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Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582962.pdf
Published Time: 2026-05-05T07:30:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV6/067/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke samt Aufstehhilfe mit Mülleimern und
Hundekotbeutelspendern am Kittelbach in Unterrath - Vorlage BV6/190/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 10.06.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, am
Kittelbach in Unterrath – insbesondere im Abschnitt zwischen Unterrather Straße und An der
Piwipp neue Sitzbänke aufzustellen.
Neben einer Bank sollen zudem in der Regel ein Mülleimer sowie in Abständen ein
Hundekotbeutelspender installiert werden.
Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf kann dem Beschluss der
Bezirksvertretung 6 insoweit entsprochen werden, dass am Kittelbach im Abschnitt
zwischen Unterrather Straße und An der Piwipp grundsätzlich die Möglichkeit besteht
eine Sitzbank inklusive Mülleimer und Hundekotbeutelspender aufzustellen. Die
Sitzbank darf jedoch benötigte Betriebsflächen zur Unterhaltung des Uferbereichs nicht
behindern. Insofern wären der konkrete Standort der Sitzbank sowie des Mülleimers
und des Beutelspenders mit dem Sachgebiet Betrieb und Unterhaltung Wasserbau und
operativer Hochwasserschutz des Stadtentwässerungsbetriebes abzustimmen.
Die Umsetzung der Maßnahme, d. h. Beschaffung, Montage und im weiteren Verlauf
auch die Unterhaltung von Sitzgelegenheiten zählt nicht zum originären
Aufgabenbereich des Stadtentwässerungsbetriebes. Sie lässt sich nicht unter die
Zuständigkeit des Stadtentwässerungsbetriebes für die Unterhaltung der Düsseldorfer
Gewässer subsumieren. Die Unterhaltung von Gewässern umfasst die Pflege und
Entwicklung von oberirdischen Gewässern, um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss
zu sichern und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten. Dazu zählen
insbesondere die Reinigung und Räumung des Gewässerbettes, die
Böschungssicherung, der Schnitt von Ufergehölzen, Sedimententnahme
(Entschlammung) sowie die Förderung standortgerechter Vegetation. Für zusätzliche
Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und zur Aufenthaltsqualität im Bereich
städtischer Gewässer, wie z. B. das Aufstellen von Sitzbänken, Mülleimern,
Hundekotbeutelspender etc., sind technische und personelle Ressourcen des Seite 2
Stadtentwässerungsbetriebs weder vorhanden noch ausgerichtet. Dies betrifft auch die
bereits oben angesprochene Unterhaltung von Bänken sowie zusätzlich auch die
Organisation und Durchführung der regelmäßig notwendigen Leerung von Mülleimern.
Aus Sicht des Stadtentwässerungsbetriebes zählt das Aufstellen von Sitzbänken etc.
ganz allgemein zur Stadtbildgestaltung bzw. zur Gestaltung von Grünflächen und muss
zweckmäßig von einem Bereich der Stadtverwaltung übernommen werden, der hierfür
die entsprechende Erfahrung und Ausstattung hat.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das Angebot der Kotbeutelspender ist ein zusätzlicher und freiwilliger Service für diejenigen
Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Materialien ausnahmsweise vergessen oder
beim Spaziergang bereits aufgebraucht haben. Die Aufstellung der Spender ist grundsätzlich
für den öffentlichen Straßenraum, nicht aber in Grünanlagen vorgesehen. Da sich die
Tütenspender (aktuell ca. 320 Stück im Stadtgebiet) nur sehr begrenzt bewährt haben, hat
sich die Verwaltung dazu entschieden, dieses Angebot nicht weiter auszubauen.
Für die Einrichtung neuer Bankstandorte, inklusive Abfallbehälter und der damit
verbundenen Aufwendungen für Pflege, Leerung und Instandhaltung, stehen der Verwaltung
aktuell keine Ressourcen zu Verfügung.