Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/034/2020

Radverkehrsplanung Witzelstraße / Moorenplatz – Querschnittsvarianten im Weg parallel zur Witzelstraße im Bereich Unikliniken

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Witzelstraße / Moorenplatz · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 3Dokumente 27. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Radwegeplanung in der Moorenstraße gemäß beschriebener Vorzugsvariante 3 fortführt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Radverkehrsplanung Witzelstraße / Moorenplatz ist eine der Maßnahmen des Sammelbedarfsbeschlusses zum Radhauptnetz (Vorlage 66/ 86/2018) und soll die stark befahrende Radverkehrsachse zur Universität ausbauen.

In der Bezirksvertretung 3 wurden bei der Vorstellung des Sammelbedarfsbeschlusses unterschiedliche Anregungen zur Planung Witzelstraße gegeben, die insbesondere zum Thema Stellplätze nicht einheitlich waren. Zum einen wurde der Wunsch geäußert, den Stellplatzverlust möglichst zu minimieren. Im Gegensatz dazu wünschen die Anwohner der Christophstraße, die den Park - Suchverkehr über die Moorenstraße kritisch sehen, die Stellplätze komplett entfallen zu lassen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
OVA/034/2020 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Radverkehrsplanung Witzelstraße / Moorenplatz - Querschnittsvarianten im Weg parallel zur Witzelstraße im Bereich Unikliniken Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 28.04.2020 Anhörung Bezirksvertretung 3 26.05.2020 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.05.2020 Entscheidung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.05.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Radwegeplanung in der Moorenstraße gemäß beschriebener Vorzugsvariante 3 fortführt. Sachdarstellung: Die Radverkehrsplanung Witzelstraße / Moorenplatz ist eine der Maßnahmen des Sammelbedarfsbeschlusses zum Radhauptnetz (Vorlage 66/ 86/2018) und soll die stark befahrende Radverkehrsachse zur Universität ausbauen. In der Bezirksvertretung 3 wurden bei der Vorstellung des Sammelbedarfsbeschlusses unterschiedliche Anregungen zur Planung Witzelstraße gegeben, die insbesondere zum Thema Stellplätze nicht einheitlich waren. Zum einen wurde der Wunsch geäußert, den Stellplatzverlust möglichst zu minimieren. Im Gegensatz dazu wünschen die Anwohner der Christophstraße, die den Park - Suchverkehr über die Moorenstraße kritisch sehen, die Stellplätze komplett entfallen zu lassen. Im Beschluss des Rates wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung bezüglich der Seite 2 Anregungen aus der Bezirksvertretung 3 und der Fachgruppe Radverkehr zu überarbeiten mit dem Ziel, die Zahl der entfallenden Stellplätze zu reduzieren. Daraufhin wurden mögliche Querschnittsvarianten aufgezeigt und zur Diskussion in die Fachgruppe Radverkehr gebracht. Auf Wunsch der Fachgruppe wurde eine zusätzliche Variante erstellt. Bestand: Im Bestand weist der Querschnitt eine Gehwegbreite von 2,10 m auf. Der bestehende Zweirichtungsradweg ist 2,20 m breit. Der Seitenraum ist durch Poller abgegrenzt. Auf einem nicht befestigten, ca. 3,70 m breiten Streifen stehen Bäume, zwischen denen schräg geparkt wird. Zurzeit werden hier ca. 103 Pkw abgestellt. Diese Parkmöglichkeiten sind unbewirtschaftet und werden über eine 2,30 - 3,10 m breite, instandsetzungswürdige Fahrbahn erreicht. Diese ist von einem sehr schmalen Grünstreifen mit Geländer und Bäumen von den angrenzenden Straßenbahngleisen getrennt. Die Einrichtungsfahrgasse verläuft bis zur Wendeschleife der Stadtbahn parallel zur Witzelstraße. Von dort aus fährt der Verkehr in die Christophstraße. Das Beparken der Flächen unter den satzungsgeschützten Bäumen hat sich in den letzten Jahren negativ auf die Vitalität und den Zustand der Bäume ausgewirkt, da hierdurch der Boden stark verdichtet wurde und Anfahrschäden am Stamm -/ Stammfußbereich und weitere Wurzelschäden entstanden sind. Daraus resultiert ein wesentlich höherer Kontroll- und Pflegeaufwand für die Erhaltung der Verkehrs- sicherheit im Straßenraum. Ein Pflegedurchgang an den Bäumen ist nur nach Vollsperrung der Fahrstraße einschließlich „Parkstreifen" möglich. Die abgestellten Fahrzeuge erschweren zudem die Pflege und die Mäharbeiten auf den begrünten Teilflächen. Planung: Maßgebend für die Planung sind die satzungsgeschützten Bäume. Um die Baum - wurzeln zu schützen, müssen die neu angelegten Verkehrsflächen mindestens 1,50 m von den Bäumen entfernt liegen. Der Wunsch der Bezirksvertretung 3, mehr Stellplätze zu erhalten ist daher nicht möglich. Variante 1 sieht vor, den Gehweg auf 2,30 m und den Zweirichtungsradweg auf 3,00 m zu verbreitern. Der Platz wird gewonnen, indem die Schrägparker zu einem Längsparkstreifen ausgebaut werden, sodass sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten um etwa 59 auf ca. 44 Stück reduziert. Die Fahrbahn erhält somit eine durchgängige Breite von 2,70 m. Die Bäume erhalten eine Baumscheibe von mindestens 3 x 3 m, sofern es die Durchwurzelung zulässt. Variante 2 schließt den Kfz-Verkehr und somit auch die Parkplätze komplett aus. Der Zweirichtungsradweg wird mit einer Breite von 2,70 m auf die heutige Fahrbahn gelegt. Der Radverkehr wird eigenständig geführt und ist von den Fußgängern durch eine neue, durchgängige Grünfläche getrennt. Der vorhandene Radweg wird dem Gehweg zugeschlagen, sodass dieser eine Breite von 4,20 m aufweist. In Variante 3 bleibt die Fläche ebenfalls nur den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Der Gehweg wird auf 2,30 m verbreitert und der Zweirichtungsradweg auf 3,00 m ausgebaut. Die restliche Fläche wird als Grünfläche gestaltet. Variante 4 ist von der Aufteilung her wie Variante 1, nur dass Fahrbahn und Zweirichtungsradweg getauscht werden. Neben dem 2,30 m breiten Gehweg wird in einer Breite von 3,00 m die Fahrbahn hergestellt, von der aus der Parkstreifen zwischen den Bäumen erreicht werden kann. Der Zweirichtungsradweg wird Seite 3 eigenständig in einer Breite von 2,70 m geführt. Die Stellplatzanzahl verringert sich durch die Neuaufteilung auf ca. 44 Stück. Die Bäume erhalten eine Baumscheibe von mindestens 3 x 3 m, sofern es die Durchwurzelung zulässt. In allen Varianten werden die Mindestmaße für den Gehweg und für den Zweirichtungsradweg eingehalten. Die Fahrbahn kann aufgrund der durch die Bäume gegebenen Zwangspunkte bei keiner der Varianten regelkonform herges tellt werden. Die Fachgruppe Radverkehr unterstützt grundsätzlich die Varianten mit Reduzierung des Parkraumangebotes. Das Votum der Fachgruppe tendiert zu Variante 3. Der Wegfall einer hohen Anzahl von Parkplätzen wird in Kauf genommen. Übersicht Bestand Regelmaß Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Breite Gehweg 2,1 2,5 (2,10) Breite Radweg 2,2 3,00 (2,50) Breite Fahrbahn Anzahl Parkstände Bäume - / o + + o / keine Angabe - negative Auswirkung + positive Auswirkung o neutrale Auswirkung Anlagen: Anlage 1 - Querschnitt im Bestand Anlage 2 - Querschnitt Varianten 1-4
Anlage 1 - Querschnitt im Bestand als Text anzeigen
Title: 00375200.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00375200.pdf Published Time: Mon, 30 Mar 2020 06:23:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1: Querschnitt im Bestand
Anlage 2 - Querschnitt Varianten 1-4 als Text anzeigen
Title: 00375201.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00375201.pdf Published Time: Mon, 30 Mar 2020 06:23:44 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Anlage 2: Querschnitt Variante 1 Anlage 2: Querschnitt Variante 2 Anlage 2: Querschnitt Variante 3 Anlage 2: Querschnitt Variante 4

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/034/2020