Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/047/2026

Bauvoranfrage für Doppelhaus und Einfamilienhaus in Düsseldorf

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage Rahmer Straße 36a, 36b, 36c - Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rahmer Straße 36a · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 7Dokumente 7. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 28. April 2026 über die Bauvoranfrage für ein Doppelhaus und ein freistehendes Einfamilienhaus an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c. Die Bezirksvertretung 5 wird am 28. April 2026 um 17:00 Uhr darüber entscheiden. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Beratungen statt.

Hintergrund

Die Bauvoranfrage ist der erste Schritt für die Genehmigung von Bauprojekten. Die Entscheidung der Bezirksvertretung 5 ist notwendig, um mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 5 könnte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung in dem Gebiet haben. Eine Genehmigung würde den Bau der neuen Wohnhäuser ermöglichen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 5 trifft am 28. April 2026 eine Entscheidung. Bei positiver Entscheidung können die Bauarbeiten beginnen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauvoranfrage für Doppelhaus und Einfamilienhaus an der Rahmer Straße 36a, 36b, 36c
  • Entscheidung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026 um 17:00 Uhr
  • Zwei Dokumente verfügbar: Beschlussvorlage und Katasterauszug

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
  • genehmigten Planung dadurch, dass die Traufhöhe bei 4,66 m liegt statt bei 3,54 m und die
  • BV5 141 2023: Beschlussvorlage
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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583491.pdf Published Time: 2026-04-13T14:44:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/047/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rahmer Straße 36a, 36b, 36c - Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Es ist beabsichtigt auf der Rahmer Straße 36a – 36c ein Doppelhaus mit Garagen und ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Ein Vorbescheid für eine Bebauung auf dem Grundstück (Neubau eines Doppelhauses, Vorlage BV5/141/2023) wurde schon am 26.09.2023 der BV vorgestellt und positiv entschieden. Der Vorbescheid wurde nicht umgesetzt. Abweichend zum Bauvorbescheid aus 2023 von einem Doppelhaus mit 2 Garagen soll jetzt ein Doppelhaus und ein Einzelhaus mit jeweils einer Garage errichtet werden. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Baugenehmigung nach §34 BauGB erteilt werden soll, das Grundstück über 1000 m² groß ist und eine Bebauung im Hintergelände errichtet werden soll. Seite 2 Begründung : Eine planungsrechtliche Genehmigung nach § 34 Abs. 2 BauGB und damit die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes wurde seitens der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 26.09.2023 festgestellt. Die Höhen der neu geplanten Gebäude unterscheiden sich im Wesentlichen zu der 2023 genehmigten Planung dadurch, dass die Traufhöhe bei 4,66 m liegt statt bei 3,54 m und die Firsthöhe bei 10,00 m statt bei 10,61 m. Die vorherige Bautiefe der Garage reduziert sich von ca. 95 m. um ca. 15m auf 80 m. Die Bautiefe der Hauptbaukörper (ca. 72 m) bleibt identisch. Das Vorhaben fügt sich auch mit den geplanten Änderungen in die nähere Umgebung ein. Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Es müssen 22 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die Ersatzpflanzung wird im Bauantragsverfahren mit dem Gartenamt abgestimmt werden. In 2023 waren die Bäume nicht konkret durch einen Vermesser aufgemessen worden, daher erhöht sich die Zahl Baumfällungen von 14 auf 22. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Ansicht 1 Ansicht 2 BV5 141 2023: Beschlussvorlage
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Title: Bv. Rahmer Str. - Straßenabwicklung DHH.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583500.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:32:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Bv. Rahmer Str. - Straßenabwicklung EFH.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583501.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:32:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00583505.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583505.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:33:11 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/141/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rahmer Straße 40, 42 - Neubau eines Doppelhauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 26.09.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Rahmer Straße 40, 42 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss. Die maßgeblic he zu betrachtende Umgebung ist die Rahmer Straße und „Am Katharinenkloster“, welche nach § 3 BauNVO als reines Wohngebiet zu werten ist. Es ist geplant, im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Doppelhaus mit Garagen zu errichten. Der Neubau wird insgesam t 10 m hoch mit einer Bebauungstiefe von ca. 85 m. Beide Wohneinheiten erhalten eine Terrasse. Die Zufahrt führt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze und die Garagendächer sollen begrünt werden. Die Bezirksvertretung ist aufgrund der Bezirkssatzung fü r das Bauvorhaben zuständig, da es nach § 34 BauGB beurteilt wird, das Grundstück größer als 1.000 m 2 ist und das Hintergelände bebaut wird. Seite 2 Begründung: Die geplante Wohnnutzung ist zulässig. Mit der geplanten Gebäudehöhe orientiert sich das Bauvorhaben an dem Nachbargebäude Rahmer Straße 36 mit 10,5 m. Hinsichtlich der Bebauungstiefe unterschreitet es die des Nachbargrundstückes Rahmer Straße 28 f mit 105 m. Auch bezüglich der überbauten Grundstücksfläche liegt das geplante Doppelhaus mit jeweils 100 m 2 pro Haushälfte unter denen der Nachbarbebauungen Rahmer Straße 36 mit 117 m 2 und Rahmer Straße 34 mit 145 m 2. Die offene Bauweise wird übernommen. Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Verwaltung hat aus den zuvor genannten Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Bauvorbescheides. Nachrichtlich: Von dem Bauvorhaben sind 15 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Eine entsprechende Ersatzpflanzung wird mit dem Garten -, Friedhofs - und Forstamt im Bauantragsverfahren abgestimmt werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Anlagen: Luftbild Katasterauzug Lageplan Schnitt Ansicht Süd Ansicht Nord

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/047/2026