Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
28.04.2026 · Bezirksvertretung 2
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 mehrere Beschlüsse gefasst, darunter die Genehmigung von Bauanträgen für Mehrfamilienhäuser und die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes. Zudem wurden Anträge zur Verbesserung der Fußgängersicherheit und zur Errichtung von Düsselbike-Stationen behandelt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 wurden insgesamt 50 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Zulassung von Sachverständigen sowie die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung. Es wurden mehrere Berichte und Verwaltungsvorlagen vorgestellt, die sich mit verschiedenen Themen des Stadtbezirks befassten.
Die Bezirksvertretung 2 ist ein kommunales Gremium, das sich mit den Belangen des Stadtbezirks 2 in Düsseldorf beschäftigt. Die Sitzung diente der Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anträge und Vorlagen, die sowohl die Infrastruktur als auch soziale Projekte betreffen.
Die Beschlüsse betreffen unter anderem die Genehmigung von Bauanträgen für insgesamt 27 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes rund um den Lindenplatz sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für verschiedene Projekte, darunter ein Straßenfest und die Modernisierung der Bezirkssportanlage Windscheidstraße. Diese Maßnahmen haben direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität und Infrastruktur im Stadtbezirk 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werden weitere Anträge und Berichte behandeln.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 30. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 28.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Lindenplatz (LI) in den Wohnstraßen Ackerstraße 180-204 und 201-215, Dorotheenstraße 6-80, Cranachplatz, Lindenstraße 185-267 und 196- 252, Flurstraße, Lichtstraße, Fortunastraße, Hoffeldstraße 1-95 und 4-98, Grafenberger Allee 143-271, Degerstraße, Bruchstraße 1-57 und 2-72, Schwelmer Straße, Cranachstraße, Engerstraße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet.
Die Bezirksvertretung 2 hat mit dem Antrag BV2/251/2023 die Verwaltung gebeten für das Quartier östlich der Dorotheenstraße in Flingern-Nord die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu prüfen. Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden, sondern nur für ganze Quartiere.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück wird ein II-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten errichtet. Davon sind 2 Wohneinheiten für Pflegewohngemeinschaften mit je 12 Bewohnern geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 4. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines II-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Beseitigung.
Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich des Überschreitens der GFZ und der Überschreitung der Baulinie .
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5579/054. Dieser ist unterteilt in unterschiedliche Nutzungsbereiche. Hinsichtlich der Art der Nutzung sind hier mehrere Kerngebiete festgesetzt. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der Nutzungsbereiche MK 3 und MK 4.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 2 ein Anteil in Höhe von 231.329, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Windscheidstraße Modernisierung der Wettkampfanlage die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 3.240.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Tennenrundlaufbahn, einem Groß- und einem Jugendspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie einem Naturrasenkleinspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein DSC 99 e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2.
Die Marktveranstalterin hat für das 2. Halbjahr 2026 die Festsetzung von sechs Trödelmärkten auf dem Metro-Parkplatz an der Schlüterstraße. Die Veranstaltungsreihe wird seit dem Jahresende 2024 regelmäßig und erfolgreich an dieser Örtlichkeit durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Das Verwaltungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen. Es bestehen keine Ablehnungsgründe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 01.05.2026 soll das Straßenfest stattfinden. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 25.03.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung des Jahres 2026 - die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Umgestaltung Bolzplatz Hermannplatz Beschlusslage: Im Dezember 2023 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, für die Erstellung und folgenden Umsetzung des neuen Masterplans Jugend-und Bolzplätze 250.000 Euro in den Jahren 2024 ff. bereitzustellen (siehe RAT/475/2023). Im Dezember 2024 wurden die Mittel für die Jahre 2025 bis 2028 auf 400.000 Euro jährlich erhöht (siehe RAT/419/2024).
Kosten: Konsumtive Kosten (Festwert): keine Investive Kosten: 200.000,00 EUR --------------------------------------------------------------------- Gesamtkosten (brutto): 200.000,00 EUR Ausgangssituation: Die vorhandene Bolzspielfläche auf dem Hermannplatz kommt im stark verdichteten Umfeld des Stadtbezirks eine besondere Bedeutung zu. Die Nutzung der Fläche durch Kinder und Jugendliche ist stark nachgefragt. Die Bolzplatzoberfläche befindet sich aktuell in einem nur noch wenig bespielbaren Zustand und bedarf der Sanierung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, eine Übersicht über längerfristig leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk 2 zu erstellen und der Bezirksvertretung darzustellen, 1. in welchen Geschäftsstraßen des Stadtbezirks derzeit eine erhöhte Zahl leerstehender Ladenlokale festzustellen ist, 2. welche Ursachen für die Leerstände aus Sicht der Verwaltung erkennbar sind, 3. welche Möglichkeiten bestehen, um länger leerstehende Ladenlokale durch Zwischennutzungen oder andere Maßnahmen temporär zu beleben.
Lebendige Geschäftsstraßen sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtteilentwicklung und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität in den Quartieren bei. In verschiedenen Bereichen des Stadtbezirks 2 ist jedoch zu beobachten, dass Ladenlokale über längere Zeit leer stehen oder nur eingeschränkt genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet um Prüfung , ob am Brehmplatz im Eckbereich von Weseler Straße und Rethelstraße der bisherige Solitärbaum dort um weitere Bäume ergänzt werden kann . Weitere 1-2 Bäume sollen so gepflanzt werden, dass sie zusammen mit dem verhältnismäßig neu angepflanzten Baum in der Mitte der dreieckigen Teilplatzfläche innerhalb der wassergebundenen Decke eine schattenspendende Baumgruppe bilden. Die ausgewählte Baumart und deren zu erwartende Größe soll zu dem Solitärbaum passen und sinnvoll ergänzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, an Haltestellen im Stadtbezirk dafür zu sorgen, dass Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, um zu vermeiden, dass es zu Problemen mit querenden ÖPNV-Nutzenden kommt. Stellungnahme der Verwaltung: Der §20 der Straßenverkehrsordnung StVO „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“ regelt in Absatz 2 das Verhalten von Fahrzeugführenden im Bereich ein- und aussteigender Fahrgäste: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“ Die ÖPNV-Haltestellen liegen alternativ am Fahrbahnrand bzw. der Fahrgastwechsel erfolgt über die Fahrbahn. Im letzteren Fall ist der Ein- und Ausstieg signaltechnisch über eine Zeitinsel gesichert, sodass auch der Radfahrende mittels Rot aufgefordert ist, zu halten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Beschlusslage Politik Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, den an der Eduard-Schloemann-Straße gelegenen Bolzplatz regelmäßig instand zu setzen. Stellungnahme der Verwaltung Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der genannte Bolzplatz nur noch wenig bespielt wird, so dass sich insbesondere auf der Grundfläche der beschriebene Bewuchs bildet. Sportliche Betätigungen haben sich zuletzt in den neuen Bewegungspark Sohnstraße verlagert, welcher sich in ca. 450 Meter Entfernung befindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, auf dem Kinderspielplatz an der Kühlwetterstraße (Standort-Nr.: 9713) oder an einem anderen geeigneten Standort in der näheren Umgebung 1-2 Tischtennisplatten aufzustellen. Sollten diese nicht aus dem Bestand verfügbar sein, wäre eine (Teil-) Finanzierung aus Bauunterhaltungsmitteln denkbar.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.