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APS/076/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Grundstücksangelegenheit - Ausschreibungsverfahren zur Bestellung eines Erbbaurechtes
an dem Grundstück Nagelsweg 120 (Nagelshof)
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
29.09.2026Vorberatung
internationale und regionale
Zusammenarbeit
Ausschuss für Wohnungswesen
12.10.2026Vorberatung
und Modernisierung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Entscheidung
Stadtentwicklung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für
die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Nagelshof,
Nagelsweg 120 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt das nachfolgende Grundstück im Erbbaurecht im
Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens. Bereits im Herbst 2024 -
Frühjahr 2025 (APS/069/2024) wurde der Nagelshof ausgeschrieben. Nach zunächst sehr
viel versprechenden Verhandlungen mit dem Bestbieter hat dieser aufgrund anderweitiger
Verpflichtungen Abstand vom Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages genommen.
Werthaltige Alternativgebote standen nicht zur Verfügung.
Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von ihnen ein-
zureichenden Angebotsunterlagen für das im Erbbaurecht zu vergebende Grundstück
unterliegen dabei dem Wettbewerb.
GemarkungFlur FlurstückeFläche
Lohausen19 127 10.390 m²
A.Kurzbeschreibung
ObjektbeschreibungDas Erbbaurechtsgrundstück, im beigefügten Lageplan
grün markiert, befindet sich in Solitär/Stadtrandlage der
Rheinauen im nördlichen Teil der Landeshauptstadt
Düsseldorf im Stadtteil Lohausen. Die Flächen in der
Umgebung werden landwirtschaftlich genutzt und dienen
ansonsten überwiegend der Wohnnutzung.
Auf dem Erbbaurechtsgrundstück befindet sich der
denkmalgeschützte „Nagelshof". Der Nagelshof bildete
das Vorwerk des hochmittelalterlichen Stammsitzes der
Herren von Leuchtmar, dem Leuchtenberger Hof. Dieser
Adelssitz ist seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
urkundlich belegt. Es ist daher davon auszugehen, dass
das Gelände des heutigen Nagelshofes seit dem
Hochmittelalter genutzt wurde. Relikte der
hochmittelalterlichen bis neuzeitlichen Nutzung dürften
sich in Form von Fundamenten, baulichen Anlagen,
Bodenbelägen, Gräben, Gruben, Nutzungsschichten,
Brunnen Latrinen und den darin enthaltenen Funden im
Boden erhalten haben. Insofern handelt es sich um ein
Bodendenkmal. Die Gebäude sind u-förmig angelegt und
bestehen aus zwei Wohnhäusern (Herrenhaus) sowie
landwirtschaftlichen Gebäuden. Das Haupthaus wurde
1736 datiert, eine Scheune 1862, weitere Schuppen und
Aufbauten stammen aus den Jahren 1735 - 1965. Die
Hofanlage ist in der Denkmalliste eingetragen, weil sie zu
den wenigen gut erhaltenen Objekten dieser Art in
Lohausen gehört und die Entwicklung der bäuerlichen
Architektur im 19. Jahrhundert dokumentiert. Das
Hauptgebäude ist zudem ein bemerkenswertes Beispiel
großbäuerlicher, repräsentativer Architektur des 18. Jahr-
hunderts.
Bestandteile/Gebäude der Hofanlage (siehe
Gebäudeübersicht Anlage 4):
Wohngebäude I (515 m²/Grundriss Anlagen 5.1. + 5.2),
Wirtschaftsgebäude (124 m²/Grundriss Anlagen 5.1 + 5.2
), Fahrzeughalle (312 m² / Grundriss Anlagen 5.1 + 5.2),
Remise (202 m²/Grundriss Anlage 6.1, Scheune (557 m²
/ Grundriss Anlage 6.1 + 6.2), Wagenschuppen (120 m² /
Grundriss Anlage 6.1 + 6.2), Scheune (122 m² /
Grundriss Anlage 7.1 + 7.2), Wohngebäude II (209 m² /
Grundriss Anlage 7.1 + 7.2), 2 Garagen / Grundriss
Anlage 8), Überdachung an Gebäude 5 (117 m² Anlage
6.1 + 6.2), Holzschuppen (Anlage 8)
Im Wohnhaus wurde 1986 die Elektroinstallation/
Wasserinstallation und in 2026 die Zentralheizung
erneuert.
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Im Wohnhaus II liegt für den Wohnraum im I. OG keine
Genehmigung vor. Hierfür ist bei entsprechender
Nutzung eine Nachgenehmigung einzuholen.
Die Hofanlage wurde wegen ihrer Bedeutung für das
Landschaftsbild und ihrer historischen Bedeutung
03.12.1984 gemäß § 3 Nordrhein-westfälisches
Denkmalschutzgesetz (DSchG) in die Denkmalliste
eingetragen.
Alle Maßnahmen am Objekt bedürfen vor ihrer
Ausführung der Abstimmung mit der unteren
Denkmalbehörde hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und
Ausführungsqualität sowie der schriftlichen Erlaubnis
gemäß § 9 DSchG durch die Denkmalbehörde. Oberstes
Gebot für jede Arbeit, die an einem Baudenkmal
ausgeführt wird, ist eine qualitativ hochwertige
Ausführung sowie die Verwendung ausgesuchter,
werthaltiger Materialien, die der Qualität des Bauwerks
und dem Gebot der Nachhaltigkeit gerecht werden. Über
die Summen der getätigten Aufwendungen zur
Instandsetzung und Instandhaltung des Denkmals, die im
zuvor abgestimmten Umfang dazu dienen, das Denkmal
zu erhalten und sinnvoll zu nutzen, können sodann auf
Antrag Bescheinigungen nach § 40 DSchG zur Vorlage
beim zuständigen Finanzamt zur Erlangung von
Steuervorteilen (erhöhte Abschreibung auch bei
eigengenutzten Denkmalen) ausgestellt werden. Da die
Hofanlage bis ins 13. Jahrhundert nachgewiesen werden
kann, wird die Gesamtanlage gem. § 2 (5) DSchG als
vermutetes Bodendenkmal angesehen und unterliegt
somit den entsprechenden Regelungen. Jegliche
Bodeneingriffe sind vorab mit der unteren
Denkmalbehörde abzustimmen.
Der Nagelshof weist keine landwirtschaftlichen Flächen
zur Bewirtschaftung auf. Es stehen lediglich einige
Wiesen und ein ehemaliger Reitplatz zur Verfügung.
Dieser wird optional als Pachtfläche zu ortsüblichen
Konditionen zur Verfügung gestellt. Einer dinglichen
Sicherung von Geh-/Fahr- und Leitungsrechten für die
Landes-hauptstadt Düsseldorf auf dem Flurstück 127 ist
zur Erreichbarkeit des Flurstücks 126 zuzustimmen.
Das Objekt ist derzeit nicht verpachtet. Besichtigungen
des Gutshofes sind nur nach vorheriger Abstimmung mit
dem Liegenschaftsamt möglich. Bei Besitzübergang
werden die Flächen frei von jeglichen Miet- und
Pachtverhältnissen übergeben.
Eine ÖPNV-Anbindung ist durch die in unmittelbarer
Nähe gelegene Bushaltestelle der Linie 760 sowie durch
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eine ca. 3 km entfernte Straßenbahnhaltestelle der Linie
U79 gegeben. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt
etwa 8 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ca. 2
km entfernt.
Für das Erbbaurechtsgrundstück ist kein rechts-
verbindlicher Bebauungsplan vorhanden. Im Flächen-
nutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Es liegt geringfügig in der
Fluglärmschutzzone 2 des Düsseldorfer Flug-hafens.
Der Nagelshof befindet sich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes und darin festgesetzten
Landschaftsschutzgebiet D.2.2.2 „Rheinauen". Bauliche
Veränderungen an der Hofstelle oder Erweiterungen sind
somit zusätzlich mit der unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.
Stadtklima und Klimaanpassung: Gemäß den
Planungshinweiskarten für die Tag- und Nachtsituation
aus der aktuellen Klimaanalyse für die Landeshauptstadt
Düsseldorf (2020) weist die Hofanlage sowohl tagsüber
wie auch in den Nachtstunden eine günstige
bioklimatische Belastungssituation auf. Unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes lässt sich eine
Verbesserung der derzeitigen und zukünftigen
Aufenthaltsqualität in den Außenbereichen der Hofanlage
durch vergleichsweise einfache Maßnahmen wie das
Verschatten von Freiflächen durch die Anpflanzung von
Bäumen oder die Errichtung von baulichen Anlagen wie
Sonnensegel, Markisen, offene Pavillons oder Pergolen
erreichen.
Wünschenswert sind unter Berücksichtigung der
Vorgaben, Konzepte, die den kulturhistorischen Gutshof
in seinem Ensemble als Einheit erhalten und seiner
geschichtlichen Bedeutung Rechnung tragen.
Passend sind beispielhaft folgende Nutzungs-
möglichkeiten, die in die Umgestaltung des Hofes
einfließen können:
-Betreuung von Kindern
-Sportangebote für Kinder und Erwachsene
-Bildung von Kindern und Erwachsenen
-Seniorenarbeit
-Jugendarbeit
-Brauchtum
-Unterbringung von Studierenden und
Auszubildenden
-Etablierung eines Naturschutzhofes
-Naturschutzarbeit
-Familien-/Kinderbauernhof, Gnadenhof (mit
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kleineren Tieren, da keine größeren
Weideflächen vorhanden)
-therapeutisches Arbeiten mit Tieren
-Unterbringung von Pferden
-Gewerbefläche für zum Beispiel
Dachdeckerunternehmen
-Wohnraum und Hundetagesstätte
-Tierarztpraxis
-Künstleratelier
Bei den Nutzungsüberlegungen sind die benannten
Rahmenbedingungen, insbesondere die umgebenden
Wohnnutzungen, beachten.
Eine weitere Versiegelung der Hofflächen ist nicht
gewünscht. Vielmehr sollten die Hofflächen größtmöglich
entsiegelt werden.
Nach den ersten Abstimmungen mit der
Denkmalbehörde können die nicht historischen, nicht
genehmigten Aufbauten ggfs. auf Antrag
nachgenehmigt/legalisiert werden, eine Entscheidung zur
Antragstellung obliegt dem Erbbauberechtigten (nähere
Angaben sind den der Ausschreibung beigefügten
Unterlagen zu entnehmen).
Der Gehölzsaum und der Baumbestand sind zu erhalten.
Eine ökologische Anreicherung der den Hof umgebenden
Flächen sowie artenschutzfachliche Maßnahmen für
Vögel, Fledermäuse etc. wäre wünschenswert.
Eine gewerbliche Nutzung ist nur möglich, wenn die in
der Nähe liegenden Wohnnutzungen nicht negativ
beeinträchtigt werden.
Hier ist die Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Abs. 4 Nr.
4 BauGB zu beachten.
Die Umnutzung der Stall- und Scheunengebäude ist
grundsätzlich möglich, wenn auf großflächige Öffnungen
in Fassaden und Dachflächen verzichtet wird.
Weitgehende Bodeneingriffe (z.B. die Errichtung von
weiteren Gebäuden) unterliegen weiteren Restriktionen,
da es sich um ein Bodendenkmal handelt.
B.Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen
VerfahrensbeschreibungDie Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück
richtet sich an Personen, die die zur Ausführung
vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene
Nutzungskonzept realisieren.
Da der Nagelshof im unbeplanten Außenbereich liegt,
richten sich die Möglichkeiten für bauliche Maßnahmen
nach den gesetzlichen Bestimmungen für Bauvorhaben
im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die rechtlichen
Vorgaben des Denkmalschutzes und des Naturschutzes
sowie die üblichen gesetzlichen Vorgaben sind zusätzlich
bei geplanten Ver-änderungen zwingend zu beachten.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein
mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält
sich die Landeshauptstadt Düsseldorf vor, Nachgebote
zu fordern.
Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung der bietenden
Person (s. dazu Punkt einzureichende Unterlagen)
erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden
Wertungen:
1.Erbbauzins und Kaufpreis der Aufbauten - 30 Punkte
Davon 20 Punkte für den Erbbauzins (Gebot x 20 ./.
höchstes Gebot) und 10 Punkte für das höchste
Gebot für die bestehenden Aufbauten
2.Nutzungskonzept/Betriebskonzept, die auch folgende
Punkte berücksichtigen - insgesamt 30 Punkte:
-soziale Aspekte - 15 Punkte
-Raumnutzungskonzept - 2 Punkte
-Realisierbarkeit - 4 Punkte
-Finanzierbarkeit - 4 Punkte
-Identifizierung/Mehrwert für das Quartier/ den
Stadtteil - 5 Punkte
Bewertet wird die Schlüssigkeit der Entwurfsidee und
des Gesamtkonzeptes sowie das Nutzungskonzept
hinsichtlich seiner Kongruenz zu den
gesamtstädtischen Zielen und seiner Tragfähigkeit
(Realisierungschance, Ergänzung des
gesamtstädtischen Angebotes).
3.Ökologische, nachhaltige, klimaneutrale und
energetische Sanierung = 25 Punkte
energetische Gebäudeplanung /klima-neutraler
Gebäudebetrieb (z.B. Photovoltaik) - 5 Punkte
Versiegelungsgrad der Hofflächen - 5 Punkte
ökologische Anreicherung der den Hof
umgebenen Flächen 5 Punkte
Anpflanzung und Erhalt von Bäumen und
Gehölzsaum - 5 Punkte
Artenschutzfachliche Maßnahmen für Vögel,
Fledermäuse ecetera. Ein
Artenschutzgutachten ist zu beauftragen. - 5
Punkte
4.Umgang mit dem Gebäudebestand (Denkmal) - 15
Punkte
Bewusstsein und Achtsamkeit im Umgang mit dem
Denkmal. Bei notwendigen Maßnahmen Verwendung
ausgesuchter, schadstoffarmer werthaltiger
Materialien, die der Qualität des Bauwerks und dem
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Gebot der Nachhaltigkeit gerecht werden.
In den einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt
einzureichende Unterlagen zur vorgenannten
Abgabefrist) sind Erläuterungen zu den Punkten dieser
Wertungsmatrix beizufügen.
Das obsiegende Konzept wird Bestandteil und
Verpflichtung des zu schließenden Erbbaurechts-
vertrages.
Bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen ist darauf
zu achten, dass als Auswahlkriterien nur Aspekte
bewertet werden können, die verbindlich angeboten
werden. Aspekte die im Konjunktiv formuliert werden,
stellen keinen verbindlichen Bewerbungsinhalt dar. Bei
der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Komplexität
des Projektes berücksichtigt, wie schlüssig und
nachvollziehbar die Darstellung ist.
Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass
der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann.
Entsprechende Nachweise sind einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des
Erbbaurechtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
zuständigen Gemeindeorgane der Landes-hauptstadt
Düsseldorf steht. Sobald der für die Bestellung des
Erbbaurechtes erforderliche Beschluss des zuständigen
Gemeindeorgans vorliegt, kann der Erbbaurechtsvertrag
zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden.
Die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages soll
spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen.
Abgabefrist für die Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am
KonzeptbewerbungVerfahren müssen auf der Cloud
bis zum ... 12 Uhr
hochgeladen sein.
Die Zugangsdaten können bei Frau Steininger per E-Mail
angefordert werden.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie
mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote
per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option
Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungs-stufe
durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen
die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.
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Einzureichende Unterlagen /Folgende Unterlagen sind in der Cloud hochzuladen:
Konzeptbewerbung zur
vorgenannten Abgabefrist Detaillierte Erbbauzinsvorstellung und Vorstellung
Veröffentlichungstermin + 6 Kaufpreis/Entschädigung der Aufbauten.
Monate
Nutzungskonzept
Bestandteil des Nutzungskonzeptes ist eine
Beschreibung der geplanten Nutzung der einzelnen
Gebäudeteile, möglichst auch Darstellung in einem Plan
(exemplarische Grundrissdarstellung für die jeweilige
Nutzung). Geplante Neu-, An- und Um-bauten müssen
mit dem Denkmalschutz und der unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt sein und sind ebenfalls
darzustellen.
Der Bewerber hat in der Bewerbung eine
Grobkostenschätzung der voraussichtlichen Projekt-
kosten darzustellen und zu erläutern, wie er die
notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt.
Bei sonstigen innovativen Nutzungsideen, ausführliche
Erläuterung, sofern erforderlich mit Plananlagen.
Zur Eignung der bi
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Gebäudeübersicht und Grundrisse als Text anzeigen
Title: KM_C360i24080513290
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596608.pdf
Published Time: Tue, 08 Sep 2026 13:31:06 GMT
Number of Pages: 9
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