Trödelmarkt auf dem Gelände des Blumengroßmarktes am 09.03.2025
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines Trödelmarktes am 09.03.2025 mit einer Öffnungszeit von 11:00 bis 18:00 Uhr auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstr. 275, als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Marktveranstalterin des Düsseldorfer Flohmarktes hatte bereits die Durchführung von 6 Trödelmärkten auf dem Gelände des Großmarktes im 1. Halbjahr 2025 beantragt. Diese wurden auch in der Sitzung am 06.12.2024 durch die Bezirksvertretung 1 unter Vorbehalt der positiven Ämterbeteiligung beschlossen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/007/2025