Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/045/2026

Bildungsgang am Walter-Eucken-Berufskolleg wird zügiger

Amtlicher Titel: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 18. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Rat beschloss am 18. Mai 2026, die Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg zu erhöhen. Die Vorlage trägt die Referenz SCHUA/045/2026 und wurde am 8. Juni 2026 aktualisiert. Der Beschluss soll die Ausbildung verbessern.

Einordnung

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 18. Mai 2026 eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg verabschiedet. Die Vorlage trägt die Referenz SCHUA/045/2026. Die Entscheidung wurde am 8. Juni 2026 aktualisiert.

Hintergrund

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbildungsbedingungen am Walter-Eucken-Berufskolleg zu verbessern. Dies könnte die Attraktivität des Bildungsgangs erhöhen und mehr Schüler anziehen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Erhöhung der Zügigkeit könnte dazu führen, dass mehr Schüler in den Bildungsgang aufgenommen werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Kapazitäten des Berufskollegs.

Nächste Schritte

Die Verwaltung wird die Umsetzung des Beschlusses vorbereiten und die notwendigen Schritte einleiten.

Die wichtigsten Punkte

  • Beschluss zur Erhöhung der Zügigkeit am Walter-Eucken-Berufskolleg
  • Referenznummer: SCHUA/045/2026
  • Erstellt am: 18. Mai 2026
  • Aktualisiert am: 8. Juni 2026
  • Ziel: Verbesserung der Ausbildungsbedingungen

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Schulausschuss beschließt gemäß § 81 Abs.2 SchulG die Erhöhung der Zügigkeit des
  • des dualen Bildungsgangs „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“. Da die genehmigte
  • Schülerzahl auszugehen, daher wird die Erhöhung der Zügigkeit auf neun Züge beantragt.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587286.pdf Published Time: 2026-06-06T07:44:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: SCHUA/045/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Walter-Eucken-Berufskolleg Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss beschließt gemäß § 81 Abs.2 SchulG die Erhöhung der Zügigkeit des Teilzeitbildungsgangs „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung – Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“ nach Anlage A1.1 der APO-BK zum 01.08.2026 von acht auf neun Züge am Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf, Schulnummer 170781 Sachdarstellung: Laut amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 besuchen 259 Auszubildende die Unterstufe des dualen Bildungsgangs „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“. Da die genehmigte Zügigkeit nicht ausreicht, wurde eine Mehrklasse gebildet. Es ist weiterhin von einer hohen Schülerzahl auszugehen, daher wird die Erhöhung der Zügigkeit auf neun Züge beantragt. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben. Es stehen auch genügend Räumlichkeiten zur Verfügung, weil in anderen dualen Bildungsgängen die Zahlen teilweise rückläufig sind. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch die o.g. Maßnahme entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Seite 2 Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden von den benachbarten Schulträgern und der Agentur für Arbeit keine Bedenken geäußert. Die Zahnärztekammer Nordrhein begrüßt die Maßnahme.

KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/045/2026