Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Düsseldorf plant einen neuen Bildungsgang am Albrecht-Dürer-Berufskolleg. Die Beschlussvorlage trägt die Referenznummer SCHUA/044/2026. Der Vorschlag wurde am 18. Mai 2026 erstellt und am 8. Juni 2026 aktualisiert.
Einordnung
Die Beschlussvorlage zur Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg wurde am 18. Mai 2026 erstellt. Die Vorlage trägt die Referenznummer SCHUA/044/2026. Eine Aktualisierung erfolgte am 8. Juni 2026.
Hintergrund
Das Albrecht-Dürer-Berufskolleg bietet verschiedene Bildungsgänge an. Der neue Bildungsgang soll die Ausbildungsangebote erweitern und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht werden.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Einführung des neuen Bildungsgangs könnte die Ausbildungsplätze am Berufskolleg erhöhen und somit mehr Schüler anziehen. Konkrete Auswirkungen auf die Schülerzahlen sind derzeit nicht bekannt.
Nächste Schritte
Der Rat der Stadt Düsseldorf wird über die Beschlussvorlage entscheiden. Weitere Informationen folgen nach der Sitzung.
Die wichtigsten Punkte
- Neuer Bildungsgang am Albrecht-Dürer-Berufskolleg geplant
- Beschlussvorlage mit der Referenznummer SCHUA/044/2026
- Erstellt am 18. Mai 2026, aktualisiert am 8. Juni 2026
- Ziel: Erweiterung der Ausbildungsangebote
- Entscheidung des Rates steht noch aus.
Beschluss & Empfehlung
- Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß § 81 Abs. 2
- Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der
Verfahrensstand
Beratungsweg
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Dokumenttexte
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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587280.pdf
Published Time: 2026-06-06T07:43:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
SCHUA/044/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg
Fachbereich :
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des
Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung
(Fachpraktiker*in im Gastgewerbe)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit § 66
BBIG/§ 42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Fachkraft
Gastronomie – Restaurantservice und Systemgastronomie“ am Albrecht-Dürer-Berufskolleg,
Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768.
Sachdarstellung:
Der Bildungsgang „Fachpraktiker*in im Gastgewerbe“ bietet eine Ausbildung für Menschen
mit Behinderungen. Es wird ein dauerhafter Bedarf dieses Bildungsganges gesehen. Die
zweijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf „Fachkraft Gastronomie –
Restaurantservice und Systemgastronomie“, daher kann auch die gemeinsame Beschulung
erfolgen.
Durch die gemeinsame Beschulung sind der Raumbedarf, die Sachausstattung und der
Lehrerbedarf gedeckt.
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal
und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Seite 2
Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine
zusätzlichen Kosten für den Schulträger.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der
Handwerkskammer und den benachbarten Schulträgern keine Bedenken geäußert.
KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/044/2026