Beschlussvorlage Aktenzeichen ACI/039/2026

Wahl eines beratenden Mitglieds für den Behindertenrat

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 8. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, dem Behindertenrat folgende Personen Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreterin/ als Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied vorzuschlagen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß §1 der Satzung des Behindertenrates gehört zu den beratenden Mitgliedern auch eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Laut §2 werden die beratenden Mitglieder von ihren jeweiligen Organisationen gegenüber der Geschäftsstelle benannt und von den stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenrates bestätigt. Die Wahl im ACI erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer bei der engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · ACI/039/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.5

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ACI/039/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Wahl eines beratenden Mitglieds für den Behindertenrat Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 07.09.2026Entscheidung Integration Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, dem Behindertenrat folgende Personen Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreterin/ als Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied vorzuschlagen. Sachdarstellung: Gemäß §1 der Satzung des Behindertenrates gehört zu den beratenden Mitgliedern auch eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Laut §2 werden die beratenden Mitglieder von ihren jeweiligen Organisationen gegenüber der Geschäftsstelle benannt und von den stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenrates bestätigt. Die Wahl im ACI erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer bei der engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/039/2026