Entsendung von Mitgliedern des Behindertenrates als sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in die Ratsausschüsse
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Gemäß Punkt 4 der Geschäftsordnung des Behindertenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Behindertenrat aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen dem Rat der Stadt Düsseldorf jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Entsendung in die dort abschließend aufgezählten Ausschüsse vorschlagen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Behindertenrat
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/016/2024