrund der überwiegend solitären Bebauungsstruktur der Umgebung kein einheitliches Maß ableiten. Der Baukörper vermittelt in seiner Kubatur und Gestaltung jedoch städtebaulich zwischen den großvolumigen Gewerbebauten und der kleinteiligen angrenzenden Wohnbebauung. Die Erschließung ist über die Straße „An der Kämpe“ gesichert. Das Vorhaben fügt sich im Übrigen nach § 34 BauGB ein. Die Befreiung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zugunsten des Wohnens und der Kindertagespflege dient der Schaffung dringend benötigten Wohnraums und stärkt zugleich das Angebot an Kinderbetreuung. Die geplante Nutzung ist städtebaulich vertretbar, da sie sich in die vorhandene Umgebung des faktischen Wohngebiets einfügt und eine nachhaltige Innenentwicklung fördert. Die ursprüngliche Zweckbestimmung des Sonderbaugrundstücks wird nur teilweise umgesetzt. Weiterer Bedarf für Sondernutzungen besteht in dem Stadtteil nicht. Um das Grundstück für den geplanten Neubau nutzbar zu machen, ist die Erschließung im Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 6168/026 über die Tiefgaragenzufahrt erforderlich. Der Bedarf von 9 notwendigen Kfz-Stellplätzen wird dabei vollumfänglich durch die Tiefgarage gedeckt. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung inklusive der erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. Für das Vorhaben müssen 12 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Bauzeichnungen
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Title: 00588617.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588617.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 11:06:41 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Maßstab 1 : 500 erstellt am: 20.05.2026

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/100/2026