Beschlussvorlage Aktenzeichen BR/016/2024

Entsendung von Mitgliedern des Behindertenrates als sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in die Ratsausschüsse

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß Punkt 4 der Geschäftsordnung des Behindertenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Behindertenrat aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen dem Rat der Stadt Düsseldorf jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Entsendung in die dort abschließend aufgezählten Ausschüsse vorschlagen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BR/016/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Entsendung von Mitgliedern des Behindertenrates als sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in die Ratsausschüsse Fachbereich: 50 - Amt für Soziales und Jugend / Soziales Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Behindertenrat 16.12.2024 Entscheidung Rat 06.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, folgende seitens des Behindertenrates vorgeschlagene Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die nachstehenden Ausschüsse für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu entsenden: Ausschuss Sachkundige Einwohnerin/Einwohner =beratendes Mitglied Stellvertretung Ordnungs- und Verkehrsausschuss Hoop, Renate Dill, Christina Sachdarstellung: Gemäß Punkt 4 der Geschäftsordnung des Behindertenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Behindertenrat aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen dem Rat der Stadt Düsseldorf jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Entsendung in die dort abschließend aufgezählten Ausschüsse vorschlagen. Seite 2 Die vom Rat gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Behindertenrates gehören gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dem jeweiligen Ausschuss als Mitglieder mit beratender Stimme an.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/016/2024