Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
23.06.2026 · Bezirksvertretung 10
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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zur Kenntnis genommen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 23.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 08.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wann ist mit einer spürbaren Verbesserung der Radwegesituation im Stadtbezirk 10 zu rechnen?
1) Welche konkreten Radwegeprojekte oder -maßnahmen sind für den Stadtbezirk 10 derzeit in Planung, in Umsetzung oder bereits beschlossen? Von besonderem Interesse ist hierbei der Stand der Maßnahmen zu Erweiterungen von Radwegen, Sanierungsmaßnahmen bestehender Radweginfrastruktur, Projekte zur Verbesserung der Anbindung an benachbarte Stadtteile und das gesamtstädtische Radwegenetz, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende an Kreuzungen und Hauptverkehrsstraßen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage zu beantworten: An welche Stelle oder an welches Unternehmen müssen sich Anwohner wenden, die im Stadtbezirk 10 durch Schmierereien verunstaltete Stromkästen und Kästen für die Telekommunikation in privater Initiative verschönern lassen wollen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird die Brunnen- bzw. Wasserspielanlage „Garather Rose“ vollständig oder teilweise mit Trinkwasser betrieben und welche jährlichen Wasser- und Betriebskosten entstehen hierfür unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsdauer?
2. Welche weiteren Brunnen- und Wasserspielanlagen im Stadtbezirk 10 werden vollständig oder teilweise mit Trinkwasser betrieben und welche jährlichen Wasser- und Betriebskosten fallen für die einzelnen Anlagen jeweils an?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Patenschaftsmodelle bestehen im Stadtbezirk 10 für Grünanlagen, insbesondere Spielplätze, sowie für Standorte von Wertstoffcontainern?
2. Welche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten bestehen bei der Übernahme einer solchen Patenschaft?
Bürgerschaftliches Engagement kann dazu beitragen, Grünanlagen, Spielplätze und Containerstandorte sauberer und attraktiver zu halten. Die bestehenden Möglichkeiten für Patenschaften sind vielen Bürgern jedoch nicht ausreichend bekannt. Daher bitten wir um eine Übersicht der entsprechenden Angebote im Stadtbezirk 10.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/135/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Gandor (CDU-Fraktion) vom 23.06.2026 Patenschaftsmodelle für Grünanlagen, Spielplätze und Wertstoffcontai- ner im Stadtbezirk 10 Bezüglich der Patenschaftsmodelle für Wertstoffcontainer teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Folgendes mit: Anfrage: „Frage 1: Welche Patenschaftsmodelle bestehen im Stadtbezirk 10 für Grünanlagen, insbesondere Spiel- plätze, sowie für Standorte von Wertstoffcontainern? Antwort: In Düsseldorf können ehrenamtliche Patenschaften für Standorte von Wertstoffcontainern über- nommen werden. Derzeit gibt es im Stadtgebiet etwa 40 Containerpatinnen und -paten, betreut durch die AWISTA-Kommunal GmbH. Nähere Informationen finden sich unter https://www.awista- kommunal.de/privathaushalte/abgabemoeglichkeiten/depotcontainer Frage 2: Welche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten bestehen bei der Übernahme einer solchen Paten- schaft? Antwort: Die Containerpatinnen und -paten beobachten regelmäßig einen oder auch mehrere Container- standorte, nach Möglichkeit zweimal täglich. Sie beseitigen kleine Verunreinigungen und unterstüt- zen ggf. Bürgerinnen und Bürger bei der ordnungsgemäßen Nutzung der Sammelstelle. Sie doku- mentieren größere Abfallablagerungen und melden diese an die AWISTA Kommunal GmbH, die dann zeitnah eine Reinigung einleitet. Die Patinnen und Paten erhalten dafür eine Ausstattung, z.B. Arbeitshandschuhe und Abfallsäcke. Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Bereitschaft, sich weitgehend kontinuierlich um einen Con- tainerstandort zu kümmern. Hilfreich ist ein Grundinteresse an Sauberkeit in der Stadt oder auch an abfallwirtschaftlichen Zusammenhängen. Dazu organisiert die AWISTA Kommunal GmbH für die Gruppe der Containerpatinnen und -paten gelegentlich auch Ausflüge mit abfallwirtschaftlichem Bezug."
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
2. Beantwortung zur Vorlage BV10/135/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Gandor (CDU-Fraktion) vom 23.06.2026 Patenschaftsmodelle für Grünanlagen, Spielplätze und Wertstoffcontai- ner im Stadtbezirk 10 Bezüglich der Patenschaftsmodelle für Spielplätze teilt das Amt für Soziales und Jugend Folgendes mit: Anfrage: Frage 1: Welche Patenschaftsmodelle bestehen im Stadtbezirk 10 für Grünanlagen, insbesondere Spielplätze, sowie für Standorte von Wertstoffcontainern? Antwort: Standorte Spielplatzpatenschaften Peter-Behrens-Straße 91 1 Peter-Behrens-Straße 33 2 Elsa-Brandström-Straße 1 Graf-von-Stauffenberg-Straße 2 Philipp-Scheidemann-Straße 1 Frage 2: Welche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten bestehen bei der Übernahme einer sol- chen Patenschaft? Antwort: Die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als „Spielplatzpatin" oder „Spielplatzpate" interessierten Bür- ger*innen umfassen junge Familien, Senior*innen, Einzelpersonen, Tagespflegepersonen, Instituti- onen, Initiativen und Vereine. Sie schützen die Spielplätze und werten sie im Interesse der Besu- cher*innen auf. Sich zu beteiligen und mitzugestalten fördert die Identifikation mit dem eigenen Wohnumfeld, stärkt das nachbarschaftliche Miteinander und schafft eine verbesserte Aufenthalts- qualität. Die organisatorische und fachliche Begleitung des Angebots erfolgt durch das Amt für Soziales und Jugend, 51/3.9 bürgerschaftliches Engagement. Dazu zählen insbesondere die Gewinnung, Betreuung und Unterstützung der Ehrenamtlichen, Wertschätzung und Dankeskultur, die Organi- sation von Austauschtreffen, Unterstützung der Pati*innen bei der Organisation von Spielplatzakti- onen und -festen sowie die Koordination mit weiteren städtischen Stellen. Spielplatzpat*innen sind Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner*innen. Sie sollen Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Einfühlungsvermögen, Verantwor- tungsbewusstsein, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit mitbringen. Ein erweitertes Führungs- zeugnis ist die Voraussetzung zur Übernahme einer Spielplatzpatenschaft. Der zeitliche Umfang für das persönliche Engagement wird selbstbestimmt. Abschließend wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements zwischen den interessier- ten Bürger*innen und den Mitarbeiter*innen des Amtes für Soziales und Jugend geschlossen. Die Spielplatzpat*innen übernehmen im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkei- ten folgende Aufgaben: - regelmäßiger Besuch des Kinderspielplatzes - Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Nachbarschaft sein - Kontakte zu Besucher*innen des Spielplatzes pflegen - Ggfs. Ausleihen der Spiel- und Bewegungsmaterialien aus Spielgerätecontainern - Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufnehmen und diese weiterleiten - auf Sauberkeit der Spielplätze achten und über Mängel informieren.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie haben sich die Wochenmärkte in Garath und Hellerhof in den vergangenen zehn Jahren hinsichtlich der Anzahl der Markthändler, der belegten Standflächen sowie der Markttage entwickelt und findet derzeit überhaupt ein regelmäßiger Wochenmarkt in Hellerhof statt?
2. Wie haben sich die Standgebühren für die Markthändler in diesem Zeitraum entwickelt und wie stellen sich diese im Vergleich zu anderen Düsseldorfer Wochenmärkten dar?
3. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte in Garath und Hellerhof ergriffen und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Märkte langfristig zu stärken und zusätzliche Händler sowie Besucher zu gewinnen?
Wochenmärkte leisten einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Produkten. Darüber hinaus stellen sie einen wichtigen Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger dar und tragen zur Belebung der jeweiligen Stadtteilzentren bei.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/136/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) vom 23.06.2026 Entwicklung und Zukunftsperspektiven der Wochenmärkte in Garath und Hellerhof Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz teilt zu der Anfrage Folgendes mit: 1. Wie haben sich die Standgebühren für Markthändler in diesem Zeitraum entwickelt und wie stellen sich diese im Vergleich zu anderen Düsseldorfer Wochenmärkten dar? Antwort: Die Entgelte für Marktstände richten sich nach den Tarifen der Entgeltordnung. Für den laufen- den Meter Standfläche betragen sie 1,70 € und für Imbissstände 5,00 €. Die gültige Entgeltord- nung gilt seit dem 01.01.2006, die darin enthaltenen Tarife sind seit 1998 unverändert. Die Ta- rife gelten für alle Düsseldorfer Wochenmärkte in gleichem Maße und in gleicher Höhe. 2. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte in Garath und Hellerhof ergriffen und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Märkte langfristig zu stärken und zusätzliche Händler sowie Besu- cher zu gewinnen? Antwort: Freie oder freigewordene Standplätze werden nach einer Bewerberwarteliste vergeben. Wenn der Standplatz nicht über die Warteliste vergeben werden kann wird der Standplatz durch die Marktverwaltung beworben um eine zeitnahe Besetzung zu erreichen. Die Marktverwaltung bewirbt alle Standorte und alle Warenangebote aktiv über eine aktuelle Bewerberliste. Die technische Ausstattung ist an allen Standorten auf einem aktuellen Stand, eine umfassende Betreuung der Standorte und Händler ist gegeben. Keinen Einfluss hat die Marktverwaltung auf gesamtgesellschaftliche Veränderungen im Käuferverhalten und auf de- mographische Veränderungen in der Käufer- und Händlerschaft, die alle Wochenmärkte in nah und fern betreffen und dazu führen, dass sich in NRW die Umsätze auf Wochenmärkten insge- samt von 2024 zu 2025 um 10% verringert haben. In der Marktverwaltung Düsseldorf hat im Juni 2026 eine Projektmanagerin Ihre Tätigkeit mit dem Ziel aufgenommen, mit neuen Konzepten und Maßnahmen die Düsseldorfer Wochen- märkte zu gestalten. 3. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte in Garath und Hellerhof ergriffen und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Märkte langfristig zu stärken und zusätzliche Händler sowie Besu- cher zu gewinnen? Antwort: Freie oder freigewordene Standplätze werden nach einer Bewerberwarteliste vergeben. Wenn der Standplatz nicht über die Warteliste vergeben werden kann wird der Standplatz durch die Marktverwaltung beworben um eine zeitnahe Besetzung zu erreichen. Die Marktverwaltung bewirbt alle Standorte und alle Warenangebote aktiv über eine aktuelle Bewerberliste. Die technische Ausstattung ist an allen Standorten auf einem aktuellen Stand, eine umfassende Betreuung der Standorte und Händler ist gegeben. Keinen Einfluss hat die Marktverwaltung auf gesamtgesellschaftliche Veränderungen im Käuferverhalten uns auf de- mographische Veränderungen in der Käufer- und Händlerschaft, die alle Wochenmärkte in nah und fern betreffen und dazu führen, dass sich in NRW die Umsätze auf Wochenmärkten insge- samt von 2024 zu 2025 um 10% verringert haben. In der Marktverwaltung Düsseldorf hat im Juni 2026 eine Projektmanagerin Ihre Tätigkeit mit dem Ziel aufgenommen, mit neuen Konzepten und Maßnahmen die Düsseldorfer Wochen- märkte zu gestalten.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrages inklusive der erforderlichen Befreiungen.
Das Vorhabengrundstück An der Kämpe 71, 73, 75 liegt im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne Nr. 6168/026 und Nr. 6168/13, die Stellplätze und ein Sonderbaugebiet festsetzen. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt anhand der Bebauungspläne und im Übrigen nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist , wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an das Kulturhaus Süd und das Kinderparlament Garath für die Durchführung des Theaterstückes gegen Mobbing „Im freien Fall“ in Höhe von 716, 50 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Sachdarstellung ist der Beschreibung des Projektes durch den Tierschutzverein / „Tina macht Schule“ zu entnehmen (Anlage). Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 2.000 Euro; es stehen Eigenmittel in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung. Übersicht Finanzstatus Reste aus Vorjahren 22.618,69 EUR Ansatz 2026: 28.740,00 EUR Gesamt zur Verfügung stehende Mittel in 2026: 51.358,69 EUR Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen: 12.480,00 EUR Aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 38.8 78,69 EUR Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nach evtl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an die Pop-Up Artistik GbR für die Durchführung des Pop-Up Artistikfestivals im Hauptzentrum Garath in Höhe von 3.000 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen sind seitens der Deutschen Bahn und der Verwaltung geplant, um den durch eine Streckensperrung im Zeitraum 21.08.26 bis 11.12.26 bedingten Ausfall des SPNV zu kompensieren? 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen neben SEV sind geplant, wenn im Zeitraum 21.8. bis 04.09.26 auch der Regionalverkehr von der Streckensperrung zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf-Hauptbahnhof betroffen ist?
Die Deutsche Bahn hat ab dem 21.08.2026 bis zum 11.12.2026 Streckensperrungen zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf-Hauptbahnhof bzw. -Oberbilk angekündigt (s. Zuginfo.NRW). Im Zeitraum 21.08.-04.09.26 ist neben dem S-Bahnverkehr auch der Regionalverkehr betroffen. Im Zeitraum 04.09.-11.12.26 betrifft die geplante Streckensperrung die S 6 und dies voraussichtlich gerade zeitgleich dann, wenn auch die Vollsperrung der A 59 in Fahrtrichtung Düsseldorf vorgesehen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte (mit Kassenzulassung) sind derzeit im Stadtbezirk 10 tätig?
2. Wie hat sich die Anzahl der kinderärztlichen Praxen in den letzten fünf Jahren (2021–2025) entwickelt?
3. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind derzeit im Stadtbezirk 10 gemeldet und wie hoch ist der Versorgungsgrad (Verhältnis Ärzte zu Patienten) im Stadtbezirk 10 im Vergleich zum Düsseldorfer Stadtdurchschnitt und dem bundesweiten Richtwert der Kassenärztlichen Vereinigung?
1) Wie viele niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte (mit Kassenzulassung) sind derzeit im Stadtbezirk 10 tätig? 2) Wie hat sich die Anzahl der kinderärztlichen Praxen in den letzten fünf Jahren (2021–2025) entwickelt? 3) Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind derzeit im Stadtbezirk 10 gemeldet und wie hoch ist der Versorgungsgrad (Verhältnis Ärzte zu Patienten) im Stadtbezirk 10 im Vergleich zum Düsseldorfer Stadtdurchschnitt und dem bundesweiten Richtwert der Kassenärztlichen Vereinigung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/095/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) vom 26.05.2026 Kinderärztliche Versorgungslage im Stadtbezirk 10 Zu der Anfrage teilt das Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit Gremienmanage- ment in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Folgendes mit: Frage 1 Wie viele niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte (mit Kassenzulassung) sind derzeit im Stadtbezirk 10 tätig?? Antwort KV: Die kinderärztliche Versorgung wird der Bedarfsplanung nach auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte geplant. Eine kleinteiligere Gliederung nach Stadtbezirken oder Stadtteilen ist in der Bedarf- splanung nicht vorgesehen. Als kreisfreie Stadt entspricht die Stadt Düsseldorf gleichzeitig auch dem Planungsbereich für die kinderärztliche Versorgung. Nach der aktuellen Bedarfsplanung (Stichtag der Arztdaten 01.01.2026 - mit Wirkung ab 11.05.2026) sind 55,25 Kinderärzte in Anrechnungsfaktoren in der Stadt Düsseldorf vertragsärztlich tätig. Der Versorgungsgrad in der kinderärztlichen Versorgung liegt bei 115,8 %, womit der Planungsbereich ebenfalls für neue Niederlassungen gesperrt ist. Frage 2 Wie hat sich die Anzahl der kinderärztlichen Praxen in den letzten fünf Jahren (2021-2025) entwickelt? Antwort KV: In der folgenden Tabelle befindet sich eine Übersicht zu der Anzahl der Kinderärzte in der Stadt Düsseldorf aus den Bedarfsplanungen der Jahre 2021 bis 2025. Datum der Bedarfs- Anzahl Kinderärzte planung (Stichtag der in Anrechnungsfak- Arztdaten) toren 01.01.2021 53,00 01.07.2021 54,00 01.01.2022 53,75 01.07.2022 53,50 01.01.2023 54,00 01.07.2023 54,00 01.01.2024 55,00 01.07.2024 55,50 01.01.2025 55,00 01.07.2025 55,50 Frage 3 Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind derzeit im Stadtbezirk 10 gemeldet und wie hoch ist der Versorgungsgrad (Verhältnis Ärzte zu Patienten) im Stadtbezirk 10 Ver- gleich zum Düsseldorfer Stadtdurchschnitt und dem bundesweiten Richtwert der Kassen- ärztlichen Vereinigung? Antwort KV: Der Versorgungsgrad in der kinderärztlichen Versorgung ist in der Antwort zu Frage 1 benannt. Als Richtwert für die benötigte Anzahl an Ärzten dient die Verhältniszahl. Die Verhältniszahl ist eine relevante Kennzahl in der Bedarfsplanung und gibt die Anzahl der Ärzte im Verhältnis zur Be- völkerung wieder. Somit beschreibt die Verhältniszahl für jede Arztgruppe das Soll-Niveau zwi- schen Einwohnerzahl pro Arzt. Die allgemeine Verhältniszahl wird bundesweit für jedes Fachgebiet festgelegt. Die allgemeine Verhältniszahl in der kinderärztlichen Versorgung liegt nach der aktuel- len Bedarfsplanung (Stichtag der Arztdaten 01.01.2026 - mit Wirkung ab 11.05.2026) bundesweit bei 2.043 Ärzten. In einem weiteren Schritt wird die allgemeine Verhältniszahl anhand von demo- grafischen Daten wie Alter, Geschlecht sowie Morbiditätsdaten an die regionalen Gegebenheiten angepasst. Daraus ergibt sich die regionale Verhältniszahl, die den rechnerischen Bedarf für eine bestimmte Arztgruppe widerspiegelt. Die regionale Verhältniszahl für die kinderärztliche Versor- gung in der Stadt Düsseldorf liegt bei 2.043 Ärzten und entspricht der allgemeinen Verhältniszahl. Die Einwohnerzahl im Planungsbereich Düsseldorf wird in der aktuellen Bedarfsplanung für die kinderärztliche Versorgung mit 97.470 ausgewiesen, wobei in der kinderärztlichen Versorgung nur die minderjährige Bevölkerung berücksichtigt wird.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die genannten Straßenbegrenzungswände beiderseits der Frankfurter Straße bieten derzeit ein trauriges Bild. Sie sind z.T. bemoost, z.T. mit verschiedenen, auch anstößigen Graffitis versehen, der Anstrich ist an einigen Stellen verblasst und wirkt erneuerungsbedürftig (vgl. Fotos im Anhang). Andererseits ist dieser Straßenbereich das Einfallstor nach und damit die Visitenkarte von Garath. Durch die vermehrten Staus wegen der Sanierung der A59 kommt es zudem häufiger vor, dass die Autofahrenden in diesem Bereich stehen und mit dem Zustand der Wände unmittelbar konfrontiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welchem Eigentum befindet sich das Gelände der ehemaligen Jugendfreizeiteinrichtung Lüderitzstraße derzeit (städtisches Eigentum, Eigentum einer städtischen Gesellschaft, privates Eigentum)?
2. Gibt es seitens der Stadtplanung oder anderer Fachämter bereits konkrete Planungen oder Überlegungen zur künftigen Nutzung des Geländes? Wenn ja, welche Nutzungsformen werden geprüft oder angestrebt?
3. Ist eine Änderung des aktuellen Planungsrechts (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) für das Gelände vorgesehen oder in Vorbereitung?
1) In welchem Eigentum befindet sich das Gelände der ehemaligen Jugendfreizeiteinrichtung Lüderitzstraße derzeit (städtisches Eigentum, Eigentum einer städtischen Gesellschaft, privates Eigentum)? 2) Gibt es seitens der Stadtplanung oder anderer Fachämter bereits konkrete Planungen oder Überlegungen zur künftigen Nutzung des Geländes? Wenn ja, welche Nutzungsformen werden geprüft oder angestrebt?
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/120/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) vom 23.06.2026 Neue Verkehrsregelung für die Brücke über den Hellerhofweg Anfrage: Frage 1: Ist die Verkehrsregelung zwingend oder gibt es Handlungsalternativen? Frage 2: Sind Maßnahmen zur Abhilfe geplant und wann kann damit gerechnet werden? Frage 3: Gilt die Regelung in §2 Ans.5 StVO auch für das Überqueren der Brücke? Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Antwort zu Frage 1 bis 3: Die Verkehrsregelung wurde auf Basis einer unzureichenden Brückengeländerhöhe angeordnet und umgesetzt. Die getroffene Maßnahme ist verhältnismäßig, da eine gleichwertige Alternativroute exis- tiert. Im Rahmen einer Verkehrsschau werden noch in 2026 mögliche Handlungsalternativen geprüft, da die Brücke Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 10 ist. Es gilt uneingeschränkt §2 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es einen neuen Stand in dem Planungsverfahren für das Quartiersprojekt im Zentrum von Hellerhof? 2. Ist mit Aldi als Eigentümer eines Großteils der Fläche eine Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen erzielt worden? 3. Wann werden die BV 10 und die Öffentlichkeit über die nächsten Schritte informiert?
Nach der Durchführung des Workshop-Verfahrens zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums Hellerhof mit der Vorlage der Abschlussdokumentation und zuletzt dem Termin der BV 10 mit dem Leiter des städtischen Planungsamtes am 10.02.2026 hat es keine weiteren Informationen zum Verfahrensstand und zu den nächsten Verfahrensschritten gegeben. Insbesondere war auch mitgeteilt worden, dass mit dem Flächeneigentümer Aldi weitere Abstimmungsgespräche geführt werden müssten. Durch diese Anfrage soll geklärt werden, wann und wie es bei diesem Projekt weitergehen soll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Paketstation im Durchgang an der S-Bahnstation Garath in den Abend- und Nachtstunden ausreichend beleuchtet wird.
Die beiden Durchgänge zu den Parkplätzen an der S-Bahnstation in Garath sind in einem sehr herunterbekommenden Zustand. Im Durchgang auf der Seite des Netto-Marktes befindet sich eine große Paketstation. Die Beschwerden mehren sich, dass Abholer nicht mehr in den Abend- und Nachtstunden ihre Pakete abholen wollen, da die Beleuchtung nicht ausreichend ist und auch der Zustand des Durchganges sie davon abhalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation am neu eingerichteten Radschnellweg im Bereich Wilhelm-Kreis-Straße / Koblenzer Straße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob die Anordnung eines Stoppschildes, zusätzlicher Verkehrszeichen oder weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen geeignet ist, die dort bestehenden Gefährdungen zu reduzieren.
Im Bereich des neu eingerichteten Radschnellweges an der Kreuzung Wilhelm-Kreis-Straße / Koblenzer Straße kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen Kraftfahrzeugführern und Radfahrenden. Nach Wahrnehmung von Anwohnern und Nutzern des Weges wird die Vorfahrt von Radfahrenden häufig missachtet oder durch Autofahrer erzwungen. Dadurch entstehen immer wieder kritische Situationen und Beinahe-Unfälle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Di e Verwaltung wird gebeten, an Straßen in Hellerhof und Garath , mit deren Benennung der Widerstand der Namensgeber gegen des NS-Regime gewürdigt wird, Schilder mit ausführlichen historischen Erläuterungen aufzustellen.
Eine große Anzahl von Straßennamen im Stadtbezirk 10 geht auf die Würdigung der Namensgeber wegen ihres Widerstands gegen das NS-Regime zurück. Um diese Umstände bekannter zu machen und dem Vergessen entgegen zu wirken, sollten entsprechende ausführliche Hinweisschilder angebracht werden. Wegen der Inhalte könnte auf die Expertise der Mahn- und Gedenkstätte zurückgegriffen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen: 1. ob und unter welchen Voraussetzungen Flächen im Bereich des Bahnhofs Garath durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines künstlerischen Gestaltungsprojektes aufgewertet werden können, 2. welche Flächen hierfür grundsätzlich geeignet wären und welche Eigentümer oder sonstigen Träger in eine solche Maßnahme einzubeziehen wären, 3. ob eine Förderung eines entsprechenden Projektes aus Mitteln der Bezirksvertretung 10 oder weiteren Förderprogrammen möglich ist.
Der Bahnhof Garath ist für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ein zentraler Zugangspunkt zum Stadtbezirk 10. Das Erscheinungsbild des Bahnhofsumfeldes prägt dabei maßgeblich den ersten Eindruck des Stadtteils. An verschiedenen Stellen bestehen Flächen, deren optische Wirkung durch eine künstlerische Gestaltung verbessert werden könnte. Hierzu zählen beispielsweise Wände, Unterführungen, technische Bauwerke oder andere geeignete Flächen, soweit die jeweiligen Eigentümer einer Gestaltung zustimmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, 1. welche Gebäude, Bauwerke und sonstigen Anlagen im Bereich des Bahnhofs Garath von Graffiti, Schmierereien oder ähnlichen Verunreinigungen betroffen sind und wer jeweils Eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtiger ist, 2. welche der betroffenen Objekte im Eigentum der Deutschen Bahn, der Landeshauptstadt Düsseldorf oder sonstiger öffentlicher bzw. privater Träger stehen, 3. welche Möglichkeiten bestehen, auf die jeweiligen Eigentümer und Unterhaltungspflichtigen einzuwirken, damit vorhandene Graffiti und Schmierereien zeitnah beseitigt und zukünftige Verunreinigungen reduziert werden.
Der Bereich des Bahnhofs Garath stellt für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher einen wichtigen Zugangspunkt zum Stadtteil dar. Der optische Zustand von Gebäuden, Unterführungen, Lärmschutzanlagen, technischen Einrichtungen und sonstigen Bauwerken prägt dabei maßgeblich den ersten Eindruck des Stadtteils.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Beschilderung für den Radverkehr an der Paul- Bonatz-Straße auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und nicht mehr benötigte Verkehrszeichen im Rahmen der laufenden Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsraums zu entfernen.
Mit der Fertigstellung der Protected Bike Lane an der Koblenzer Straße wurde die Radverkehrsführung im Bereich der Paul-Bonatz-Straße neu geordnet. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Freigabe des Gehwegs für Radfahrende aufgehoben, da der Radverkehr nun über die neu geschaffenen Radverkehrsanlagen geführt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, gegenüber der Rheinbahn darauf hinzuwirken, die Bushaltestelle „Greifswalder Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum zeitnah mit einer Überdachung beziehungsweise einem geeigneten Wetterschutz auszustatten.
An der Bushaltestelle „Greifswalder Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum steht den Fahrgästen derzeit keine Überdachung zur Verfügung. Insbesondere bei Regen, Schnee oder starker Sonneneinstrahlung sind die wartenden Fahrgäste den Witterungseinflüssen schutzlos ausgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt, einen Vertreter der Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 10 einzuladen, um über die Auswirkungen der laufenden und geplanten Baumaßnahmen auf die Parkplatzsituation im Bereich der Hermann-vo m-Endt -Straße sowie der Peter-Behrens- Straße zu berichten und zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner Stellung zu nehmen.
Die Bezirksvertretung 10 erreichen vermehrt Hinweise und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über die sich zunehmend verschärfende Parkplatzsituation im Bereich der Hermann-vo m-Endt -Straße sowie der Peter-Behrens- Straße. Im Zusammenhang mit den laufenden Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen der Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) sind bereits Stellplätze entfallen , beziehungsweise weitere Einschränkungen der vorhandenen Parkmöglichkeiten bekannt geworden. Bereits vor Beginn der Maßnahmen bestand in diesem Wohngebiet ein erheblicher Parkdruck.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, einen Vertreter der Feuerwehr zu einer Sitzung der Bezirksvertretung 10 einzuladen, um über die Anforderungen und Maßnahmen aus dem angekündigten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ sowie über Aufgaben, Einsatzbereiche und allgemeine Handlungsabläufe der Feuerwehr im Störungs- und Katastrophenfall zu informieren.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des angekündigten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ eine deutliche Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes angekündigt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat hierzu umfangreiche Investitionen in den Bevölkerungsschutz, Warnsysteme sowie die Ausstattung und Zusammenarbeit von Feuerwehr, THW und weiteren Hilfsorganisationen angekündigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Taubenpopulation und der daraus resultierenden Verschmutzungen im Bereich unter der Netto-Brücke möglich sind. Hierbei soll insbesondere die Installation geeigneter und tierschutzgerechter Taubenabwehrsysteme geprüft werden.
Im Bereich unter der sogenannten Netto-Brücke kommt es seit längerer Zeit zu erheblichen Verschmutzungen durch Tauben. Insbesondere die Bushaltestelle sowie die angrenzenden Gehwege werden regelmäßig durch Taubenkot verunreinigt. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums, sondern kann auch hygienische Probleme sowie Rutschgefahren für Passanten verursachen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 26.05.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Das Jugendamt wird als Träger des Cafés Süd gebeten, die Öffnungszeiten bei Abendveranstaltungen freitags und samstags in der Form anzupassen, dass auch nach Ende der Veranstaltung noch mindestens 30 Minuten das Café besucht werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage des Garather Sportvereins Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge installiert werden können. Hierzu teilt das Sportamt Folgendes mit: Die örtlichen, technischen und baulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage Koblenzer Straße in Garath sind grundsätzlich gegeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Wände der Brückenunterführung Koblenzer Straße zu reinigen. Hierzu teilt das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Folgendes mit: Aufgrund einer Vielzahl gleichartiger Vorgänge aus den 10 Stadtbezirken müssen Maßnahmen vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen intern priorisiert und dann sukzessive abgearbeitet werden. Eine Reinigung der Wände der Unterführung Koblenzer Straße ist insbesondere vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung sowie der besonderen Lage als Ausweichroute zur der aktuell gesperrten A59 nicht konkret vorgesehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 24.06.2025 befasste sich die Bezirksvertretung 10 (BV10) in Ihrer Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 4.2 „Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum“ (APS/071/2025). Der vorgeschlagenen Nutzung der städtischen Fläche an der Frankfurter Straße ( Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109 Urdenbach) als potenzieller Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter mit möglichen Ergänzungen wurde nicht zugestimmt. Mehrheitsbeschluss der BV10 war stattdessen, vorrangig die Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) in Abstimmung mit der Eigentümerin auf zeitnahe Umsetzung zu prüfen. In der Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 07.07.2025 schloss sich der APS dieser Anregung an und befürwortete die Prüfbitte der alternativen Standortoption.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 24.03.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten: Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, A. sich mit der Autobahn GmbH ins Benehmen zu setzen und unter Berücksichtigung der unter A. angeführten Gründe zu klären, inwieweit eine Vollsperrung der A 59 zwischen den Dreiecken Monheim und Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden im Zuge der Sanierungsarbeiten ab Herbst 2026 noch verhindert werden kann, B. hilfsweise, der Autobahn GmbH während der Sanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Norden zweispurigen Verkehr in Fahrtrichtung Norden auf der dann sanierten Fahrbahn vorzuschlagen, C. äußerst hilfsweise, eine pragmatische Lösung zu finden, durch die eine zeitliche Überlagerung mit der gleichzeitigen Sperrung der Bahnstrecke Düsseldorf - Köln so weit wie möglich vermieden werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, für die bisher vor dem Haus Dresdener Straße 57a in Hellerhof-Ost positionierten Glascontainer einen besser geeigneten Standort zu suchen. Hierzu teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Folgendes mit: Der Stadt sind bei der Entsorgung von Wertstoffen enge Handlungsspielräume gesetzt. Die Stadt ist verpflichtet, haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, auch für Altglas.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat die Arbeiten an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der Landeshauptstadt Düsseldorf offiziell aufgenommen. Der Kick-Off hat am 27.03.2026 stattgefunden. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den anstehenden Neuaufstellungs- und Beteiligungsprozess geben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss: Die BV10 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 10 zu prüfen, ob E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00Uhr bis 07:00 auch dann dort parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang (mehr) stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden.
9 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.