Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/007/2025

Trödelmarkt auf dem Gelände des Blumengroßmarktes am 09.03.2025

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Berty-Albrecht-Park 4 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines Trödelmarktes am 09.03.2025 mit einer Öffnungszeit von 11:00 bis 18:00 Uhr auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstr. 275, als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Marktveranstalterin des Düsseldorfer Flohmarktes hatte bereits die Durchführung von 6 Trödelmärkten auf dem Gelände des Großmarktes im 1. Halbjahr 2025 beantragt. Diese wurden auch in der Sitzung am 06.12.2024 durch die Bezirksvertretung 1 unter Vorbehalt der positiven Ämterbeteiligung beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/007/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmarkt auf dem Gelände des Blumengroßmarktes am 09.03.2025 Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines Trödelmarktes am 09.03.2025 mit einer Öffnungszeit von 11:00 bis 18:00 Uhr auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstr. 275, als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin des Düsseldorfer Flohmarktes hatte bereits die Durchführung von 6 Trödelmärkten auf dem Gelände des Großmarktes im 1. Halbjahr 2025 beantragt. Diese wurden auch in der Sitzung am 06.12.2024 durch die Bezirksvertretung 1 unter Vorbehalt der positiven Ämterbeteiligung beschlossen. Die Polizei äußerte bezüglich des Termins am 02.03.2025 Bedenken. Der Termin fällt auf den Karnevalssonntag und alle Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes sind im Karnevalseinsatz gebunden. Darüber hina us finden in der näheren Umgebung Veedelszüge statt. Der geplante Termin am 02.03.2025 kann nicht stattfinden. Die Veranstalterin beantragte aufgrund dessen als Ersatztermin den 09.03.2025. Die Ämterbeteiligung dazu ist abgeschlossen. Es bestehen keinerlei Bedenken. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Es bestehen keine Ablehnungsgründe. Die Verwaltung empfiehlt daher die Festsetzung des Trödelmarktes am genannten Termin. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/007/2025