Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/064/2026

Maßnahme Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Himmelgeister Landstraße 1 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe) vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 9.

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe).

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Bezirksvertretung 9 hat gemäß Beschluss (BV9/061/2020) die Verwaltung gebeten, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die Hauptfahrbahn der Himmelgeister Landstraße als „Fahrradstraße, Kfz. Anlieger frei“ zu beschildern und mit entsprechenden Fahrbahnpiktogrammen zu versehen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV3/064/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1_Übersichtsplan_Maßnahmenbereich_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 2_Planausschnitt_1_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Anlage 3_Planausschnitt_2_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Anlage 4_Planausschnitt_3_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Anlage 5_Planausschnitt_4_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 6.7

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

  8. Sitzung · TOP 6.8

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578724.pdf Published Time: 2026-04-02T12:47:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: BV3/064/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Maßnahme - Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe) Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Entscheidung Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe) vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 9. Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Himmelgeister Landstraße im Bereich der Zufahrt zur Himmelgeister Landstraße 1 (Wasserwerk Flehe). Sachdarstellung: Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Bezirksvertretung 9 hat gemäß Beschluss (BV9/061/2020) die Verwaltung gebeten, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die Hauptfahrbahn der Himmelgeister Landstraße als „Fahrradstraße, Kfz. Anlieger frei“ zu beschildern und mit entsprechenden Fahrbahnpiktogrammen zu versehen. Der betreffende Streckenabschnitt mit einer Länge von knapp einem Kilometer befindet sich sowohl im Stadtbezirk 9 als auch im Stadtbezirk 3. Der betreffende Straßenabschnitt ist anbaufrei und dient neben der Funktion als Radverkehrsverbindung ausschließlich der Erschließung des Wasserwerks Flehe. Ein Seite 2 Seitenraum mit Gehweg ist nicht vorhanden und das Parken am Straßenrand ist auf dem gesamten Abschnitt untersagt. Markierungen sind nicht vorhanden. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 5 m und 6 m. Auf einem etwa 600 m langen Abschnitt befindet sich die Fahrbahn in einem schlechten Zustand und weist Schlaglöcher und Risse auf. Am südlichen Beginn, im Bereich der Schranke, ist Tempo 20 angeordnet, anschließend gilt Tempo 50. Planung Die Planung sieht vor, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung in die Hauptfahrbahn der Himmelgeister Landstraße gemäß des Leitfadens Fahrradstraßen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e.V. (AGFS) sowie dem ergänzenden städtischen Leitfaden zur Einrichtung von Fahrradstraßen in Düsseldorf als Fahrradstraße umzugestalten. Zur Umgestaltung gehören die erforderliche Beschilderung, die Markierung sowie die abschnittsweise Sanierung der Asphaltdeckschicht. Der Beginn der Fahrradstraße ist durch das VZ 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) sowie dem ZZ 1020-30 (Anlieger frei) gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen (ZZ) gestattet somit den Anliegenden weiterhin die Nutzung der Fahrradstraße. Das Ende der Fahrradstraße wird durch das VZ 244.2 (Ende einer Fahrradstraße) gekennzeichnet. An den vorhandenen Zufahrten zur Fahrradstraße ist die Anbringung des VZ 205 (Vorfahrt gewähren), VZ 244.1 und VZ 1020-30 vorgesehen, so dass der Radverkehr auf der Fahrradstraße bevorrechtigt wird. Um den Gestaltungsstandards aus dem Leitfaden Fahrradstraßen der AGFS zu entsprechen, wird im Einfahrtsbereich eine Fläche roteingefärbt und das VZ 244.1 als Piktogramm mittig auf die roteingefärbte Fahrbahn aufgebracht. Zusätzlich werden zur besseren Kennzeichnung der Fahrradstraße entlang der Strecke in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme (insgesamt 16 Stück) und Fahrradstraßen- Piktogramme (insgesamt 2 Stück) aufgebracht. Der durchgehende Begleitstreifen in einem Abstand von 0,50 m, als Breitstrich-Markierung mit einem Strichverhältnis von 1,00/2,00 ausgeführt, dient über die gesamte Strecke als Erkennungsmerkmal für die Fahrradstraße. An den beiden bestehenden Zufahrten werden zur Verdeutlichung der Fahrradstraße jeweils die Flächen rot eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen. Da der Oberflächenzustand auf einem Teilabschnitt von ca. 600 m aufgrund von Schlaglöchern und Rissen in einem nicht gut befahrbaren Zustand ist und dadurch die effektive Fahrbahnbreite eingeschränkt wird sowie zusätzlich ein nicht markierfähiger Zustand vorliegt, wird in diesem Bereich eine Asphaltdeckschicht auf den Bestand aufgetragen. Das Bestandsmaterial bleibt erhalten, lediglich die Markierungsnägel werden entfernt. Die sich auf der Strecke befindende Schrankenanlage der Stadtwerke Flehe ist außer Betrieb, daher entfällt die Beschilderung „Tempo 20“. Zu Fuß Gehende gehen wie im Bestand gemäß § 25 StVO am rechten oder linken Fahrbahnrand, da kein separater Gehweg vorhanden ist. Das Parken bleibt weiterhin auf dem gesamten Abschnitt untersagt. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt auf dem gesamten Abschnitt Tempo 30. Seite 3 Begründung Die Anordnung der vorgesehenen Radverkehrsanlagen erfolgt auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit Abs. 9 Satz 1 StVO sowie ergänzend auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Verwaltung die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder regeln. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Ergänzend erfolgt die Anordnung der Maßnahmen auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO. Danach können Maßnahmen zur Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr aus Gründen des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, ohne dass es einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO bedarf. Voraussetzung ist, dass die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt wird und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Ob und mit welchen Elementen eine Trennung des Radverkehrs vom übrigen Verkehr fachlich empfohlen wird, ist in den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) beschrieben. Maßgeblich für die Beurteilung sind insbesondere die Verkehrsstärke in der werktäglichen Spitzenstunde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, der Anteil des Schwerverkehrs, die Linienführung, die verfügbaren Fahrbahnbreiten sowie die Nutzung durch den öffentlichen Personennahverkehr. Der betreffende Straßenabschnitt gehört zum Bezirksnetz und ist damit Teil des städtischen Radnetzes sowie des Programms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel ist es, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund zu unterstützen. Hierdurch wird ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Förderung aktiver Mobilität sowie zu einer besseren Verträglichkeit des Verkehrs mit den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen Bestands geleistet. Zusätzliche Netzbedeutung erhält der betreffende Straßenabschnitt dadurch, dass die EuroVelo 15 (Rheinradweg) als internationaler touristischer Radweg über ihn verläuft. Für den KFZ-Verkehr dient der betreffende Straßenabschnitt ausschließlich der Erschließung des Wasserwerks Flehe. Daher ist der Straßenabschnitt für den KFZ-Verkehr von lediglich untergeordneter Bedeutung. Somit wird den Kriterien der VwV-StVO zu Zeichen 244.1 und 244.2, I. (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) entsprochen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem betreffenden Straßenabschnitt wird als geeignete und sachgerechte Führungsform für den Radverkehr bewertet und entsprechend angeordnet. Finanzierung Seite 4 Die Kosten für die Markierungen belaufen sich auf 49.000 €. Die Kosten für die Instandsetzung der Fahrbahn betragen 391.000 €. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf 440.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die „Pauschale zur Radverkehrsförderung“ (Konto 5454101 52421300). Umsetzung Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im 2. Halbjahr 2026. Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan_Maßnahmenbereich_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße Anlage 2_Planausschnitt_1_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße Anlage 3_Planausschnitt_2_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße Anlage 4_Planausschnitt_3_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße Anlage 5_Planausschnitt_4_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße
Anlage 1_Übersichtsplan_Maßnahmenbereich_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Maßnahmenbereich.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582567.pdf Published Time: 2026-03-20T10:26:07.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 2_Planausschnitt_1_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (1) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582568.pdf Published Time: 2026-03-18T15:41:12.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 3_Planausschnitt_2_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (2) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582569.pdf Published Time: 2026-03-18T15:15:15.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 4_Planausschnitt_3_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (3) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582570.pdf Published Time: 2026-03-18T15:11:37.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage 5_Planausschnitt_4_Himmelgeister Landstraße_Fahrradstraße als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (4) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582571.pdf Published Time: 2026-03-18T15:10:20.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: 20

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/064/2026