Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
28.04.2026 · Bezirksvertretung 5
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 5 hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 zahlreiche Beschlüsse gefasst, darunter die Genehmigung von Bauanträgen und die Zulassung von Vertretungen betroffener Bevölkerungsgruppen. Zudem wurden Anfragen zu verschiedenen Themen behandelt.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 5 fand am 28. April 2026 im Rathaus Kaiserswerth statt. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung sowie mehrere Anträge und Anfragen zu lokalen Themen.
Die Bezirksvertretung 5 ist ein wichtiges kommunales Gremium, das sich mit Angelegenheiten des Stadtbezirks 5 befasst. In dieser Sitzung wurden sowohl Anträge als auch Anfragen behandelt, die die lokale Infrastruktur, Bauvorhaben und soziale Belange betreffen.
Die Beschlüsse betreffen unter anderem die Genehmigung von Bauanträgen für Wohnhäuser, die Zulassung von Vertretungen für Jugendliche und den Behindertenrat sowie die Planung von Veranstaltungen. Diese Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Infrastruktur im Stadtbezirk 5.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Maßnahmen umsetzen und die Bezirksvertretung über den Fortschritt der Bauvorhaben und Anfragen informieren.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 29. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 28.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 26.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Herr Mastrokoukos, Die Linke, vom 7. Februar 2026) Nach der letzten Kommunalwahl hat die Führung von CDU und Grünen in ihrem Koalitionsprogramm geschrieben, dass sie in dieser Legislaturperiode 15.000 neue Wohnungen bauen wollen, davon die meisten bezahlbaren Wohnungen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/023/2026 Anfrage Herr Mastrokoukos, Die Linke, vom 7. Februar 2026 hier: Wohnungsbau im Stadtbezirk 5 Frage 1: Wie viele öffentliche Grundstücke befinden sich im Stadtbezirk 5? Antwort: Die Verwaltung verweist unter anderem auf die Gebiete mit öffentlichen und von Gemeinwohl- trägern: - Östlich Zur Lindung - Kalkumer Schlossallee - Zeppenheimer Weg (Kaiserswerther Diakonie) Frage 2: Wie viele von diesen Grundstücken will die SWD als bezahlbaren Wohnungen bebauen? Frage 3: Hat die SWD Pläne, bezahlbare Wohnungen im Stadtbezirk 5 zu bauen und wenn ja, wie viele und wo? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Welche Teile der oben genannten Gebiete von der SWD bebaut werden, entscheidet sich im Verlauf der Bebauungspläne, wenn eine Konkretheit der Baufelder erzielt wird.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Diese chemischen Stoffe sind schwer abbaubar und somit persistent.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/037/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 10. März 2026 hier: Wird eine Grundwasser Förderung und Grundwasser Nutzung ab. 1.10.2027 in Kaiserswerth und Lohausen wieder möglich sein trotz PFT Verbleibens im Grund- wasser? Frage 1: Kann das Umweltamt eine Übersicht der letzten zehn Jahre vorlegen mit den Grundwasser Beprobungs Ergebnissen im Gebiet von Kaiserswerth und Lohausen, um zu sehen, ob sich die Grundwasser Verunreinigungen mit PFT/PFAS zurück entwickelt werden? Antwort: Seit Anfang 2015 befindet sich eine jährlich aktualisierte Chronologie über die durchgeführten Messkampagnen im Internet. Direkt abrufbar ist das Dokument über diesen Link: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/altlasten/pdf/Einzelpunkte_Fahnenentw icklung2007- 2024_web_bf.pdf. Dargestellt ist die Entwicklung der PFAS-Grundwasserverun- reinigung von 2007 bis 2024. Durch unplausible Daten fehlt darin lediglich die Darstellung für das Jahr 2023. Aufgrund der seit 2015 be ziehungs weise 2016 in Betrieb befindlichen drei Grund- wassersanierungsanlagen auf dem Flughafengelände zeigt sich bereits ein deutlicher Rückgang der PFAS-Konzentrationen in den drei verschiedenen Fahnenabschnitten. Frage 2: Wann wird eine Kartierung der PFT/PFAS Verunreinigungen in Kaiserswerth und Lohausen auf der Homepage der Stadt Düsseldorf mit genauer Datumsangabe veröffentlicht? Antwort: Die Beprobung und Analytik der Grundwassermessstellen in Lohausen/Kaiserswerth im Herbst 2025 ist abgeschlossen. Derzeit werden die Daten durch einen Fachgutachter geprüft, ausge- wertet und in eine flächige „Fahnendarstellung" überführt. Da im Rahmen der Fahnenaufnahme mehr als 100 Grundwassermessstellen beprobt und analysiert werden, wird sich die Datums- angabe auf den Zeitraum der Probenahme beziehen und nicht auf ein einzelnes Datum. Die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz ist für April 2026 vorgesehen. Frage 3: Kann die Allgemeinverfügung am 1. Oktober 2027 aufgehoben werden, damit die Entnahme von Grundwasser und die Nutzung von Grundwasser in Kaiserswerth und Lohausen wieder möglich sein wird? Antwort: Die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwasserförderung und - nutzung in Teilbe- reichen von Düsseldorf-Lohausen/Kaiserswerth sowie der Untersagung der Nutzung von Wasser aus den Kaiserswerther Seen zu Bewässerungszwecken wurde im Mai 2013 erlassen. Sie gilt bis zum 1. Oktober 2027 (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-310). Nach heutiger Ein- schätzung wird auch weiterhin für Teilbereiche mit höheren PFAS-Konzentrationen die Nutzung von Grund- und Seewasser untersagt werden müssen. Die genaue Abgrenzung des Verfügungs- gebietes wird auf der Grundlage der weiteren Schadstoffentwicklung festgelegt. Dazu erfolgt im Herbst 2026 eine erneute Fahnenaufnahme.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 27. März 2026) Die beiden historischen Hofanlagen in Lohausen – der Leuchtenberger Hof sowie der Nagelshof – stehen seit geraumer Zeit leer. Für beide Liegenschaften wurden Ausschreibungsverfahren im Erbbaurecht durchgeführt (Leuchtenberger Hof mit Fristende im Mai 2023; Nagelshof mit Fristende Januar 2025).
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/043/2026 Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 27. März 2026 hier: Nachnutzung Leuchtenberger Hof und Nagelshof in Lohausen Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausschreibungsverfahrens / der Vergabe für den Leuchten- berger Hof und welche konkrete Perspektive besteht hinsichtlich der Nutzung von Hofgebäude und landwirtschaftlicher Flächen? Antwort: Die Vertragsverhandlungen mit dem obsiegenden Bieter der Ausschreibung zur Vergabe des Leuchtenberger Hofes im Erbbaurecht sind abgeschlossen. Nach Abschluss des Vertrages wird die Hofanlage an den Vertragspartner nach dessen eingereichtem Konzept in eine land- wirtschaftliche Nutzung übergeben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 vorgesehen. Der Denkmalschutz und der Erhalt der Gebäudesubstanz wurden entsprechend berücksichtigt. Die zum Hof gehörenden landwirtschaftlichen Flächen sind Be- standteil des Konzeptes und sollen dementsprechend landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausschreibungsverfahrens / der Vergabe für den Nagelshof und welche konkrete Perspektive besteht hinsichtlich der Nutzung von Hofgebäude und zugeord- neter Flächen? Antwort: Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen mit dem erstplatzierten Bieter der Ausschreibung zur Vergabe des Nagelshofes im Erbbaurecht. Nach Abschluss der Verhandlungen und des ent- sprechenden Vertrages soll der Nagelshof an den Vertragspartner zur Umsetzung des eingereichten Konzepts übergeben werden. Der Denkmalschutz und der Erhalt der Gebäude- substanz werden entsprechend berücksichtigt. Frage 3: Wie stellt sich die Pachtperspektive dar für die Reitanlagen Bergerhof am Leuchtenberger Kirchweg, den Kamper Hof an der Niederrheinstr. und die Reitanlage St. Georg, ebenfalls Niederrheinstr.? Antwort: Alle drei genannten Höfe sind derzeit mittel - bis langfristig vertraglich an die aktuellen Betreiber vergeben.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 27. März 2026) In der aktuellen Liste der Straßenbäume im Bereich der Arnheimer Straße werden mehrere Bäume mit den Zustandsmerkmalen „absterbend“, „Pilzbefall“ sowie „Insektenbefall“ geführt. Betroffen sind unter anderem Kaiserlinden, Stieleichen, Spitzahorn sowie eine Gemeine Esche.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/044/2026 Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 27. März 2026 hier: Zustand mehrerer Straßenbäume an der Arnheimer Straße Frage 1: Welche konkreten Ursachen sieht die Verwaltung für den schlechten Zustand der genannten Bäume im Bereich der Arnheimer Straße, und spielen standortbezogene Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit oder äußere Belastungen hierbei eine Rolle? Antwort: Der Baumbestand an der Arnheimer Straße umfasst insgesamt 215 Straßenbäume. Davon sind 27 Prozent der Alterungsphase (ab 50 Jahre) zuzuordnen. Weitere 61 Prozent sind in der Reifephase (15 bis 50 Jahre) und 12 Prozent stellen Jungbäume dar (bis 15 Jahre). Die Jungbäume zeigen durch ihre Wüchsigkeit eine gute Vitalität. Altbäume sind im Durchschnitt stärker geschädigt als Bäume der Reifephase. Als Hauptverkehrsstraße ist die Arnheimer Straße hoch frequentiert. Die Standortbedingungen für die Bäume sind durch enge Pflanzstreifen und hohem Versiege lungsgrad geprägt. Hinzu kommen Abgase und der Eintrag anderer schädlicher Stoffe, wie etwa Streusalz. Weitere Beeinträchtigungen erfahren die Bäume durch die Auswirkungen des Klimawandels. Trockenheit, Hitzestrahlung und extreme Wetterereignisse wirken sich schädigend aus. Die Folge ist eine Verminderung der Lebenszeit be ziehungsweise die Zunahme von Baumkrankheiten. Frage 2: Welche Pflege-, Kontroll- und ggf. Bewässerungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt durchgeführt, und wie bewertet die Verwaltung deren Wirkung im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung? Antwort: Die letzten Kontrollmaßnahmen fanden von Dezember 2025 bis März 2026 statt. Aus den Kontrollen wurden die geplanten Fällungen der sechs Straßenbäume (1 Bergahorn, 1 Spitzahorn, 2 Stieleichen, 2 Kaiserlinden) abgleitet. Daran schließen Baumpflegearbeiten den vorhandenen Bäumen an. Zu nennen sind hier insbesondere die Entfernung von Totholz und die Herstellung des Lichtraumprofils über der Straße und den Gehwegen. Bei der Wässerung der Bäume legt die Stadt den Schwerpunkt auf junge Bäume - das heißt Bäume im ersten bis zum achten Standjahr, um das Anwachsen zu unterstützen. Ältere Bäume kommen in der Regel ohne zusätzliche Wassergaben zurecht, da sie sich am Standort etabliert haben. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Stadt bei der Wässerung von Bäumen an besonders schwierigen Standorten, wie zum Beispiel Bäume auf Tunneldecken, Tiefgaragen oder anderen versiegelten Flächen, auf denen sie sich nicht tief verwurzeln können. Die Notwendigkeit der Wässerung wird basierend auf den Messergebnissen der Bodensensorik entsprechend angepasst. Das Gartenamt versorgt die Bäume dabei mit je 150 Liter Wasser über einen Gießring oder verwendet Bewässerungssäcke. Eine regelmäßige Baumkontrolle und Baumpflege sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Straßenbäume und ihren Fortbestand zu erhalten. Speziell die Jungbaumpflege im Zusammen- hang mit einem guten Bewässerungsmanagement sichert die Etablierung von neuen Bäumen am Standort sowie deren Funktionserfüllung im Straßenraum. Frage 3: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Baumbestand an der Arnheimer Straße mittel- und langfristig zu stabilisieren beziehungsweise bei notwendigen Fällungen durch geeignete, klimaangepasste Arten zu ersetzen und können dabei auch Sensoren eine Rolle spielen? Antwort: Baumfällungen und Baumpflegemaßnahmen sind Ergebnisse einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme durch geschultes Personal. Absterbende Bäume werden durch zukunfts- trächtige Jungbäume ersetzt. Die Erfahrungen und die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenamtes zur Pflanzenverwendung spiegeln sich in der Zukunftsbaumliste der Stadt Düsseldorf wider. Die Verwendung der Bodenfeuchtesensorik wird zu Etablierung von Jungbäumen in den ersten Lebensjahren sowie als Instrument zur Steuerung der Jungbaum- Bewässerung in der Vegetationszeit verwendet. Insgesamt wurden rund 460 Sensoren an 115 Einzelbaumstandorten verbaut. Weitere 72 werden in flächigen Beständen eingesetzt. Im Rahmen der Maßnahmen des Stadtbaumkonzeptes wird unter Handlungsfeld 2, „Sanierung vorhandener Baumstandorte unter Erhalt des Baumbestandes" geprüft, inwieweit bestehende Baumstandorte nach Untersuchung der vorhandenen Infrastruktur (insbesondere Leitungen und sonstigen Versorgungsträgern) durch eine mögliche Entsiegelung und Aufwertung der Baumscheiben verbessert werden können. Hierdurch sollen die Standortbedingungen nachhaltig optimiert, der durchwurzelbare Raum vergrößert sowie die Vitalität und langfristige Stabilität des vorhandenen Baumbestandes gesichert werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann schätzungsweise sind alle Arbeiten an den Hausanschlüssen abgeschlossen und worin liegt der Grund für erneuerte Verzögerungen?
2. Wann rechnet die Verwaltung mit der endgültigen Wiederherstellung der Straßenoberfläche in den von den Bauarbeiten betroffenen Bereichen der Unterdorfstraße, Viehstraße und Am Klompenkothen?
3. Wie soll die neue Straßenoberfläche gestaltet werden (s.o.)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/049/2026 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 7. April 2026 hier: Wann und wie wird die Straßenoberfläche in der U nterdorfstr aße wieder hergestellt? Frage 1: Wann schätzungsweise sind alle Arbeiten an den Hausanschlüssen abgeschlossen und worin liegt der Grund für die erneuerte Verzögerungen? Antwort: Bei den Spühlbohrungen, die 2025 durchgeführt wurden, kam es durch Hindernisse im Unter- grund zu Beeinträchtigungen. Am 10. März 2026 gab es ein Anwohnerschreiben der Netzgesell- schaft, in dem über diesen Umstand informiert wurde, verbunden mit der Ankündigung, dass die neuen Spühlbohrungen am 13. März 2026 beginnen werden. Auf Grund eines Maschinenschadens verzögerte sich der Start erneut. Laut Netzgesellschaft haben die Arbeiten nun am 7. April 2026 begonnen, wurden jedoch wieder abgebrochen, da im Düsseldorfer Norden eine andere Stelle priorisiert behandelt und zwischen geschoben werden musste. Die Arbeiten werden erst im Juni/Juli 2026 wieder fortgesetzt und nach Start etwa 3 Wochen andauern. Im Anschluss erfolgen die Hausanschlussarbeiten, hierzu wird die Netzgesellschaft die Anwohner erneut informieren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit der endgültigen Wiederherstellung der Straßenoberfläche in den von den Bauarbeiten betroffenen Bereichen der Unterdorfstraße, Viehstraße und Am Klompenkothen? Antwort: Nach aktueller Information der Netzgesellschaft, die im Anschluss an ihre eigenen Arbeiten die Fläche fachgerecht von einer Tiefbaufirma wiederherstellen lassen wird, ist eine Fertigstellung bis voraussichtlich September 2026 angestrebt. Frage 3: Wie soll die neue Straßenoberfläche gestaltet werden? Antwort: Im Rahmen der geplanten Sanierungsarbeiten ist vorgesehen, die Straßenoberfläche nach Abschluss der Maßnahmen wieder in ihrer ursprünglichen Ausführung instand zu setzen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Straße zeitnah herzustellen. Eine darüberhinausgehende Umge- staltung der Straße ist derzeit nicht geplant. Dafür stehen aktuell weder die personellen noch die organisatorischen Kapazitäten zur Verfügung. Zudem würde eine Umplanung den zeitnahen Abschluss der notwendigen Instandsetzungsarbeiten erheblich verzögern. Mit der vorgesehenen Vorgehensweise kann die Sanierung effizient umgesetzt und die Straße zügig wieder für alle Verkehrsteilnehmenden nutzbar gemacht werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt, die vom Jugendrat benannten Mitglieder Herrn Johan Husemann und, im Vertretungsfall, Herrn Mohammad Shaker zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 mit einem Rederecht zu jugendrelevanten Themen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Der Jugendrat hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 Herrn Johan Husemann und, für den Vertretungsfall, Herrn Mohammad Shaker als beratende Jugendrats- mitglieder für den Stadtbezirk 5 benannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt, Frau Dr. Karoline Peters, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2026 Frau Dr. Karoline Peters als beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 5 benannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung bereits in den Sitzungen am 24.06 und 30.09.2025 unter der Vorlagenummer BV5/099/2025 vorgelegt. Die Ablehnung durch die Bezirksvertretung erfolgte am 30.09.2025. Hierauf folgend haben zwischen Mitgliedern der BV 5 sowie der Architektin mehrere Gespräche bezüglich des Einfügens gemäß § 34 BauGB stattgefunden.
Auf die Ausführungen der oben genannten Beschlussvorlage wird Bezug genommen. Die ergänzten Ansichten in der Anlage verdeutlichen, dass sich das Vorhaben auch vom Herbert-Eulenberg-Weg aus betrachtet in die Umgebungsbebauung einfügt. Die ergänzte schalltechnische Untersuchung legt dar, dass es sich bei den Geräuschimmissionen von zu Wohnanlagen zugehörigen Stellplätzen nicht um Gewerbelärm im eigentlichen Sinn handelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Baugenehmigung.
Geplant ist die Errichtung eines I-geschossigen Einfamilienhauses in zweiter Baureihe in offener Bauweise mit Satteldach und Tiefgarage. Die Traufhöhe beträgt 4,65 m, die Firsthöhe 7,42. Das Vorhaben hat eine Bautiefe von insgesamt 55,5 m. Die Grundfläche beträgt 107 m². Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche auf dem Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die verbleibende Fläche des Grundstückes im rückwärtigen Bereich be findet sich im planerischen Auß enbereich nach § 35 BauGB sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Es ist beabsichtigt auf der Rahmer Straße 36a – 36c ein Doppelhaus mit Garagen und ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Ein Vorbescheid für eine Bebauung auf dem Grundstück (Neubau eines Doppelhauses, Vorlage BV5/141/2023) wurde schon am 26.09.2023 der BV vorgestellt und positiv entschieden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Kita Im Grund 99 – 1. Bauabschnitt Erneuerung der WC-Anlagen Die vorhandene WC-Anlage weist erhebliche Verschleißerscheinungen auf. Neben optischen Mängeln bestehen auch technische und hygienische Defizite. Eine Sanierung ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit langfristig sicherzustellen und die hygienischen Standards einzuhalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bei der Beseitigung von Graffiti handelt es sich zunehmend um kompliziertere Verfahren. Da oft der Denkmalschutz zu berücksichtigen ist und/oder es sich um empfindliche Materialien wie Naturstein, Bronze, Holz, Cortenstahl etc. handelt, muss in vielen Fällen eine Fach- oder Restaurierungsfirma mit den Arbeiten beauftragt werden. Auch nach der Beseitigung von Bewuchs müssen häufig durch die Pflanze entstandene Schäden behoben werden. Dies führt zu erhöhten Kosten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Angermund ist die Herstellung einer befestigten Terrassenfläche mit ergänzender Überdachung vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die funktionalen Abläufe am Gebäude zu verbessern und zugleich einen sicheren sowie angemessenen Aufenthaltsbereich zu schaffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin hat – über die bereits beschlossenen drei Termine von März bis Anfang Mai 2026 hinaus - die Festsetzung von zwei weiteren Trödelmärkten auf dem Messeparkplatz P1 beantragt. An den betroffenen Wochenenden finden keine weiteren Veranstaltungen in der MERKUR Spiel-Arena, der Messe Düsseldorf oder auf den Messeparkplätzen statt, so dass es zu keinen zeitlichen Überschneidungen kommt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Veranstalter beantragt die Festsetzung des Jahrmarktes „Trödel & Genuss“. Die Veranstaltung wird sowohl in dem Gebäude als auch im Außenbereich der Eventlocation durchgeführt. Dabei bieten 44 Händler ihre Waren an. Die Veranstaltung wurde in der Vergangenheit bereits viermal an Samstagen durchgeführt. Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen sind nicht bekannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 10. Februar 2026) Ich bitte die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf um Auskunft zu fol- genden Fragen: 1. Wie viele Einsätze von Polizei und Ordnungsamt fanden in den Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 jeweils im Stadtbezirk 5 statt, die nicht Teil der regulären Berichterstattung zur allgemeinen Kriminalitäts- und Unfallentwicklung sind, sondern unmittelbar oder ursächlich auf den Umgang mit Feuerwerk (Böller, Raketen, Schreckschusswaffen) zurück- zuführen waren?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/024/2026 Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 10. Februar 2026 hier: Einsatzlage im Zusammenhang mit Feuerwerk in den Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 im Stadtbezirk 5 Frage 1: Wie viele Einsätze von Polizei und Ordnungsamt fanden in den Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 jeweils im Stadtbezirk 5 statt, die nicht Teil der regulären Berichterstattung zur allgemeinen Kriminalitäts- und Unfallentwicklung sind, sondern unmittelbar oder ursächlich auf den Umgang mit Feuerwerk (Böller, Raketen, Schreckschusswaffen) zurückzuführen waren? Frage 2: In wie vielen Fällen kam es in den genannten Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 zu Einsätzen im Zusammenhang mit Feuerwerk unmittelbar an - öffentlichen Parkanlagen und Grünflächen, - Alten- und Pflegeeinrichtungen, - Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kirchen, - Zoos bzw. sonstigen tierhaltenden Einrichtungen? Frage 3: Wie viele Sicherstellungen illegaler oder nicht zugelassener pyrotechnischer Gegenstände erfolgten in den Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 im Stadtbezirk 5, und welche personellen Ressourcen von Polizei und Ordnungsamt waren jeweils durch Einsätze im Zusammenhang mit Feuerwerk gebunden? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3: Für die Silvesternächte 2024/25 und 2025/26 sind seitens des Ordnungsamtes im Stadtbezirk 5 keine Einsätze dokumentiert, die unmittelbar oder ursächlich auf den Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren beziehungsweise der Sicherstellungen illegaler oder nicht zugelassener pyrotechnischer Gege nstände dienten Personelle Ressourcen des Ordnungsamtes waren somit nicht gebunden. Antwort der Polizei zu den Fragen 1 bis 3: In der Silvesternacht 2024/25 sind im örtlichen Bereich der Bezirksvertretung 5 keine polizeilichen Einsätze dokumentiert, die unmittelbar oder ursächlich auf den Umgang mit Feuer- werk (Böller, Raketen, Schreckschusswaffen) zurückzuführen waren! In der Silvesternacht 2025/26 sind im örtlichen Bereich der Bezirksvertretung 5 drei polizeilichen Einsätze dokumentiert, die unmittelbar oder ursächlich auf den Umgang mit Feuerwerk (Böller, Raketen, Schreckschusswaffen) zurückzuführen waren! Es handelte sich im Einzelnen dabei um - einen Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses (Verursacher: der Eigentümer durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik) - einen Brand an einem Mehrfamilienhaus (verursacht durch einen Hausbewohner, welcher den Brand in der Entstehung mittels Feuerlöscher gelöscht hat) - Ruhestörung/Randaliere/Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe eines Pferdehofes (es wurden durch unbekannte Personen Böller gezündet; die Personen konnten bei Eintreffen der Polizei nicht mehr angetroffen werden). Eine Feststellung zu gegebenenfalls sichergestellter/beschlagnahmter Pyrotechnik kann nicht getroffen werden. Eine Angabe zu Art und Anzahl eingesetzter polizeilicher Kräfte ergeht grundsätzlich nicht.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Was hat die Verwaltung unternommen, um einen Investor für den Supermarkt zu gewinnen?
2. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Planung, so dass ein Investor einen Bauantrag für den Neubau des Supermarktes stellen kann?
3. Wann erfolgt die nächste Information der Öffentlichkeit zur Planung des Supermarktes?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/048/2026 Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. April 2026 hier: Wie ist der Stand der Planung für den Supermarkt in Kaiserswerth? Frage 1: Was hat die Verwaltung unternommen, um einen Investor für den Supermarkt zu gewinnen? Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Planung, so dass ein Investor einen Bauantrag für den Neubau des Supermarktes stellen kann? Frage 3: Wann erfolgt die nächste Information der Öffentlichkeit zur Planung des Supermarktes? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Nach erfolgter Konzeptausschreibung, Bietergesprächen und Vorschlag der Verwaltung hat der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026 bereits eine Entscheidung für einen Bieter getroffen. Mit einer Beurkundung ist bis zu den Sommerferien zu rechnen. Mit diesem Ergebnis wird nun das Bauleitplanverfahren wieder aufgenommen, wobei seitens der Verwaltung ein zügiges Verfahren angestrebt wird. Bestandteil des Planverfahrens ist zudem die sogenannte Offenlage gemäß § 3 Abs. 2. BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, welche der Politik zuvor zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Eine parallele Entwicklung des Bauantrags und der Entwurfsplanung wird unterstützt um eine zügige Realisierung zu gewährleisten.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sieht die Verwaltung rechtskonforme Möglichkeiten, um Flächen zum Parken von rund 35 PKW in der Straße Zum Hohen Bröhl kennzeichnen zu können?
2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Markierungen aufzutragen?
3. Wie wird die Verwaltung bis zum Auftrag der Markierungen weitere Kontrollen des ruhenden Verkehrs handhaben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/050/2026 Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. April 2026 hier: Herstellung von Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl Frage 1: Sieht die Verwaltung rechtskonforme Möglichkeiten, um Flächen zum Parken von rund 35 PKW in der Straße Zum Hohen Bröhl kennzeichnen zu können? Antwort: Das Amt für Verkehrsmanagement sieht nach aktuellem Planungsstand keine rechtskonforme Möglichkeit, Flächen für rund 35 PKW auszuweisen. Der vorliegende Entwurf sieht vielmehr die Markierung von insgesamt 17 Stellplätzen vor, die in diesem Bereich zum Parken freigegeben werden sollen. Frage 2: Wann beabsichtigt die Verwaltung die Markierungen aufzutragen? Antwort: Ein konkreter Zeitpunkt für die Aufbringung der Markierungen kann derzeit nicht benannt werden, da sich die Planung noch im Entwurfsstadium befindet und zunächst eine interne Abstimmung erforderlich ist. Frage 3: Wie wird die Verwaltung bis zum Auftrag der Markierungen weitere Kontrollen des ruhenden Verkehrs handhaben? Antwort: Bis zur Umsetzung der vorgesehenen Markierungsmaßnahmen wird der betreffende Bereich weiterhin im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit der Beseitigung der aktuellen Graffiti - Schmierereien zu rechnen?
2. Sind der Verwaltung an dieser Stelle bereits wiederholt Fälle von Vandalismus bekannt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anlage künftig besser zu schützen bzw. solche Schäden schneller zu beheben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/053/2026 Anfrage Herr Schmidt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 9. April 2026 hier: Graffitis und Verschmutzungen an der Toilettenanlage im Nordpark Frage 1: Wann ist mit der Beseitigung der aktuellen Graffiti - Schmierereien zu rechnen? Antwort: Die Beseitigung der aktuellen Graffiti-Schmierereien ist beauftragt und erfolgt zeitnah. Frage 2: Sind der Verwaltung an dieser Stelle bereits wiederholt Fälle von Vandalismus bekannt? Antwort: Seit dem Umbau der Toilettenanlage und deren Wiedereröffnung sind der Zentralen Störungsannahme des Amtes für Gebäudemanagement (ZESA) keine vergleichbaren Fälle an dieser öffentlichen Toilettenanlage bekannt geworden. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anlage künftig besser zu schützen bzw. solche Schäden schneller zu beheben? Antwort: Das derzeit eingesetzte Reinigungsverfahren stellt die effektivste und wirtschaftlichste Möglichkeit zur Entfernung dar. Die Beseitigung erfolgt üblicherweise sehr zeitnah innerhalb von wenigen Tagen nach der Meldung. Erfahrungsgemäß bieten Sonderbeschichtungen oder Imprägnierungen der Wandflächen keine signifikanten Vorteile zum eingesetzten Reinigungsverfahren.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bereits mehrfach hat die Bezirksvertretung 5 Anfragen zu Immobilienverkäufen in Lohausen durch den Flughafen Düsseldorf und die städtische Wohnungsgesellschaft gestellt. Im Ergebnis wurde immer von Einzelfällen berichtet, die jedoch in der Summe der Jahre eine signifikante Menge an Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben. Auch wurde eine Vorbildwirkung derartiger Verkäufe für benachbarte Grundstücke nicht betrachtet, die jedoch u.a. dazu führen kann, dass die Kaufpreisbereitschaft von Wohnungsbauinvestoren preissensible Klein- und Mittelunternehmen verdrängt. Zuletzt hat die Verwaltung im November 2025 auf die Frage nach dem Schutz des Gewerbes entlang der Niederrheinstraße 98 bis 126 erläutert, dass sie eine Verdrängung der gewerblichen Nutzung nicht stillschweigend in Kauf nimmt (BV5/178/2025).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung auf der Heltorfer Schlossallee zwischen Kalkweg und Am Brugacker, sowie dem Abschnitt der Straße Auf der Krone ab Hausnummer 79 als maximale Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 einzurichten.
Die Heltorfer Schlossallee ist eine baumbestandene Allee ohne separate Bürgersteige oder Radwege. Die Straße erschließt nur wenige Wohnhäuser, einen Reiterhof und das Schloss Heltorf. Die Straße wird von zahlreichen Spaziergänger*innen, Radfahrenden, Pferden jeglichen Alters genutzt. Nicht nur an Wochenenden überwiegen diese Verkehrsteilnehmenden bei weitem den motorisierten Verkehr. Gemäß einer Antwort der Verwaltung (BV5/131/2025) und der aktuellen Beschilderung in Höhe Auf der Krone 79 (dort wird Tempo 30 in Richtung „freies Feld“ aufgehoben) beträgt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den beantragten Straßen 50 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung zu prüfen und zeitnah umzusetzen, wie die Barrierefreiheit an den Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem Friedhof Angermund hergestellt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch den Einbau einer kleinen Rampe der Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtert werden kann.
Die Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem Friedhof Angermund sind derzeit nur über drei flache Stufen erreichbar (siehe Anlage) und damit nicht barrierefrei zugänglich. Dies stellt insbesondere für ältere Menschen sowie für Personen, die auf Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind, eine erhebliche Hürde dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer des Schlossparks Kalkum einzuwirken, um eine angemessene Pflege des Parkgeländes, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sowie eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässerflächen sicherzustellen.
Der Schlosspark Kalkum ist ein ortsbildprägender Bestandteil des Stadtbezirks 5 und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsraum genutzt. Der Park ist dauerhaft öffentlich zugänglich, was dem Eigentümer bekannt ist und von diesem grundsätzlich auch mitgetragen wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die aktuelle Situation des Parkplatzes am Stadionweg im Bereich der Kleingartenanlagen zu prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Zugangssituation zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: die Prüfung der Zuständigkeiten zwischen Gartenamt, Amt für Verkehrsmanagement sowie ggf. weiteren beteiligten Stellen, die Bewertung der aktuellen Zugangssicherung (Polleranlage) im Hinblick auf Wirksamkeit und Missbrauchsanfälligkeit, die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung unberechtigter Nutzung, insbesondere bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Messen), die Möglichkeit der Installation einer geeigneten Zugangsbeschränkung, etwa in Form einer abschließbaren Schranke oder vergleichbarer technischer Lösungen, sowie die Darstellung möglicher Kosten und Umsetzungsvarianten.
Aus der Bürgerschaft wurde wiederholt auf Probleme im Bereich des Parkplatzes am Stadionweg hingewiesen, der von den angrenzenden Kleingartenanlagen genutzt wird. Nach derzeitiger Situation ist der Zugang durch eine Polleranlage geregelt, die jedoch regelmäßig entfernt oder überwunden wird. Dies führt insbesondere bei Großveranstaltungen wie Heimspielen von Fortuna Düsseldorf oder während Messen dazu, dass der Parkplatz in erheblichem Umfang durch unberechtigte Dritte genutzt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Tempo-30-Zone auf der Kreuzbergstraße vor dem Schwimmbad bis ungefähr zur Einfahrt zum Florence-Nightingale-Krankenhaus (ca. auf Höhe Kreuzbergstraße 72a/82c) zu verlängern. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Verkehrszeichen/Hinweisschilder an der Straße ausreichend auf die Querung von Kindern hinweisen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Tennisclub Rheinstadion e.V. Maßnahme Errichtung einer 2-Feld-Leichtbauhalle auf der Tennisanlage „Am Staad 17“ Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Mitgliederstatistik 2025: Anteil Gesamt: 931 männlich: 504 54% weiblich: 427 46% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Jugendanteil (0-18 Jahre): 283 30% männlich: 160 17% weiblich: 123 13% divers 0 0% keine Angabe 0 0% Der Tennisclub Rheinstadion e.V. (TCR) ist per langjährigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Staad“ 17 in Düsseldorf-Stockum ansässig. Einzige wettkampfmäßig betriebene Sportart ist Tennis. Hier zählt der TCR zu den mitgliederstärksten Vereinen in Düsseldorf.
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