Weihnachtsmarkt auf dem Klemensplatz im Jahr 2026
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Klemensplatz. Wie auch in den Vorjahren wird die Festsetzung entsprechend der zurückliegenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mit einer die Beschallung (Livemusik etc.) regulierenden Auflage versehen, um den Anwohnerschutz diesbezüglich zu gewährleisten. Die Laufzeit und die Öffnungszeiten des Marktes sind an die des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt angepasst.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV5/070/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 10
Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/070/2026