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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578811.pdf
Published Time: 2026-03-24T12:02:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/031/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt
2026 (Liste B), Beseitigung von Graffiti und Bewuchs an Kunstgegenständen und
Denkmälern im öffentlichen Straßenraum und in Grünanlagen des Stadtbezirks 5
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende
Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und
Erweiterungsbauten:
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415500
Ansatz 2026: 194.062,00 EUR
Zurückgeflossene Mittel: 22.503,36 EUR
Derzeitige Restmittel: 206.614,99 EUR
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme
41 Diverse
Standorte im
Stadtbezirk 5
Beseitigung von Graffiti und
Bewuchs an Kunstgegenständen
und Denkmälern im öffentlichen
Straßenraum und in Grünanlagen
des Stadtbezirks 5
5.000,00 EUR
Beschlusssumme: 5.000,00 EUR
Restmittel nach Beschluss 201.614,99 EUR
Liste C) Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175500
Ansatz 2026: 34.246,00 EUR Seite 2
Sachdarstellung:
Bei der Beseitigung von Graffiti handelt es sich zunehmend um kompliziertere
Verfahren. Da oft der Denkmalschutz zu berücksichtigen ist und/oder es sich um
empfindliche Materialien wie Naturstein, Bronze, Holz, Cortenstahl etc. handelt, muss
in vielen Fällen eine Fach- oder Restaurierungsfirma mit den Arbeiten beauftragt
werden. Auch nach der Beseitigung von Bewuchs müssen häufig durch die Pflanze
entstandene Schäden behoben werden. Dies führt zu erhöhten Kosten.