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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00579776.pdf
Published Time: 2026-03-12T08:27:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV6/060/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauunterhaltungsmittel 2026 Teil B "sonstige städtische Einrichtungen"
Maßnahmenvorschläge 2026: Überholungsanstrich – Jugendfreizeiteinrichtung
Fachbereich :
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende
Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und
Erweiterungsbauten:
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415600
Ansatz 2026: 299.293,- EUR
Zurückgeflossene Mittel: 22.305,17 EUR
Derzeitige Restmittel: 321.598,17 EUR
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme
51 JFE Ammerweg
14-16 Überholungsanstrich 15.000,- EUR
Beschlusssumme: 15.000,- EUR
Restmittel nach Beschluss 306.598,17 EUR
Liste C) Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175600
Ansatz 2026: 52.816,- EUR
Sachdarstellung:
JFE Ammerweg 14-16 – Überholungsanstrich Seite 2
Die Wände der Jugendfreizeiteinrichtung Ammerweg 14-16 befinden sich in einem stark
abgenutzten Zustand. Durch die intensive Nutzung über die Jahre haben sich zahlreiche
Abnutzungsspuren, Verfärbungen, Kratzer sowie teilweise Ablösungen der bisherigen
Farbanstriche gebildet. Dies beeinträchtigt das optische Erscheinungsbild der Einrichtung
erheblich.
Um ein ansprechendes, hygienisches und angenehmes Umfeld für die Nutzer*innen der
Einrichtung zu gewährleisten, ist ein fachgerechter Überholungsanstrich der betroffenen
Wandflächen erforderlich. Die Arbeiten umfassen die Vorbereitung der Oberflächen (Reinigung,
Ausbesserung von Schäden), das Grundieren sowie den abschließenden Farbanstrich unter
Verwendung geeigneter, strapazierfähiger Materialien.
Die Maßnahme dient der Schaffung eines attraktiven und gepflegten Aufenthalts- und
Arbeitsumfeldes für die Jugendlichen und des Betreuungspersonals.