Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/017/2021

S-Bahn-Halt Tannenhof / Wiederaufnahme der Planungen – Beschluss aus der Bezirksvertretung 8

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhausen · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 28. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt über den Antrag, den die Bezirksvertretung 8 am 10.11.2020 beschlossen hat.

Der Beschluss im Wortlaut: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, mit der Deutschen Bahn AG und dem VRR das Gespräch mit dem Ziel der Realisierung des S-Bahn-Haltes „Tannenhof“ bei Realisierung des Glasmacherviertels zu suchen. Gegenüber dem Vorhabenträger und Zuschussgeber ist eine Aufnahme der Maßnahme in die relevanten Planwerke sowie die Förderung von Planung und Realisierung der Maßnahme anzuregen. Gem. §1 Abs. 3 Bezirkssatzung beschließt die Bezirksvertretung 8, dass der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in der nächsten Sitzung über die Anregung der Bezirksvertretung 8 entscheidet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Planungen für die 1988 eröffnete Ost-West-S-Bahn in Düsseldorf sahen einen S-Bahn-Halt „Tannenhof“ zwischen den S -Bahnhalten „Flingern“ und „Gerresheim“ v or.

In dem Buch „Die Ost -West-S-Bahn“ ist ausgeführt: „Die S -Bahn-Stationen Neuss Stadtwald, Düsseldorf-Tannenhof und Wuppertal Vohwinkel/Rangierbahnhof sind in der Planung berücksichtigt, werden aber erst bei genügendem Verkehrsaufkommen gebaut“.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00399662.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00399662.pdf Published Time: Thu, 12 Aug 2021 04:26:44 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: OVA/017/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: S-Bahn-Halt Tannenhof / Wiederaufnahme der Planungen – Beschluss aus der Bezirksvertretung 8 Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs - und Verkehrsausschuss 24.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt über den Antrag, den die Bezirksvertretung 8 am 10.11.2020 beschlossen hat. Der Beschluss im Wortlaut: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, mit der Deutschen Bahn AG und dem VRR das Gespräch mit dem Ziel der Realisierung des S-Bahn-Haltes „Tannenhof“ bei Realisierung des Glasmacherviertels zu suchen. Gegenüber dem Vorhabenträger und Zuschussgeber ist eine Aufnahme der Maßnahme in die relevanten Planwerke sowie die Förderung von Planung und Realisierung der Maßnahme anzuregen. Gem. §1 Abs. 3 Bezirkssatzung beschließt die Bezirksvertretung 8, dass der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in der nächsten Sitzung über die Anregung der Bezirksvertretung 8 entscheidet. In den Bauleitplanverfahren für das Glasmacherviertel und das ehemalige Lager 61 ist der S-Bahn-Halt in die Planungsziele aufzunehmen. Gem. §1 Abs. 3 der Bezirkssatzung beschließt die Bezirksvertretung 8, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach positiver Beschlussfassung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss über diese Anregung der Bezirksvertretung 8 entscheidet. Sachdarstellung: Die Planungen für die 1988 eröffnete Ost-West-S-Bahn in Düsseldorf sahen einen S-Bahn-Halt „Tannenhof“ zwischen den S -Bahnhalten „Flingern“ und „Gerresheim“ v or. In dem Buch „Die Ost -West-S-Bahn“ ist ausgeführt: „Die S -Bahn-Stationen Neuss Stadtwald, Düsseldorf-Tannenhof und Wuppertal Vohwinkel/Rangierbahnhof sind in Seite 2 der Planung berücksichtigt, werden aber erst bei genügendem Verkehrsaufkommen gebaut“. Auch in städtischen Verkehrs- und Planungskarten war stets ein weiterer Halt der S-Bahn zwischen Flingern und Gerresheim berücksichtigt (Leitplan 1957, Gutachten Nebeling 1963, Generalverkehrsplan 1974, Broschüre aus dem Jahr 1989). In der Begründung des geltenden B-Plan 5976/15 ist auf den geplanten S-Bahnhof Bezug genommen und in dem B-Plan und im geltenden FNP ist ein Parkplatz nördlich der Gleise als Umsteigerparkplatz für den S-Bahn-Halt ausgewiesen. Im Zuge der bisherigen Planung für das Glasmacherviertel sowie für das ehemalige Lager 61 ist die Realisierung des S-Bahn-Haltes noch nicht thematisiert worden. Dabei schaffen die beiden Vorhaben voraussichtlich das „genügende Verkehrsaufkommen“, das in der Planung der 80er Jahre Voraussetzung für die Realisierung des Haltepunktes sein sollte. Der S-Bahnhaltepunkt würde Vennhausen und den Tannenhof sowie Gerresheim-Süd ohne die Notwendigkeit von Streckenneubauten hervorragend an das schienengebundene ÖPNV-Netz anschließen und eine direkte Verbindung zum Lastring (Flingern), zum Hauptbahnhof und zu anderen Stadtbereichen herstellen. Es böte sich zudem die Möglichkeit zur Verknüpfung mit der geplanten Stadtbahnverlängerung der U73 in das Glasmacherviertel sowie für die Anlage eines Park&Ride-Platzes mit multimodalem Verknüpfungspunkt (Mobilitätsstation). Der S-Bahn-Halt würde die Ziele der Verkehrswende erheblich voranbringen. Stellungnahmen und Prüfergebnis Stellungnahme der DB: Die DB Netz AG wies in ihrer telefonischen Stellungnahme darauf hin, dass der SPNV-Aufgabenträger VRR der erste Ansprechpartner für eine solche Planung sei. In einer ersten Abschätzung zur Machbarkeit wies die DB Netz AG auf den beträchtlichen Anpassungsbedarf bei Gleisen, Weichen, Spurplan (Gleise), Oberleitung und bei der Eisenbahnüberführung An den Mauresköthen hin. Ob ein solcher Halt fahrplantechnisch machbar ist, kann die DB Netz AG ohne Durchführung einer vertieften Fahrplanstudie (Verkehrswissenschaftliche Untersuchung) nicht sagen. Stellungnahme des VRR: „Der VRR hat zu dem Planungswunsch für den S-Bahn-Halt Tannenhof eine grobe Bewertung vorgenommen. Der gewünschte Haltepunkt Tannenhof ist vom jetzigen S-Bahn-Haltepunkt D-Gerresheim lediglich rd. 1.100 m entfernt. Dieses bedeutet zum einen, dass sich die fußläufigen Einzugsbereiche beider Haltepunkte zum Teil überlappen und hier die Frage nach dem Verkehrswert des neuen Haltepunktes zu stellen ist, dem hohe Investitionskosten gegenüberzustellen sind. Weiterhin bedeutet der geringe Abstand der beiden Halte auch eine deutliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit der hoch belasteten S-Bahn Strecke zwischen D-Gerresheim und D Hbf, da die Züge nur eine geringe Geschwindigkeit zwischen den beiden Halten entwickeln können. Daher ist die Möglichkeit einer betrieblichen Umsetzung als gering einzustufen. Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass der Halt auch im Rahmen der landesweiten Stationsoffensive, bei der die DB Station&Service AG und die Aufgabenträger gemeinsam nach potentiellen SPNV-Standorten im Netz gesucht haben, nic ht identifiziert wurde.“ Prüfung durch die Verwaltung: Seite 3 Für die konkrete Positionierung des Haltes Tannenhof S kommt eine Lage direkt an der Eisenbahnüberführung An den Mauresköthen in Betracht. Zum einen ist damit direkt eine Straßenverbindung in Nord-Süd-Richtung verknüpft, zum anderen sind gleistechnische Gegebenheiten und das Vorhandensein nicht bebauter Flächen relevant. Grundsätzlich kann der Bahnsteig in einer Normlänge von 145m direkt westlich oder östlich an das Brückenbauwerk anschließen. Für die Westlage ist mit Sicherheit ein Eingriff in privaten Grund erforderlich, bei der Ostlage ergeben sich mit der Platzfläche am Schützenverein Vennhausen gute Möglichkeiten für Zu- und Abgänge und Verkehrsflächen (B&R, P&R, K&R, ggf. Mobilstation, Personentunnel und Bushaltestelle). Grundsätzlich sind aber die baulichen Anforderungen und erforderlichen Maßnahmen an der Trasseninfrastruktur vergleichbar. In Anlehnung an Kosten aus bereits realisierten Bahnhofsumbauten aus der Modernisierungsoffensive und dem Projekt Neubau Regionalhalt Bilk können folgende Kostenstrukturen für 2020 abgeleitet werden (in ca. Mio. €): Gleisverschwenkung 2,0 Stützwand 0,5 Erweiterung Brücke 3,0 Signaltechnik 2,0 Oberleitung 2,5 TK Technik 0,5 Schallschutz 1,0 Bahnsteig kpl. 4,5 Vorplatz, B&R, P&R, K&R 3,0 19,0 (optionaler Personentunnel) (4,0) (optionale Mobilstation) (1,0) (optionale Bushaltestelle) (0,5) 5,5 Hinzuzurechnen sind ca. 20% Planungskosten. Der Bahnsteig Tannenhof S in westlicher Lage befände sich in einer Entfernung von 1.000m zu Gerresheim S (jeweils von der Bahnsteigmitte aus gemessen. Damit würden sich die Einzugsradien von 1000m für solche SPNV-Halte stark überschneiden und das Nachfragepotenzial und damit den Verkehrswert beträchtlich verringern. Die Verwaltung geht davon aus, dass auf dieser Grundlage der VRR nicht zu überzeugen ist, in die Planung für einen S-Bahn-Halt einzusteigen, zumal die Planungskosten nur bis zu einer Höhe von 13% förderfähig sind. Die Differenz wäre wahrscheinlich von der LHD zu tragen bzw. in voller Höhe vorzufinanzieren. Zudem ist nicht anzunehmen, dass ein Verkehrswert (Nutzen-Kosten-Indikator) ermittelt werden kann, der auch nur in die Nähe eines förderungswürdigen Wertes gelangt. Deshalb würde die Planung für Tannenhof S vermutlich ins Leere laufen und ist nicht Seite 4 weiter zu empfehlen. Stattdessen sollte eine verbesserte Zugänglichkeit für den Halt Gerresheim S nach Westen in das Gebiet Glasmacherviertel eingeplant werden. Anlagen: BV8 Beschluss zur Planungsaufnahme S-Bahnhof Tannenhof
BV8 Beschluss zur Planungsaufnahme S-Bahnhof Tannenhof als Text anzeigen
Title: 00399669.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00399669.pdf Published Time: Thu, 28 Jan 2021 16:35:58 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/017/2021