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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00388962.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00388962.pdf
Published Time: Thu, 15 Oct 2020 09:28:13 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/131/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Unterdorfstraße 24a - Umbau eines Bestandshauses und Neubau eines dazugehörigen Einfamilienhauses
Fachbereich:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 27.10.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB. Die Umgebungs-bebauung entspricht einem Reinen Wohngebiet (WR-Gebiet).
Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, das Gebäude verfügt über einen Durchgang zur Unterdorfstraße 22. Dieses Wegerecht wurde durch die Eintragung einer Baulast gesichert.
Geplant ist, ein I-geschossiges Wohngebäude im hinteren Grundstücksbereich zu errichten. Der Neubau verfügt über ein weiteres Geschoss, dass baurechtlich nicht als Vollgeschoss zu bewerten ist und wird mit einem Flachdach ausgeführt. Durch den Neubau werden keine weiteren Wohneinheiten geschaffen, die Baukörper ergänzen sich in der Nutzungsabsicht.
Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze können nicht auf dem Grundstück hergestellt werden, daher wird die Ablösung beantragt.
Begründung:
Die beabsichtigte Nutzung ist im Reinen Wohngebiet zulässig. Zudem orientiert sich der Neubau an den Gebäuden der näheren Umgebung; seine Wandhöhe bleibt Seite 2
deutlich unterhalb der Firsthöhen der Gebäude Unterdorfstraße 12b und 12c, 24 und 28a. Weiterhin verfügen diese Gebäude über vergleichbare Bebauungstiefen. Die Gebäude auf den benachbarten Grundstücken wurden ebenfalls in bis zu dritter Reihe errichtet. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Die Bezirksvertretung hat die Erteilung der Baugenehmigung auf dem Grundstück Unterdorfstraße 31a beschlossen (BV5/079/2020). Dieses Gebäude verfügt über ein vergleichbares bauliches Maß und wurde ebenso im rückwärtigen Grundstücks-bereich errichtet.
Nachrichtlich:
Satzungsgeschützte Bäume müssen für das Vorhaben nicht gefällt werden. Die beantragte Ablösung der 2 Kfz-Stellplätze erfolgt gegen die Leistung des satzungs-gemäßen Betrages. Hierzu wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen. Die Ablösebeträge werden zweckgebunden unter anderem zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen und Fahrradabstellplätze verwendet.
Anlagen:
Katasterauszug Luftbild Lageplan Front-Rückansichtent Seitenansicht mit Schnitt BV5/079/2020
Front-Rückansichtent als Text anzeigen
Title: A1 Ansi_Schnitt (3)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00388982.pdf
Published Time: 2020-07-03T09:45:39.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Frontansicht
> Neubau
> Eingang Neubau
> Wegerecht über
> Grundstück HausNr. 22
> zum Schuppen Bestand Hausnr.24
> Werkstatt Bestand Haus-Nr.24/
> Fahrräder und Technikraum ds
> OK Vordach=+2.45
> 39.55 ü.NHN.
> Hausnr. 24 Hausnr. 26 Hausnr. 22 Hausnr. 24
> 1.Rettungsweg
1.60 0.90
> 1.00 1.50 2.26
36.65 36.87
36.6x
36.88
36.8x
36.96
37.06
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
> OK D Werkstatt=+3.00
> 40.1x ü.NHN.
> OK Attika Neubau=+5.75
> 42.85 ü.NHN.
> OK D Schuppen=+2.20
> 39.3x ü.NHN.
Grundstücksgrenze
> OK First Werkstatt=+3.95
> 41.05 ü.NHN.
> 2.Rettungsweg
> über Dachaustritte
> auf das Dach der Werkstatt
> OK First HausNr.26=+4.96m
> 42.06 ü.NHN
3.25
> Frontansicht Vorderhaus/Bestand
> OK EG
> ±0.00 37.10 ü.NHN
> Haus-Nr.26
> 1.25
> Hausnr. 24 Hausnr. 26 Hausnr. 22 Hausnr. 24 1.Rettungsweg
> Durchgang/ Bestand
> für Wegerecht
> Haus-Nr.20,22, 24 und 26
> OK First Haus Nr. 26 = +7.88
> 45.00 ü.NHN. OK First= +8.04
> 45.14 ü.NHN
> OK Traufe=+5.35
> 42.45 ü.NHN 40.5x ü.NHN
> OKD HausNr.22=+3.40 OKD HausNr. 26=+4.00
> 41.1x ü.NHN
36.92
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
1.35
> 2.Rettungsweg >90x1.20m
> 2.85
> 40.46 ü.NHN
> OK Windfang=+3.36
2.40
36.78
> Eingang durch Bestandshaus zum Neubau
> Haus-Nr.22
> Rückansicht
> Neubau
> OK Terrasse NEU =-0.78
> 36.32 ü.NHN
> OK First Haus-Nr.26= +7.90
> 45.00 ü.NHN
> OK First Hausnr.26=+4.96
> 42.06 ü.NHN
> Hausnr. 24 Hausnr. 22
> Hausnr. 26 Hausnr. 24 Hausnr. 24 Hausnr. 26
35.13
35.10
34.92 35.00
35.23
35.40
35.63 35.54
35.60
36.78 OK Terrasse Bestand (Abbruch) 35.75 35.71 35.68
> OK Tr Hausnr.26=+2.81
> 39.91 ü.NHN
36.16 34.88 35.79
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
36.61 35.93 35.55
> OK First= +8.04
> 45.14 ü.NHN
> OK First= +8.04
> 45.14 ü.NHN.
> abfallendes Grundstück
> abfallendes
> Grundstück
2.00
> OKD= +5.40 42.5x ü.NHN
36.26
BV5/079/2020 als Text anzeigen
Title: 00389236.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00389236.pdf
Published Time: Fri, 09 Oct 2020 09:08:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/079/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Unterdorfstr. 31a, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und
Stellplatz
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 23.06.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die
planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Abs. 2 BauGB. Die
Umgebungsbebauung entspricht einem WR (Reines Wohngebiet).
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz im
rückwärtigen Grundstücksbereich. Es soll über die Unterdorfstraße erschlossen
werden.
Mit seinen zwei Vollgeschossen und einem Flachdach hat das Gebäude eine
Wandhöhe von 6,60 m.
Das Vorhaben macht den Nachweis von zwei Stellplätzen erforderlich, die auf dem
Grundstück nachgewiesen werden.
Durch das Bauvorhaben werden 2 schützenswerte Bäume berührt.
Die erforderlichen Ersatzpflanzungen werden in Abstimmung mit dem Garten -,
Friedh ofs - und Forstamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Begründung:
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.
Es unterschreitet die Höhen der angrenzenden Gebäude deutlich.
Von der Unterdorfstraße bis zum Gerichtsc hreiberweg ist eine durchgehende bzw.
hintereinander liegende Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken bereits Seite 2
vorhanden. Die geplante Bebauungstiefe ist somit zulässig.
Der Vorbescheid ist deshalb zu erteilen .
Anlagen:
Katasterplan
Luftbild
Lageplan
Ansicht vorne
Ansicht hinten
Ansicht links
Ansicht rechts
Straßenabwicklung