Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
21.04.2026 · Bezirksvertretung 3
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 3 hat am 21. April 2026 im Stadtteilzentrum Bilk mehrere Bauvorhaben und Anträge beraten. Unter anderem wurden Abbruchanträge und Bauvoranfragen einstimmig beschlossen. Zudem wurden verschiedene Informationen zur Verkehrs- und Parkraumsituation zur Kenntnis genommen.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 3 fand am 21. April 2026 im Stadtteilzentrum Bilk statt. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Zulassung von Sachverständigen sowie mehrere Anfragen und Berichte. Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig mehrere Bauvorhaben, darunter Abbruchanträge und Bauvoranfragen.
Die Bezirksvertretung 3 ist für die Belange des Stadtbezirks 3 zuständig und behandelt Themen wie Bau- und Planungsangelegenheiten, Verkehr und soziale Infrastruktur. Die Sitzung diente der Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Vorlagen, die die Entwicklung des Stadtteils betreffen.
Die Beschlüsse betreffen mehrere Bauvorhaben, die zur Schaffung von Wohnraum und zur Verbesserung der Infrastruktur im Stadtbezirk 3 beitragen. Insbesondere die Errichtung von Wohngebäuden und die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten sind für die Anwohner von Bedeutung.
Die beschlossenen Vorlagen werden nun an die zuständigen Fachämter zur Umsetzung weitergeleitet. Die nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werden weitere Themen und Anfragen behandeln.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 22. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 21.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 04.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück Linienstraße 36, 38 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/056. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Vorhaben befindet sich zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Eisenstraße“.
Das Gebäude besitzt keine eigenständige städtebauliche oder gestalterische Prägung für das Ortsbild. Es handelt sich um eine typische, im Blockrand vielfach vorhandene Gründerzeitbebauung ohne besondere architektonische Merkmale, ohne Eck- oder Solitärstellung sowie ohne städtebauliche Dominanz im Straßenraum.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage inklusive der Ablöse der Stellplätze.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5375/018, der straßenseitig Fluchtlinien festsetzt. Für das Bauvorhaben sind diese unerheblich. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Abs.2 BauGB beurteilt. Hinsichtlich der Art der Nutzung kann für die nähere Umgebung ein Mischgebiet (MI) angesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Bauplanungsrechtlich wird das Bauvorhaben daher gemäß § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Das Grundstück erstreckt sich von der Elisabethstraße 70 im Westen bis zur Friedrichstraße 103. Im Bestand befinden sich eine mehrgeschossige Gewerbeimmobilie im Blockrand der Elisabethstraße und eine Gewerbeimmobilie im Blockrand der Friedrichstraße. Zudem besteht eine I-geschossige Gewerbeimmobilie im rückwärtigen Blockinnenbereich. Das Gebäude an der Elisabethstraße und das Gebäude im Blockinnenbereich sollen zurückgebaut werden. Das Gebäude an der Friedrichstraße bleibt unverändert bestehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 auf der Friedrichstraße zwischen Bilker Bahnhof und Herzogstraße nach Abschluss der Bauarbeiten zu prüfen.
Die Friedrichstraße wird nach Beendigung der Bauarbeiten hoffentlich wieder eine frequentierte Geschäftsstraße sein. Dabei wird es zu erhöhtem Fuß- und Radverkehr kommen, zu vielen Querungen der Fahrbahn zu den Geschäften oder Hauseingängen durch Kund*innen, Anwohnende und Passant*innen. Bei gleichzeitigem motorisiertem Verkehr mit Zu- und Abfahrten von Haus- und Geschäftszufahrten ist mit häufigen unübersichtlichen und schwierigen Verkehrssituationen zu rechnen und somit mit einer erhöhten Gefährdungslage.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, eine mobile Geschwindigkeitstafel mit „Smiley"-Display an der Suitbertusstraße in dem Abschnitt zwischen Aachener Straße und Merowingerstraße aufzustellen. Die genaue Aufstellposition soll von der Verwaltung in Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt festgelegt werden.
Anwohnende der Suitbertusstraße in Düsseldorf-Bilk berichten von regelmäßig überhöhten Geschwindigkeiten im Abschnitt zwischen Aachener Straße und Merowingerstraße. Wesentlicher Treiber ist der starke Zufahrtsverkehr zu den anliegenden Einzelhandelsbetrieben (u. a. EDEKA Paschmann, ALDI Süd, MEGAZOO), der besonders zu Stoßzeiten zu einer erheblichen Verkehrsbelastung und spürbarem Unmut bei den Anwohnenden führt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags inklusive der Ablöse der Stellplätze.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. In der näheren Umgebung ist sowohl Wohnen als auch Gewerbe vorhanden. Da das Gebiet nicht eindeutig einem Gebiet gemäß BauNVO zugeordnet werden kann, handelt es sich hier um eine Gemengelage. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich des Überschreitens der GRZ, der Bauweise und für das Überschreiten der Bebauungstiefe.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Textbebauungsplans WA4 für den Stadtbezirk 3. Der Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück unter anderem eine Bautiefe von 13 m, eine GRZ von 0,4 und die geschlossene Bauweise fest. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich des Überschreitens von Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5174/014, der unter anderem durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche festsetzt. Die vorhandene Bebauung soll beseitigt werden und mit ähnlicher Kubatur als Wohnbebauung neu errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung inklusive der Ablösung eines Stellplatzes.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebungsbebauung wird als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO eingestuft. Das Bauvorhaben wird daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Somit muss das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig sein. Auch das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die zu überbauende Grundstücksfläche müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mitte 2024 wurde die Durchführung eines öffentlichen Workshopverfahrens für das Umfeld des Bilker Bahnhofs beschlossen, um wichtige Impulse für die zukunftsfähige Weiterentwicklung dieses Stadtbereiches zu setzen. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung war es, die im Vorfeld vorgenommene städtebau - liche Analyse und die daraus entwickelten Visionen mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren und auf den Prüfstand zu stellen. Daher wurden vier zentrale Beteiligungsformate im Rahmen des Workshopverfahrens zwischen November und Dezember 2024 durchgeführt: Stadtrallye für Kinder und Jugendliche (29.11.): Quartiersanalyse via App Stadtspaziergang (03.12.): Gemeinsame Besichtigung mit Diskussion Städtebaulicher Workshop im Bürgerhaus Bilk (04.12.): Austausch an drei Thementischen Online-Beteiligung (20.11.–18.12.): Drei Fragebögen zu je einem Fokusthema.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt 1. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Brunnenstraße (BS) in den Wohnstraßen Färberstraße 104 – 150, Karolinger Straße 104 – 124 und 107 – 137, Feuerbachstraße 2 – 18, Suitbertusstraße 148 – 180 sowie 161 und 193 – 193a, Himmelgeister Straße 1 – 25 und 8 – 24, Witzelstraße 1a – 19 und 4 – 16, Fruchtstraße 7 – 11 und 2 – 36, Kopernikusstraße 70 – 82, Brunnenstraße, Brachstraße, Esmarchstraße, Heresbachstraße, Buysstraße, Dagobertstraße sowie Ludgerusstraße, 2. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Aachener Straße (AC) in den Wohnstraßen Aachener Straße 1 – 131 und 2 – 124, Bachstraße 1 – 19 und 10 – 20, Karolingerstraße 1 – 105 und 2 – 100, Suitbertusstraße 1 – 155 und 2 – 136, Kopernikusstraße 1 – 15 und 6 – 44, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Burghofstraße, Niederstraße, Im Dahlacker, Henriettenstraße, Binterimstraße, Planetenstraße, Merkurstraße, Neptunstraße, Robert-Luther-Straße, Karl-Schurz-Straße sowie Kinkelstraße und 3. die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Volmerswerther Straße (VS) in den Wohnstraßen, Volmerswerther Straße 20 – 158 und 23 – 181, Martinstraße 37 – 105 und 34 – 54 und 74, Fleher Straße 1 – 121 und 2 – 108, Dianastraße, Germaniastraße, Sternwartstraße, Auf´m Tetelberg, Bedburger Straße sowie Max-Brandts-Straße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in den drei Gebieten.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat das „Handlungskonzept zur Parkraum- bewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens“ (OVA/049/2020) beschlossen. Auf dieser Grundlage überprüft die Verwaltung systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Entsprechend der Strategie für die Entwicklung von Mobilitätsstationen, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen wurde, soll in Düsseldorf in den nächsten zehn Jahren ein enges Netz an Mobilitätsstationen entstehen. Ziel ist es, bis 2030 100 Mobilitätsstationen zu errichten. Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsangeboten ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z.B. E- Scooter und Leihfahrräder. Als wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote dient die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit einhergehende Einrichtung von Parkverbotszonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Veranlassung Die Verwaltung wurde von Seiten der Schulleitung und Elternvertretern der Fleher Grundschule sowie über verschiedene Bürgereingaben gebeten, die Querungssituation für Schulkinder im Kreuzungsbereich Aachener Straße / Volmerswerther Straße sowie Aachener Straße / Am Scharfenstein zu überprüfen und zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung: Entlang der Straße „Hinter der Böck“ gibt es beidseitig keine durchgehend, nutzbaren Gehwege. Darüber hinaus findet das Parken weitgehend ungeordnet, ganz oder halbseitig, auf der Fahrbahn statt. Bei Neubauvorhaben „Hinter der Böck“ wird daher im Zuge der Baugenehmigungsverfahren planerisch geprüft, wie der Straßenraum vor dem jeweiligen Neubau optimiert und die notwendige Fläche zur Einrichtung von baulichen Parkständen bzw. zum Anlegen eines Gehweges zur Verfügung gestellt werden kann. Auf diese Weise wird auf der einen Seite ein Beitrag zur Ordnung des ruhenden Verkehrs geleistet und dem Parken in zweiter Reihe oder in Einmündungsbereichen entgegengewirkt, auf der anderen Seite verbessern sich die Verkehrsverhältnisse für den Fußverkehr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe) vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 9. Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe).
Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Bezirksvertretung 9 hat gemäß Beschluss (BV9/061/2020) die Verwaltung gebeten, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die Hauptfahrbahn der Himmelgeister Landstraße als „Fahrradstraße, Kfz. Anlieger frei“ zu beschildern und mit entsprechenden Fahrbahnpiktogrammen zu versehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der OVA der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt den in der Sachdarstellung beschriebenen Fahrplanmaßnahmen für die Linien 708 und 709 zu und beauftragt die Rheinbahn mit der Umsetzung dieser zum Fahrplanwechsel im September 2026. Das veränderte Angebot der Linien 708 und 709 wird in den Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf aufgenommen.
Zurzeit wird entlang der Parallelfahrbahn zur Völklinger Straße der Neubau für das vierzügige Luisengymnasium sowie für eine 3-Feld-Sporthalle auf dem weitgehend unbebauten Areal zwischen Auf`m Tetelberg und Südring sowie Völklinger Straße und Volmerswerther Straße in D-Bilk errichtet. Die Eröffnung soll zum Schuljahresbeginn 2026/27 erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.290.000 EUR (brutto).
Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR + investive Kosten (gerundet) 2.290.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.290.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.290.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 160.270,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Fährstraße/Völklinger Straße im Stadtbezirk 3, Stadtteil Hamm/Bilk handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein DJK Sparta Bilk e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste a) Schulen Konto 21 211 01 / 52415300 folgende Maßnahmen: 1. KGS Fleher Straße 213, Anschaffung und Montage von Roller- und Fahrradständern mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 45.000,00 Euro, 2. Florastraße 69, Flora-Realschule, Anstrich Klassentüren mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 7.000,00 Euro, 3. Florastraße 69, Flora-Realschule, Anstrich Außenholzfenster mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 89.000,00 Euro, 4. Redinghovenstraße 16, Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Sanierung Etagen-WCs mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 362.000,00 Euro, 5. GGS Konkordiastraße 26, Anstrich Außengeländer mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 30.000,00 Euro, 6. Fleher Straße 70, KGS Bonifatius-Schule, Anbringen Sichtschutz im Untergeschoss mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 5.110,00 Euro und 7. Luisenstraße 73, Realschule Friedrichstadt, Umnutzung eines Unterrichtsraumes in eine Schulbibliothek mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728,- Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 3 ein Anteil in Höhe von 432.502,- Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Durchführung eines Sommer-Kulturfestes auf dem Fürstenplatz einen Festzuschuss. 3.000,00 € Cultura Collective gGmbH Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Durchführung einer Kulturveranstaltung einen Festzuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Anfrage soll eine sachliche Entscheidungsgrundlage dafür schaffen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Musikpavillon zu einer öffentlichen und kulturellen Nutzung im Stadtbezirk 3 beitragen kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
die angekündigte Schließung der Papierfabrik in Bilk ist ein Einschnitt, der im Stadtteil mit großer Aufmerksamkeit und Betroffenheit wahrgenommen wird. Der Betrieb war über viele Jahre hinweg ein prägender Bestandteil Bilks und seiner industriellen Geschichte und wird eine spürbare Lücke hinterlassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche qualitäts- und Gestalt verbessernden Maßnahmen, insbesondere für Wände, Böden und Überdachung, im Übergangsbereich von Hauptbahnhof zum Bertha-von-Suttner-Platz, zur Ludwig-Erhard-Allee und zur Willi-Becker-Allee (Bereich unter dem Parkhaus) und für den Bertha-von-Suttner-Platz wurden seit 2017 erarbeitet?
2. Welche qualitäts- und Gestalt verbessernden Maßnahmen, insbesondere für Wände, Böden und Überdachung, im Übergangsbereich von Hauptbahnhof zum Bertha-von-Suttner-Platz, zur Ludwig-Erhard-Allee und zur Willi-Becker-Allee (Bereich unter dem Parkhaus) und für den Bertha-von-Suttner-Platz wurden seit 2017 realisiert?
3. Welche qualitäts- und Gestalt verbessernden Maßnahmen, insbesondere für Wände, Böden und Überdachung, im Übergangsbereich von Hauptbahnhof zum Bertha-von-Suttner-Platz, zur Ludwig-Erhard-Allee und zur Willi-Becker-Allee (Bereich unter dem Parkhaus) und für den Bertha-von-Suttner-Platz werden in den nächsten Monaten und Jahren realisiert?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche fachlichen und rechtlichen Kriterien müssen erfüllt sein, um die Bewirtschaftungszeit im Bewohnerparkgebiet Unterbilk-Ost von derzeit 9:00–20:00 Uhr auf 9:00–22:00 Uhr zu verlängern?
2. Welche Verfahrensschritte sind erforderlich, um eine solche Anpassung umzusetzen (z. B. Verkehrszählung, verkehrsrechtliche Anordnung, Beteiligung der Bezirksvertretung, Beschilderung)?
3. Wie schnell könnte eine Anpassung der Zeiten erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit einer Umsetzung und Fertigstellung des Bauvorhabens zu rechnen?
2. Mit welcher Begründung ist die Umsetzung bisher noch nicht erfolgt?
3. Bestünde die Möglichkeit bei absehbarer Nichtumsetzung des Bauvorhabens in Absprache mit der Verwaltung und dem Bauträger eine künstlerische und kulturelle Zwischennutzung umzusetzen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit einer Umsetzung und Fertigstellung des Bauvorhabens zu rechnen?
2. Mit welcher Begründung ist die Umsetzung bisher noch nicht erfolgt?
3. Wann ist der erforderliche Auszug der Woolworth-Filiale angedacht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet.
In den Nachtstunden ist erfahrungsgemäß von einer deutlich geringeren Auslastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur auszugehen. Gleichzeitig ist die Parksituation insbesondere in Wohngebieten durch ein begrenztes Angebot an Stellplätzen geprägt. Durch die zeitliche Begrenzung der vorgeschlagenen Regelung auf die Nachtstunden bleibt die uneingeschränkte Nutzung der Ladeinfrastruktur während des Tages gewährleistet. Eine entsprechende Anpassung kann somit zu einer Entlastung der Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner beitragen, ohne den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladeinfrastruktur oder die Förderung der Elektromobilität zu beeinträchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form an der Bushaltestelle (Linie 723) Aderkirchweg zeitnah Sitzgelegenheiten installiert werden können, ohne dabei den ruhenden Verkehr einzuschränken oder bestehende Parkmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Anfrage erreichte uns aus der Bürgerschaft, da an der genannten Haltestelle keinerlei Sitzgelegenheiten existieren. Die genannte Buslinie wird besonders von älteren sowie mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt, für die es zu unzumutbaren Situationen beim Warten auf den Bus kommt. Es wurde berichtet, dass Personen mangels Alternativen auf Rollatoren oder sogar auf dem Boden Platz nehmen müssen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, 1. sich für eine schnelle Vermietung der Liegenschaften Kurhaus und Bootshaus zu engagieren, um den weiteren Leerstand so schnell wie möglich zu beenden. 2. Wünschenswert ist ein Betriebskonzept, in dem sowohl Gastronomie als auch Kultur angeboten werden. Dabei soll das gastronomische Angebot der Kaffeebar Lilo im Volksgarten sinnvoll ergänzt werden, ohne in direkte Konkurrenz dazu zu treten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
gut nutzbaren und betreuten Aufenthaltsort für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, die Graffiti an den Sockeln der Volkshochschule und des Atriums am Berta-von-Suttner-Platz sowie an der Heinz- Schmöle -Straße in Düsseldorf zeitnah zu entfernen.
An dem oben genannten öffentlichen Gebäude befindet sich ein Graffiti, das das Erscheinungsbild des Stadtteils beeinträchtigt. Öffentliche Gebäude haben eine Vorbildfunktion für das Stadtbild und sollten sich in einem gepflegten Zustand befinden. Die Verunreinigung durch Graffiti kann zudem das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinflussen und trägt unter Umständen zu einer weiteren Verschlechterung des Umfelds bei. Der Bereich ist zudem durch die Bahnhofsnähe stark frequentiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung die Kreuzung Volmerswerther Str./Südring so auszubauen, dass Radfahrende sicher die Kreuzung aus Richtung Bilk-West/Flehe überqueren können. Es ist ein besonderer Wunsch der Bezirksvertretung, dieses noch bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 umzusetzen.
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung die Kreuzung Volmerswerther Str./Südring so auszubauen, dass Radfahrende sicher die Kreuzung aus Richtung Bilk-West/Flehe überqueren können. Es ist ein besonderer Wunsch der Bezirksvertretung, dieses noch bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 umzusetzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern zusätzlich zu den drei geplanten Bewohnerparkgebieten ein weiteres Bewohnerparkgebiet entlang der Siegburger Str. mit den Straßen Kaiserslautener Straße, Prof-Schwippert-Straße, Gerberstraße und Harffstraße eingerichtet werden kann, um den Parkdruck auf den öffentlichen Raum während der Veranstaltungen in der Mitsubishi-Electric-Halle zu reduzieren.
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 03.03.2026 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern zusätzlich zu den drei geplanten Bewohnerparkgebieten ein weiteres Bewohnerparkgebiet entlang der Siegburger Str. mit den Straßen Kaiserslautener Straße, Prof-Schwippert-Straße, Gerberstraße und Harffstraße eingerichtet werden kann, um den Parkdruck auf den öffentlichen Raum während der Veranstaltungen in der Mitsubishi-Electric-Halle zu reduzieren.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.