Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/084/2023

Bauvoranfrage Schnaasestraße 20, 22 - Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schnaasestraße 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 11Dokumente 25. Mai 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Schnaasestraße 20, 22 liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5281/11, der lediglich straßenseitig Fluchtlinien festsetzt. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR-Gebiet), hinsichtlich des baulichen Maßes muss sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. Mai 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00487587.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487587.pdf Published Time: Tue, 30 May 2023 13:24:22 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/084/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Schnaasestraße 20, 22 - Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 20.06.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Schnaasestraße 20, 22 liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5281/11, der lediglich straßenseitig Fluchtlinien festsetzt. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR-Gebiet), hinsichtlich des baulichen Maßes muss sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Der Bezirksvertretung wurde in der Sitzung vom 29.09.2009 ein Antrag zur Errichtung von vier Doppelhaushälften auf dem Grundstück vorgestellt. Der Antrag wurde abgelehnt (175/121/2009). Beantragt ist nunmehr im Rahmen einer Bauvoranfrage die Errichtung von zwei straßenbegleitenden Mehrfamilienhäusern. Die Wohngebäude sollen zweigeschossig entstehen und verfügen über eine Höhe von bis zu ca. 12 m bei einer Bebauungstiefe von ca. 24,50 m. Die Gebäude werden mit Flachdächern ausgeführt, rückwärtig schließen Terrassenflächen und in den Obergeschossen Balkone an. Im vorderen Grundstücksbereich werden Fahrradstellplätze hergestellt, zudem ist beabsichtigt, eine Tiefgarage mit bis zu 7 Stellplätzen unterirdisch zu errichten. Begründung: Die beantragte Wohnnutzung ist nach Maßgabe des § 3 Baunutzungsverordnung Seite 2 zulässig. Der zur Beurteilung der näheren Umgebung herangezogene Bereich erstreckt sich vom Neusser Weg 84 bis zur Schnaasestraße 2. Nach dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein. Die Wohngebäude auf den Grundstücken Schnaasestraße 2 bis 6 verfügen über Bautiefen von bis zu ca. 30 m. Zudem erreicht das benachbarte Gebäude im Grund 78 ebenso eine Höhe von ca. 12 m. Durch die im Vorgartenbereich geplanten Fahrradstellplätze wird die festgesetzte Fluchtlinie überschritten. Eine Befreiung ist nicht erforderlich, da es sich hier um untergeordnete Nebenanlagen handelt. Die Verwaltung hat aus den genannten Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides. Nachrichtlich: Der Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Durchführung des Vorhabens erfordert die Fällung von fünf satzungsgeschützten Bäumen, die Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Anlagen: Katasterplan Luftbild Fluchtlinienplan Lageplan Ansichten Schnitt Einfügungsnachweis Einfügungsnachweis 2 Baumnachweis 175-121-2009
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487598.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:30:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 5182-011-00.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487600.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:32:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: (2021-08-19 Bauvoranfrage Schnaasestraße.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487601.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:32:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: (2021-08-19 Bauvoranfrage Schnaasestraße.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487603.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:35:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: (2021-08-19 Bauvoranfrage Schnaasestraße.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487604.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:35:50 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: (2021-08-19 Bauvoranfrage Schnaasestraße.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487605.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:36:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2009 - 175_121_2009_Vorlage.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487606.pdf Published Time: Thu, 25 May 2023 09:36:23 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2009 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Schnaasestraße o. Nr. - Neubau von 4 Doppelhaushälften Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Schnaasestraße o. Nr. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5182/11, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt, die heute allerdings nur die Wirkung einer Baugrenze entfaltet. Da der Fluchtlinienplan kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im Übrigen nach § 34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Geplant ist die Errichtung von 4 Doppelhaushälfen. Die Neubauten sollen II-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss entstehen und sich in den Höhen der Umgebungsbebauung anpassen. Das Bauvolumen je Doppelhaushälfte beträgt ca. 1.400 cbm. Da das Vorhaben nach seiner Art in einem reinen Wohngebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 4 Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2009 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzun gsdatum Er gebnis Bezirksvertretung 5 -/- -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Dr. Bonin

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/084/2023