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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578724.pdf
Published Time: 2026-04-02T12:47:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
BV3/064/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Maßnahme - Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich
der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe)
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der
Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1
(Wasserwerk Flehe) vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 9.
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der
Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1
(Wasserwerk Flehe).
Sachdarstellung:
Anlass der Planung und vorhandener Zustand
Die Bezirksvertretung 9 hat gemäß Beschluss (BV9/061/2020) die Verwaltung
gebeten, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die Hauptfahrbahn
der Himmelgeister Landstraße als „Fahrradstraße, Kfz. Anlieger frei“ zu beschildern
und mit entsprechenden Fahrbahnpiktogrammen zu versehen.
Der betreffende Streckenabschnitt mit einer Länge von knapp einem Kilometer
befindet sich sowohl im Stadtbezirk 9 als auch im Stadtbezirk 3. Der betreffende
Straßenabschnitt ist anbaufrei und dient neben der Funktion als
Radverkehrsverbindung ausschließlich der Erschließung des Wasserwerks Flehe. Ein Seite 2
Seitenraum mit Gehweg ist nicht vorhanden und das Parken am Straßenrand ist auf
dem gesamten Abschnitt untersagt. Markierungen sind nicht vorhanden.
Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 5 m und 6 m. Auf einem etwa 600 m langen
Abschnitt befindet sich die Fahrbahn in einem schlechten Zustand und weist
Schlaglöcher und Risse auf. Am südlichen Beginn, im Bereich der Schranke, ist
Tempo 20 angeordnet, anschließend gilt Tempo 50.
Planung
Die Planung sieht vor, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die
Hauptfahrbahn der Himmelgeister Landstraße gemäß des Leitfadens Fahrradstraßen
der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise e.V. (AGFS) sowie dem ergänzenden städtischen Leitfaden zur Einrichtung von
Fahrradstraßen in Düsseldorf als Fahrradstraße umzugestalten.
Zur Umgestaltung gehören die erforderliche Beschilderung, die Markierung sowie die
abschnittsweise Sanierung der Asphaltdeckschicht.
Der Beginn der Fahrradstraße ist durch das VZ 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße)
sowie dem ZZ 1020-30 (Anlieger frei) gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen (ZZ)
gestattet somit den Anliegenden weiterhin die Nutzung der Fahrradstraße. Das Ende
der Fahrradstraße wird durch das VZ 244.2 (Ende einer Fahrradstraße)
gekennzeichnet. An den vorhandenen Zufahrten zur Fahrradstraße ist die Anbringung
des VZ 205 (Vorfahrt gewähren), VZ 244.1 und VZ 1020-30 vorgesehen, so dass der
Radverkehr auf der Fahrradstraße bevorrechtigt wird.
Um den Gestaltungsstandards aus dem Leitfaden Fahrradstraßen der AGFS zu
entsprechen, wird im Einfahrtsbereich eine Fläche roteingefärbt und das VZ 244.1 als
Piktogramm mittig auf die roteingefärbte Fahrbahn aufgebracht. Zusätzlich werden
zur besseren Kennzeichnung der Fahrradstraße entlang der Strecke in regelmäßigen
Abständen Fahrradpiktogramme (insgesamt 16 Stück) und Fahrradstraßen-
Piktogramme (insgesamt 2 Stück) aufgebracht. Der durchgehende Begleitstreifen in
einem Abstand von 0,50 m, als Breitstrich-Markierung mit einem Strichverhältnis von
1,00/2,00 ausgeführt, dient über die gesamte Strecke als Erkennungsmerkmal für
die Fahrradstraße. An den beiden bestehenden Zufahrten werden zur Verdeutlichung
der Fahrradstraße jeweils die Flächen rot eingefärbt und mit einem Piktogramm
versehen.
Da der Oberflächenzustand auf einem Teilabschnitt von ca. 600 m aufgrund von
Schlaglöchern und Rissen in einem nicht gut befahrbaren Zustand ist und dadurch
die effektive Fahrbahnbreite eingeschränkt wird sowie zusätzlich ein nicht
markierfähiger Zustand vorliegt, wird in diesem Bereich eine Asphaltdeckschicht auf
den Bestand aufgetragen. Das Bestandsmaterial bleibt erhalten, lediglich die
Markierungsnägel werden entfernt.
Die sich auf der Strecke befindende Schrankenanlage der Stadtwerke Flehe ist außer
Betrieb, daher entfällt die Beschilderung „Tempo 20“.
Zu Fuß Gehende gehen wie im Bestand gemäß § 25 StVO am rechten oder linken
Fahrbahnrand, da kein separater Gehweg vorhanden ist. Das Parken bleibt weiterhin
auf dem gesamten Abschnitt untersagt. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt auf
dem gesamten Abschnitt Tempo 30. Seite 3
Begründung
Die Anordnung der vorgesehenen Radverkehrsanlagen erfolgt auf Grundlage von §
45 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit Abs. 9 Satz 1 StVO sowie ergänzend auf
Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO.
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Verwaltung die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
beschränken oder regeln. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gemäß §
45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände
zwingend erforderlich ist.
Ergänzend erfolgt die Anordnung der Maßnahmen auf Grundlage von § 45 Abs. 1
Satz 2 Nr. 7 StVO. Danach können Maßnahmen zur Bereitstellung angemessener
Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr aus Gründen des Umwelt-,
Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten
städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, ohne dass es einer konkreten
Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO bedarf. Voraussetzung ist, dass
die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt wird und die Sicherheit des Verkehrs
nicht beeinträchtigt wird.
Ob und mit welchen Elementen eine Trennung des Radverkehrs vom übrigen Verkehr
fachlich empfohlen wird, ist in den Empfehlungen für die Anlage von
Radverkehrsanlagen (ERA) beschrieben. Maßgeblich für die Beurteilung sind
insbesondere die Verkehrsstärke in der werktäglichen Spitzenstunde, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit, der Anteil des Schwerverkehrs, die Linienführung, die
verfügbaren Fahrbahnbreiten sowie die Nutzung durch den öffentlichen
Personennahverkehr.
Der betreffende Straßenabschnitt gehört zum Bezirksnetz und ist damit Teil des
städtischen Radnetzes sowie des Programms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel ist
es, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Verlagerung von
Wegen auf den Umweltverbund zu unterstützen. Hierdurch wird ein Beitrag zum
Umwelt- und Klimaschutz, zur Förderung aktiver Mobilität sowie zu einer besseren
Verträglichkeit des Verkehrs mit den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen
Bestands geleistet. Zusätzliche Netzbedeutung erhält der betreffende
Straßenabschnitt dadurch, dass die EuroVelo 15 (Rheinradweg) als internationaler
touristischer Radweg über ihn verläuft. Für den KFZ-Verkehr dient der betreffende
Straßenabschnitt ausschließlich der Erschließung des Wasserwerks Flehe. Daher ist
der Straßenabschnitt für den KFZ-Verkehr von lediglich untergeordneter Bedeutung.
Somit wird den Kriterien der VwV-StVO zu Zeichen 244.1 und 244.2, I. (Beginn und
Ende einer Fahrradstraße) entsprochen.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem betreffenden Straßenabschnitt wird als
geeignete und sachgerechte Führungsform für den Radverkehr bewertet und
entsprechend angeordnet.
Finanzierung Seite 4
Die Kosten für die Markierungen belaufen sich auf 49.000 €. Die Kosten für die
Instandsetzung der Fahrbahn betragen 391.000 €. Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich somit auf 440.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die „Pauschale zur
Radverkehrsförderung“ (Konto 5454101 52421300).
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im 2. Halbjahr 2026.
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan_Maßnahmenbereich_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 2_Planausschnitt_1_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 3_Planausschnitt_2_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 4_Planausschnitt_3_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 5_Planausschnitt_4_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 1_Übersichtsplan_Maßnahmenbereich_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Maßnahmenbereich.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582567.pdf
Published Time: 2026-03-20T10:26:07.000Z
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Anlage 2_Planausschnitt_1_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (1)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582568.pdf
Published Time: 2026-03-18T15:41:12.000Z
Number of Pages: 1
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Anlage 3_Planausschnitt_2_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (2)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582569.pdf
Published Time: 2026-03-18T15:15:15.000Z
Number of Pages: 1
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Anlage 4_Planausschnitt_3_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (3)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582570.pdf
Published Time: 2026-03-18T15:11:37.000Z
Number of Pages: 1
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Anlage 5_Planausschnitt_4_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (4)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582571.pdf
Published Time: 2026-03-18T15:10:20.000Z
Number of Pages: 1
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