Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/067/2026

Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke samt Aufstehhilfe mit Mülleimern und Hundekotbeutelspendern am Kittelbach in Unterrath - Vorlage BV6/190/2025

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Am Kittelbach · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 9. April 2026veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582962.pdf Published Time: 2026-05-05T07:30:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV6/067/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke samt Aufstehhilfe mit Mülleimern und Hundekotbeutelspendern am Kittelbach in Unterrath - Vorlage BV6/190/2025

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582962.pdf Published Time: 2026-05-05T07:30:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV6/067/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke samt Aufstehhilfe mit Mülleimern und Hundekotbeutelspendern am Kittelbach in Unterrath - Vorlage BV6/190/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 10.06.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, am Kittelbach in Unterrath – insbesondere im Abschnitt zwischen Unterrather Straße und An der Piwipp neue Sitzbänke aufzustellen. Neben einer Bank sollen zudem in der Regel ein Mülleimer sowie in Abständen ein Hundekotbeutelspender installiert werden. Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung: Aus Sicht des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf kann dem Beschluss der Bezirksvertretung 6 insoweit entsprochen werden, dass am Kittelbach im Abschnitt zwischen Unterrather Straße und An der Piwipp grundsätzlich die Möglichkeit besteht eine Sitzbank inklusive Mülleimer und Hundekotbeutelspender aufzustellen. Die Sitzbank darf jedoch benötigte Betriebsflächen zur Unterhaltung des Uferbereichs nicht behindern. Insofern wären der konkrete Standort der Sitzbank sowie des Mülleimers und des Beutelspenders mit dem Sachgebiet Betrieb und Unterhaltung Wasserbau und operativer Hochwasserschutz des Stadtentwässerungsbetriebes abzustimmen. Die Umsetzung der Maßnahme, d. h. Beschaffung, Montage und im weiteren Verlauf auch die Unterhaltung von Sitzgelegenheiten zählt nicht zum originären Aufgabenbereich des Stadtentwässerungsbetriebes. Sie lässt sich nicht unter die Zuständigkeit des Stadtentwässerungsbetriebes für die Unterhaltung der Düsseldorfer Gewässer subsumieren. Die Unterhaltung von Gewässern umfasst die Pflege und Entwicklung von oberirdischen Gewässern, um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sichern und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und Räumung des Gewässerbettes, die Böschungssicherung, der Schnitt von Ufergehölzen, Sedimententnahme (Entschlammung) sowie die Förderung standortgerechter Vegetation. Für zusätzliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und zur Aufenthaltsqualität im Bereich städtischer Gewässer, wie z. B. das Aufstellen von Sitzbänken, Mülleimern, Hundekotbeutelspender etc., sind technische und personelle Ressourcen des Seite 2 Stadtentwässerungsbetriebs weder vorhanden noch ausgerichtet. Dies betrifft auch die bereits oben angesprochene Unterhaltung von Bänken sowie zusätzlich auch die Organisation und Durchführung der regelmäßig notwendigen Leerung von Mülleimern. Aus Sicht des Stadtentwässerungsbetriebes zählt das Aufstellen von Sitzbänken etc. ganz allgemein zur Stadtbildgestaltung bzw. zur Gestaltung von Grünflächen und muss zweckmäßig von einem Bereich der Stadtverwaltung übernommen werden, der hierfür die entsprechende Erfahrung und Ausstattung hat. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Angebot der Kotbeutelspender ist ein zusätzlicher und freiwilliger Service für diejenigen Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Materialien ausnahmsweise vergessen oder beim Spaziergang bereits aufgebraucht haben. Die Aufstellung der Spender ist grundsätzlich für den öffentlichen Straßenraum, nicht aber in Grünanlagen vorgesehen. Da sich die Tütenspender (aktuell ca. 320 Stück im Stadtgebiet) nur sehr begrenzt bewährt haben, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, dieses Angebot nicht weiter auszubauen. Für die Einrichtung neuer Bankstandorte, inklusive Abfallbehälter und der damit verbundenen Aufwendungen für Pflege, Leerung und Instandhaltung, stehen der Verwaltung aktuell keine Ressourcen zu Verfügung.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/067/2026