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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587201.pdf
Published Time: 2026-06-09T07:12:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV10/100/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag An der Kämpe 71, 73, 75– Neubau eines Gebäudes mit Kindertagesstätte im
Erdgeschoss
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrages inklusive der
erforderlichen Befreiungen.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück An der Kämpe 71, 73, 75 liegt im Geltungsbereich der einfachen
Bebauungspläne Nr. 6168/026 und Nr. 6168/13, die Stellplätze und ein Sonderbaugebiet
festsetzen. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt anhand der Bebauungspläne und
im Übrigen nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB, wonach ein Vorhaben
zulässig ist , wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist.
Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten,
davon 16 förderfähig und eine freifinanziert, sowie einer Kindertagesstätte mit 3 Gruppen im
Erdgeschoss. Zudem sind Kellerräume und eine Tiefgarage im Untergeschoss geplant.
Im Vorfeld gab es bereits ein städtebauliches Verfahren, worin dem Baukörper zugestimmt
worden ist (Ausschussvorlage 70/23/2019). Die heutige Planung basiert auf dieser
Grundlage.
Folgende Befreiungen sind erforderlich:
Der Bebauungsplan Nr. 6168/013 setzt für die Art der baulichen Nutzung ein Seite 2
Sonderbaugrundstück fest. Geplant ist ein Ensemble aus Wohnen und Kindertagespflege.
Ein kleiner Teil des nördlichen Grundstücks liegt im Bebauungsplan Nr. 6168/026. Dieser
setzt eine Fläche für die Errichtung von Stellplätzen fetzt. Hierfür muss eine Befreiung erteilt
werden, da sich dort die geplante Tiefgaragenzufahrt befindet.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² sowie einem Bauvolumen von mehr
als 7000 m³ fällt die Genehmigung des Bauantrags inklusive der erforderlichen Befreiungen
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die geplante Gebäudehöhe und die Ausbildung mit 2 Geschossen und Staffelgeschoss
nimmt die umliegende I- bis II-geschossige Umgebungsbebauung auf. Sie fügt sich
insbesondere durch die gestalterische Auflockerung der Höhenversprünge in das Umfeld ein.
Hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und Bautiefe lässt sich aufgrund der
überwiegend solitären Bebauungsstruktur der Umgebung kein einheitliches Maß ableiten.
Der Baukörper vermittelt in seiner Kubatur und Gestaltung jedoch städtebaulich zwischen
den großvolumigen Gewerbebauten und der kleinteiligen angrenzenden Wohnbebauung.
Die Erschließung ist über die Straße „An der Kämpe“ gesichert.
Das Vorhaben fügt sich im Übrigen nach § 34 BauGB ein.
Die Befreiung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zugunsten des Wohnens und
der Kindertagespflege dient der Schaffung dringend benötigten Wohnraums und stärkt
zugleich das Angebot an Kinderbetreuung. Die geplante Nutzung ist städtebaulich vertretbar,
da sie sich in die vorhandene Umgebung des faktischen Wohngebiets einfügt und eine
nachhaltige Innenentwicklung fördert.
Die ursprüngliche Zweckbestimmung des Sonderbaugrundstücks wird nur teilweise
umgesetzt. Weiterer Bedarf für Sondernutzungen besteht in dem Stadtteil nicht.
Um das Grundstück für den geplanten Neubau nutzbar zu machen, ist die Erschließung im
Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 6168/026 über die Tiefgaragenzufahrt erforderlich. Der
Bedarf von 9 notwendigen Kfz-Stellplätzen wird dabei vollumfänglich durch die Tiefgarage
gedeckt.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung
inklusive der erforderlichen Befreiungen.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen.
Für das Vorhaben müssen 12 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Bauzeichnungen
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00588617.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588617.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 11:06:41 GMT
Number of Pages: 1
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Maßstab 1 : 500 erstellt am: 20.05.2026