Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 6
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
29.04.2026 · Bezirksvertretung 6
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 29. April 2026 mehrere Bauanträge und Anträge zur Verbesserung der Infrastruktur beschlossen. Unter anderem wurden die Genehmigungen für den Bau von Mehrfamilienhäusern in der Ziegelstraße und am Wilseder Weg einstimmig erteilt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29. April 2026 wurden insgesamt 37 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Genehmigung der Niederschriften vom 04.02.2026 und 11.03.2026 sowie die Zulassung von Sachverständigen standen zu Beginn auf der Agenda. Es folgten mehrere Anfragen und Anträge, die von den Fraktionen eingebracht wurden.
Die Bezirksvertretung 6 ist ein wichtiges kommunales Gremium, das sich mit Angelegenheiten des Stadtbezirks 6 in Düsseldorf befasst. In dieser Sitzung wurden insbesondere Bauvorhaben und Anträge zur Verbesserung der Lebensqualität in der Nachbarschaft behandelt.
Die einstimmigen Beschlüsse zu den Bauanträgen für die Ziegelstraße 51, 51a (Aufstockung und Umbau eines Mehrfamilienhauses) sowie für den Neubau eines Mehrfamilienhauses am Wilseder Weg 7 sind bedeutend für die Schaffung von Wohnraum im Stadtbezirk. Zudem wurden Anträge zur Verbesserung der Radinfrastruktur und zur Unterstützung von lokalen Vereinen beschlossen.
Die beschlossenen Bauvorhaben werden nun in die Umsetzung gehen, während die vertagten Anfragen in der nächsten Sitzung erneut behandelt werden sollen.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 30. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 6 · Sitzung vom 29.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Es ist beabsichtigt, das zweigeschossige Bestandsgebäude Ziegelstraße 51, 51a aufzustocken sowie an- und umzubauen. Die erforderlichen Stellplätze sollen südlich des Wohngebäudes errichtet werden. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5481/25. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5481/25. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt unter anderem entlang des Wilseder Wegs Flächen für Stellplätze, überbaubare Grundstücksflächen durch Baulinien und Baugrenzen, eine III-Geschossigkeit, eine zu begrünende Vorgartenfläche sowie eine GRZ und eine GFZ fest.
Die Baulast – also die Verpflichtung zum Verzicht auf weiteres Baurecht - soll hiermit nun gelöscht werden, um gemäß den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes zu bauen. Dies soll jedoch nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass das gesamte Bauvolumen der Gebäude Wilseder Weg 7 und 9 den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegt für das Grundstück Rather Broich 154 (Ecke Frobenstraße) eine Baugenehmigung für einen Neubau vor, und welche wesentlichen Eckdaten weist eine etwaige Genehmigung aus (Datum der Erteilung, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche, Tiefgarage)?
2. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich Abriss und Bauablauf (Abriss-/Rückbauplanung und Genehmigungslage, geplanter Baubeginn, voraussichtliche Fertigstellung) und welche Maßnahmen werden bis zum Abriss getroffen, um Gefahren und Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu minimieren (z. B. Sicherung gegen unbefugtes Betreten, Brandschutz, Vermüllung, Vandalismus)?
3. In welchem Umfang ist im Neubauvorhaben geförderter oder preisgedämpfter Wohnraum vorgesehen (Anzahl und Anteil), beziehungsweise aus welchen Gründen ist dies nicht Bestandteil des Vorhabens?
Das Gebäude Rather Broich 154 steht seit mehreren Jahren leer und wird im Quartier als Problemimmobilie wahrgenommen. Inzwischen gibt es öffentliche Hinweise auf einen Eigentümerwechsel sowie auf Planungen für einen Neubau. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse am konkreten Sachstand der Umsetzung, insbesondere am Zeitplan, am Umgang mit dem Bestandsgebäude bis zum Abriss sowie an der Frage, ob geförderter oder preisgedämpfter Wohnraum vorgesehen ist.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/041/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Luca Meyer (Die Linke) vom 24.02.2026 Sachstand zum Wohnvorhaben Rather Broich 154/Ecke Frobenstraße Das Bauaufsichtsamt (Amt 63) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegt für das Grundstück Rather Broich 154 (Ecke Frobenstraße) eine Baugenehmigung für einen Neubau vor, und welche wesentlichen Eckdaten weist eine etwaige Genehmigung aus (Datum der Erteilung, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche, Tiefgarage)? Antwort: Für das Grundstück wurden 8 Wohneinheiten mit jeweils bis zu 40 m² Wohnfläche, 21 Wohneinheiten zwischen 40 und 87 m² und eine Wohneinheit mit einer Größe von 88 bis 130 m² sowie eine Wohneinheit mit mehr als 130 m² mit der Baugenehmigung vom 04.11.2024 genehmigt. Der Stellplatznachweis erfolgte nach der Stellplatzsatzung Düsseldorf: 9 Stellplätze sollen in der Tiefgarage errichtet werden, 3 Stellplätze wurden abgelöst, 3 weitere Stellplätze werden durch überzählige Fahrradabstellplätze kompensiert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich Abriss und Bauablauf (Abriss-/Rückbauplanung und Genehmigungslage, geplanter Baubeginn, voraussichtliche Fertigstellung) und welche Maßnahmen werden bis zum Abriss getroffen, um Gefahren und Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu minimieren (zum Beispiel Sicherung gegen unbefugtes Betreten, Brandschutz, Vermüllung, Vandalismus)? Antwort: Der Baubeginn wurde bislang nicht angezeigt. Die Baugenehmigung ist bis zum 04.11.27 gültig und kann auf Antrag des Bauherrn verlängert werden. Eine Anzeige der Beseitigung lag vor; der genaue Abrissbeginn wurde dem Bauaufsichtsamt jedoch ebenfalls bislang nicht mitgeteilt. Der geplante zeitliche Ablauf der Baumaßnahme ist daher nicht bekannt. Der Bauherr muss eigenverantwortlich alle angesprochenen Maßnahmen treffen und sicherstellen. Sollten mit der Baumaßnahme Gefahren für die Öffentlichkeit einhergehen, wird das Bauaufsichtsamt entsprechend einschreiten. Frage 3: In welchem Umfang ist im Neubauvorhaben geförderter oder preisgedämpfter Wohnraum vorgesehen (Anzahl und Anteil), beziehungsweise aus welchen Gründen ist dies nicht Bestandteil des Vorhabens? Antwort: Öffentlich geförderter oder preisgedämpfter Wohnraum ist im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen. Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt und fügt sich in die nähere Umgebung ein, daher besteht keine rechtliche Grundlage für die Anwendung der Quotierungsregelungen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist dem zuständigen Amt die Problematik einer regelmäßigen Rückstaubildung im Bereich der Einfahrt Beedstraße/Im Huferfeld in die Hamborner Straße bekannt, die insbesondere zu Stoßzeiten den Verkehrsfluss massiv beeinflusst?
2. Wurde bereits geprüft, ob durch die Einrichtung einer zusätzlichen Einfädelspur der Verkehrsfluss verbessert und ein Rückstau wirksam verhindert werden kann?
3. Wurde bereits geprüft, ob durch eine Umsetzung der vorhandenen Ampelanlage an der Hamborner Straße der Verkehrsfluss verbessert und ein Rückstau wirksam verhindert werden kann?
Die Einfahrt in die Hauptverkehrsstraße ist insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten erheblich erschwert. Ursache hierfür ist ein regelmäßiger Rückstau an der nahegelegenen Ampelanlage, der bis in den Einmündungsbereich hineinreicht. Dadurch entstehen lange Wartezeiten, riskante Einfädelmanöver sowie eine erhöhte Unfallgefahr durch unübersichtliche Verkehrssitua ti onen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/043/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.02.2026 Optimierung der Kreuzungssituation Beedstraße/Im Huferfeld in die Hamborner Straße Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem zuständigen Amt die Problematik einer regelmäßigen Rückstaubildung im Bereich der Einfahrt Beedstraße/Im Huferfeld in die Hamborner Straße bekannt, die insbesondere zu Stoßzeiten den Verkehrsfluss massiv beeinflusst? Antwort: Der Verwaltung ist bekannt, dass es in den Morgenstunden im Bereich der Einmündung Beedstraße / Hamborner Straße zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Ursache hierfür sind insbesondere die morgendlichen Verkehrsspitzen auf der Hamborner Straße sowie der zeitgleiche Schulbeginn der nahegelegenen Grundschule. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen - unter anderem bedingt durch sogenannte „Elterntaxis" sowie eingesetzte Schulbusse - kommt es vorübergehend zu einer Verdichtung des Verkehrs. In der Folge kann das Einbiegen von der Beedstraße in die Hamborner Straße zeitweise erschwert sein. Nach Ende der morgendlichen Spitzenzeiten entspannt sich die Verkehrssituation erfahrungsgemäß wieder. Frage 2: Wurde bereits geprüft, ob durch die Einrichtung einer zusätzlichen Einfädelspur der Verkehrsfluss verbessert und ein Rückstau wirksam verhindert werden kann? Antwort: Die Einrichtung einer zusätzlichen Einfädelspur von der Beedstraße auf die Hamborner Straße könnte zwar den Verkehrsabfluss aus der Beedstraße verbessern. Allerdings hätte dies zur Folge, dass der Verkehr auf der Hamborner Straße auf eine Fahrspur reduziert werden müsste. Eine solche Spurreduzierung würde die Leistungsfähigkeit der vorgelagerten Signalanlagen deutlich beeinträchtigen. Dadurch wäre auf der Hamborner Straße mit zusätzlichen Rückstaus zu rechnen. Besonders in den Morgenstunden würde sich die verkehrliche Situation spürbar verschlechtern. Frage 3: Wurde bereits geprüft, ob durch eine Umsetzung der vorhandenen Ampelanlage an der Hamborner Straße der Verkehrsfluss verbessert und ein Rückstau wirksam verhindert werden kann? Antwort: Eine Umsetzung der Ampelanlage an der Kreuzung Hamborner Straße / Unterrather Straße kann leider nicht in Betracht gezogen werden. Die derzeitige Position der Anlage ist zur sicheren und geordneten Regelung des Verkehrs an dieser Kreuzung zwingend erforderlich. Auch eine Verschiebung der Ampel im Bereich Beedstraße / Hamborner Straße in Richtung Theodorstraße ist nicht möglich. Die Fußgängerquerung befindet sich bewusst in der direkten Laufachse zwischen Beedstraße und Unterrather Straße. An dieser Stelle besteht der größte Querungsbedarf, sodass die aktuelle Lage insbesondere für zu Fuß Gehende die sinnvollste und sicherste Lösung darstellt. Im Hinblick auf die angesprochenen Anlagen wird die Verwaltung eine Qualitätsanalyse der bestehenden Planungen durchführen und dabei insbesondere die Koordinierung betrachten. Sofern sich dabei Verbesserungsbedarf zeigt, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen und Wünschen aus der Bürgerschaft und den politischen Gremien, kann aktuell noch kein konkreter Zeitpunkt dafür benannt werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen wurden Händlern der Betrieb eines Standes auf dem Unterrather Wochenmarkt untersagt?
2. Welche Kriterien werden vom für Wochenmärkte zuständigem Amt angewendet, um über die Zulassung von Händlern auf dem Wochenmarkt zu entscheiden?
3. Wie viele Händler wurden in den letzten 12 Monaten vom für Wochenmärkte zuständigem Amt abgelehnt und aus welchen Gründen?
Der Unterrather Markt ist ein sehr überschaubarer Wochenmarkt mit einem Blumen-, Bäcker-, Obst-und Gemüsestand sowie einem Geflügelwagen und ab und zu einem Fischwagen. Saisonal bereichert ein Imker aus dem Bezirk und ein Griechischer Olivenölstand den Markt. Diesen beiden wurde der Betrieb nach unserer Kenntnis vom für Wochenmärkte zuständigen Amt offensichtlich untersagt, ihre Waren auf dem Markt anzubieten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/054/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 25.02.2026 Verbot von „fliegenden Händlern" auf dem Unterrather Wochenmarkt Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz (Amt 19) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurden Händlern der Betrieb eines Standes auf dem Unterrather Wochenmarkt untersagt? Antwort: Es trifft zu, dass ein dauerhaftes Rotieren von Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern zwischen verschiedenen Wochenmärkten ohne entsprechende Zuweisung nach der geltenden Marktsatzung nicht rechtskonform möglich ist. Grundlage des städtischen Marktwesens ist eine öffentlich-rechtliche Zuweisung, die bestimmte Märkte und Markttage festlegt und mit einer Anwesenheitsverpflichtung sowie den entsprechenden Marktentgelten verbunden ist. Diese Regelung dient der verlässlichen Versorgung der Bevölkerung sowie einer planbaren und fairen Platzvergabe für alle Händlerinnen und Händler. Frage 2: Welche Kriterien werden vom für Wochenmärkte zuständigem Amt angewendet, um über die Zulassung von Händlern auf dem Wochenmarkt zu entscheiden? Antwort: Eine Zuweisung unterliegt folgenden Kriterien: Zunächst müssen Antragsteller die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen, d.h. ein zugelassener Gewerbetrieb sein und ein nach der Marktsatzung zugelassenes Warenangebot anbieten. Verwendete Fahrzeuge müssen zugelassen und betriebssicher (Elektro, Brandschutz, Entsorgung) sein. Die Anerkennung der gültigen Entgeltordnung muss durch den Antragsteller*in schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus gibt es Standortbezogene Kriterien, in erster Linie muss ein Standplatz in entsprechender Größe am Wunschstandort zu Verfügung stehen, dabei spielt es keine Rolle ob ein ähnliches Warenangebot auf dem Platz bereits parallel vorhanden ist. Eine Zuweisung für einen Marktstand auf einem Marktplatz muss für mindestens 3 Monate erfolgen, dies ergibt sich aus den Kündigungsfristen der Marktsatzung. Frage 3: Wie viele Händler wurden in den letzten 12 Monaten vom für Wochenmärkte zuständigem Amt abgelehnt und aus welchen Gründen? Antwort: Die Marktverwaltung zeigt allen anfragenden Händler*innen im Vorfeld alle verschiedenen satzungskonforme Möglichkeiten auf. Eine Zuweisung kann durchaus mehrere Markttage und Standorte umfassen und bietet damit auch Flexibilität - allerdings innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Düsseldorfer Marktverwaltung betreut derzeit 25 ausgewiesene Wochenmarktstandorte mit insgesamt 66 wöchentlichen Markttagen. Rund 110 Händlerinnen und Händler sind dort tätig. Die durchschnittliche Flächenauslastung lag im Jahr 2025 bei etwa 66 Prozent; ohne vier seit längerer Zeit ungenutzte Standorte beträgt sie rund 78 Prozent Insgesamt vier Händler*innen, 3 Imker und ein Olivenölhändler haben in der Vergangenheit „saisonale Rotationsmodelle" ohne entsprechende Zuweisung angefragt, oder zeitweise geduldet durchgeführt. Nach einer ausführlichen Beratung wurden für zwei Imker und den Olivenölhändler ab dem 02.01.2026 satzungskonforme Verfahren umgesetzt. Ein Imker hat darauf verzichtet.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Bodenschwellen aus rechtlicher und fachlicher Sicht möglich?
2. Welche Art von Bodenschwellen wäre für den Einsatz auf Straßen wie der Krahnenburgstraße geeignet (tägliche Verkehrsstärke 3 LKW ohne Anhänger ggü. 20 am Mannesmannufer)?
Anlässlich der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 beantragte die Bezirksvertretung 6 Mittel für Geschwindigkeitshemmer zur Beruhigung des Verkehrs auf der Krahnenburgstraße. Die Fachverwaltung empfahl dem Verkehrsausschuss, den Antrag abzulehnen, da die vorgeschlagenen runden Schwellen die „Gefahr eines Sturzes von Zweiradfahrern [...] stark erhöht“ und sie „nicht für den Schwerverkehr geeignet“ seien. 1 Seitdem wartet die Krahnenburgstraße auf effektive Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Anwohner*innen berichten uns, dass viele Fahrer*innen sich weiterhin nicht an die verordnete Schrittgeschwindigkeit halten und so Kinder sowie ältere Mitbürger*innen in Gefahr bringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche öffentlichen Sportstätten aus welchem Baujahr, einschließlich Turnhallen und Lehrschwimmbecken, befinden sich im Stadtbezirk 6?
2. In welchem baulichen Zustand befinden sich diese?
3. Welche Sportstätten sind bis 2030 zur Sanierung vorgesehen?
Die Landeshauptstadt Düsseldorf versteht sich selbst als Sportstadt. Der Einsatz um eine Bewerbung als einer der Austragungsorte für die Olympischen Spiele bedarf der Bereithaltung eines passenden Angebotes an Sportstätten für die Veranstaltung und für die breite öffentliche Nutzung in den Vereinen und in den Schulen. Hinweise aus der Sportvereinslandschaft unseres Stadtbezirkes lassen erkennen, dass eine frühzeitige, vorsorgliche Überprüfung der Sportinfrastruktur jetzt erforderlich ist, damit unser Ansehen in der angestrebten regionalen und internationalen Öffentlichkeit nicht beschädigt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, den öffentlichen Teil der Sitzungen der Bezirksvertretung 6 künftig nach dem Vorbild der Bezirksvertretungen 1 und 5 per Livestream auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie auf YouTube zu übertragen und dabei insbesondere eine verständliche Tonübertragung sowie eine Einblendung des aktuellen Tagesordnungspunktes sicherzustellen.
Die Sitzungen der Bezirksvertretung 6 sind öffentlich, für viele Bürger*innen jedoch faktisch nur eingeschränkt zugänglich. Berufliche Verpflichtungen, gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Verpflichtungen oder andere persönliche Umstände machen eine Teilnahme vor Ort oft schwierig oder unmöglich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beantragt, den derzeit als Fußweg gekennzeichneten Weg vom Mörsenbroicher Weg bis Zur Alten Kaserne für Radfahrende freizugeben.
Das Wohnquartier der ehem. Reitzenstein-Kaserne hat entlang der Lenaustraße keine Radweginfrastruktur. Vom Mörsenbroicher Weg bis Zur Alten Kaserne (und weiter in Richtung Graf-Recke-Straße) ist die Lenaustraße jedoch eine wichtige, hoch frequentierte Verbindung für Radfahrende von und nach Rath, insbesondere als Schulweg über die Wilhelm-Raabe-Straße zum Rückert-Gymnasium an der Sankt-Franziskus-Straße. Die Führung des Radverkehrs auf die östliche 2-spurige Fahrbahn der Lenaustraße ist an der Einmündung In der Gartenstadt nicht möglich, an der Kreuzung Zur Alten Kaserne nicht eingerichtet und im Sinne der Schulwegsicherung grundsätzlich nicht sinnvoll. Bereits jetzt ist der Fußweg an der Lenaustraße vom Mörsenbroicher Weg in südlicher Richtung für Radfahrende freigegeben, aus südlicher Richtung kommend, ist der Weg jedoch nicht freigegeben. Dies soll mit diesem Antrag nachgeholt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beantragt, die Wurzelschäden an der Asphaltdecke auf dem Fuß- und Radweg des Boskampwegs (nach der Kehre Wilhelm-Unger-Straße) umgehend zu beseitigen.
Der Boskampweg ist eine wichtige und hoch frequentierte Verbindung für Radfahrende im Bezirk 6. Nach der Kehre in die Wilhelm-Unger-Straße hat der Fuß- und Radweg wesentliche Wurzelschäden, die insbesondere bei Dunkelheit eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Nutzerinnen weichen inzwischen dem Bereich aus und beschädigen den unversiegelten Waldsaum rechts und links des Weges.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, die Kennzeichnung und Durchsetzung von potenziellen Sperrflächen vor der öffentlichen Toilette in Oberrath zu prüfen. Welche Flächen gemäß StVO und Barrierefreiheits-Verordnung gesperrt werden können, geeignete Beschilderungen (z. B. „Parkverbot – Behindertenparkplatz – Nur Anwohner“), Bodenmarkierungen und, falls nötig, technische Hilfsmittel zu empfehlen. Zusätzlich ist ein Plan für regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt zu integrieren, um Verstöße zeitnah zu ahnden.
Die öffentliche Toilette in Oberrath wird wiederholt durch parkende Kraftfahrzeuge und E- Roller blockiert. Die Fahrzeuge stehen zu nah an der Rampe des Toilettenhäuschens und zudem zu nah an dem Andreaskreuz des Bahnüberganges. Dies verhindert den barrierefreien Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, sowie für Eltern mit Kinderwagen. Die aktuelle Situation widerspricht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreiheits- Verordnung, die eine uneingeschränkte Nutzung öffentlicher Einrichtungen fordern. Fehlende oder unzureichende Kontrollen führen zu dauerhaften Behinderungen, erhöhen das Risiko von Unfällen auch durch die Sichtbehinderung am Bahnübergang.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung um Auskunft, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S“ und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.
Insbesondere der im Antragstext spezifizierte Radwegeabschnitt zwischen der Bahnstation ist trotz Markierung zur Geschäftszeit kaum für Radfahrende befahrbar, weil Behinderungen durch PKW und zuliefernde Fahrzeuge, die auf dem Radweg abgestellt sind, gehäuft auftreten. Es bleibt dann nur die Umfahrung über die Straßenbahnschienen in das für PKW vorgesehenen Verkehrsfeld hinein. Weniger geübte Radfahrende, z.B. Kinder, werden dabei besonders gefährdet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung zu prüfen, mit welchen Maßnahmen Fahrzeugführer*innen vom Falschparken auf dem Lichtenbroicher Weg, direkt in der Kreisverkehrausfahrt und zu nahe an der Einmündung nach rechts zum Dickhausweg, im Straßenverlauf gegenüber der Hausnummern 111 bis 121 besser abgehalten werden können. Die zwischen den o.g. Positionen bestehenden öffentlichen drei bis vier Parkplätze sind hiervon unberührt.
Das verkehrswidrige Parken an den beiden benannten Positionen vor- und hinter dem legalen Parkfeld führt zu einer erheblichen Herabsetzung der Verkehrssicherheit. Einerseits wird die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr durch die entstehende räumliche Enge und beim andern Fall die Ausfahrt aus dem Dickhausweg im Rahmen der vorgeschriebenen „Rechts vor Links-Regelung“ durch Sichtbehinderung erschwert bzw. behindert. Spätestens nach einem Hinweis der für Lichtenbroich zuständigen Bezirkspolizei auf die Situation wurde der Handlungsdruck erkennbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen zur Benennung des bisher namenlosen Platzes vor der Stadtbücherei/VHS in Unterrath, Ecke Eckener Straße, Kalkumer Straße zu schaffen und den Platz zum formell frühestmöglichen Zeitpunkt als „Marlies-Smeets-Platz“ zu benennen.
Die Ehrenoberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, Marie Luise Smeets, ist eine Ikone der jüngeren Stadtgeschichte. Sie war 35 Jahre Mitglied des Rates, Bürgermeisterin und erste Oberbürgermeisterin der Stadt Düsseldorf. Sie ist Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande und zusätzlich des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse sowie des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt (vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung), dem Tambour-Corps Derendorf e. V., der Ges. Freischütz Mörsenbroich, der Ges. 1 von Hindenburg, der Ges. St. Paulus für den Jubiläumsfestabend einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Tambour-Corps Derendorf e. V., die Ges. Freischütz Mörsenbroich, die Ges. 1 von Hindenburg, die Ges. St. Paulus hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Jubiläumsfestabend in Höhe von 3.000 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt (vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung), dem St. Seb. Schützenvereins Derendorf 1655 e. V. für den Bunten Kindernachmittag im Rahmen des Schützenfestes 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der St. Seb. Schützenvereins Derendorf 1655 e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Bunten Kindernachmittag im Rahmen des Schützenfestes 2026 in Höhe von 1.800 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
JFE Ammerweg 14-16 – Überholungsanstrich Die Wände der Jugendfreizeiteinrichtung Ammerweg 14-16 befinden sich in einem stark abgenutzten Zustand. Durch die intensive Nutzung über die Jahre haben sich zahlreiche Abnutzungsspuren, Verfärbungen, Kratzer sowie teilweise Ablösungen der bisherigen Farbanstriche gebildet. Dies beeinträchtigt das optische Erscheinungsbild der Einrichtung erheblich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ammerweg 16 Die WC-Anlagen der Bezirkssportanlage Unterrath sind in die Jahre gekommen und weisen deutliche Abnutzungserscheinungen auf, die Fliesen und Fugen weisen deutliche Verfärbungen auf. Sanitärobjekte und Armaturen zeigen ebenfalls deutliche Gebrauchsspuren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, die folgenden Maßnahmen aus den Bauunterhaltungsmitteln 2026 Teil B „sonstige städtische Einrichtungen“ (Produkt 1.10.11.111.05.001 52415600) zu finanzieren. Adresse Maßnahme Betrag Blumenkübel im Stadtbezirk 6 Aufstellung von 42 Blumenkübeln im Rahmen der Initiative „PRO DÜSSELDORF e. V.“ (Kosten pro Blumenoase jetzt 135 EUR, Anteil der Bezirksvertretung 6 pro Oase 96 EUR).
Die Bezirksvertretung 6 will sich weiterhin an dem Projekt „Blühendes Düsseldorf“ von Pro Düsseldorf e.V. beteiligen und Blumenoasen aufstellen bzw. die Blumenschiffchen bepflanzen lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 11.03.2026 gebeten , die Möglichkeit zur verkehrssicheren Entsiegelung des ehemaligen Schulhofs an der Kalkumer Straße 85 / Ecke Rheinlandstraße zu prüfen. Hierbei soll insbesondere die Machbarkeit eines Pocketparks berücksichtigt und die ungefähren Kosten eines solches Projekts beziffert und der Bezirksvertretung 6 im Anschluss vorgestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im jährlichen Rhythmus erhält die Bezirksvertretung 6 die Beschlusskontrolle über von ihr beschlossene Anträge zur Kenntnisnahme. Die Beschlusskontrolle enthält die folgenden Status: In Bearbeitung/Prüfung: Der Antrag wurde an die Fachverwaltung weitergeleitet und wird dort geprüft. Die abschließende Beantwortung und/oder die Umsetzung steht noch aus. Ggf. gab es eine Zwischenmeldung, welche die Bezirksvertretung 6 als Informationsvorlage erhalten hat.
12 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.