Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 6
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
10.06.2026 · Bezirksvertretung 6
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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Bezirksvertretung 6 · Sitzung vom 10.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. An welchen Standorten in öffentlichen Gebäuden befinden sich im Stadtbezirk 6 frei verfügbare, barrierefrei zugängliche Versorgungseinrichtungen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern?
2. Besteht die Möglichkeit verfügbare Standorte dieser Art durch Ausschilderung zu markieren und in den digitalen, kommunalen Karten zu kennzeichnen?
3. Für welche Standorte sieht die Verwaltung einen zusätzlichen Bedarf für solche Versorgungsausstattungen im Stadtbezirk 6 vor?
Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sind im Alltag auf Angebote dieser Art angewiesen. Eine entsprechende Ausstattung in öffentlichen Einrichtungen, wie Bürgerbüros, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen und anderen Verwaltungsstandorten tragen wesentlich zur Familienfreundlichkeit eines Stadtteils bzw. Stadtbezirkes bei und erleichtern die Teilhabe am öffentlichen Leben für betroffene Familien.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/084/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.04.2026 Wickel- und Versorgungsmöglichkeiten für Familien und Kleinkinder Das Amt für Gebäudemanagement (Amt 23) beantwortet die Frage 1 der Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Standorten in öffentlichen Gebäuden befinden sich im Stadtbezirk 6 frei verfügbare, barrierefrei zugängliche Versorgungseinrichtungen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern? Antwort: Seitens des Amtes für Gebäudemanagement wurden im Zuge der Umsetzung des Toilettenkonzeptes stadtweit alle 43 errichteten WC-Modulanlagen mit Wickelmöglichkeiten ausgestattet. Hierzu gehört im Stadtbezirk 6 auch die Modulanlage Dachsbergweg/Oberrather Straße. Bei der Schaffung von Wickel- und Stillmöglichkeiten handelt es sich ansonsten in erster Linie um eine Flächenbereitstellung und Möblierung durch die Nutzerämter. Diesbezügliche Anschaffungen mobilen Interieurs werden von den Nutzerämtern nicht an das Amt für Gebäudemanagement gemeldet, so dass keine Gesamtübersicht über vorhandene Wickel- und Stillmöglichkeiten für alle vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten Gebäude zur Verfügung steht. Das Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität (Dezernat 03) beantwortet die Frage 2 der Anfrage wie folgt: Frage 2: Besteht die Möglichkeit verfügbare Standorte dieser Art durch Ausschilderung zu markieren und in den digitalen, kommunalen Karten zu kennzeichnen? Antwort: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die verfügbaren Standorte in der digitalen, kommunalen Kartenanwendung Düsseldorf Maps zu kennzeichnen und zu veröffentlichen. Das Amt für Soziales und Jugend (Amt 51) beantwortet die Frage 3 der Anfrage wie folgt: Frage 3: Für welche Standorte sieht die Verwaltung einen zusätzlichen Bedarf für solche Versorgungsausstattungen im Stadtbezirk 6 vor? Antwort: Die Verwaltung steht über verschiedene Angebote regelmäßig im Austausch mit Familien im Stadtbezirk 6, vor allem im Rahmen des Elternbesuchsdienstes sowie weiterer Beratungs- und Unterstützungsangebote im Stadtteil. Aus diesen Begegnungen ist die Rückmeldung, dass eine familienfreundliche Infrastruktur im öffentlichen Raum von Familien als wesentliche Unterstützung im Alltag wahrgenommen wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, Wickelmöglichkeiten bei Neuplanungen sowie bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen öffentlicher Toilettenanlagen grundsätzlich als Standardausstattung mitzuplanen. Darüber kann geprüft werden, ob an stark frequentierten Aufenthaltsorten von Familien im Stadtbezirk 6, insbesondere im Umfeld von Spielplätzen und Grünanlagen, zusätzliche Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Für die konkrete Standortauswahl sind dabei die barrierefreie Erreichbarkeit und Sichtbarkeit sowie gesicherte Reinigungs- und Unterhaltszuständigkeiten leitend. Bei Außenanlagen ist zudem der Witterungsschutz zu berücksichtigen. Ergänzend könnten perspektivisch auch witterungsgeschützte Wickelmöglichkeiten im Außenbereich, sogenannte „Outdoor-Wickelplätze" in Betracht gezogen werden, sofern die Standortbedingungen sowie ein dauerhafter Betrieb und die Hygienesicherung gewährleistet sind.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Stadtbezirk 6 gibt es in einigen Gebieten einen spürbaren Mangel an Parkplätzen, der zu einigen Nachteilen, z. B. Suchfahrten, führt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/091/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Torsten Krüger (AfD) vom 16.04.2026 Entwicklung des Parkplatzbestandes im Stadtbezirk 6 Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die aktuelle Anzahl (Stand: 31. Dezember 2025 oder nächster verfügbarer Stichtag) der Parkplätze im öffentlichen Raum des Stadtbezirkes 6? Bitte definieren Sie „öffentlicher Raum" präzise (z. B. Straßenrandparkplätze, öffentliche Parkplätze, städtische Parkhäuser und -garagen; exclusive private Parkplätze) und übersenden Sie die Daten tabellarisch aufgeschlüsselt nach: • Parkplatztypen (Straßenrand, Freiflächenparkplätze, Parkhäuser/Garagen) • Davon jeweils Einwohnerparken ja/nein Antwort: Die Definition des Begriffs „öffentliche Straße" erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Gemäß §§ 1 und 2 StrWG NRW sind öffentliche Straßen alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze einschließlich aller Bestandteile des Straßenkörpers, des Luftraums über sowie des Untergrunds unter der Straße sowie des Zubehörs. Zum Straßenkörper gehören insbesondere die Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie sonstige Verkehrsflächen einschließlich Flächen des ruhenden Verkehrs. Ebenfalls Bestandteil sind bauliche Anlagen wie Brücken und Tunnel. Die statistische Erhebung des öffentlichen Parkplatzbestands ist keine hoheitliche Aufgabe, daher werden die Daten nicht erfasst. Daten zur Entwicklung von Parkraumangeboten auf privaten Stellplatzanlagen werden von der Verwaltung nicht systematisch erhoben und liegen daher nicht vor. Frage 2: Wie hat sich die Gesamtzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum gemäß Abgrenzung in Frage 1. von 2016 bis 2025 pro Kalenderjahr entwickelt (Anzahl zum Jahresende)? Bitte übersenden Sie die Daten in tabellarischer Form, getrennt nach Parkplatztypen und Einwohnerparken ja/nein. Antwort: Eine differenzierte Gesamtübersicht über die Entwicklung des Parkraumangebots im Zeitraum von 2016 bis 2025 liegt nicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden. Frage 3: Wie viele Parkplätze wurden in diesem Zeitraum neu geschaffen (Neuschaffungen, Umwidmungen) und wie viele abgebaut (Stilllegungen, Umwidmungen, Fällungen durch Bauprojekte)? Bitte übersenden Sie die Daten tabellarisch pro Jahr, aufgeschlüsselt nach: • Parkplatztypen, • Hauptgründen für Schaffung und Abbau (z. B. Bauprojekte, Radverkehrsinfrastruktur, Grünflächenausbau, Verkehrsplanung. - beruhigung). Falls weitere Aufschlüsselungen vorliegen (z. B. nach Behindertenparkplätzen, Elektroladepunkten mit Parkplatz oder Nutzungsgraden), bitte ich um Übersendung der tabellarischen Daten. Antwort: Eine differenzierte Aufschlüsselung der im Zeitraum von 2016 bis 2025 im Stadtbezirk 6 neu geschaffenen, umgewidmeten oder entfallenen Parkplätze nach Parkplatztypen und Ursachen liegt nicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 6 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht?
2. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 6?
Seit dem 1. Januar 2025 sollen geeignete Düsseldorfer Schulhöfe nach Schulschluss als Spielhöfe geöffnet werden. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen wie Mörsenbroich und Rath können solche Flächen einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Spiel-und Aufenthaltsqualität leisten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/096/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 27.05.2026 Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 6 Das Amt für Schule und Bildung (Amt 40) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 6 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht? Antwort: Grundsätzlich sind alle Schulhöfe der Schulen im Stadtbezirk 6 seit dem 01.01.2025 im Rahmen der „Benutzungsordnung für Schulhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf" geöffnet. Lediglich der Schulhof am Standort Rückertstraße 6 ist von montags bis freitags nicht als Spielhof freigegeben, da nicht nur das Friedrich- Rückert-Gymnasium, sondern auch das städt. Weiterbildungskolleg mit Abendgymnasium und -realschule vor Ort ist und somit der Schulschluss erst nach 20 Uhr liegt. Eine aktuelle Übersicht über eventuell temporär gesperrte Schulhöfe, z.B. auf Grund von Baumaßnahmen, konnte auf Grund der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht erstellt werden und wird zum Protokoll nachgereicht. Gemäß § 4 der Benutzungsordnung stehen die Schulhöfe montags bis freitags nach Schulschluss bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung zur Verfügung. An Samstagen ist die Benutzung grundsätzlich in der Zeit von 9:00 bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung nicht gestattet. Um die Benutzungszeiten kenntlich zu machen wurden alle Düsseldorfer Schulen mit einem einheitlichen Schild ausgestattet. Sofern die Nutzung auf Grund personeller oder betrieblicher Gründe eingeschränkt werden muss, obliegt es der Schulleitung dies über das Schild mit Hilfe eines entsprechenden Magnetstreifens kenntlich zu machen. Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 6? Antwort: Die Schulhöfe befinden sich grundsätzlich in einem sicheren und gepflegten Zustand. Hinsichtlich der Sauberkeit sind dem Schulträger aktuell keine Beschwerden bekannt. Frage 3: Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? Antwort: Dem Schulträger sind keinerlei wiederkehrende Probleme bekannt. Der Schulträger stellt die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen Betreiberverantwortung für die schulische Nutzung sicher, sodass keine Bedenken hinsichtlich einer nachmittäglichen Nutzung durch die Öffentlichkeit bestehen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuellen Parkregeln an der Kalkumer Straße, sind die aktuellen Regeln ausreichend?
2. Welche Maßnahmen könnte die Verwaltung ergreifen, um Dauerparkende aus dem Bereich der Hauptverkehrsstraße, besonders an Einmündungen, raus zu halten oder die Parkzeit zu verkürzen?
Der Parkraum in Düsseldorf, auch in Unterrath ist knapp. Pendler*innen, Anwohner*innen und Kund*innen von Geschäften suchen jeden Tag Parkplätze. Auf der Kalkumer Straße in Unterrath stehen immer wieder dauerhaft abgestellte Fahrzeuge (Sprinter), Flughafenparker mit auswärtigen Kennzeichen und Anhänger. Diese Fahrzeuge stehen mitunter monatelang an einem Platz. Sie werden nicht bewegt oder nur versetzt. Die Kalkumer Straße ist eine langgezogene Hauptstraße, an der sich Geschäfte, Apotheken, Reisebüros, Reinigungen und Restaurants befinden. Viele ältere Menschen nutzen ihr Auto für Besorgungen und sind auf kurzes Parken vor diesen Geschäften angewiesen. Da der Parkraum oft dauerhaft besetzt ist, wird leider als Notlösung auf das Parken in 2.ter Reihe zurückgegriffen. Dieses gefährdet nicht nur den Verkehrsfluss, sondern auch die Parkenden selbst beim Aussteigen. Darüber hinaus schränken abgestellte Sprinter und Anhänger das Sichtfeld an Einmündungen von Seitenstraßen. Zu Fuß gehende und Fahrrad fahrende, besonders Kinder werden spät gesehen und es kommt zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/101/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Svenja Kruse-Glitza (BÜ90/Die Grünen) vom 27.05.2026 Engmaschigeren Kontrolle und Durchsetzung von Parkregeln der Parkraumnutzung an der Kalkumer Straße Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt die Verwaltung die aktuellen Parkregeln an der Kalkumer Straße, sind die aktuellen Regeln ausreichend? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung werden die geltenden Parkregelungen den angrenzenden städtebaulichen Nutzungen in der Kalkumer Straße weiterhin gerecht. Im Bereich des Kleinen Stadtteilzentrums Kalkumer Straße/ Unterrather Straße wie auch im Bereich des Nahversorgungszentrums Kalkumer Straße/ Ulmenstraße stehen Kurzzeitparkplätze- bewirtschaftet mit Parkscheibe und Höchstparkdauer- zu den Ladenöffnungszeiten für Kunden und Besucher sowie Ladezonen für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Die restlichen Stellplätze sind unbewirtschaftet und unterliegen dem Gemeingebrauch (unter anderem für Beschäftigte, Anwohnende). Anwohner der Kalkumer Straße haben zudem die Berechtigung, in den als Bewohnerparkzonen ausgewiesenen angrenzenden Wohnstraßen zu parken. Frage 2: Welche Maßnahmen könnte die Verwaltung ergreifen, um Dauerparkende aus dem Bereich der Hauptverkehrsstraße, besonders an Einmündungen, raus zu halten oder die Parkzeit zu verkürzen? Antwort: Die Verwaltung überprüft im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung und entsprechend der personellen Möglichkeiten: - die notwendigen Sichtfelder an den Einmündungen / Kreuzungen im gesamten Stadtgebiet. Hierbei haben Knotenpunkte in Grundschulnähe Priorität. Bei nicht ausreichenden Sichtfeldern werden alternativ Halteverbote gesetzt bzw. bei baulich angelegten Parkständen wie auf der Kalkumer Straßen einzelne Stellplätze anderen Nutzungen zugeführt (zum Beispiel Fahrradständern). - die Kurzzeitparkregelungen entsprechend der Entwicklung in den Versorgungsbereichen von Unterrath. Ein dringender Handlungsbedarf besteht in beiden Fällen nicht.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/103/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.05.2026 Baustelle St. Franziskus-Straße/Heideweg Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Bezirksvertretung im Stadtbezirk 6 bittet die Verwaltung um Auskunft, wie der Sachstand der Tiefbauarbeiten im Bereich St. Franziskus Straße, Ecke Heideweg ist. Antwort: Auf Nachfrage der Verwaltung teilt die Netzgesellschaft Düsseldorf folgendes mit: Die Baugrube im Bereich der Verkehrsinsel wurde zwischenzeitlich wieder geschlossen. Grund hierfür ist, dass aufgrund der vorgefundenen Situation eine Anpassung des Leitungsverlaufs erforderlich geworden ist. Aus verlegetechnischen Gründen konnte der ursprünglich geplante Verlauf nicht umgesetzt werden. Zur weiteren Klärung werden nun zunächst drei Suchschachtungen durchgeführt, um die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird anschließend ein neuer Leitungsverlauf festgelegt. Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung eines angepassten Tiefbauplans sowie eines entsprechenden VZ-Planes. Frage 2: Wann werden die Arbeiten so fortgeschritten sein, dass der Abbau der Absperrungen möglich ist und die Flächen wieder der öffentlichen Nutzung übergeben werden können? Antwort: Auf Nachfrage der Verwaltung teilt die Netzgesellschaft Düsseldorf folgendes mit: Mitte Juni werden die Arbeiten im Bereich der Verkehrsinsel und des Heidewegs fortgesetzt, um die neue Leitung in offener Bauweise zu verlegen. Die Maßnahme wir voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abgeschlossen. Frage 3: Welche Möglichkeiten zur Anhebung der Umsetzungspriorität gibt es? Antwort: Auf Nachfrage der Verwaltung teilt die Netzgesellschaft Düsseldorf folgendes mit: Die Netzgesellschaft Düsseldorf führt zeitgleich eine Vielzahl an Baumaßnahmen im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebiets durch. Für alle Maßnahmen werden während der Planung unterschiedliche Szenarien für die jeweils schnellste und mit den geringsten Einschränkungen verbundene Durchführung verprobt. Im Fall der Baumaßnahme an der St. Franziskus Straße haben wir uns für das sogenannte Inliner-Verfahren entschieden. Dabei werden vorhandene Leitungen von innen saniert, großflächige Aufgrabungen sind nicht notwendig. Diese Vorgehensweise ist mit weniger Lärm für Anwohnerinnen und Anwohner, mit kürzerer Bauzeit und geringeren Beeinträchtigungen des Umfeldes verbunden. In einem herkömmlichen Verfahren hätte die St. Franziskus-Straße über die gesamte Länge geöffnet werden müssen. Mit dem Inliner-Verfahren reichen punktuelle Baugruben aus. Allerdings kann im Bereich St Franziskus-Straße/ Heideweg dieses Verfahren aufgrund der unter Punkt 1 beschriebenen Umstände nicht eingesetzt werden. Für die entstandene Verzögerung und die damit verbundenen Einschränkungen bitten wir um Verständnis.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einrichtung der Querungshilfe Volkardeyer Weg, in Höhe Sermer Weg und Krahnenburgstraße, war von der Verwaltung im Verlauf des Jahres 2023 nach Abschluss der Bauarbeiten entlang des Volkardeyer Wegs in Aussicht gestellt werden. Diese Baurbeiten sind inzwischen erledigt, die Wohnungen sind bezogen, es hat ein Nachbarschaftstreffen am Sermer Weg 73 stattgefunden, doch eine Querungshilfe ist leider noch nicht gebaut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche variablen Kosten (z. B. für Wasser, Personal, Material) entstehen pro Baum und Jahr?
2. Welche Gesamtkosten (Vollkosten, einschließlich (quasi-)fixer Kosten wie Ausrüstung, Fahrzeuge und Planung) entstehen jährlich für die Bewässerung aller Bäume in diesem Stadtbezirk?
3. Liegt eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten vor (z. B. nach Verfahren oder Baumarten), und falls ja, welche?
In den warmen Monaten stehen wieder Bewässerungsmaßnahmen ausgewählter Bäume im Stadtgebiet an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Mit welchen Verfahren und durch wen (z. B. Tropfbewässerung, Schlauchbewässerung oder andere Methoden; durch städtische Ämter oder private Anbieter) erfolgt die Bewässerung dieser Bäume?
In den warmen Monaten stehen wieder Bewässerungsmaßnahmen ausgewählter Bäume im Stadtgebiet an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Nach welchen Kriterien (z. B. Baumart, Alter, Standortbedingungen oder Gesundheitszustand) wird bestimmt, welche Bäume bewässert werden?
2. Nach welchen Kriterien wird für jeden Baum das spezifische Bewässerungsverfahren festgelegt?
In den warmen Monaten stehen wieder Bewässerungsmaßnahmen ausgewählter Bäume im Stadtgebiet an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In der Informationsvorlage BV6/212/2023 auf Basis der Anfrage BV6/003/2023 erklärt die Verwaltung, dass die Stadt Düsseldorf sich gemäß Empfehlung der Deutschen Umwelthilfe verpflichtet hat, im unmittelbaren Bereich sensibler Umfelder eine 30 km/h Regelung unter den Vorbehalt einer Einzelprüfung nach StVO herbeizuführen. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung?
2. Wenn noch kein Ergebnis vorliegt, wann wird es verfügbar sein?
3. Wann wird im naheliegenden Falle eines Ergebnisses zu Gunsten einer Geschwindigkeitsregulierung auf 30 km/h, die Montage der Beschilderung durchgeführt?
Der mit Tempo 50 km/h (und mehr) vorbeifließende Verkehr vor der Jugend Freizeit Einrichtung mit Kita am Lichtenbroicher Weg 96 ist zu schnell. Üblicherweise werden die Verkehrsflächen dieser Art in Düsseldorf auf 30 km/h herabreguliert. Eine Vorbehaltsprüfung liegt nach 3 Jahren noch nicht vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beantragt, die Wilhelm-Raabe-Straße von der Artusstraße bis zur Derflinger Straße zur Fahrradstraße umzuwidmen.
Die Wilhelm-Raabe-Straße ist eine wichtige, hoch frequentierte Verbindung für Radfahrende, insbesondere auch als Schulweg zum Rückert-Gymnasium an der Sankt-Franziskus-Straße. Bereits jetzt ist die Wilhelm-Raabe-Straße in Teilen auf Tempo 30 beschränkt. Nach der Zufahrt zum Gelände der Bundeswehr wird die Straße hauptsächlich durch Anwohnende genutzt, die Artusstraße ist eine Anliegerstraße, zwischen Frobenstraße und den Tennisplätzen ist die Straße als Spielstraße gewidmet, sodann sind an der Straße lediglich Sport- und Kleingartenanlagen vorhanden. Eine Fahrradstraße würde die Abfolge unterschiedlicher Straßenarten vereinheitlichen, zur Schulwegsicherung beitragen, die Artusstraße als Anliegerstraße stärken und den Bereich des Grünzugs zum Aaper Wald unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, den Bereich der Treppe vom Mintarder Weg zur Hamborner Straße hinsichtlich Sauberkeit, Vermüllung und Pflegezustand zu überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung vorzulegen. 2. Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der dortige Abfallbehälter häufiger geleert und der Bereich regelmäßiger gereinigt werden kann.
Der Bereich rund um die Treppe befindet sich in einem ungepflegten Zustand. Insbesondere rund um den Abfallbehälter kommt es regelmäßig zu Vermüllungen und überfüllten Mülleimern. Eine regelmäßige Reinigung sowie eine häufigere Leerung des Abfallbehälters würden die Situation vor Ort verbessern und zu einem gepflegteren Umfeld beitragen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die entfernten Fahrradbügel zum sicheren abschließen von Fahrrädern vor der Sofia Apotheke wieder zu ersetzen.
Zwei von fünf Fahrradbügeln vor der Sofia Apotheke wurden entfernt, da sie durch Vandalismus beschädigt waren. Diese wurden bis heute nicht ersetzt. Wir bitten die Verwaltung, die Fahrradbügel zum sicheren abschließen von Fahrrädern so schnell wie möglich wieder zu ersetze. Die Abschließbarkeit von Rädern ist gerade um den „Klinkenplatz“ und vor der Apotheke sicherzustellen, da an Markttagen der Platz schon nicht ausreicht, Fahrräder sicher abzustellen. Darüber hinaus werden zunehmend Autos auf der frei gewordenen Fläche geparkt, obwohl es sich um eine Spielstraße handelt, auf der nur in ausgewiesenen Flächen geparkt werden darf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Rahmen eines Namensvorschlagswettbewerbs zur Benennung des südlichen Teils des zukünftigen Grünzugs Aaper Wald [Gemarkung: Mörsenbroich, Flur: 6, 8, Flurstücke: 466, 497, 531, 552, 553, 551, 557, 559, 560 (teilweise), 561, 562 (teilweise), 391, 392, 416, 417 (teilweise), 423, 424, 426, 427, 428, 457] wurden Vorschläge von Bürger*innen sowie Kindern und Jugendlichen des Abenteuerspielplatz Mörsenbroich eingereicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit dem Antrag des Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstraße e. V. wird die gestalterische Aufwertung des Platzbereichs an der Theodorstraße angestrebt. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern und einen attraktiven Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen. Durch die Neugestaltung soll der Bereich als Ort der Begegnung gestärkt und das nachbarschaftliche Miteinander gefördert werden. Es wurden bereits Mittel zudem Antrag beschlossen (BV6/019/2026). Da die Kosten doch höher ausfallen, sollen weitere Mittel beschlossen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, am Kittelbach in Unterrath – insbesondere im Abschnitt zwischen Unterrather Straße und An der Piwipp neue Sitzbänke aufzustellen. Neben einer Bank sollen zudem in der Regel ein Mülleimer sowie in Abständen ein Hundekotbeutelspender installiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft gebeten , welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S“ und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.
9 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.