Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Die Bezirksvertretung 10 stimmt der dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten zu und beschließt die Durch - führung durch die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Verwaltung strebt die Umsetzung einer Parkverbotszone für Sharing-Angebote in Kombination mit der Schaffung von standortgerechten Abstellflächen (Sharing - stationen) insbesondere für E-Scooter und Leihfahrräder an. Das bedeutet, dass technologisch von Anbieterseite ausgeschlossen wird, dass Ausleihvorgänge beendet werden können, wenn das Fahrzeug nicht in den Sharingstationen verortet wird. Die Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird. Das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben entspricht dem Vorgehen des „Ausbau der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing" (OVA/014/2024), das durch den OVA am 17.01.2024 beschlossen wurde. Der Ausbaustrategie entsprechend wird im Rahmen des Sofortprogramms für den Stadtbezirk 10 die Umsetzung von insgesamt 3 Sharingstationen vorgesehen (siehe Abbildung 1 sowie Anlage).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV10/165/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Umsetzung stationsbasierter Sharing-Angebote im Rahmen des Sofortprogramms im
Stadtbezirk 10
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 03.12.2024 Anhörung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 stimmt der dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der
Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten zu und beschließt die Durch -
führung durch die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im
Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung strebt die Umsetzung einer Parkverbotszone für Sharing-Angebote in
Kombination mit der Schaffung von standortgerechten Abstellflächen (Sharing -
stationen) insbesondere für E-Scooter und Leihfahrräder an. Das bedeutet, dass
technologisch von Anbieterseite ausgeschlossen wird, dass Ausleihvorgänge beendet
werden können, wenn das Fahrzeug nicht in den Sharingstationen verortet wird. Die
Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch
nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird.
Das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben entspricht dem Vorgehen des
„Ausbau der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing" (OVA/014/2024), das durch
den OVA am 17.01.2024 beschlossen wurde. Der Ausbaustrategie entsprechend wird
im Rahmen des Sofortprogramms für den Stadtbezirk 10 die Umsetzung von
insgesamt 3 Sharingstationen vorgesehen (siehe Abbildung 1 sowie Anlage).
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Abbildung 1: Übersicht Standorte Sofortprogramm
Sharingstationen werden, wenn immer es möglich ist, auf freien Flächen im
Seitenraum errichtet. Mancherorts ist es allerdings nötig, Flächen in Anspruch zu
nehmen, die bislang dem ruhenden Pkw-Verkehr dienten. Die Inanspruchnahme
dieser Fläche erfolgt immer wohl überlegt und in Betrachtung der angrenzenden
Parkmöglichkeiten. Im Rahmen der vorliegenden Planung zur Errichtung von drei
Sharingstationen wird kein Stellplatz umgenutzt.
Die Größe der Sharingstationen umfasst in der Regel sieben und bei einem erhöhten
Bedarf bis zu zehn Meter Länge. Die in Abbildung 1 verorteten Standorte werden
zunächst in ihrer Umsetzung geprüft und anschließend in der in Anlage 1
dargestellten Gestaltung umgesetzt. Die Verwaltung behält sich geringfügige
Änderungen bei der konkreten Umsetzungsplanung aufgrund von limitierenden
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Gegebenheiten vor Ort vor (zum Beispiel Verschiebung um wenige Meter, um die
Sharingstation an bestehenden Schildpfosten auszurichten, etc.).
Hintergrund
Seit 2019 hat insbesondere das E -Scooter-Sharing eine sehr dynamische
Entwicklung angenommen. Durch ungeordnetes Abstellen von Sharing -Fahrzeugen
ergeben sich im öffentlichen Raum unterschiedliche Nutzungskonflikte und Gefahren -
potenziale. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat daher in seiner Sitzung am
27.10.2021 die „Strategie für den Umgang mit E -Scooter-Sharing in Düsseldorf"
(OVA/118/2021) beschlossen. Eine der wesentlichen Maßnahme der Strategie ist die
Einrichtung eines flächendeckenden Parkverbots mit korrespondierenden Abstell -
flächen für E-Scooter, (E-)Leihräder und Leih-Mopeds (sogenannten Sharing -
stationen), um das Parkverhalten insbesondere in der Düsseldorfer Innenstadt zu
regulieren und stadtverträglich zu gestalten. Die Umsetzung der flächendeckenden
Parkverbotszone in der Innenstadt wurde Mitte August 2023 abgeschlossen.
Entsprechend dem OVA -Beschluss vom 17.01.24 (OVA/014/2024) wird nun der
bedarfsgerechte Ausbau für das restliche Stadtgebiet erfolgen. Angelehnt a n diese
Ausbaustrategie können Standortvorschläge zur Prüfung an die Verwaltung
herangetragen werden.
Bislang gibt es mehr als 180 Sharingstationen, vorrangig in der Innenstadt sowie auf
dem Campus der Heinrich -Heine-Universität und des Universitätsklinikums
Düsseldorf, welche das sichere und ordentliche Abstellen von Leih-E-Scootern, (E-)
Leihrädern und Leih-Mopeds gewährleisten.
Die konkrete Verortung und Gestaltung der geplanten Sharingstationen sind der
Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1 - Gestaltung und Standortübersicht Sharingstationen Stadtbezirk 10
Anlage 1 – Gestaltung und Standortübersicht Sharingstationen Stadtbezirk 10 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement
Gestaltung und Standort-
übersicht Sharingstationen
Stadtbezirk 10
(BV10/165/2024)
Bezirksvertretung 10
2Amt für Verkehrsmanagement/ ConnectedMobility Düsseldorf GmbH
ZurOrdnungvongeteiltenMikromobilitätsangeboten(E-Scooter-,E-Moped-
und (E-)Fahrrad-Sharing) werden inDüsseldorf Abstellflächen,
sogenannteSharingstationen,errichtet.Sharingstationenbestehenauseiner
baulichenundeinerdigitalenKomponente.BaulichwirdeinedefinierteFläche
mittelsBodenmarkierung sowieBeschilderungfürdieentsprechende
Flächennutzunggekennzeichnet.DigitalwirddiemarkierteFlächeden
entsprechendenMobilitätsdienstleisternzurIntegrationindiejeweiligenApps
übermittelt.
ImUmfeldderSharingstationwirddigitaleineParkverbotszonefestgelegt.
InnerhalbdieseristdasAusbringenundAbstellenderSharingFahrzeuge
untersagt.Diesbewirkt,dasseinAusleihvorgangnichtbeendetwerdenkann,
wenndasFahrzeugnichtineinerSharingstationverortetwird.
DieUmsetzungdesKonzeptesdientdazu,dieOrdnungdesStadtbildesgezielt
zuverbessernsowiedieVerkehrssicherheitzuerhöhen,indemeine
BeeinträchtigungvonFußgängerndurchnichtsachgerechtabgestellteSharing
FahrzeugeaufBürgersteigenverhindertwird.
Beispiel einer Sharingstation
Was sind Sharingstationen?
3Amt für Verkehrsmanagement/ ConnectedMobility Düsseldorf GmbH
Sharingstationenwerden,wennimmeresmöglichist,auffreienFlächenim
Seitenraumerrichtet.Mancherortsistesallerdingsnötig,FlächeninAnspruchzu
nehmen,diebislangdemruhendenPkwVerkehrdienten.
DieInanspruchnahme dieserFlächeerfolgtimmerwohlüberlegtundin
BetrachtungderangrenzendenParkmöglichkeiten.
SowirdeineordnungswidrigeNutzungdesGehwegsverhindertundmögliche
Konflikte mit dem Fußverkehr sowie Beeinträchtigungen für
mobilitätseingeschränktePersonenausgeschlossen.AnstarkbefahrenStraßen
werdenPollerzumSchutzeingesetzt.IneinzelnenFällenisteineKombination
mitFahrradbügelnmöglich.
DieGrößederSharingstationenumfasstinderRegelsiebenundbeieinem
erhöhtenBedarfbiszuzehnMeterLänge.
Beschilderung einer Sharingstation
Flächenbedarf von Sharingstationen
Sofort-
programm
4Amt für Verkehrsmanagement
5Amt für Verkehrsmanagement
Erweiterung von Sharingstation-Netzwerken durch das
Sofortprogramm
DerOrdnungs-undVerkehrsausschusshatinseinerSitzungam27.10.2021
die„StrategiefürdenUmgang mitE-Scooter-SharinginDüsseldorf"
(OVA/118/2021)beschlossen.
EinederwesentlichenMaßnahme derStrategieistdieEinrichtungeines
flächendeckenden Parkverbotsausgehend vonderInnenstadtmit
korrespondierendenAbstellflächenfürLeih-E-Scooter,(E-)Leihräderund
Leih-Mopeds(sogenanntenSharingstationen),umdasParkverhaltenzu
regulierenundstadtverträglichzugestalten.
EntsprechendOVA-Beschlussvom17.01.24(OVA/014/2024)wirdnun
derAusbaufürdasrestlicheStadtgebieterfolgen.ImRahmendesSofort-
Programmes wirddieStadttochterConnected MobilityDüsseldorf
GmbH (CMD)imAuftragderStadtalleweiterenStadtbezirkemit
kleineren Sharingstation-Netzwerken ausstatten. Räumliche
Schwerpunktesinddabei,parallelzurgrundsätzlichenAusbaustrategie,
besondersbelebteOrte,wieStadtteilzentren,ÖPNV-undSPNV-
KnotenpunkteundweitereOrtevonbesonderemöffentlichenInteresse.
Parkverbotszonen
Bestand
Sofortprogramm
Sofortprogramm Stadtbezirk 10
Garath S
6Amt für Verkehrsmanagement
01
02
01
02
geplante Sharingstationen im
Rahmen des Sofortprogrammes
erweiterte Parkverbotszone
7Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH
Einzelstandorte Stadtbezirk 10
01 -Garath S-Bahnhof Ost
Fritz-Erler-Straße
30
0 PKW-Stellplätze
8Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH
Einzelstandorte Stadtbezirk 10
02 -Garath S-Bahnhof West
Neben Koblenzer
Straße 253
0 PKW-Stellplätze
Sofortprogramm Stadtbezirk 10
Hellerhof S
9Amt für Verkehrsmanagement
03
03
geplante Sharingstationen im
Rahmen des Sofortprogrammes
erweiterte Parkverbotszone
10Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH
Einzelstandorte Stadtbezirk 10
03 -Hellerhof S-Bahnhof
Schräg gegenüber von
Carlo-Schmid-Str. 2
0 PKW-Stellplätze