Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/068/2026

Bauvoranfrage für zwei Mehrfamilienhäuser in der Elisabethstraße 70

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage, Elisabethstraße 70 – Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Elisabethstraße 70 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 8. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Stadt Düsseldorf plant die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern an der Elisabethstraße 70. Der Beschluss dazu liegt seit dem 17. März 2026 vor. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV3/068/2026.

Einordnung

Die Bauvoranfrage für die Elisabethstraße 70 umfasst die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern. Der Beschluss wurde am 17. März 2026 erstellt und am 8. April 2026 aktualisiert. Die Referenznummer der Vorlage lautet BV3/068/2026.

Hintergrund

Die Bauvoranfrage ist Teil der städtischen Planung zur Schaffung von Wohnraum in Düsseldorf. Der Standort Elisabethstraße 70 ist für eine Wohnnutzung vorgesehen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung über die Bauvoranfrage könnte Auswirkungen auf die Wohnraumsituation in der Umgebung haben. Eine Genehmigung würde den Bau von zwei neuen Mehrfamilienhäusern ermöglichen.

Nächste Schritte

Die Vorlage wird in den zuständigen Gremien der Stadt Düsseldorf beraten. Ein Termin für die Entscheidung steht noch aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauvoranfrage für Elisabethstraße 70
  • Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern
  • Beschlussvorlage erstellt am 17. März 2026
  • Referenznummer: BV3/068/2026
  • Aktualisierung am 8. April 2026

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582772.pdf Published Time: 2026-04-08T10:38:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/068/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Elisabethstraße 70 – Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Bauplanungsrechtlich wird das Bauvorhaben daher gemäß § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Das Grundstück erstreckt sich von der Elisabethstraße 70 im Westen bis zur Friedrichstraße 103. Im Bestand befinden sich eine mehrgeschossige Gewerbeimmobilie im Blockrand der Elisabethstraße und eine Gewerbeimmobilie im Blockrand der Friedrichstraße. Zudem besteht eine I-geschossige Gewerbeimmobilie im rückwärtigen Blockinnenbereich. Das Gebäude an der Elisabethstraße und das Gebäude im Blockinnenbereich sollen zurückgebaut werden. Das Gebäude an der Friedrichstraße bleibt unverändert bestehen. Ebenso bleibt die I-II-geschossige, unterirdische Tiefgarage erhalten. Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Elisabethstraße 70 sowie eines weiteren Mehrfamilienhauses im Blockinnenbereich. Durch die Bebauung im Innenbereich entstehen zwei Innenhöfe. Das geplante Gebäude im Innenbereich verfügt über eine Höhe von 15,75 m. Für das Gebäude im Blockrand zur Elisabethstraße ist eine Attikahöhe von 22,70 m vorgesehen. Beide Gebäude werden in geschlossener Bauweise errichtet. Seite 2 Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ und der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² sowie der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Art der Nutzung fügen sich die geplanten Wohngebäude in die nähere Umgebung ein. Hier befinden sich bereits Wohngebäude mit teilweise nicht störenden gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen. Das geplan te Gebäude an der Elisabethstraß e unterschreitet mit einer Firsthöhe von 22,70 m die des angre nzenden Gebäudes Elisabethstraß e 60 um 0,13 m. Im Blockinnenbereich wird die Attikahöhe von 16,42 m des direkt angrenzenden Gebäudes Friedrichstrasse 93 mit einer geplanten Attikahöhe von 15,75 m um 0,67 m unterschritten. Die überbaubare Fläche wird sowohl durch das Vorhabengrundstück, als auch durch die angrenzende Bebauung vorgegeben. Das Grundstück ist, wie auch benachbarte Gr undstücke an der Elisabethstraß e 72, 74 und 76, im Bestand vollständig versiegelt. Durch die Neuplanung entstehen Innenhofflächen die entsprechend begrünt werden. Im Blockrand ist geschlossene Bauweise vorhanden. Im Blockinnenbereich ist sowohl offene als auch geschlossene Bauweise vorhanden. Die Erschließung erfolgt über die Elisabethstraße. Das geplante Bauvorhaben fügt s ich im Hinblick auf Art und Maß d er Nutzung, die Bauweise und die Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück in der Tiefgarage nachgewiesen. Anlagen: Lageplan Grundriss EG Schnitt Ansicht Perspektive
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Title: BV-013725 ElisabethstraÃŁe 70.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582781.pdf Published Time: Wed, 08 Apr 2026 07:12:44 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: BV-013725 ElisabethstraÃŁe 70.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582782.pdf Published Time: Wed, 08 Apr 2026 07:13:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 10. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/068/2026