Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/079/2026

Bauantrag, Mercedesstraße o. Nr. – Befristete Errichtung von 4 Padel Spielplätzen.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mercedesstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 8Dokumente 16. März 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580872.pdf Published Time: 2026-03-20T13:22:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/079/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Mercedesstraße o. Nr. – Befristete Errichtung von 4 Padel Spielplätzen.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580872.pdf Published Time: 2026-03-20T13:22:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/079/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Mercedesstraße o. Nr. – Befristete Errichtung von 4 Padel Spielplätzen. Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich des Überschreitens der GFZ und der Überschreitung der Baulinie . Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5579/054. Dieser ist unterteilt in unterschiedliche Nutzungsbereiche. Hinsichtlich der Art der Nutzung sind hier mehrere Kerngebiete festgesetzt. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der Nutzungsbereiche MK 3 und MK 4. Für das MK 3 ist durch Baugrenzen und Baulinien eine überbaubare Fläche festgesetzt. Die GFZ im MK4 beträgt 0,0, da hier zukünftig der „Stadtplatz Ost“ entstehen soll. Aktuell wird das Grundstück als Parkplatz genutzt. Geplant ist die bis zum 31.12.2026 befristete Errichtung einer Padel -Tennis Anlage mit 4 Plätzen und zwei Containern. Ein Container ist als Lager, der andere zur Toilettennutzung vorgesehen. Seite 2 Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Das MK 3 setzt an der Grenze zum MK 4 eine Baulinie fest. Da das Vorhaben zum Großteil im MK 4 liegt, wird diese überschritten. Die GFZ im MK 4 beträgt 0,3. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die festgesetzte Baugrenze dient der städtebaulichen Ordnung von Hochbauten mit raumbildender Wirkung. Der geplante Padel -Platz hingegen stellt eine aufgeständerte Anlage ohne Fundamentierung und Überdachung mit transparenter Einfriedung aus Glas- und Gitterelementen dar. Die Sportanlage entfaltet daher keine geschlossene Baukörperwirkung. Die Baugenehmigung wird befristet bis zum 31.12.2026 erteilt. Eine dauerhafte planungsrechtliche Verankerung entsteht nicht, da die Anlage bei entgegenstehenden zukünftigen Planungszielen zurückgebaut werden kann. Die geplante Nutzung dient dem öffentlichen Interesse, der Förderung von Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Das Grundstück bleibt unversiegelt und die Entwässerung und Versickerungsfähigkeit des Bodens bestehen fort. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Im Rahmen der zukünftigen Bebauung wird der „Stadtplatz Ost“ entsprechend gestaltet. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Antragsgrundstück nachgewiesen. Für das Vorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan mit Zuwegung Lageplan Grundriss Schnitt
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Title: Bebauungsplan Nummer 55 79 / 54 - Mercedesstraße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580884.pdf Published Time: Mon, 16 Mar 2026 11:46:43 GMT Number of Pages: 30 Markdown Content: Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 # Begründung ## gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 5579/54 - Mercedesstraße ## Stadtbezirk 2 Stadtteil Düsseltal 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Bestand Das Plangebiet umfasst überwiegend die ehemaligen Flächen eines Straßenbahnde pots der Rheinischen Bahngesellschaft AG und einer Autoverwertung. Zusätzlich sind der südliche Bereich der angrenzenden Grashofstraße sowie die Münsterstraße in den Bereichen, in denen ein Ausbau vorgenommen wurde, mit einbezogen worden. Das Gelände ist zur Zeit überwiegend unbebaut. Lediglich nördlich der Einmündung der Mercedesstraße in die Münsterstraße steht die Niederlassung eines Automobilkon zerns, an der Einmündung der Mercedesstraße in die Grashofstraße ist ein Autohaus sowie ein Schnellrestaurant entstanden. Die Flächen werden teilweise als Abstellflä chen für Pkw genl,ltzt. 1.2 Umgebung Südlich des Plangebiets an der Liststraße und der Maybachstraße existiert eine Wohnsiedlung aus den 20er Jahren, die durch eine Erhaltungssatzung geschützt ist. Südöstlich entlang der Münsterstraße existiert eine gemischte Nutzung aus Wohnen und vereinzelten Gewerbebetrieben. > Stand: 24.06.2002, Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 2 Südlich der Einmündung der Mercedesstraße in die Münsterstraße liegt für eine Hochhausplanung ein Bauvorbescheid vor, auf dessen Grundlage vor Kurzem ein Bauantrag eingereicht wurde. Angrenzend zur Münsterstraße entsteht ein Hotel, für das ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wurde. Südlich der Kreuzung "Mörsenbroicher Ei" ist im Jahr 1995 der Bebauungsplan "ARAG 2000" aufgestellt worden, der den Bau eines Verwaltungshochhauses planungsrecht lich sichert. Das Hochhaus wurde im Jahr 2000 fertiggestellt. Die Kreuzung wird im Weiteren überwiegend von gewerblich genutzten Gebäuden umgeben. Eine Ausnahme hiervon ist die nordwestlich Grashofstraße/Münsterstraße gelegene Blockecke, in der sich Wohnungen befinden. Nördlich der Grashofstraße schließt ein ausgedehntes Kleingartengebiet an. Westlich des Plangebiets führt die Trasse der Deutschen Bahn AG Düsseldorf Duisburg vorbei, auf der sowohl S-Bahn- wie auch Fernverkehr abgewickelt wird. 1.3 Verkehr Die Kreuzung des "Mörsenbroicher Ei" gilt als einer der verkehrsreichsten Knoten punkte Düsseldorfs. Wichtige Erschließungsadern werden hier zusammengeführt: - der Autobahnzubringer zur A 52, die Grashofstraße (B 7, B 8) aus Richtung Derendorf-Nord, Nordfriedhof und Theodor-Heuss-Brücke, die Münsterstraße aus Richtung Innenstadt, - die Brehmstraße (B 8) aus den östlichen Stadtkern randgebieten Düsseldorf und Flingern, - die Heinrichstraße (B 7) aus Grafenberg und den nordöstlichen Vororten, - die Franziskusstraße und die Münsterstraße aus Düsseldorf-Rath und Ratingen. Der Bedeutung als Knoten des Straßennetzes entspricht auch die Anzahl von Linien des öffentlichen Personen nahverkehrs (ÖPNV), die hier verknüpft werden: - Straßenbahnlinien 701, 711 auf der Münsterstraße und die 708 auf der Brehm straße mit Endhaltepunkt (derzeitige Wendeschleife auf dem ARAG-Gelände) Buslinien 731, 733, 752, 754 - 756, 758 und 834. > Stand: 24.06.2002. Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 3 Auf der Höhe zwischen Münsterstraße und Liststraße liegt an der Trasse der Deut schen Bahn AG der S-Bahnhof Düsseldorf-Derendorf mit seinen südlichen und nördli chen Zugängen. 2. Bisheriges Planungsrecht 2.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan stellte das Plangebiet als Gewerbe-, Kern- und Wohngebiet dar. Die übergeordneten Straßen Grashofstraße und Münsterstraße sind als Verkehrs flächen dargestellt. Die Flächen um die Kreuzung "Mörsenbroicher Ei" sind als Kern gebiete dargestellt, die Flächen nördlich der Grashofstraße sind z.T. als Gewerbege biet, z.T. als Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Kleingärten" eingetragen. Die Trasse der Deutschen Bahn AG sowie die anschließenden Gütergleise sind als Bahn flächen nachrichtlich übernommen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist das Flächennutzungsplan-Änderungsverfah ren Nr. 97 durchgeführt worden. 2.2 Gültige Bebauungspläne Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist Teil des Planbereiches des Bebau ungsplans Nr. 5579/50 "Münsterstraße/Grashofstraße" von 1997, der am 19. Februar 2001 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom Oberverwaltungsgericht Müns ter für nichtig erklärt wurde. (Verweis auf den Sachstandsbericht zum Urteil im Nor menkontrollverfahren, Vorlagen-Nr. 61/48/2001 in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 05. April 2001). Daraufhin lebten die Bebauungs pläne wieder auf, die von dem Plan Nr. 5579/50 überdeckt waren. Dies waren die Bebauungspläne Nr. 5579/45 von 1989, 5579/37 von 1966 sowie der Fluchtlinienplan Nr. 5579/28 von 1958. Die Bebauungspläne setzten jeweils Gewerbegebiet fest. Der Fluchtlinienplan 1958 sah eine Straßenverbindung zwischen der Stichstraße zur Liststraße und der Münsterstraße vor, die jedoch nicht realisiert wurde. > Stand: 24.06.2002, Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 4 2.3 Luftverkehrsrecht Das Plan gebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Düsseldorf gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz. Die genehmigungs- und zustimmungsfreie Höhe gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz beträgt im Plangebiet 81 m über NN. Bauvorhaben, die die v.g. festgesetzte Höhe überschreiten sollen (auch Bauhilfs anlagen, Kräne usw.), bedürfen der luftrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung. Sofern für Bauvorhaben, die die v.g. Höhe überschreiten sollen, keine Baugenehmi gung erforderlich ist, ist die luftrechtliche Genehmigung gemäß § 12 Luftverkehrs gesetz (LuftVG) rechtzeitig vor Baubeginn vom Bauherrn bei der Luftfahrbehörde einzuholen. 2.4 Richtfunkstrecke Über das Plangebiet verläuft eine Richtfunkstrecke der Deutschen Post AGlTelekom. Mit beidseitigem Abstand von 100 m bedeutet sie eine Bauhöhenbeschränkung von 174 m Ü. NN. Aufgrund der Beschränkungen aus. dem Luftverkehrsrecht,die eine geringere Gebäudehöhe vorgeben, bedeutet die Richtfunkstrecke keine zusätzliche Einschränkung. 2.5 Klassifizierte Straßen Die Grashofstraße ist als Bundesstraße (B 7/8 8) klassifiziert. 3. Ziel und Zweck des Bebauungsplans 3.1 Generelle Ziele 3.1.1 Ziele der StadtentwiCklung Düsseldorf Der Strukturwandel hin zu einer immer stärker vom tertiären Sektor geprägten Wirt schaft zeigt sich in der Landeshauptstadt mit besonderer Dynamik. Die Stadt, die nur über sehr geringe Flächenreserven verfügt, ist bemüht, diesem Umstrukturierungs prozess durch Neudefinition brachfallender und untergenutzter Flächen zu entspre chen. In diesem Zusammenhang werden südlich der Stadttangente Johannstraße / Heinrich-Erhardt-Straße / Grashofstraße (8 7/8 8) große Flächen überplant und einer neuen Nutzung zugeführt. > Stand: 24.06.2002, Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 5 3.1.2 Städtebauliche Konzepte Rahmenplan Münsterstraße Den Zielen der Stadtentwicklung Düsseldorf wurde zur Aufstellung des bisherigen Bebauungsplans im Rahmenplan Münsterstraße entsprochen, indem auf den Flächen des ehemaligen Straßenbetriebshofes südlich der Grashofstraße eine neue Stadtkante entstehen soll, die gewerbliche Nutzungen insbesondere des tertiären Sektors auf nimmt. Auf diese Weise soll einer stadtstrukturell wichtigen Eingangssituation für die Innens tadt Düsseldorfs eine baulich entsprechende Ausprägung gegeben werden. Zielsetzung war es, überwiegend Büro- und Dienstleistungsarbeitsplätze sowie ergän zende Nutzungen aber auch Wohnen in diesem Bereich anzusiedeln. Aufgrund der hervorragenden Erschließung des Gebietes sowohl für den Individualverkehr (IV) als auch durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der zentralen, innenstadt nahen Lage, der allgemeinen Flächenknappheit der Stadt Düsseldorf sowie der Mög lichkeit die angestrebten Nutzungen in hochverdichteter Bauweise umzusetzen, wurde eine bauliche Verdichtung angestrebt. Masterplan Die bauliche und stadträumliche Struktur des Gebietes soll künftig wesentlich den Zielen des Rahmenplans Münsterstraße und des ehemaligen Bebauungsplanes entsprechen. Die Ziele waren dort zu ändern, wo der bisherige Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht gerügt wurde. Dies galt insbesondere für die damals festge setzte Wohnnutzung. Die Inhalte des Bebauungsplans sind außerdem insoweit ange passt worden, als aus den Erfahrungen mit der Umsetzung der bisherigen Planung Erkenntnisse vorliegen, die geänderte Festsetzungen erforderlich bzw. erstrebenswert machten. Die geänderten Anforderungen für die Gebäudestruktur wurden in einem Masterplan untersucht, dessen Ergebnis eine mögliche bauliche Entwicklung des Gebietes zeigt. Die wesentlichen stadträumlichen Aussagen des Masterplans sind als planerische Zielsetzung in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingeflossen. > Stand: 24.06.2002, Anlage zur Vorlage Nr. 6t/89/2002 - 6 So soll an der Grashofstraße ein Hochhaus, Gebäudehöhe 145 m Ü. NN - entspricht ca. 107 m über Grund, entstehen, welches gemeinsam mit dem im Jahr 2000 fertig gewordenen ARAG-Hochhaus sowie einem dritten Hochhaus südlich der Mercedes straße (Köllmann-Hochhaus) ein weiträumig sichtbares Eingangssignal Richtung Innenstadt bewirkt. Entlang der Grashofstraße ist eine bis zu 10-geschossige Bebauung geplant, die in Richtung Süden auf 6 Geschosse entlang der Mercedesstraße sowie fünf Geschosse zum Übergang an die bestehenden Nutzungen an der Liststraße ab gestaffelt wird. Um eine gegliederte Baustruktur entlang der Nordgrenze des Gebietes zu ermögli chen, soll im Gegensatz zum ehemaligen Bebauungsplan auf die Festsetzungen einer geschlossenen Bauweise und einer Baulinie entlang der Grashofstraße verzichtet werden. Es soll keine geschlossene Wand entstehen, sondern eine Bebauung aus ablesbaren baulichen Einheiten, die einerseits der stadträumlichen Maßstäblichkeit der örtlichen Situation angemessen ist, andererseits den Bauherrenwünschen entspricht, . eigenständige Gebäude als erkennbare Adressen verwirklichen zu können. Innerhalb der Baustruktur zwischen der Grashofstraße und der Mercedesstraße werden Innenhö fe entstehen, die jeweils Öffnungen zur Mercedesstraße erhalten sollen und Verbin dungen untereinander herstellen können. Südlich der Mercedesstraße ist eine Bebau ung vorgesehen, die einen Raumabschluss entlang der Straße ausbildet, sich in Richtung Süden zur angrenzenden Bestandsbebauung jedoch kammartig öffnet. Während der im Einmündungsbereich Münsterstraße/Grashofstraße vorgesehene "Stadtplatz Ost" in seiner ursprünglichen Lage erhalten bleibt, wird der westliche Platzbereich Richtung Norden unmittelbar an den Fuß des vorgesehenen Hochhauses verschoben. Als verbindendes Element beider Platzbereiche wird die Mercedesstraße als Allee mit einem breiten Fußgängerbereich auf der Nordseite beibehalten (Pro menade). Die Allee, ergänzt durch begrünte öffentlich zugängliche Innenhöfe, soll eine Grünverbindung vom ARAG-Park über den "Stadtplatz Ost" bis zum Platz West her stellen. Im Süden der Bebauung wird ein Freiraumstreifen von der Liststraße bis zum Mündungsabschnitt der Mercedesstraße in die Münsterstraße einen Puffer zwischen der Neubebauung und den bestehenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen an der Liststraße ausbilden. Die Hofbereiche der kammartigen Baustruktur südlich der Merce desstraße öffnen sich zum Freiraum. > Stand: 24.06.2002, Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 7 Das neue Planungsrecht soll Kerngebiete zur Errichtung von Gebäuden mit dem Schwerpunkt für Büro- und Dienstleistungsarbeitsplätze, öffentliche Straßenverkehrs flächen sowie öffentliche Grünflächen festsetzen. 3.2 Bauland 3.2.1 Art der baulichen Nutzung Die Bereiche entlang der Grashofstraße (MK 1, 2, 3), der Ecke Grashof straße/Münsterstraße (MK 4), der Ecke Münsterstraße/Mercedesstraße (MK 6) und südlich der Mercedesstraße (MK 5) werden gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Kerngebiete ausgewiesen. Die Baugebiete werden gemäß § 1 BauNVO gegliedert, um die Festsetzungen im Hinblick auf die Konzeption weiter zu differenzie ren. Um eine weitere Verschärfung der Verkehrssituation zu vermeiden und da Tankstellen nicht mit der geplanten Baustruktur vereinbar sind, werden Tankstellen grundsätzlich in allen MK-Gebieten ausgeschlossen. Grundsätzlich soll die Möglichkeit bestehen, in der geplanten Bebauung Läden zur Versorgung des Gebiets unterzubringen. Diese dürfen aber nicht die Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO (sonstige Sondergebiete) erreichen, um Kaufkraft verluste in den Stadtteilzentren zu vermeiden und somit die bestehende Zentren struktur der Stadt nicht zu gefährden. Ein weiterer Grund ist, dass von überörtlich bedeutenden Handelseinrichtungen ausgelöste Verkehrsmengen im Plangebiet sowie dem umliegenden Verkehrsnetz nicht abgewickelt werden können. Deshalb werden Einkaufszentren, großflächiger Einzelhandel und sonstige großflächige Handels betriebe ausgeschlossen. Im MK 1 und MK 6 sind Verkaufseinrichtungen für Automobile angesiedelt worden. Sie stellen Einzelhandelsnutzungen dar. Die Verkaufsfunktion überwiegt flächenmäßig die weiteren Servicefunktionen sowie den Verwaltungsanteil. Zumindest im MK 6 über schreitet die Verkaufsfläche erheblich die zur Abgrenzung von großflächigen Einzel handel regelmäßig geltende Grenze von 700 m 2 . > Stand: 24.06.2002. Anlage zur Vorlage Nr. 61/89/2002 - 8 Dennoch werden die Autohäuser vom Ausschluss des großflächigen Einzelhandels nicht erfasst, da städtebauliche Auswirkungen, wie sie in § 11 Abs. 3 BauNVO be schrieben werden (schädliche Umweltauswirkungen sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt) von ihnen nicht in einem Maße ausgehen, das sich wesent lich von den sonstigen im Gebiet geplanten Nutzungen unterscheidet. Durch die Besonderheit des Verkaufsgegenstands Auto, seinem Platzbedarf als Ausstellungsgegenstand und der besonderen Marktsituation ist weder mit der Kunden frequenz noch mit der Anlieferfrequenz vergleichbar großer sonstiger HandeIsein richtungen zu rechnen. Vergnügungsstätten müssen in Bereichen der Stadt zulässig sein, in denen Infra struktur (Verkehrserschließung, Stellplätze) und vorhandenes Umfeld (Gaststätten, keine sensiblen Nutzungen) eine Integration solcher Nutzungen ermöglichen. Diese Voraussetzungen für einen Bereich in der Stadt, der zur Versorgung überörtlich zen trale Funktionen wahrnimmt, sind im Plangebiet nicht gegeben und sollen planerisch auch nicht geschaffen werden. Die Zielsetzung einer gewerblichen Nutzung des tertiären Sektors, der südlich an grenzende vorhandene Wohnungsbau sowie die

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/079/2026