Beschlussvorlage Aktenzeichen BV10/165/2024

Umsetzung stationsbasierter Sharing-Angebote im Rahmen des Sofortprogramms im Stadtbezirk 10

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ingeborg-Bachmann-Straße 31 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 10 stimmt der dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten zu und beschließt die Durch - führung durch die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung strebt die Umsetzung einer Parkverbotszone für Sharing-Angebote in Kombination mit der Schaffung von standortgerechten Abstellflächen (Sharing - stationen) insbesondere für E-Scooter und Leihfahrräder an. Das bedeutet, dass technologisch von Anbieterseite ausgeschlossen wird, dass Ausleihvorgänge beendet werden können, wenn das Fahrzeug nicht in den Sharingstationen verortet wird. Die Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird. Das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben entspricht dem Vorgehen des „Ausbau der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing" (OVA/014/2024), das durch den OVA am 17.01.2024 beschlossen wurde. Der Ausbaustrategie entsprechend wird im Rahmen des Sofortprogramms für den Stadtbezirk 10 die Umsetzung von insgesamt 3 Sharingstationen vorgesehen (siehe Abbildung 1 sowie Anlage).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV10/165/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umsetzung stationsbasierter Sharing-Angebote im Rahmen des Sofortprogramms im Stadtbezirk 10 Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 03.12.2024 Anhörung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 stimmt der dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten zu und beschließt die Durch - führung durch die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: Die Verwaltung strebt die Umsetzung einer Parkverbotszone für Sharing-Angebote in Kombination mit der Schaffung von standortgerechten Abstellflächen (Sharing - stationen) insbesondere für E-Scooter und Leihfahrräder an. Das bedeutet, dass technologisch von Anbieterseite ausgeschlossen wird, dass Ausleihvorgänge beendet werden können, wenn das Fahrzeug nicht in den Sharingstationen verortet wird. Die Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird. Das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben entspricht dem Vorgehen des „Ausbau der Steuerungsinstrumente Zweirad-Sharing" (OVA/014/2024), das durch den OVA am 17.01.2024 beschlossen wurde. Der Ausbaustrategie entsprechend wird im Rahmen des Sofortprogramms für den Stadtbezirk 10 die Umsetzung von insgesamt 3 Sharingstationen vorgesehen (siehe Abbildung 1 sowie Anlage). Seite 2 Abbildung 1: Übersicht Standorte Sofortprogramm Sharingstationen werden, wenn immer es möglich ist, auf freien Flächen im Seitenraum errichtet. Mancherorts ist es allerdings nötig, Flächen in Anspruch zu nehmen, die bislang dem ruhenden Pkw-Verkehr dienten. Die Inanspruchnahme dieser Fläche erfolgt immer wohl überlegt und in Betrachtung der angrenzenden Parkmöglichkeiten. Im Rahmen der vorliegenden Planung zur Errichtung von drei Sharingstationen wird kein Stellplatz umgenutzt. Die Größe der Sharingstationen umfasst in der Regel sieben und bei einem erhöhten Bedarf bis zu zehn Meter Länge. Die in Abbildung 1 verorteten Standorte werden zunächst in ihrer Umsetzung geprüft und anschließend in der in Anlage 1 dargestellten Gestaltung umgesetzt. Die Verwaltung behält sich geringfügige Änderungen bei der konkreten Umsetzungsplanung aufgrund von limitierenden Seite 3 Gegebenheiten vor Ort vor (zum Beispiel Verschiebung um wenige Meter, um die Sharingstation an bestehenden Schildpfosten auszurichten, etc.). Hintergrund Seit 2019 hat insbesondere das E -Scooter-Sharing eine sehr dynamische Entwicklung angenommen. Durch ungeordnetes Abstellen von Sharing -Fahrzeugen ergeben sich im öffentlichen Raum unterschiedliche Nutzungskonflikte und Gefahren - potenziale. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 27.10.2021 die „Strategie für den Umgang mit E -Scooter-Sharing in Düsseldorf" (OVA/118/2021) beschlossen. Eine der wesentlichen Maßnahme der Strategie ist die Einrichtung eines flächendeckenden Parkverbots mit korrespondierenden Abstell - flächen für E-Scooter, (E-)Leihräder und Leih-Mopeds (sogenannten Sharing - stationen), um das Parkverhalten insbesondere in der Düsseldorfer Innenstadt zu regulieren und stadtverträglich zu gestalten. Die Umsetzung der flächendeckenden Parkverbotszone in der Innenstadt wurde Mitte August 2023 abgeschlossen. Entsprechend dem OVA -Beschluss vom 17.01.24 (OVA/014/2024) wird nun der bedarfsgerechte Ausbau für das restliche Stadtgebiet erfolgen. Angelehnt a n diese Ausbaustrategie können Standortvorschläge zur Prüfung an die Verwaltung herangetragen werden. Bislang gibt es mehr als 180 Sharingstationen, vorrangig in der Innenstadt sowie auf dem Campus der Heinrich -Heine-Universität und des Universitätsklinikums Düsseldorf, welche das sichere und ordentliche Abstellen von Leih-E-Scootern, (E-) Leihrädern und Leih-Mopeds gewährleisten. Die konkrete Verortung und Gestaltung der geplanten Sharingstationen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 - Gestaltung und Standortübersicht Sharingstationen Stadtbezirk 10
Anlage 1 – Gestaltung und Standortübersicht Sharingstationen Stadtbezirk 10 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement Gestaltung und Standort- übersicht Sharingstationen Stadtbezirk 10 (BV10/165/2024) Bezirksvertretung 10 2Amt für Verkehrsmanagement/ ConnectedMobility Düsseldorf GmbH ZurOrdnungvongeteiltenMikromobilitätsangeboten(E-Scooter-,E-Moped- und (E-)Fahrrad-Sharing) werden inDüsseldorf Abstellflächen, sogenannteSharingstationen,errichtet.Sharingstationenbestehenauseiner baulichenundeinerdigitalenKomponente.BaulichwirdeinedefinierteFläche mittelsBodenmarkierung sowieBeschilderungfürdieentsprechende Flächennutzunggekennzeichnet.DigitalwirddiemarkierteFlächeden entsprechendenMobilitätsdienstleisternzurIntegrationindiejeweiligenApps übermittelt. ImUmfeldderSharingstationwirddigitaleineParkverbotszonefestgelegt. InnerhalbdieseristdasAusbringenundAbstellenderSharingFahrzeuge untersagt.Diesbewirkt,dasseinAusleihvorgangnichtbeendetwerdenkann, wenndasFahrzeugnichtineinerSharingstationverortetwird. DieUmsetzungdesKonzeptesdientdazu,dieOrdnungdesStadtbildesgezielt zuverbessernsowiedieVerkehrssicherheitzuerhöhen,indemeine BeeinträchtigungvonFußgängerndurchnichtsachgerechtabgestellteSharing FahrzeugeaufBürgersteigenverhindertwird. Beispiel einer Sharingstation Was sind Sharingstationen? 3Amt für Verkehrsmanagement/ ConnectedMobility Düsseldorf GmbH Sharingstationenwerden,wennimmeresmöglichist,auffreienFlächenim Seitenraumerrichtet.Mancherortsistesallerdingsnötig,FlächeninAnspruchzu nehmen,diebislangdemruhendenPkwVerkehrdienten. DieInanspruchnahme dieserFlächeerfolgtimmerwohlüberlegtundin BetrachtungderangrenzendenParkmöglichkeiten. SowirdeineordnungswidrigeNutzungdesGehwegsverhindertundmögliche Konflikte mit dem Fußverkehr sowie Beeinträchtigungen für mobilitätseingeschränktePersonenausgeschlossen.AnstarkbefahrenStraßen werdenPollerzumSchutzeingesetzt.IneinzelnenFällenisteineKombination mitFahrradbügelnmöglich. DieGrößederSharingstationenumfasstinderRegelsiebenundbeieinem erhöhtenBedarfbiszuzehnMeterLänge. Beschilderung einer Sharingstation Flächenbedarf von Sharingstationen Sofort- programm 4Amt für Verkehrsmanagement 5Amt für Verkehrsmanagement Erweiterung von Sharingstation-Netzwerken durch das Sofortprogramm DerOrdnungs-undVerkehrsausschusshatinseinerSitzungam27.10.2021 die„StrategiefürdenUmgang mitE-Scooter-SharinginDüsseldorf" (OVA/118/2021)beschlossen. EinederwesentlichenMaßnahme derStrategieistdieEinrichtungeines flächendeckenden Parkverbotsausgehend vonderInnenstadtmit korrespondierendenAbstellflächenfürLeih-E-Scooter,(E-)Leihräderund Leih-Mopeds(sogenanntenSharingstationen),umdasParkverhaltenzu regulierenundstadtverträglichzugestalten. EntsprechendOVA-Beschlussvom17.01.24(OVA/014/2024)wirdnun derAusbaufürdasrestlicheStadtgebieterfolgen.ImRahmendesSofort- Programmes wirddieStadttochterConnected MobilityDüsseldorf GmbH (CMD)imAuftragderStadtalleweiterenStadtbezirkemit kleineren Sharingstation-Netzwerken ausstatten. Räumliche Schwerpunktesinddabei,parallelzurgrundsätzlichenAusbaustrategie, besondersbelebteOrte,wieStadtteilzentren,ÖPNV-undSPNV- KnotenpunkteundweitereOrtevonbesonderemöffentlichenInteresse. Parkverbotszonen Bestand Sofortprogramm Sofortprogramm Stadtbezirk 10 Garath S 6Amt für Verkehrsmanagement 01 02 01 02 geplante Sharingstationen im Rahmen des Sofortprogrammes erweiterte Parkverbotszone 7Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH Einzelstandorte Stadtbezirk 10 01 -Garath S-Bahnhof Ost Fritz-Erler-Straße 30 0 PKW-Stellplätze 8Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH Einzelstandorte Stadtbezirk 10 02 -Garath S-Bahnhof West Neben Koblenzer Straße 253 0 PKW-Stellplätze Sofortprogramm Stadtbezirk 10 Hellerhof S 9Amt für Verkehrsmanagement 03 03 geplante Sharingstationen im Rahmen des Sofortprogrammes erweiterte Parkverbotszone 10Amt für Verkehrsmanagement/ Connected Mobility Düsseldorf GmbH Einzelstandorte Stadtbezirk 10 03 -Hellerhof S-Bahnhof Schräg gegenüber von Carlo-Schmid-Str. 2 0 PKW-Stellplätze

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/165/2024