Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/031/2026

Schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 folgende schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Redinghovenstr. 16, 40225 Düsseldorf, Schulnummer 188086 1. Erhöhung der Zügigkeit der Einjährigen Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und erweiterten Ersten Schulabschluss im Fachbereich Technik/ Naturwissenschaften, Berufsfeld Physik, Chemie, Biologie nach Anlage B1 der APO-BK von einen auf zwei Züge 2. Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik, nach Anlage A1.1 der APO-BK von vier auf fünf Züge 3. Errichtung des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration, gemäß Anlage A1.1 der APO-BK einzügig mit der Option auf Zweizügigkeit in Blockunterricht in gemeinsamer Beschulung mit dem fünfzügig in Blockunterricht geführten Bildungsgang, Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Zu 1 Für das aktuelle Schuljahr wurde bereits eine Mehrklasse gebildet, da nach amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 37 Lernende die obengenannte einjährige Berufsfachschule besuchen und somit die genehmigte Einzügigkeit überschritten wird. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das Heinrich-Hertz-Berufskolleg davon aus, dass dieser Bildungsgang dauerhaft zweizügig beschult wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · SCHUA/031/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583999.pdf Published Time: 2026-04-27T06:58:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: SCHUA/031/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 12.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 folgende schulorganisatorische Maßnahmen am Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Redinghovenstr. 16, 40225 Düsseldorf, Schulnummer 188086 1. Erhöhung der Zügigkeit der Einjährigen Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und erweiterten Ersten Schulabschluss im Fachbereich Technik/ Naturwissenschaften, Berufsfeld Physik, Chemie, Biologie nach Anlage B1 der APO-BK von einen auf zwei Züge 2. Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik, nach Anlage A1.1 der APO-BK von vier auf fünf Züge 3. Errichtung des Bildungsgangs Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung, Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration, gemäß Anlage A1.1 der APO-BK einzügig mit der Option auf Zweizügigkeit in Blockunterricht in gemeinsamer Beschulung mit dem fünfzügig in Blockunterricht geführten Bildungsgang, Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik. Seite 2 Sachdarstellung: Zu 1 Für das aktuelle Schuljahr wurde bereits eine Mehrklasse gebildet, da nach amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 37 Lernende die obengenannte einjährige Berufsfachschule besuchen und somit die genehmigte Einzügigkeit überschritten wird. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das Heinrich-Hertz-Berufskolleg davon aus, dass dieser Bildungsgang dauerhaft zweizügig beschult wird. Zu 2 130 Auszubildende besuchen laut amtlicher Schulstatistik vom 15.10.2025 die Unterstufe des dualen Bildungsgangs Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik. Es wurde für das laufende Schuljahr eine Mehrklasse gebildet. In den letzten Jahren ist die Schülerzahl in diesem Bildungsgang stetig gestiegen, es wird weiter von einer hohen Schülerzahl ausgegangen. Daher wird die Erhöhung der Zügigkeit auf fünf Züge beantragt. Zu 3 Das Heinrich-Hertz-Berufskolleg führte den Bildungsgang Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration seit 2022. Zum letzten Schuljahr lief dieser Bildungsgang jedoch aus, da es keine Anmeldungen gab. Die aktuellen Rückmeldungen aus dem Elektrohandwerk zeigen eine Kehrtwende. Nach Aussage des Elektrohandwerks sind ab dem Schuljahr 2026/2027 von Ausbildungszahlen größer als 21 Auszubildende auszugehen. Da die nächsten Berufsschulstandorte Herzogenrath und Bielefeld sind, soll im Interesse der Betriebe und Auszubildenden der Bildungsgang wieder angeboten werden. Gemäß RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 24.01.2017 (ABI NRW 03/17 S.40) ist eine gemeinsame Beschulung im ersten Unterrichtsjahr mit dem dualen Bildungsgang Elektroniker*in FR Energie- und Gebäudetechnik möglich. Um gegebenenfalls auftretende schwankende Anmeldezahlen zukünftig ausgleichen zu können, wird die gemeinsame Beschulung beantragt. Zu 1-3 Die Quantität der Gesamtzahl der Auszubildenden erhöht sich prognostisch nicht. Es wird zu einer Verschiebung zwischen den Ausbildungsberufen des Elektrohandwerks kommen. Der Raumbedarf kann daher gedeckt werden. Auch eine angemessene Sachausstattung und ausreichend Lehrkräfte stehen zur Verfügung. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch die Erhöhung der Zügigkeiten und den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und den benachbarten Schulträgern keine Bedenken geäußert .Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/031/2026