Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 28. April 2026 über die Bauvoranfrage für ein Doppelhaus und ein freistehendes Einfamilienhaus an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.
Einordnung
Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c. Die Bezirksvertretung 5 wird am 28. April 2026 um 17:00 Uhr darüber entscheiden. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Beratungen statt.
Hintergrund
Die Bauvoranfrage ist der erste Schritt für die Genehmigung von Bauprojekten. Die Entscheidung der Bezirksvertretung 5 ist notwendig, um mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung 5 könnte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung in dem Gebiet haben. Eine Genehmigung würde den Bau der neuen Wohnhäuser ermöglichen.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 5 trifft am 28. April 2026 eine Entscheidung. Bei positiver Entscheidung können die Bauarbeiten beginnen.
Die wichtigsten Punkte
- Bauvoranfrage für Doppelhaus und Einfamilienhaus an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c
- Entscheidung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026 um 17:00 Uhr
- Zwei Dokumente verfügbar: Beschlussvorlage und Katasterauszug
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583491.pdf
Published Time: 2026-04-13T14:44:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/047/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Rahmer Straße 36a, 36b, 36c - Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen
und eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Es ist beabsichtigt auf der Rahmer Straße 36a – 36c ein Doppelhaus mit Garagen und ein
freistehendes Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.
Ein Vorbescheid für eine Bebauung auf dem Grundstück (Neubau eines Doppelhauses,
Vorlage BV5/141/2023) wurde schon am 26.09.2023 der BV vorgestellt und positiv
entschieden.
Der Vorbescheid wurde nicht umgesetzt.
Abweichend zum Bauvorbescheid aus 2023 von einem Doppelhaus mit 2 Garagen soll jetzt
ein Doppelhaus und ein Einzelhaus mit jeweils einer Garage errichtet werden.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Baugenehmigung nach §34
BauGB erteilt werden soll, das Grundstück über 1000 m² groß ist und eine Bebauung im
Hintergelände errichtet werden soll. Seite 2
Begründung :
Eine planungsrechtliche Genehmigung nach § 34 Abs. 2 BauGB und damit die
grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes wurde seitens der Bezirksvertretung bereits
in der Sitzung am 26.09.2023 festgestellt.
Die Höhen der neu geplanten Gebäude unterscheiden sich im Wesentlichen zu der 2023
genehmigten Planung dadurch, dass die Traufhöhe bei 4,66 m liegt statt bei 3,54 m und die
Firsthöhe bei 10,00 m statt bei 10,61 m.
Die vorherige Bautiefe der Garage reduziert sich von ca. 95 m. um ca. 15m auf 80 m.
Die Bautiefe der Hauptbaukörper (ca. 72 m) bleibt identisch.
Das Vorhaben fügt sich auch mit den geplanten Änderungen in die nähere Umgebung ein.
Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.
Nachrichtlich:
Es müssen 22 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Ersatzpflanzung wird im
Bauantragsverfahren mit dem Gartenamt abgestimmt werden.
In 2023 waren die Bäume nicht konkret durch einen Vermesser aufgemessen worden, daher
erhöht sich die Zahl Baumfällungen von 14 auf 22.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Ansicht 1
Ansicht 2
BV5 141 2023: Beschlussvorlage
Ansicht 1 als Text anzeigen
Title: Bv. Rahmer Str. - Straßenabwicklung DHH.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583500.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:32:01 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ansicht 2 als Text anzeigen
Title: Bv. Rahmer Str. - Straßenabwicklung EFH.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583501.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:32:15 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5 141 2023: Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00583505.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583505.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:33:11 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/141/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Rahmer Straße 40, 42 - Neubau eines Doppelhauses
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 26.09.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Rahmer Straße 40, 42 liegt nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2
BauGB, wonach sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss.
Die maßgeblic he zu betrachtende Umgebung ist die Rahmer Straße und „Am
Katharinenkloster“, welche nach § 3 BauNVO als reines Wohngebiet zu werten ist.
Es ist geplant, im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Doppelhaus mit Garagen zu
errichten. Der Neubau wird insgesam t 10 m hoch mit einer Bebauungstiefe von ca.
85 m. Beide Wohneinheiten erhalten eine Terrasse. Die Zufahrt führt entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze und die Garagendächer sollen begrünt werden.
Die Bezirksvertretung ist aufgrund der Bezirkssatzung fü r das Bauvorhaben
zuständig, da es nach § 34 BauGB beurteilt wird, das Grundstück größer als
1.000 m 2 ist und das Hintergelände bebaut wird. Seite 2
Begründung:
Die geplante Wohnnutzung ist zulässig.
Mit der geplanten Gebäudehöhe orientiert sich das Bauvorhaben an dem
Nachbargebäude Rahmer Straße 36 mit 10,5 m.
Hinsichtlich der Bebauungstiefe unterschreitet es die des Nachbargrundstückes
Rahmer Straße 28 f mit 105 m.
Auch bezüglich der überbauten Grundstücksfläche liegt das geplante Doppelhaus mit
jeweils 100 m 2 pro Haushälfte unter denen der Nachbarbebauungen Rahmer Straße
36 mit 117 m 2 und Rahmer Straße 34 mit 145 m 2.
Die offene Bauweise wird übernommen.
Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben fügt sich in die nähere
Umgebung ein.
Die Verwaltung hat aus den zuvor genannten Gründen keine Bedenken gegen die
Erteilung des Bauvorbescheides.
Nachrichtlich:
Von dem Bauvorhaben sind 15 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Eine
entsprechende Ersatzpflanzung wird mit dem Garten -, Friedhofs - und Forstamt im
Bauantragsverfahren abgestimmt werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf
dem Grundstück nachgewiesen.
Anlagen:
Luftbild
Katasterauzug
Lageplan
Schnitt
Ansicht Süd
Ansicht Nord