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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582772.pdf
Published Time: 2026-04-08T10:38:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/068/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Elisabethstraße 70 – Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Bauplanungsrechtlich
wird das Bauvorhaben daher gemäß § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Das Grundstück erstreckt sich von der Elisabethstraße 70 im Westen bis zur Friedrichstraße
103.
Im Bestand befinden sich eine mehrgeschossige Gewerbeimmobilie im Blockrand der
Elisabethstraße und eine Gewerbeimmobilie im Blockrand der Friedrichstraße. Zudem
besteht eine I-geschossige Gewerbeimmobilie im rückwärtigen Blockinnenbereich. Das
Gebäude an der Elisabethstraße und das Gebäude im Blockinnenbereich sollen
zurückgebaut werden. Das Gebäude an der Friedrichstraße bleibt unverändert bestehen.
Ebenso bleibt die I-II-geschossige, unterirdische Tiefgarage erhalten.
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Elisabethstraße 70
sowie eines weiteren Mehrfamilienhauses im Blockinnenbereich. Durch die Bebauung im
Innenbereich entstehen zwei Innenhöfe.
Das geplante Gebäude im Innenbereich verfügt über eine Höhe von 15,75 m. Für das
Gebäude im Blockrand zur Elisabethstraße ist eine Attikahöhe von 22,70 m vorgesehen.
Beide Gebäude werden in geschlossener Bauweise errichtet. Seite 2
Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ und der Grundstücksfläche von mehr als
1000 m² sowie der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Hinsichtlich der Art der Nutzung fügen sich die geplanten Wohngebäude in die nähere
Umgebung ein. Hier befinden sich bereits Wohngebäude mit teilweise nicht störenden
gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen.
Das geplan te Gebäude an der Elisabethstraß e unterschreitet mit einer Firsthöhe von 22,70
m die des angre nzenden Gebäudes Elisabethstraß e 60 um 0,13 m. Im Blockinnenbereich
wird die Attikahöhe von 16,42 m des direkt angrenzenden Gebäudes Friedrichstrasse 93 mit
einer geplanten Attikahöhe von 15,75 m um 0,67 m unterschritten.
Die überbaubare Fläche wird sowohl durch das Vorhabengrundstück, als auch durch die
angrenzende Bebauung vorgegeben.
Das Grundstück ist, wie auch benachbarte Gr undstücke an der Elisabethstraß e 72, 74 und
76, im Bestand vollständig versiegelt. Durch die Neuplanung entstehen Innenhofflächen die
entsprechend begrünt werden.
Im Blockrand ist geschlossene Bauweise vorhanden. Im Blockinnenbereich ist sowohl offene
als auch geschlossene Bauweise vorhanden.
Die Erschließung erfolgt über die Elisabethstraße.
Das geplante Bauvorhaben fügt s ich im Hinblick auf Art und Maß d er Nutzung, die Bauweise
und die Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück in der Tiefgarage nachgewiesen.
Anlagen:
Lageplan
Grundriss EG
Schnitt
Ansicht
Perspektive
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Title: BV-013725 ElisabethstraÃŁe 70.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582781.pdf
Published Time: Wed, 08 Apr 2026 07:12:44 GMT
Number of Pages: 1
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Title: BV-013725 ElisabethstraÃŁe 70.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582782.pdf
Published Time: Wed, 08 Apr 2026 07:13:07 GMT
Number of Pages: 1
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