Bildungsgang am Walter-Eucken-Berufskolleg wird zügiger
Amtlicher Titel: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Zusammenfassung
Der Rat beschloss am 18. Mai 2026, die Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg zu erhöhen. Die Vorlage trägt die Referenz SCHUA/045/2026 und wurde am 8. Juni 2026 aktualisiert. Der Beschluss soll die Ausbildung verbessern.
Einordnung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 18. Mai 2026 eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg verabschiedet. Die Vorlage trägt die Referenz SCHUA/045/2026. Die Entscheidung wurde am 8. Juni 2026 aktualisiert.
Hintergrund
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbildungsbedingungen am Walter-Eucken-Berufskolleg zu verbessern. Dies könnte die Attraktivität des Bildungsgangs erhöhen und mehr Schüler anziehen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Erhöhung der Zügigkeit könnte dazu führen, dass mehr Schüler in den Bildungsgang aufgenommen werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Kapazitäten des Berufskollegs.
Nächste Schritte
Die Verwaltung wird die Umsetzung des Beschlusses vorbereiten und die notwendigen Schritte einleiten.
Die wichtigsten Punkte
- Beschluss zur Erhöhung der Zügigkeit am Walter-Eucken-Berufskolleg
- Referenznummer: SCHUA/045/2026
- Erstellt am: 18. Mai 2026
- Aktualisiert am: 8. Juni 2026
- Ziel: Verbesserung der Ausbildungsbedingungen
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Der Schulausschuss beschließt gemäß § 81 Abs.2 SchulG die Erhöhung der Zügigkeit des
- des dualen Bildungsgangs „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“. Da die genehmigte
- Schülerzahl auszugehen, daher wird die Erhöhung der Zügigkeit auf neun Züge beantragt.
Beratungsweg
Schulausschuss
KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/045/2026