Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/071/2026

Bauvoranfrage für Gebäudekomplex in Hammer Dorfstraße 172

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage, Hammer Dorfstraße 172 – Errichtung eines Gebäudekomplexes

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hammer Dorfstraße 172 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 18. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 3 entscheidet am 21. April 2026 über die Bauvoranfrage für einen neuen Gebäudekomplex in der Hammer Dorfstraße 172. Die Entscheidung erfolgt in einer Sitzung um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 3 behandelt am 21. April 2026 die Bauvoranfrage mit der Referenz BV3/071/2026. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. Der Antrag betrifft die Errichtung eines Gebäudekomplexes an der Hammer Dorfstraße 172.

Hintergrund

Die Bauvoranfrage ist ein wichtiger Schritt im Genehmigungsprozess für neue Bauprojekte. Die Bezirksvertretung entscheidet über die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung und Infrastruktur in der Umgebung haben. Bürger können an der Sitzung teilnehmen und ihre Meinungen äußern.

Nächste Schritte

Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung wird das Ergebnis veröffentlicht. Bei positiver Entscheidung folgt der nächste Schritt im Genehmigungsprozess.

Die wichtigsten Punkte

  • Entscheidung über Bauvoranfrage am 21. April 2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 3 um 17:00 Uhr
  • Bauvoranfrage für Hammer Dorfstraße 172
  • Referenznummer: BV3/071/2026
  • Zwei relevante Dokumente zum Download verfügbar.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung.
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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581054.pdf Published Time: 2026-03-20T13:48:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/071/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Hammer Dorfstraße 172 – Errichtung eines Gebäudekomplexes Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich des Überschreitens von Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5174/014, der unter anderem durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche festsetzt. Die vorhandene Bebauung soll beseitigt werden und mit ähnlicher Kubatur als Wohnbebauung neu errichtet werden. Im Rahmen der Bauvoranfrage wird lediglich die geplante Überschreitung der festgesetzten Baugrenze abgefragt. Im nördlichen Straßenbereich befindet sich an der Straße „Auf den Gathen“ ein Baudenkmal in Form eines Wegekreuzes. Durch das geplante Bauvorhaben kommt es zu einer Übersc hreitung der parallel zur Straß e verlaufenden Baugrenze. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und der denkmalgeschützten Bebauung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks fällt die Genehmigung der Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Die geplante Neubebauung orientiert sich am heute bestehenden Gebäude. Dabei wird die Baugrenze jedoch weniger stark überschritten als beim derzeitigen Bestand. Zudem rückt das Gebäude weiter vom Denkmal ab. Voraussetzung für die Genehmigung der notwendigen Befreiung ist, dass bei einer zukünftigen Erneuerung der Straße ein ausreichender Straßenquerschnitt zur Verfügung steht. Dieser muss so bemessen sein, dass neben der Fahrbahn zwei Gehwege mit jeweils 2,50 m Breite angelegt werden können. Diese Vorgabe wird eingehalten. Die Verwaltung hat daher gegen die Genehmigung der erforderlichen Befreiung keine Bedenken. Nachrichtlich: Der Nachweis der Stellplätze ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Anlagen: Katasterauszug Bebauungsplan Luftbild Plan Bestand Planung
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Title: KM_C360i26030316160.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581062.pdf Published Time: Tue, 17 Mar 2026 16:26:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: KM_C360i26030316500.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581063.pdf Published Time: Tue, 17 Mar 2026 16:27:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00581273.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581273.pdf Published Time: Fri, 20 Mar 2026 08:16:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 10. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/071/2026